Glücksspiel Lizenz, Wett Lizenz, Steueroasen, Firmengründung VAE,Zypern,Schweiz,USA,Offshore,Bank gründen
   

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  Glücksspiel-Lizenz auf Malta

Lizenzen auf Malta

Mitte 2003 hat die maltesische Regierung ihre Gesetzgebung für Online-Wetten dahingehend geändert, dass es fortan möglich wurde eine Lizenz zur Eröffnung eines Online-Wettbüros zur erhalten. Diese neue Art der Gesetzgebung macht es für viele Firmen sehr attraktiv sich auf Malta niederzulassen, da die Lizenz einige hohe Sicherheitsmerkmale aufweist und es fortan möglich ist, im Raum der EU für Online-Wetten zu werben.
Die Lizenz wird ausgestellt von der Lotteries und Gaming Authority. Diese Behörde ist verantwortlich für die Kontrolle und Regelungen I-Gaming Spielbetriebes. Die Lizenz wird ausgestellt für 5 Jahre und kann danach verlängert werden.

Beantragen einer Lizenz:

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Ein Businessplan inklusive Plan G&V für die ersten 3 Jahre, Lebenslauf und Kopie vom Passport aller Direktoren.
    Eine Bankreferenz, Evt. Kopie von vorhandenen Lizenzen.
    Die komplett ausgefüllten Anträge.

Danach folgt:

-Gründung einer International Trading Company in Malta mit „foreign shareholder status“ .

-Beauftragung eines Service Providers für die Einrichtung der Server und Internet Service (Die Server müssen in Malta gehostet werden).
-Vorlage und Prüfung aller Spiele mit entsprechenden Regeln sowie der dazugehörigen Software. Genaue Protokollierung und Beschreibung der gesamten Software, Spiele und Funktionsweise.

Dauer der Beantragung:

Die Dauer zwischen Beantragung und Genehmigung beträgt zwischen  8-12 Wochen.

Typen der Lizenzen:

Es gibt 4 verschiedene Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.

  • Klasse 1: Herkömmliche Online Spiele, wie z.Bsp. Casinos, Bingos und Lotterien
  • Klasse 2: Online Spiele und Wetten
  • Klasse 3: Für Betreiber, die Spiele und Wetten als Service auf Provisionsbasis anbieten inklusive festgelegter Wettquoten und Spieleinsätze ( Poker Räume, Portale und Affiliates and P2P )
  • Klasse 4: Für Betreiber von I-Gaming Plattformen

Gesetze,Verordnungen und Lizenzanträge:

Gern senden wir Ihnen alle Gesetze, Verordnungen und Lizenzanträge per E-Mail zu (in englisch, 7 Dateien als Word und pdf-Dateien, ca. 150 Seiten). Die Dateien enthalten zusätzlich eine genaue Übersicht über die Steuern und laufenden Lizenzgebühren.

Gebühren:

Die Gesamtgebühren betragen ca. 49.000,00 Euro, inkl. Firmengründung auf Malta,Verwaltung, Domizillierung der Gesellschaft auf Malta, Kontoeröffnung, Beantragung der Lizenz (juristische Aufbereitung,Antragstellung,Vorabprüfung), staatliche Gebühren für Lizenzausstellung, Hinterlegungsstelle, Veröffentlichung, Notarkosten.

Sonderdienste, wie Treuhand-Lösungen (Treuhand-Direktor/-Shareholder), werden getrennt in Rechnung gestellt.

Sollen (bzw. müssen) unsere maltesischen Partner eine Vorabprüfung der Software in Auftrag geben, so fallen behördliche Gebühren und 200,00 Euro/Std für die Aufwendungen an. Entsprechend bei der Vorprüfung des Business-Plans. Realistisch gesehen müssen Sie bei Vorabprüfungen mit ca. 4.000,00 Euro an Kosten rechnen.

Haben Sie Ihre eigene Glücksspiel-Software,so können Sie diese auf einem z.B. deutschen Server hinterlegen, damit eine Prüfung stattfinden kann. Es muss allerdings dokumentiert werden, dass diese Software zu reinen Prüfungszwecken installiert ist.

Glücksspiel-Software

Gern vermitteln wir an einen Anbieter, der professionelle Glückspiel-Software programmiert/anbietet.
 

Allgemeines zum Thema Gesellschaftsgründung

Folgende Leistungen werden auf Wunsch erbracht:

  • Gründung der Gesellschaft auf Malta, Eintrag ins örtliche Handelsregister, Apostille, beglaubigte Übersetzungen
  • Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale (Steuerrechtliche Betriebsstätte Malta):

-Treuhand-Direktor und ggf. Treuhand-Shareholder: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen- als Direktor der Gesellschaft auftreten (vgl. auch: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Sitz der steuerlichen Betriebsstätte gemäß DBA), eine im Sitzstaat ansässige juristische Person tritt- zumindest nach außen- als Gesellschafter/Shareholder der Gesellschaft auf, sofern z.B. aus steuerrechtlichen Erwägungen sinnvoll oder zwingend.

Alternativen: Sie- oder ein Beauftrager- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) und treten als Direktor der Gesellschaft auf oder stellen einen Einheimischen als Direktor an.

-Ordnungsgemäßer Geschäftssitz auf Malta (keine Scheinfirma im Sinne): Kein "Briefkasten" oder eine C.O.-Adresse, postalische und telefonische Erreichbarkeit in den normalen Geschäftszeiten. Bei manchen Konstellation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter).

-Bankkonto für die maltesische Gesellschaft, inkl. Onlinebanking und VisaCard

Die wasserdichte Gestaltung einer Betriebsstätte auf Malta ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht von extremer Wichtigkeit, ergänzend wird eine Lizenz nur erteilt, wenn eine "anfassbare" Betriebsstätte im Sinne vorliegt. Mithin ist es für unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung , das "anwendbares Recht" das Recht Malta ist und nicht etwa Deutschland. Daher kommt der Ausgestaltung der Betriebsstätte auf Malta zentraler Bedeutung zu, auch und/oder/mithin, um die Annahme von Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Natürlich gibt es auch Mandanten, die eine reale Betriebsstättenverlagerung vornehmen, also im Sitzstaat ein für die Öffentlichkeit zugängiges Spielcasino/Wettbüro mit eigenen Räumlichkeiten installieren. Hierbei werden keine Treuhand-Dienste installiert, vielmehr wird im Sitzstaat ein Einheimischer als Geschäftsführer angestellt und der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb ist vorhanden. Wir helfen hier- neben der Gründung der Gesellschaft und Lizenzbeantragung- bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie und Mitarbeiter. 

Da es sich bei der maltesischen Gesellschaft um eine EU-Gesellschaft handelt, ist die  EU-Niederlassungsfreiheit anwendbar. Mithin kann die Gesellschaft z.B. in Deutschland als Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne) auftreten, sofern nur Hilfstätigkeiten, Beratung oder Werbung. Allerdings gibt es deutsche Gerichtsurteile, die eine "Vermittlung" ausländischer Spielangebote nach Ihrer Rechtsauffassung untersagen. Es muss also bei Installation einer Repräsentanz genau geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses zulässig ist.

 

 

 
 
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/

Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG - Aktiveinkünfte AStG - EU-Niederlassungsfreiheit - Schachtelprivilegien  - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie - Doppelbesteuerungsabkommen - Organschaftsmodell, Fragestellungen zum Thema "Wie bekomme ich das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus"  - UK Limited allgemein, Ltd Betriebsstätte UK, Ltd Betriebsstätte nicht UK, Zypern Limited, Malta, Holdingmodell, Spanien, S.L., Kanarische Sonderzone, Auswandern, Deutsche GmbH , Dubai, Schweiz, -Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland,  Durchführung des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich - Gründung von Banken im Ausland, Gründung von Versicherungsgesellschaften im Ausland, zentral Isle of Man  - Wettlizenzen, Spielcasino-Lizenzen EU und International , Kapitalisierung von Gesellschaften, vorbörsliche Emission, Börsengang und Bafin-Beratung