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Firmengründung Zypern: Wirtschaftsdaten zu Zypern
Firmengründung Zypern und Wirtschaftsdaten Zypern
Zur Beurteilung der
Situation der Republik Zypern in Zeiten globaler Finanz- und
europäischer Solvenzkrisen ist vor allem zu beachten, dass die Republik
Zypern ein eigener, unabhängiger Staat ist und nicht ein Teil
Griechenlands. Zypern verfügt über eine eigene Zentralbank und eine
eigenständige Finanzpolitik.
Zypern verzeichnet seit
2000 ein Wirtschaftswachstum deutlich über dem
EU-Durchschnitt. Konsequente Maßnahmen in Vorbereitung auf den
Beitritt zur Euro-Zone haben das staatliche Haushaltsdefizit von 6,3 %
in 2003 in einen staatlichen Haushaltsüberschuss von 0,9 bis 1,2 % (je
nach Berechnungsgrundlage) in 2008 verwandelt. Das BIP wuchs in den
Jahren 2000 bis 2009 um durchschnittlich 3,1 %
jährlich. Aufgrund der globalen Krise sank das BIP-Wachstum in 2009 auf
0,9 %, gegenüber 3,8 % in 2008. Damit war die Republik Zypern
jedoch das einzige EU-Mitglied mit einem positiven Wirtschaftswachstum
in 2009.
Zypern ist von direkten Auswirkungen der globalen Finanzkrise weitgehend
verschont geblieben, was sich in erster Linie auf der konservativen
Politik zyprischer Banken begründet, deren Grund zum Teil in dem
technisch vergleichsweise wenig entwickelten Bankensystem selbst liegt.
Der Mangel an hochentwickelten Finanzinstrumenten, das geringe Interesse
an schnelllebigen und hochriskanten Anlagen sowie der für den Anleger
begrenzte Zugang zu internationalen Märkten haben sich in diesen Zeiten
als Vorteil erwiesen. Wesentliche Anlageverluste oder Bankenskandale
wurden in Zypern nicht verzeichnet. Staatliche Unterstützung der
Banken war nicht notwendig geworden. Besonders aufgrund des
Finanzdienstleistungssektors (über 200.000 von
ausländischen Gesellschaftern in Zypern inkorporierte Gesellschaften)
erfreuen sich zyprische Banken einer überdurchschnittlich hohen
Liquidität. Indirekte Auswirkungen der globalen Krise hat
jedoch auch Zypern zu spüren bekommen. 78 % des zyprischen BIP werden in
Dienstleistungssektor erwirtschaftet, hauptsächlich in den Bereichen
Tourismus, Finanzdienstleistungen und Immobilien. Die Zahl der Touristen
ist in 2009 um über 10 % zurückgegangen, Neugründungen von
Gesellschaften in 2009 um 30 % und der Verkauf von Immobilien um
teilweise bis zu 40 %. Allerdings ist insbesondere der Immobilienmarkt
differenziert zu betrachten.
Während Preise wegen aufgrund
der indirekten Auswirkungen der globalen Finanzkrise und der daraus
rekrutierenden Verminderungen der staatlichen Einnahmen entstand in 2009
ein Haushaltdefizit von 6,1 %. Für 2010 erwartet der IWF ein
Haushaltsdefizit von 6,4 %.
Allerdings sind die indirekten Auswirkungen der europäischen und
globalen Krisen nicht der einzige Faktor des momentanen
Haushaltdefizits. Die momentane Links-Regierung Christofias, im Amt seit
März 2008, verfolgte in 2008 und 2009 eine Politik der Zugeständnisse,
mit projizierten Ausgaben, die deutlich über den projizierten Einnahmen
lagen. Die Regierung Zyperns wird bis Ende 2010 tausend öffentliche
Angestellte entlassen, die Gehälter öffentlicher Angestellter sind
bereits auf zwei Jahre eingefroren, es besteht momentan ein
Einstellungsstopp. Darüber hinaus sind momentan einige Reformen in
Arbeit, mit deren Hilfe die Effektivität der Steuereinziehung verbessert
werden soll.
Darüber hinaus unternimmt die Regierung Zypern bedeutende Anstrengungen,
die indirekten Auswirkungen der globalen Finanzkrise zu minimieren. So
wurde im Bereich Tourismus verstärkt auf Touristen aus dem Nahen Osten
gesetzt. Ergebnis: 9,6 % mehr Touristen aus dem nahen Osten im ersten
Quartal 2010.
Aufgrund von Feinjustierungen im gesetzlichen Rahmen für Gesellschaften
sowie der umgehenden Implementierung aktuellster EU-Regularien hat die
Zahl der bis Mitte Mai 2010 gegründeten Gesellschaften bereits
50 % der in 2009 gegründeten Gesellschaften erreicht.
Verhandlungen
über Doppelbesteuerungsabkommen mit über zehn neuen Staaten
werden seit einigen Monaten geführt, sechs davon stehen zur
Ratifizierung an.
Eine kürzlich mit Katar
eingegangene Joint-Venture-Investition in Nicosia in Höhe von 150 Mio.
Euro wird weitere Schwerpunkte setzen.
In Bezug auf Griechenland besteht eine Exposition Zyperns im
Bankensystem. Die größten Banken Zyperns (Bank of Cyprus, Hellenic Bank,
Laiki Bank) unterhalten ein verhältnismäßig weites Zweigstellennetz in
Griechenland. Sollten Irritationen im griechischen Bankensystem
auftreten, wird dies auch Auswirkungen auf die genannten zyprischen
Banken haben. Allerdings ist festzustellen, dass die Finanzkrise in
Griechenland keine Bankenkrise, sondern eine Staatskrise ist,
und Banken, trotz immenser Probleme im staatlichen
Finanzsektor, bisher nicht in Bedrängnis geraten sind.
|
Staat
|
BIP zu Marktpreisen in Mrd. Euro
|
Defizit(-)/ Überschuss(+) in Mrd. Euro
|
Defizit(-)/ Überschuss(+) im Verhältnis zum BIP
|
Staatlicher Schuldenstand in Mrd. Euro
|
Staatlicher Schuldenstand im Verhältnis zum BIP
|
Staatlicher Schuldenstand pro Einwohner in Euro
|
|
Europäische Union (EU27)
|
11.804,7
(12.500,1)
|
-801,9
(-285,7)
|
-6,8%
(-2,3%)
|
8.690,3
(7.697,0)
|
74%
(61,6%)
|
17.390,2
(15.466,8)
|
|
Eurozone(EZ16)
|
8.977,9
(9.258,9)
|
-565,1 (-181,2)
|
-6,3% (-2%)
|
7.062,6
(6.424,6)
|
79%
(69,4%)
|
21.491,1
(19.639,8)
|
|
Italien
|
1.520,9
(1.567,9)
|
-80,8
(-42,6)
|
-5,3% (-2,7%)
|
1.760,8
(1.663,5)
|
116%
(106,1%)
|
29.324,1
(27.901,2)
|
|
Griechenland
|
237,5
(239,1)
|
-32,3
(-18,3)
|
-13,6%
(-7,7%)
|
273,4
(237,3)
|
115%
(99,2%)
|
24.280,4
(21.157,2)
|
|
Belgien
|
337,8
(344,7)
|
-20,2
(-4,1)
|
-6%
(-1,2%)
|
326,6
(309,5)
|
97%
(89,8%)
|
30.382
(29.017,1)
|
|
Frankreich
|
1.919,3
(1.948,5)
|
-144,8
(-64,7)
|
-7,5%
(-3,3%)
|
1489
(1315,1)
|
78%
(67,5%)
|
23.139,2
(20.554,7)
|
|
Portugal
|
163,9
(166,5)
|
-15,4
(-4,7)
|
-9,4%
(-2,8%)
|
125,9
(110,4)
|
77%
(66,3%)
|
11.847,8
(10.395,7)
|
|
Deutschland
|
2.407,2
(2.495,8)
|
-79,4
(1)
|
-3,3%
(0%)
|
1.762,2
(1.646,2)
|
73%
(66%)
|
21.489,8
(20.022)
|
|
Malta
|
5,7
(5,7)
|
-0,2
(-0,3)
|
-3,8%
(-4,5%)
|
3,9
(3,6)
|
69%
(63,7%)
|
9.545,2
(8.840,1)
|
|
Österreich
|
276,9
(281,9)
|
-9,5
(-1,2)
|
-3,4%
(-0,4%)
|
184,1
(176,5)
|
66%
(62,6%)
|
22.034,6
(21.222,8)
|
|
Irland
|
163,5
(181,8)
|
-23,4 (-13,2)
|
-14,3% (-7,3%)
|
104,7
(79,9)
|
64%
(43,9%)
|
23.520,6
(18.144,3)
|
|
Niederlande
|
570,2
(595,9)
|
-30,2 (4,2)
|
-5,3% (0,7%)
|
347
(346,7)
|
61%
(58,2%)
|
21.049,7
(21.132,5)
|
|
Zypern
|
16,9 (17,2)
|
-1 (0,2)
|
-6,1% (0,9%)
|
9,5 (8,3)
|
56% (48,4%)
|
11.955,5 (10.575,6)
|
|
Spanien
|
1.051,2 (1.088,5)
|
-117,6 (-44,3)
|
-11,2% (-4,1%)
|
559,7 (432,2)
|
53% (39,7%)
|
12.211,9 (9.545,1)
|
|
Finnland
|
171 (184,2)
|
-3,7 (7,7)
|
-2,2% (4,2%)
|
75,2 (63)
|
44% (34,2%)
|
14.121,8 (11.890)
|
|
Slowenien
|
34,9 (37,1)
|
-1,9 (-0,6)
|
-5,5% (-1,7%)
|
12,5 (8,4)
|
36% (22,6%)
|
6.159,8 (4.173,1)
|
|
Slowakei
|
63,3 (67,2)
|
-4,3 (-1,5)
|
-6,8% (-2,3%)
|
22,6 (18,6)
|
36% (27,7%)
|
4.172,9 (3.446,2)
|
|
Luxemburg
|
37,8 (39,3)
|
-0,3 (1,1)
|
-0,7% (2,9%)
|
5,5 (5,4)
|
14% (13,7%)
|
11.071,9 (11.122,4)
|
|
Quellen:
-
CIA: The
World Factbook (https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/cy.html)
-
US Department
of State (http://www.state.gov/r/pa/ei/bgn/5376.htm#econ)
-
Khaleej Times
(http://www.khaleejtimes.com/darticlen.asp?xfile=data/business/2010/May/business_May139.xml§ion=business)
-
Rundbriefe des Finanzministeriums sowie der Zentralbank Zyperns
-
Onlinequellen des IWF (http://www.imf.org/external/ns/cs.aspx?id=28)
-
Financial Mirror, Nachrchtenarchiv (http://www.financialmirror.com/NewsArchive/2/)
-
EUROSTAT (http://epp.eurostat.ec.europa.eu)
Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der
europäischen Union
Neben
Madeira, der kanarische
Sonderzone und
Bulgarien hat Zypern die geringste Steuerlast in der EU, nämlich 10%
Ertragssteuern (Endbesteuerung). Dividendenausschüttungen an einen
Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer, unabhängig von dem
Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens.
Zyprische
Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei, sofern die überwiegende
Tätigkeit das Halten von in-oder ausländischen Beteiligungen ist.
Außerdem:
-
-Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten)
sind von jeglicher Steuer befreit
-
-Internationale Stiftungen sind gänzlich
steuerbefreit
-
-Zinseinkommen von Steuerausländern bei
zyprischen Banken sind steuerfrei
-
-Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern
für Managementgesellschaften im Schiffswesen
-
Ebene der natürlichen Person: Unterschied
zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax
resident, tax non-resident)
Firmengründung Zypern: Übersicht
|
Steuern |
EU |
DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland
nach § 8 Deutsches AStG |
EU-Mutter-Tochter-RL |
|
10% Ertragssteuer, Holdinggesellschaften
bleiben steuerfrei |
Ja. Wirkung der EU
Niederlassungsfreiheit und
Urteile des EuGHs.
EU Fusionsrichtlinie anwendbar. |
Ja, unterhält mit vielen Ländern ein
Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs,
Betriebsstätte auf der Grundlage 5 DBA. |
Ja. Allerdings ist die Deutsche
Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel muss ein
qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. |
Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der
Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen |
Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene
Zypern ist Mitglied der EU, daher:
-
Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, mithin
Urteile des EuGHs
-
Wirkung
EU-Fusionsrichtlinie, Einbringung in die europäische Union
-
Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts:
Nicht-Wirkung der
Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8AStG selbst bei nur
passiven Einkünften auf Zypern (Voraussetzung ist allerdings der
qualifizierte Geschäftsbetrieb)
-
Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung der
Dividenden bei verbundenen Unternehmen in der EU, sofern die
Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind.
Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt
Vorteile Firmengründung Zypern im
DBA-Sachverhalt
-
Zypern unterhält mit vielen Ländern, ein
Doppelbesteuerungsabkommen, mithin:
-
Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommen
vorhanden
-
Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts:
Keine Wirkung §§12/13 AO, eine steuerliche
Betriebsstätte außerhalb Zyperns definiert sich allein über
5
DBA: Ein Warenlager, eine
Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Deutschland keine
steuerliche Betriebsstätte im Sinne aus.
-
Bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts:
Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der
ständige Vertreter lösen in Österreich keine steuerliche
Betriebsstätte im Sinne aus.
Vorteile Firmengründung Zypern für Deutsche
Mandanten
Vgl. hierzu die Ausführungen "Vorteile Firmengründung
Zypern auf EU-Ebene und Vorteile im DBA-Sachverhalt". Ergänzend
beschreibt 8 KStG grundsätzlich die steuerfreie Vereinnahmung von
ausländischen Dividenden bei verbundenen Unternehmen unter 5%
Körperschaftssteuervorbehalt, sofern es sich bei dem ausländischen
Unternehmen nicht um eine rechtswidrig zwischengeschaltete Gesellschaft
handelt.
Firmengründung Zypern für Mandanten aus der
Schweiz
Bei Anwendung "Schweizer Steuerrecht": Zypern
unterhält mit der Schweiz kein DBA. Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher erst nach zwei Jahren Haltefrist. Bei
verbundenen Unternehmen und Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
daher 35% Quellensteuer in der Schweiz bei abfließenden Dividenden nach
Zypern, vgl. auch:
Firmengründung Zypern und
gestaltungsmissbrauch
Im Kontext des DBA-Sachverhaltes sind die
DBA-Missbrauchsklauseln (
Aktivitätsvorbehalte,
Subject-to-tax-Klauseln“,
Remittance-base-Klauseln usw) zu beachten. Ergänzend die entsprechenden
Gesetze auf nationaler Ebene und/oder EU-Ebene. Stichworte sind hier:
Rechtswidrig zwischengeschaltete Gesellschaft um die nationale
Steuerlast zu umgehen, "Briefkastenfirma", bei Anwendung des Deutschen
Steuerrechts: §42 AO (Deutsche Abgabenordnung),
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz usw.
Firmengründung Zypern und Dienstleistungen
unserer Kanzlei
-
Gründung der zyprischen Limited über Steuer-oder
Anwaltskanzlei auf Zypern, Registerunterlagen, Apostille, notarielle
Beglaubigung der Registerunterlagen
-
Registered Office, virtuell Office bis Büro auf
Zypern
-
Steuernummer, USt-ID (VAT No.)
-
Kontoeröffnung auf Zypern (Mandant braucht zur
Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen, Kontoeröffnung ist
garantiert)
-
Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und
Jahresabschluss (Steuerkanzlei Zypern)
-
Steuerliche Beratung "Firmengründung Zypern" auch
im Kontext der verbundenen Unternehmen, EU-Fusionsrichtlinie,
Verrechnungspreise in der EU, Verhinderung der Annahme des
Gestaltungsmissbrauchs nach nationalen Gesetzen,
DBA-Missbrauchsklauseln und EU-Recht
-
Bei "realer Betriebsstättenansiedlung":
Arbeitsverträge Mitarbeiter nach zyprischen Recht, Lohnkonten,Hilfe
bei der Suche nach geeigneten Büroräumen und/oder
Produktionsstätten/Lagerhallen
-
Gründung von zyprischen Stiftungen und Trusts
-
Gründung von Redereien
-
Ebene der natürlichen Person: steuerlicher
Inländern und steuerlicher Ausländer (tax resident, tax
non-resident), Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht nach
Zypern
Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich:
-
Stellung Treuhand-Direktor oder angestellter
Direktor auf Zypern (Rechtsanwalt Zypern): 5 DBA, "Ort der
geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte",
sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von
Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate auf
Zypern, dann immer Betriebsstätte, unabhängig vom Ort der
geschäftlichen Oberleitung.
-
Stellung Treuhand-Shareholder zu X-100%:
Zypriotische Kanzlei stellt Treuhand-Shareholder oder unsere
englische Steuerkanzlei
Vgl. hierzu auch:
Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen!
Firmengründung Zypern und rechtliche
Rahmenbedingungen EU
Nationales
Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von
Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die
Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen
gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten
gewähren. Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat
der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und
Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht
erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit
auszuüben.
Einleitung steuerrechtliche Aspekte
zur zyprischen Limited
DBA-Sachverhalt "Betriebsstätte":
Eine
Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder
eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA), löst
immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig vom „Ort der
geschäftlichen Oberleitung“.
Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über „Den
Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
-Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen
gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als Direktor der
Gesellschaft auf ODER
-sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige
Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen
Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese Leitungsaufgaben an
der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich wahrzunehmen ODER
-unsere Kanzlei auf Zypern stellt einen Treuhand-Direktor bzw.
angestellten Direktor
Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der zyprischen
Limited
Vom Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person in-
oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen Limited sein. Da
Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht
besteuert, ist das Augenmerk auf das nationale Steuerrecht
(Dividendenempfänger) zu richten. Beispiel Deutschland:
-Eine Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die zyprischen
Dividenden unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt steuerfrei (8 KStG,
Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Voraussetzungen
erfüllt)
-Eine Deutsche natürliche Person hat die zyprischen Dividenden mit
25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern
-Bei Installation einer
steuerlichen
Organschaft in Deutschland, vereinnahmt die natürliche Person
die zyprischen Dividenden steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt
Andere Länder in der EU: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
bei verbundenen Unternehmen ,sofern die Voraussetzungen der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Ergänzend greift
inländisches Recht zur Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder
DBA-Recht.
Andere Länder außerhalb der EU: Es greift inländisches Recht des
Dividendenempfängers und/oder DBA-Recht.
Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende
Gestaltungen angeboten werden:
-Mandant oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile
-Unsere zyprische
Kanzlei hält
X-100%
Anteile
treuhänderisch
-Es wird eine
Offshore-Gesellschaft gegründet (z.B.
Belize) als Anteilseigner (X-100%).
Diese
Verfahrensweise ist in der
Praxis nur möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften
als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der Kontoeröffnung
nicht die Anwesenheit des Direktors der Offshore-Gesellschaft
verlangen und/oder die Offenbarung der Shareholder.
In vielen anderen Ländern, Z.B. England,
nicht realisierbar.
-Unsere englische Steuerkanzlei hält die
Anteile treuhänderisch
Mehr Informationen erhalten
Sie hier..
Umgehung der zyprischen
Verteidigungssteuer bei Nicht-Ausschüttung innerhalb von zwei
Jahren:
Hält ein Zypriot (natürliche oder
juristische Person) Anteile an einer zyprischen Kapitalgesellschaft
und erfolgt keine Gewinnausschüttung innerhalb von zwei Jahren,
fingiert das zyprische Finanzamt eine Ausschüttung besteuert mit 15%
Verteidigungssteuer. Lösungen: Z.B. 50% der Anteile werden von
unserer englischen Gesellschaft treuhänderisch gehalten und nicht
von der zyprischen Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfolgen:
Keine Anwendung der fiktiven Ausschüttungsbesteuerung, da ein
Nicht-Zypriot Anteilseigner ist. Erfolgt eine Gewinnausschüttung an
die UK Ltd wird in Folge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei
vereinnahmt.
Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:
Gemäß
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
können Dividenden zwischen EU-Körperschaften steuerfrei vereinnahmt
werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei:
Voraussetzungen sind: Beide
Gesellschaften müssen aktiv im Sinne sein, Beteiligungsschwellenwert
erreicht und die Beteiligung muss erkennbar auf mindestens ein Jahr
ausgelegt sein.
Vorteile der Limited auf Zypern:
-
EU-Gesellschaft,
mithin EU-Niederlassungsfreiheit und Überseering-Urteil anwendbar,
DBA-Sachverhalt, mithin keine Wirkung §§12/13 AO bei Anwendung des
Deutschen Steuerrechts
-
Kann außerhalb Zyperns als
unselbständige Zweigstelle/Repräsentanz auftreten, also keine
Besteuerung außerhalb Zyperns, sofern die Gesellschaft keine
Betriebsstätte im Ausland auslöst
-
Kann außerhalb Zyperns als
Niederlassung (Betriebsstätte) auftreten, wobei das Recht des
Sitzstaates (Zyperns) anzuwenden ist
-
Anonyme Gründung
möglich: Sofern Sie oder ein Beauftragter Ihren Lebensmittelpunkt
nicht nach Zypern verlagern (DBA: Ort der Leitung als
Betriebsstätteneigenschaft), können wir den Direktor und Shareholder
treuhänderisch stellen
-
Nur 10%!! Körperschaftssteuer (auf
Gewinne)
-
Auf Zypern wird nur die Gesellschaft
besteuert, Gewinnausschüttungen bleiben steuerfrei
-
Holdinggesellschaften
bleiben steuerfrei gestellt, sofern die Mitgesellschaft(en) im
Sitzstaat aktiv sind und das Besteuerungsrecht im Sitzstaat
wahrgenommen wird
-
Eröffnung eines Geschäftskontos, inkl.
Kreditkarte und Online-Banking
-
keine
Abzüge von Dividendensteuern
-Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
-Vollständiger Erlass von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des
Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
-Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die
halbe zyprische Einkommensteuer
-Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als
auch im Ausland geführt werden
-
Gründung
über eine international renommierte Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei
Zypern
-
Sofern
keine reale Betriebs-Installation: Wir gründen keine
Briefkastenfirma, sondern "real" mit allen
"Tatsächlichkeitsmerkmalen": Persönliche Erreichbarkeit, real
Telefon/Fax, zustellbare Postadresse usw..
-
Stammkapital ca. 1.800,00 Euro, sofern Büro auf
Zypern: ca. 14.000,00 Euro
-
Keine
aggressive Durchgriffshaftung wie bei einer deutschen GmbH:
Haftungsfreistellung der natürlichen Person
-
Keine
Übergangsfristen bei der Einstellung von Mitarbeitern aus den neuen
EU-Beitrittsländern, mithin interessant z.B. für
Transportdienstleister
Zypern Holdingmodell: Keine
Besteuerung!
Eine
zyprische Holding bleibt unter bestimmten Umständen steuerfrei gestellt:
Die zyprische Limited (Holding) darf nur Holdingaufgaben durchführen und
die Mitgesellschaften/Anteilseigner müssen im Sitzstaat aktive Geschäfte
tätigen, mithin muss das Besteuerungsrecht im Sitzstaat der
Gesellschaften wahrgenommen werden.
Allgemeines
Zypern
bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich weltweit einer der
bekanntesten Standorte, um international Geschäfte zu betreiben.
In den letzten Jahren hat sich Zypern zu einem der bedeutendsten
Geschäfts- und Finanzzentren weltweit entwickelt. Ein ständig wachsender
Sektor ist der der sogenannten Limited Companys. Steuervorteile, relativ
geringe Lebenshaltungskosten und zahlreiche Vergünstigungen, veranlassen
immer mehr Firmen zu Gründungen von Niederlassungen auf der
Mittelmeerinsel.
Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer Limited ist,
liegt zum einen an seiner günstigen geographischen Lage im Schnittpunkt
dreier Kontinente. Die arabischen Länder mit ihren Ölvorkommen liegen
sozusagen vor der Haustür, von den wichtigen Zentren Europas, des
Mittleren Ostens und Afrikas ist Zypern weniger als drei Flugstunden
entfernt. Hinzu kommt das günstige Mittelmeerklima mit warmen Wintern
und langen trockenen Sommern.
Zum anderen spricht die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes für die
Niederlassung einer ausländischen Firma. Europäischer Lebensstandard,
minimale Kriminalitätsrate, ein modernes Gesundheitswesen, ein hoch
entwickeltes Telekommunikationssystem, ein Bankwesen mit
Bewegungsfreiheit für ausländische Währungen, professionelle
Dienstleistungen auf hohem Niveau: all diese Faktoren sind Anreize für
ausländische Unternehmer.
Hinzu kommen die enormen Vergünstigungen finanzieller Art:
Dazu gehören:
-keine Abzüge von Dividendensteuern
-Nettogewinne werden lediglich mit 10% versteuert, keine Besteuerung
der Gewinnausschüttungen
-Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
-Zweigstellen zahlen ebenfalls keine Steuern, falls sie außerhalb
Zyperns geleitet werden
-Vollständiger Erlaß von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs
von in Zypern befindlichen Immobilien
-Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe
zyprische Einkommensteuer
-Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als
auch im Ausland geführt werden.
Alle Formalitäten, die zur Gründung einer Limited nötig sind, können
innerhalb von 14 Tagen erledigt sein. Derzeit domizilieren mehr als
40.000 derartige Gesellschaften dort; davon haben ca. 1200 dort eigene
Büroräume.
Im ersten
Schritt zur Registrierung einer Limited auf Zypern muß vom Beamten der
Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt werden. Bitte geben Sie
uns daher mehrere Namen zur Auswahl, deren Genehmigung wir dann
beantragen. Eine Liste bereits genehmigter Namen und/oder bereits
registrierter Firmen erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Bitte
informieren Sie uns über das autorisierte Aktienkapital der Firma und
die Anzahl der auszustellenden Anteile. Das empfohlene autorisierte
Kapital beträgt CYP£ 1,000, es sei denn Sie wünschen einen höheren
Betrag. Die Geschäfte der Firma sind nicht auf den Betrag des
autorisiertes Kapitals der Firma beschränkt. Der Mindestbetrag als
autorisiertes Aktienkapital zur Registrierung einer IBC beträgt CYP£
1,000. Sollte die Firma jedoch ein Büro in Zypern eröffnen, beträgt der
Mindestbetrag CYP£ 10,000. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß dieser
Betrag NICHT in Zypern geblockt werden muß.
Die große
Mehrheit aller in Zypern registrierten Firmen bevorzugt nominierte
Aktionäre so daß in den Registrierungsdokumenten nur der Name der
zypriotischen Firma als Aktionär erscheint und nicht die Person im
Ausland. Dies ist hervorragend für Steuer- und Anonymitätsfragen.
Zusätzliche
Gestaltungsmöglichkeiten
1. Gründung einer deutschen
Kommanditgesellschaft mit zyprischer Limited als Komplementär
Sie gründen eine deutsche
Kommanditgesellschaft, wobei die zyprische Limited der Komplementär
(Vollhafter) ist. Die Vorteile dieser Konstellation können sein:
-
Geschäftsführung der Limited muss
lediglich Bestellung und Vertretungsvollmacht nachweisen
-
kein IHK-Beitrag in Deutschland
-
keine Versteuerung im
Sinne einer Mitunternehmerschaft
-
Die KG wird in Deutschland als
Personengesellschaft besteuert, mithin erfolgt die überwiegende
Besteuerung auf Zypern (Komplementär)
-
Sie treten mit einer deutschen
Gesellschaftsform auf, was bei konservativen Branchen von Vorteil
sein kann
Diese Form eignet sich
immer dann, wenn die zyprische Limited gemäss DBA eine Betriebsstätte in
Deutschland auslöst und/oder eine "deutsche Rechtsform" als Auftritt
gewünscht wird.
2. Die zyprische Limited als
Holding-Gesellschaft
Die zyprische Limited eignet sich
hervorragend als Holding-Gesellschaft ausländischer juristischer
Personen, also z.B. deutscher GmbHs. Durch geschickte Ausgestaltung kann
die Steuerlast der Untergesellschaften dominant reduziert werden, mithin
die Haftung der eigentlichen Gesellschafter. Eine zyprische Holding wird
auf Zypern nicht besteuert.
H äufig
gestellte Fragen:
Ist die zyprische Limited anerkannt
wie etwa eine deutsche GmbH?
Die
zyprische Limited ist eine zyp. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
und in der gesamten EU als selbständige und unselbständige
Niederlassung/Zweigstelle beim örtlichen Handelsregister/Gewerbeamt
eintragungsfähig. Nach dem Maastricht Vertrag, der von allen EU
Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische
Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht
benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.
Dieses untermauert zusätzlich u.a. das Überseering-Urteil.
Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im
Handelsregister eingetragen werden kann?
Das
Welteinkommen der zyprischen Limited
soll auf Zypern versteuert werden (Betriebsstätte Zypern): Angenommen im
öffentlich zugänglichen Handelsregister würden Sie mit einer deutschen
Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter verzeichnet sein,
gehen die Behörden in Ihrem Land automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem
Wohnort die Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die
Geschicke der Firma gelenkt und entschieden werden, ist auch
gleichzeitig der steuerliche Sitz der Gesellschaft gegeben. Führt nach
Außen hin ein Zypriot die Gesellschaft, werden die Entscheidungen der
Gesellschaft eindeutig nach Außen hin auf Zypern getroffen und somit
liegt auch der steuerliche Sitz der Gesellschaft i.d.R. auf Zypern,
sofern die Gesellschaft in Deutschland nach DBA keine Betriebsstätte
auslöst. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern wird
nur in einem Land versteuert.
Davon
unabhängig kann auch aus anderen Gründen eine Anonymität des
eigentlichen Nutznießers gewollt sein, z.B. nach Insolvenz in
Deutschland und geschäftlichen Neuanfang, ohne das die Gläubiger auf das
Vermögen der Gesellschaft zugreifen können.
Gibt
es bei zyprischen Banken auch schon EURO Konten?
Ja, die Konten werden in Euro geführt.
Kann der Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto zugreifen?
Dies ist
vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial Owner)
der Gesellschaft und dem Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge
abgeschlossen. Der Nießbraucher erhält eine Generalvollmacht über die
volle Verfügungsgewalt für die Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf
alle Rechte verzichtet. Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der
Treuhänder allerdings nicht für die Geschäfte und Tätigkeiten des
Nießbrauchers haften kann.
Grundsätzliches zu diesem Thema:
Die Gesellschaft gehört nicht dem
Direktor, sondern den Shareholdern. Allein die Shareholder könnten also
theoretisch Beschlüsse fassen, dass sich z.B. die Kontovollmacht ändert.
Werden die Shares treuhänderisch gehalten und ändert der
Mehrheits-Shareholder nach einem rechtswidrigen Beschluss die
Kontovollmacht, so macht sich der Shareholder strafbar. Eine solche
rechtswidrige Handlung wird mit Geldbuße bis 100.000 Euro und/oder mit
Haftstrafe bis zu 3 Jahren bedroht. Selbstverständlich verliert der
Treuhänder (Steuer- und/oder Rechtsanwaltskanzlei) sein Zulassung auf
Lebenszeit. Auch aus diesem Grunde haben wir in unser 10jährigen Praxis
eine solche Handlung noch nicht erlebt.
Zusätzliche Sicherheiten:
Sofern die Mehrheitsanteile
treuhänderisch gehalten werden, können Mandanten ein zusätzliches
Firmenkonto in der Schweiz installieren. Aufgrund der gesetzlichen
Regelungen in der Schweiz, können die Treuhandverhältnisse offenbart
werden, so das der Mandant einziger Nutznießer ist. Der Mandant tätigt
dann online Überweisungen auf das Schweizer Konto.
Es besteht auch die
Möglichkeit, ein Privatkonto in der Schweiz zu installieren und Geld von
der Gesellschaft online auf das Schweizer Privatkonto zu überweisen. Das
wäre allerdings eine verdeckte Gewinnausschüttung im Land der
Basisgesellschaft. Die Annahme einer VGA kann allerdings beim Finanzamt
der Basisgesellschaft durch ein entsprechendes Agreement oder
Rückführungsstatut verhindert werden.
Auszug DBA:
Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung
oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet
oderverarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die
ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine feste Geschäftseinrichtung,
die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu
erteilen,wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche
Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine
Hilfstätigkeit darstellen.
(4) Ist eine Person - mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im
Sinne
des Absatzes 5 - in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen
Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene
Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im
Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in
diesem Staat
gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf
von
Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.
(5) Ein Unternehmen eines
Vertragstaates
wird nicht schon deshalb so
behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Vertragstaat,
weil es
dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen
anderen
unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer
ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Allein dadurch, daß eine in
einem
Vertragstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder
von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragstaat
ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebstätte oder in
anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird eine der beiden
Gesellschaften nicht zur Betriebstätte der anderen.
-Organschaftsmodell
in Deutschland:
Mit Hilfe des
steuerlichen Organschaftsmodells können Gewinne aus ausländischen
Gesellschaften beim deutschen Anteilseigner fast steuerfrei, unter
Progressionsvorbehalt, vereinnahmt werden. Dazu wird in Deutschland eine
Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft) und eine Körperschaft gegründet
(z.B. eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte
Deutschland), die als steuerliche Organschaft auftreten, mithin
Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Die deutsche Körperschaft
hält mithin Anteile an der ausländischen Gesellschaft. Wegen der
Organschaft wird der in Deutschland steuerfreie Betriebsstättengewinn
direkt den beteiligten natürlichen Personen zugewiesen
(Steuerfreistellung unter Progessionsvorbehalt).
Wer berät mich in
steuer-und haftungsrechtlichen Fragen?
Unser
Steuerberatungsgesellschaft hat eine EU-Zulassung. Außerdem sprechen die
Kollegen fließend deutsch. Dort finden Sie fachkundige Beratung sowie
die Realisierung der mod. Gewinn-und Verlustrechnung.
Wie bekomme ich denn das Geld aus meiner
Ltd heraus?
Diesen Punkt sollten wir am Besten
persönlich besprechen. Nachfolgend einige Hinweise:
-
Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der
Limited in Deutschland abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Ltd
Bank an Ltd Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person
-
Das Geldwäschegesetz greift ab 10.000
Euro. Wenn Sie also 9000 Euro in Bar aus Zypern mitbringen, erfolgt
keine Kontrollmitteilung an das deutsche Finanzamt (Natürlich
müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem deutschen Finanzamt
anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
-
Die deutsche (oder österreichische)
Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der englischen Mutter
geltend machen
-
Sie können ein Darlehn von der Limited
erhalten
-
Sie könnten eine zweite
-dann englische- Limited mit Betriebsstätte Deutschland gründen, die
dann an der Limited A (Betriebsstätte Zypern) beteiligt ist. Mithin
fliessen Gewinne aus Zypern steuerfrei nach Deutschland, in
Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
-
Ergänzend könnten Sie
ein Organschaftsmodell installieren
-
Zum Zeitpunkt der gewollten
Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein
Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz. Sofern ein
Treuhand-Shareholder eingesetzt wurde, wechseln die
Shareholderverhältnisse und Sie selbst treten offiziell als
Shareholder ein. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als
natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im
Niedrigsteuerland. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit
wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute
Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
Wie ist die Vorgehensweise bei einer Gründung?
Zunächst einmal müssen Sie den Antrag
zur Gründung ausfüllen und uns zufaxen oder zusenden. Wir beauftragen
dann die Kollegen mit der Umsetzung.
Gibt es nicht Gründer, die billiger sind
als sie?
Ja, die
gibt es! Nur ist es für unsere Mandanten extrem wichtig, dass die
zyprische Limited juristisch und insbesondere steuerrechtlich,
wasserdicht gegründet wird. Alles andere macht keinen Sinn.
"Billiggründer" installieren z.B. einen Gründungs-Direktor im Rahmen
eines Treuhandverhältnisses, der nach Gründung wieder zurücktritt. Das
ist natürlich dummes Zeug, da dann der "eigentliche Nutznießer" als
Direktor identifiziert wird. Weitere "Untaten" von Billiggründern:
-
Die
zyprische Limited firmiert unter einer C.O.-Adresse (Prüfungsmerkmal
der Steuerbehörden!)
-
Kein reales Domizil, sondern eine
Briefkastenadresse
-
keine telefonische Erreichbarkeit,
sondern nur ein Anrufbeantworter
-
Keine persönliche Erreichbarkeit des
Treuhand-Direktors, sondern "Gründungs-Direktor", der nach Eintrag
wieder zurücktritt
-
keine deutschsprachigen Ansprechpartner
-
keine
Bankkonto-Eröffnung , ggf. "Hilfe bei der Eröffnung eines
Bankkontos" (auf den Punkt gebracht: Ihre zypr. Limited wird nie ein
Bankkonto erhalten!)
-
Keine Steuerberatungs-Gesellschaft auf
Zypern bzw. keine Steuerberatungsgesellschaft mit EU-Zulassung
und/oder deutschsprachigen Ansprechpartnern
-
Keine steuerrechtliche Beratung in
Deutschland
-
Keine Hilfe bei der Vertragsgestaltung
-
Keine jur. wasserdichten
Treuhandverträge
- keine notariell übersetzen Urkunden
(Reg-Urkunde, Apostille, Treuhandvertrag usw..)
Wenn Sie also nur
bereit sind, einige hundert Euro für eine Gründung auszugeben, lassen
Sie das Ganze lieber! Eine Auslandsgründung muss von versierten
Fachleuten und juristisch wasserdicht umgesetzt werden. Alles andere
macht einfach keinen Sinn.
Ministerium für Handel, Industrie und
Tourismus
Webseite:
www.cyprustrade.gov.cy
Industrie- und Handelskammer Zypern
Webseite:
www.ccci.org.cy
Zentralbank von Zypern
Webseite:
www.centralbank.gov.cy
Ministerium für Finanzen
Webseite:
www.mof.gov.cy
Statistische Dienste
Webseite:
www.mof.gov.cy/cystat
Handelsregister- und Konkursverwaltungsabteilung
Webseite:
www.mcit.gov.cy/drcor
Handelsschifffahrtsabteilung
Webseite:
www.shipping.gov.cy
Fremdenverkehrszentrale Zypern
Webseite:
www.visitcyprus.org.cy
Börse von Zypern
Webseite:
www.cse.com.cy
Links zu öffentlichen und privaten Organisationen in Zypern
Webseite:
www.moi.gov.cy
Cypria Internetportal und Suchmaschine
Webseite:
www.cypria.com
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