Firmengründung Zypern, zyprische Limited, Holding auf Zypern
   

 Firmengründung Zypern: Holding auf Zypern

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Firmengründung Zypern: Die Holdinggesellschaft auf Zypern

Steuern

EU

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach § 8 Deutsches AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

10% Ertragssteuer, Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei Ja. Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs. EU Fusionsrichtlinie anwendbar. Ja, unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage 5 DBA. Ja. Allerdings ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen
 

Firmengründung Zypern: Holdinggesellschaft auf Zypern

Reine Holdinggesellschaften werden auf Zypern nicht besteuert,Landkarte von Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten bleiben ebenfalls steuerfrei gestellt, unabhängig vom Vorhandensein eines DBAs. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist anzuwenden. Somit ist eine zyprische Holding sehr gut als Holding und/oder Zwischenholding geeignet. Eine steuerfreie Durchschleusung an den Anteilseigner ist auch im Nicht-DBA-Sachverhalt möglich.

Die steuerlichen Vorteile der Errichtung einer Holdinggesellschaft in Zypern

 Zypern ist ein erstklassiger Ort für die weltweiten Geschäftstätigkeiten multinationaler Gesellschaften, insbesondere durch die Verwendung zyprischer Holdinggesellschaften. Diese Gesellschaftsstruktur beinhaltet die Eigentümerstellung einer ausländischen Tochtergesellschaft seitens einer in Zypern ansässigen Holdinggesellschaft, die wiederum im Eigentum der Muttergesellschaft steht. Die zyprische Holdinggesellschaft gilt aus folgenden Gründen als ein Hauptmittel der internationalen Steuerplanung:

  • Eingehende Dividenden, die von der Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen im Sitzstaat der Tochtergesellschaft einer geringen oder keiner Quellensteuer. Dies ist auf die sehr vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zurückzuführen, die Zypern mit vielen Ländern weltweit abgeschlossen hat. Die Auswirkungen dieser DBA ist eine Verringerung der Quellensteuern auf ausgeschüttete Dividenden oder eine vollständige Befreiung von Quellensteuern. Zypern hat 34 DBA unterzeichnet die mehr als 40 Länder abdecken. Die Abkommen bestehen flächendeckend mit Ländern aus Amerika bis hin zu Mittel- und Osteuropa sowie Asien. Darüber hinaus gelten in dem EU-Mitgliedsland Zypern die Regelung der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Diese wirken sich dahingehend aus, dass für den Fall der Kontrolle von wenigstens 25% des Gesellschafterkapitals einer EU-Tochtergesellschaft durch eine zyprische Holdinggesellschaft für wenigstens 24 Monate die von der EU-Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Dividenden in dem anderen Eu-Staat quellensteuerfrei sind. Soweit die Vorschriften der Richtlinie keine Anwendung finden (oder soweit Vorschriften zur Umgehungsverhinderung existieren), können zyprische Holdinggesellschaften auf ein weiteres Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen zurückgreifen.

  • Soweit die zyprische Holdinggesellschaft Dividendeneinkommen von der Tochtergesellschaft erhält, unterliegt dieses Einkommen nicht der zyprischen Körperschaftssteuer, wenn die zyprische Holdinggesellschaft wenigstens 1% des Gesellschaftskapitals der Tochtergesellschaft hält.

  • Soweit die zyprische Holdinggesellschaft Gewinne durch den Verkauf von Anteilen an der Tochtergesellschaft oder den verkauf sonstiger anteile einnimmt, sind diese von der zyprischen Körperschaftssteuer befreit. Dies fördert auch die Ansiedlung von gemeinsamen Anlageplänen (collective investment schemes) in Zypern.

  • Soweit die zyprische Holdinggesellschaft ihrerseits an die eigentliche nichtansässige Muttergesellschaft Dividenden ausschüttet, sind solche von jeglicher Quellensteuer befreit, unabhängig vom Bestehen eines DBA oder Anwendbarkeit der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Im Unterschied zu Zypern befreien oder reduzieren andere holdingfreundliche Rechtsordnungen die Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden nur, wenn ein DBA zwischen dem Holdinggesellschaftsstaat und dem Sitzstaat der eigentlichen Muttergesellschaft besteht oder Holding- und Muttergesellschaft beide in der EU ansässig sind.

  • Die Gewinne aller zyprischen Kapitalgesellschaften werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert, einem der niedrigsten Körperschaftssteuer in der EU.

  • Die zyprischen Gesetze sind in europarechtskonform, entsprechend den EU Verhaltensregeln für Unternehmen und wenden OECD Standartregelungen an.

  • In der Eu errichtete Kapitalgesellschaften haben automatisch das Recht und den Vorzug der Niederlassungsfreiheit in der EU. Im Centron-Fall (1999) hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip abgesegnet, dass eine innerhalb der Gemeinschaft errichtete Gesellschaft das Recht hat, sich überall sonst in der EU niederzulassen und auch alle ihre Geschäfte außerhalb ihres Ursprungslandes durchführen kann. Das bedeutet, dass jede EU-Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft ohne jegliche Beschränkungen eine Holdinggesellschaft in Zypern errichten kann.

  • Das zyprische Recht steht mit den wesentlichen EU-Richtlinien in Einklang, so dass Unternehmens-Reorganisationen, Fusionen, Unternehmenseinkäufe und Betriebszusammenlegungen ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

  • Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Verlustvortrag und das Aufrechnen gegen zukünftige steuerbare Gewinne, d.h. eine Gesellschaft, die in den ersten Jahren ihres Bestehens Verluste erleidet, kann diese vortragen und gegen die Gewinne aufrechnen, die in zukünftigen Jahren entstehen.

  • Es gibt Gruppenerleichterungen für die Nutzung von Steuerverlusten. Aus diesem Grund kann eine diversifizierte Gruppe von Gesellschaften, die einer zyprischen Holdinggesellschaft gehört, die steuerbaren Gewinne der erfolgreichen Tochtergesellschaften gegen die Verluste der verlustträchtigen Gesellschaften aufrechnen und mithin zu einem gemeinsam zu versteuernden Gewinn zusammenziehen.

  • Die Kapitalerfordernisse für die Errichtung einer zyprischen Holdinggesellschaft sowie Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten halten sich in einem vernünftigen Rahmen. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind im EU Vergleich mit am günstigsten; gleichzeitig entsprechen die von zyprischen Dienstleistern angebotenen Dienste höchstens Qualitätsanforderungen.

Internatonale Steuerplanung 

Multinationale Gesellschaften und internationale Unternehmen die an grenzüberschreitenden Investitionsertrag erheblich steigern, wenn sie bei ihrer internationalen Steuerplanung die zyprische Holdinggesellschaft mit berücksichtigen. Zypern ermutigt ausländische Investitionen und macht es sich zur Aufgabe, sowohl für Offshore-Gesellschaften als auch für solche, die eine operationelle Basis in einem kostengünstigen Niedrigsteuerland suchen, bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Die strategische Lage der Insel, ihre modernen und effizienten unternehmensnahen Dienstleisterund Banken, die Infrastruktur und das Umfeld für Unternehmen zusammen mit den Steueranreizen und Zugeständnissen für ausländische Investoren sind die wichtigsten Faktoren, die internationale Gesellschaften anlocken, um in und durch Zypern zu operieren.

 

 

 

 
 
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