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Firmengründung
Zypern: Die Holdinggesellschaft auf Zypern
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Steuern |
EU |
DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland
nach § 8 Deutsches AStG |
EU-Mutter-Tochter-RL |
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10% Ertragssteuer,
Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei |
Ja. Wirkung der EU
Niederlassungsfreiheit und
Urteile des EuGHs.
EU Fusionsrichtlinie anwendbar. |
Ja, unterhält mit
vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin
Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage 5
DBA. |
Ja. Allerdings ist die
Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel
muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. |
Ja: Mithin steuerfreie
Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen |
Firmengründung Zypern:
Holdinggesellschaft auf Zypern
Reine Holdinggesellschaften werden auf
Zypern nicht besteuert,
Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten bleiben ebenfalls
steuerfrei gestellt, unabhängig vom Vorhandensein eines DBAs.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist anzuwenden. Somit ist eine
zyprische Holding sehr gut als Holding und/oder Zwischenholding
geeignet. Eine steuerfreie Durchschleusung an den Anteilseigner ist auch
im Nicht-DBA-Sachverhalt möglich.
Vorteile einer Holding auf Zypern in der
Kurzübersicht
-Auf Zypern werden reine Beteiligungserlöse nicht besteuert
(Holdingprivileg). „Dividenden-Weiter-Ausschüttungen“ an einen
Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer auf
Zypern, unabhängig davon, ob DBA-Sachverhalt oder nicht (steuerneutrales
Dividendenrouting)
-Da Zypern in der EU belegen ist, greift die
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (steuerfreie Vereinnahmung von
Dividenden bei verbundenen Gesellschaften in der EU) und/oder die
EU-Fusionsrichtlinie (steuerneutraler Übertrag der Assets der
Töchter auf die Holding, Anteile müssen nicht bewertet und gekauft
werden)
-Zypern kennt im Kontext einer Holding keine Infizierungsregeln
(anders in den Niederlanden, Spanien oder Deutschland): Aktive Einkünfte
werden mit 10% besteuert, aber keine Infizierung der gesamten Holding,
reine Beteiligungserlöse bleiben steuerfrei
-Da Zypern in der EU belegen ist, greifen die Positivwirkungen der
EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur
Niederlassungsfreiheit:
…….Beim Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung einer Gesellschaft nach
dem Recht des Sitzstaates liegt keine Scheinfirma vor, egal
welchen Unternehmensgegenstand die Gesellschaft hat und egal, ob sie
diesen (gesetzlich zulässigen oder gesetzlich nicht zulässigen)
Unternehmensgegenstand auch tatsächlich ausübt. In jedem Falle findet
eine pauschale Nichtanerkennung nicht statt. Entsprechend wird das
Vorliegen einer Scheingesellschaft von der Rechtsprechung des BFH daher
nur in Ausnahmefällen angenommen (Prof. Dr. Thomas Reith,
Internationales Steuerrecht,Verlag Vahlen, Seite 71; BFH Urteil vom
23.06.1992,BStBl 1992 II S. 972).
Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt sogar die gezielte
Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von
EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes),
erforderlich ist nur Minimalsubstanz im Sinne von mehr als einem bloßen
Briefkasten.
-Da Zypern in der EU belegen ist, greifen die Negativwirkungen des
Deutschen Außensteuerrechts (§8 AStG) nicht.
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| Grafische Darstellung: Holding auf Zypern |
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| Grafische Darstellung "Steuergestaltung
mit Holding auf Zypern und Tochtergesellschaften in der EU": Die
zyprische Holding vereinnahmt die Dividenden der
Tochtergesellschaft/en unter Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei und besteuert reine
Beteiligungserlöse nicht. Dividenden-Weiter-Ausschüttungen an
einen Nicht-Zyprioten unterliegen auf Zypern grundsätzlich
keiner Quellensteuer. Die zyprische Holding kann den
Tochtergesellschaften für Aufwendungen in Rechnung stellen, was
den Ertrag auf der Ebene der Tochtergesellschaften entsprechend
reduziert. |
Steuerfreier Übertrag der Assets der
Basisgesellschaften
Ein zentrales Problem bei der Steuergestaltung mit
Holdinggesellschaften sind vorhandene werthaltige Töchter
(Basisgesellschaften). Normalerweise müsste die Holding die Assets der
werthaltigen Töchter erwerben. Über die EU- Fusionsrichtlinie
/Verschmelzungsrichtlinien besteht die Möglichkeit, die Assets
steuerneutral zu übertragen. Allerdings bestehen insbesondere in
Deutschland und Österreich erhebliche Rechtsunsicherheiten bezogen auf
die Anwendung der EU Fusionsrichtlinie und einem steuerneutralen
Übertrag. Aus diesem Grunde bieten wir die Gestaltung mit
Gesellschafter-Fremdfinanzierung an:
Die steuerlichen Vorteile der Errichtung
einer Holdinggesellschaft in Zypern
Zypern ist ein erstklassiger Ort für die weltweiten
Geschäftstätigkeiten multinationaler Gesellschaften, insbesondere durch
die Verwendung zyprischer Holdinggesellschaften. Diese
Gesellschaftsstruktur beinhaltet die Eigentümerstellung einer
ausländischen Tochtergesellschaft seitens einer in Zypern ansässigen
Holdinggesellschaft, die wiederum im Eigentum der Muttergesellschaft
steht. Die zyprische Holdinggesellschaft gilt aus folgenden Gründen als
ein Hauptmittel der internationalen Steuerplanung:
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Eingehende Dividenden, die von der
Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft
ausgeschüttet werden, unterliegen im Sitzstaat der
Tochtergesellschaft einer geringen oder keiner Quellensteuer. Dies
ist auf die sehr vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
zurückzuführen, die Zypern mit vielen Ländern weltweit abgeschlossen
hat. Die Auswirkungen dieser DBA ist eine Verringerung der
Quellensteuern auf ausgeschüttete Dividenden oder eine vollständige
Befreiung von Quellensteuern. Zypern hat 34 DBA unterzeichnet die
mehr als 40 Länder abdecken. Die Abkommen bestehen flächendeckend
mit Ländern aus Amerika bis hin zu Mittel- und Osteuropa sowie
Asien. Darüber hinaus gelten in dem EU-Mitgliedsland Zypern die
Regelung der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Diese wirken
sich dahingehend aus, dass für den Fall der Kontrolle von wenigstens
25% des Gesellschafterkapitals einer EU-Tochtergesellschaft durch
eine zyprische Holdinggesellschaft für wenigstens 24 Monate die von
der EU-Tochtergesellschaft an die zyprische Holdinggesellschaft
ausgeschütteten Dividenden in dem anderen Eu-Staat quellensteuerfrei
sind. Soweit die Vorschriften der Richtlinie keine Anwendung finden
(oder soweit Vorschriften zur Umgehungsverhinderung existieren),
können zyprische Holdinggesellschaften auf ein weiteres Netzwerk von
Doppelbesteuerungsabkommen zurückgreifen.
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Soweit die zyprische
Holdinggesellschaft Dividendeneinkommen von der Tochtergesellschaft
erhält, unterliegt dieses Einkommen nicht der zyprischen
Körperschaftssteuer, wenn die zyprische Holdinggesellschaft
wenigstens 1% des Gesellschaftskapitals der Tochtergesellschaft
hält.
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Soweit die zyprische Holdinggesellschaft
Gewinne durch den Verkauf von Anteilen an der Tochtergesellschaft
oder den verkauf sonstiger anteile einnimmt, sind diese von der
zyprischen Körperschaftssteuer befreit. Dies fördert auch die
Ansiedlung von gemeinsamen Anlageplänen (collective investment
schemes) in Zypern.
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Soweit die zyprische
Holdinggesellschaft ihrerseits an die eigentliche nichtansässige
Muttergesellschaft Dividenden ausschüttet, sind solche von jeglicher
Quellensteuer befreit, unabhängig vom Bestehen eines DBA oder
Anwendbarkeit der europäischen Mutter-Tochter Richtlinie. Im
Unterschied zu Zypern befreien oder reduzieren andere
holdingfreundliche Rechtsordnungen die Quellensteuer auf
ausgeschüttete Dividenden nur, wenn ein DBA zwischen dem
Holdinggesellschaftsstaat und dem Sitzstaat der eigentlichen
Muttergesellschaft besteht oder Holding- und Muttergesellschaft
beide in der EU ansässig sind.
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Die Gewinne aller zyprischen
Kapitalgesellschaften werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert,
einem der niedrigsten Körperschaftssteuer in der EU.
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Die zyprischen Gesetze sind in
europarechtskonform, entsprechend den EU Verhaltensregeln für
Unternehmen und wenden OECD Standartregelungen an.
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In
der Eu errichtete Kapitalgesellschaften haben automatisch das Recht
und den Vorzug der Niederlassungsfreiheit in der EU. Im Centron-Fall
(1999) hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip abgesegnet, dass
eine innerhalb der Gemeinschaft errichtete Gesellschaft das Recht
hat, sich überall sonst in der EU niederzulassen und auch alle ihre
Geschäfte außerhalb ihres Ursprungslandes durchführen kann. Das
bedeutet, dass jede EU-Kapitalgesellschaft oder sonstige
Körperschaft ohne jegliche Beschränkungen eine Holdinggesellschaft
in Zypern errichten kann.
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Das zyprische Recht steht mit den
wesentlichen EU-Richtlinien in Einklang, so dass
Unternehmens-Reorganisationen, Fusionen, Unternehmenseinkäufe und
Betriebszusammenlegungen ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden
können.
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Es gibt keine zeitliche Beschränkung
für den Verlustvortrag und das Aufrechnen gegen zukünftige
steuerbare Gewinne, d.h. eine Gesellschaft, die in den ersten Jahren
ihres Bestehens Verluste erleidet, kann diese vortragen und gegen
die Gewinne aufrechnen, die in zukünftigen Jahren entstehen.
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Es gibt Gruppenerleichterungen für die
Nutzung von Steuerverlusten. Aus diesem Grund kann eine
diversifizierte Gruppe von Gesellschaften, die einer zyprischen
Holdinggesellschaft gehört, die steuerbaren Gewinne der
erfolgreichen Tochtergesellschaften gegen die Verluste der
verlustträchtigen Gesellschaften aufrechnen und mithin zu einem
gemeinsam zu versteuernden Gewinn zusammenziehen.
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Die Kapitalerfordernisse für die
Errichtung einer zyprischen Holdinggesellschaft sowie
Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten halten sich in einem
vernünftigen Rahmen. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind im EU
Vergleich mit am günstigsten; gleichzeitig entsprechen die von
zyprischen Dienstleistern angebotenen Dienste höchstens
Qualitätsanforderungen.
Internatonale Steuerplanung
Multinationale Gesellschaften und
internationale Unternehmen die an grenzüberschreitenden
Investitionsertrag erheblich steigern, wenn sie bei ihrer
internationalen Steuerplanung die zyprische Holdinggesellschaft mit
berücksichtigen. Zypern ermutigt ausländische Investitionen und macht es
sich zur Aufgabe, sowohl für Offshore-Gesellschaften als auch für
solche, die eine operationelle Basis in einem kostengünstigen
Niedrigsteuerland suchen, bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Die
strategische Lage der Insel, ihre modernen und effizienten
unternehmensnahen Dienstleisterund Banken, die Infrastruktur und das
Umfeld für Unternehmen zusammen mit den Steueranreizen und
Zugeständnissen für ausländische Investoren sind die wichtigsten
Faktoren, die internationale Gesellschaften anlocken, um in und durch
Zypern zu operieren.
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