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Firmengründung
Zypern: Die Holdinggesellschaft auf Zypern
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Steuern |
EU-Niederlassungsfreiheit |
DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach 8 AStG |
EU-Mutter-Tochter-RL |
Mögliche Alternativen |
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10% Ertragssteuer,
Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei |
Ja: Mithin kein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich
und/oder aktive Geschäfte |
Ja, unterhält mit
fast allen Ländern ein DBA. |
Ja: GGF. Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG |
Ja: Mithin steuerfreie
Vereinnahmung der zyprischen Gewinne in einer deutschen
Kapitalgesellschaft möglich |
Uk Ltd, Schweiz, VAE
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Reine Holdinggesellschaften werden
auf Zypern nicht besteuert, Dividendenausschüttungen an einen
Nicht-Zyprioten bleiben ebenfalls steuerfrei gestellt.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist anzuwenden.
Die
steuerlichen Vorteile der Errichtung einer Holdinggesellschaft in Zypern
Zypern ist ein
erstklassiger Ort für die weltweiten Geschäftstätigkeiten
multinationaler Gesellschaften, insbesondere durch die Verwendung
zyprischer Holdinggesellschaften. Diese Gesellschaftsstruktur beinhaltet
die Eigentümerstellung einer ausländischen Tochtergesellschaft seitens
einer in Zypern ansässigen Holdinggesellschaft, die wiederum im Eigentum
der Muttergesellschaft steht. Die zyprische Holdinggesellschaft gilt aus
folgenden Gründen als ein Hauptmittel der internationalen Steuerplanung:
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Eingehende Dividenden, die von der Tochtergesellschaft
an die zyprische Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen
im Sitzstaat der Tochtergesellschaft einer geringen oder keiner
Quellensteuer. Dies ist auf die sehr vorteilhaften
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zurückzuführen, die Zypern mit vielen
Ländern weltweit abgeschlossen hat. Die Auswirkungen dieser DBA ist
eine Verringerung der Quellensteuern auf ausgeschüttete Dividenden
oder eine vollständige Befreiung von Quellensteuern. Zypern hat 34 DBA
unterzeichnet die mehr als 40 Länder abdecken. Die Abkommen bestehen
flächendeckend mit Ländern aus Amerika bis hin zu Mittel- und
Osteuropa sowie Asien. Darüber hinaus gelten in dem EU-Mitgliedsland
Zypern die Regelung der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Diese
wirken sich dahingehend aus, dass für den Fall der Kontrolle von
wenigstens 25% des Gesellschafterkapitals einer EU-Tochtergesellschaft
durch eine zyprische Holdinggesellschaft für wenigstens 24 Monate die
von der EU-Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft
ausgeschütteten Dividenden in dem anderen Eu-Staat quellensteuerfrei
sind. Soweit die Vorschriften der Richtlinie keine Anwendung finden
(oder soweit Vorschriften zur Umgehungsverhinderung existieren),
können zyprische Holdinggesellschaften auf ein weiteres Netzwerk von
Doppelbesteuerungsabkommen zurückgreifen.
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Soweit die zyprische Holdinggesellschaft
Dividendeneinkommen von der Tochtergesellschaft erhält, unterliegt
dieses Einkommen nicht der zyprischen Körperschaftssteuer, wenn die
zyprische Holdinggesellschaft wenigstens 1% des Gesellschaftskapitals
der Tochtergesellschaft hält.
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Soweit die zyprische Holdinggesellschaft Gewinne durch
den Verkauf von Anteilen an der Tochtergesellschaft oder den verkauf
sonstiger anteile einnimmt, sind diese von der zyprischen
Körperschaftssteuer befreit. Dies fördert auch die Ansiedlung von
gemeinsamen Anlageplänen (collective investment schemes) in Zypern.
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Soweit die zyprische Holdinggesellschaft ihrerseits an
die eigentliche nichtansässige Muttergesellschaft Dividenden
ausschüttet, sind solche von jeglicher Quellensteuer befreit,
unabhängig vom Bestehen eines DBA oder Anwendbarkeit der europäischen
Mutter-Tochter Richtlinie. Im Unterschied zu Zypern befreien oder
reduzieren andere holdingfreundliche Rechtsordnungen die Quellensteuer
auf ausgeschüttete Dividenden nur, wenn ein DBA zwischen dem
Holdinggesellschaftsstaat und dem Sitzstaat der eigentlichen
Muttergesellschaft besteht oder Holding- und Muttergesellschaft beide
in der EU ansässig sind.
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Die Gewinne aller zyprischen Kapitalgesellschaften
werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert, einem der niedrigsten
Körperschaftssteuer in der EU.
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Die zyprischen Gesetze sind in europarechtskonform,
entsprechend den EU Verhaltensregeln für Unternehmen und wenden OECD
Standartregelungen an.
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In
der Eu errichtete Kapitalgesellschaften haben automatisch das Recht
und den Vorzug der Niederlassungsfreiheit in der EU. Im Centron-Fall
(1999) hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip abgesegnet, dass
eine innerhalb der Gemeinschaft errichtete Gesellschaft das Recht hat,
sich überall sonst in der EU niederzulassen und auch alle ihre
Geschäfte außerhalb ihres Ursprungslandes durchführen kann. Das
bedeutet, dass jede EU-Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft
ohne jegliche Beschränkungen eine Holdinggesellschaft in Zypern
errichten kann.
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Das zyprische Recht steht mit den wesentlichen
EU-Richtlinien in Einklang, so dass Unternehmens-Reorganisationen,
Fusionen, Unternehmenseinkäufe und Betriebszusammenlegungen ohne
Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
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Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den
Verlustvortrag und das Aufrechnen gegen zukünftige steuerbare Gewinne,
d.h. eine Gesellschaft, die in den ersten Jahren ihres Bestehens
Verluste erleidet, kann diese vortragen und gegen die Gewinne
aufrechnen, die in zukünftigen Jahren entstehen.
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Es gibt Gruppenerleichterungen für die Nutzung von
Steuerverlusten. Aus diesem Grund kann eine diversifizierte Gruppe von
Gesellschaften, die einer zyprischen Holdinggesellschaft gehört, die
steuerbaren Gewinne der erfolgreichen Tochtergesellschaften gegen die
Verluste der verlustträchtigen Gesellschaften aufrechnen und mithin zu
einem gemeinsam zu versteuernden Gewinn zusammenziehen.
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Die Kapitalerfordernisse für die Errichtung einer
zyprischen Holdinggesellschaft sowie Geschäftsführungs- und
Verwaltungskosten halten sich in einem vernünftigen Rahmen.
Unternehmensnahe Dienstleistungen sind im EU Vergleich mit am
günstigsten; gleichzeitig entsprechen die von zyprischen
Dienstleistern angebotenen Dienste höchstens Qualitätsanforderungen.
Internatonale Steuerplanung
Multinationale Gesellschaften und internationale
Unternehmen die an grenzüberschreitenden Investitionsertrag erheblich
steigern, wenn sie bei ihrer internationalen Steuerplanung die zyprische
Holdinggesellschaft mit berücksichtigen. Zypern ermutigt ausländische
Investitionen und macht es sich zur Aufgabe, sowohl für
Offshore-Gesellschaften als auch für solche, die eine operationelle
Basis in einem kostengünstigen Niedrigsteuerland suchen, bestmögliche
Bedingungen zu schaffen. Die strategische Lage der Insel, ihre modernen
und effizienten unternehmensnahen Dienstleisterund Banken, die
Infrastruktur und das Umfeld für Unternehmen zusammen mit den
Steueranreizen und Zugeständnissen für ausländische Investoren sind die
wichtigsten Faktoren, die internationale Gesellschaften anlocken, um in
und durch Zypern zu operieren.
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