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Firmengründung Ausland: Internationale Strukturierung von
Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung![]()
Ausflaggen: Warum immer mehr Deutsche Unternehmer und Privatpersonen
Deutschland den Rücken kehren
Hochsteuerland Deutschland Deutschland ist ein
Hochsteuerland, für Unternehmen und
Privatpersonen. Diese Aussage trifft auch nach der
sogenannten Unternehmenssteuerreform
zu. Körperschaften werden in Deutschland mit durchschnittlich
30% besteuert (15% Körperschaftssteuer,plus
Gewerbesteuer), Personengesellschaften mit progressiven
Einkommenssteuersatz bis 42%. Im Rahmen der Einkommenssteuer
greift der Spitzensteuersatz bereits ab 52.152 Euro zu versteuernden
Einkommen. Reichensteuer: Ab einem zu versteuernden Einkommen von
250.000 € (500.000 € bei Zusammenveranlagung) beträgt der
Spitzensteuersatz 45,0% (ausgenommen sind hier Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft, Gewerbetrieb und selbstständige Arbeit). In anderen
Ländern mit ähnlichem Spitzensteuersatz wie Deutschland greift der
Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen zwischen
150.000 bis ca. 750.000 Euro. Die Gewerbesteuer ist bei
Kapitalgesellschaften nicht mehr abzugsfähig, ergänzend sind
viele Abschreibungsmöglichkeiten entfallen. Aus diesem
Grunde zahlen viele Körperschaften in Deutschland Heute mehr Steuern als
vor der Unternehmenssteuerreform. Dividendenausschüttungen an den
Deutschen Anteilseigner werden seit 01.01.2009 mit 25%tiger
Abgeltungssteuer belegt oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren.
Das "angemessene Gehalt" an den Geschäftsführer einer Deutschen
Kapitalgesellschaft unterliegt i.d.R. der progressiven Einkommenssteuer,
plus Sozialversicherungsleistungen und Solidaritätszuschlag.
"Selbstverständlich" werden Deutsche Unternehmen darüber hinaus mit
Zwangsabgaben wie Berufsgenossenschaft und Beiträge zur Industrie-und
Handelskammer belastet. " Das Thema
"verdeckte Gewinnausschüttung oder
Privatentnahme" ist jedem
Unternehmer hinreichend bekannt. So setzt das Finanzamt z.B. indirekt
Gehälter für Geschäftsführer und angemessene Fahrzeuge fest. Und das
Aufwendungen für Lohnbuchhaltung,Finanzbuchhaltung,Jahresabschluss und
Bilanz wesentliche Kosten des Deutschen Unternehmers darstellen, ist
auch kein Geheimnis mehr.
Deutsche Lohnstückkosten:
Deutschland bleibt im Hintertreffen Für Ausführungen zum Thema Lohnstückkosten klicken Sie bitte hier.
Deutsche Erbschaftssteuer "Mehr Schein als Sein": Mit der
Erbschaftssteuerreform für Unternehmen
wird der "Deutsche Weg" weiter verfolgt: Entscheidende Nachteile
bei der Erbschaftssteuerreform sind die langen Fortführungspflichten von
7-15 Jahren und das eine bestimmte Lohnsumme eingehalten werden muss.
Erst unter diesen Voraussetzungen reduziert sich die steuerliche
Belastung auf 15% oder es entfällt die Erbschaftssteuer ganz. Länder wie
Österreich,Zypern und die Schweiz, kennen überhaupt keine
Erbschaftssteuer.
GO Europa: Steuervergleich in der EU
Innerhalb der EU greift
die
Niederlassungsfreiheit und die Urteile des EuGHs zur
Niederlassungsfreiheit. Es greift als übergeordnetes Rechtsgut die EU-Niederlassungsfreiheit und/oder Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit. Beim Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung einer Gesellschaft nach dem Recht des Sitzstaates liegt keine Scheinfirma vor, egal welchen Unternehmensgegenstand die Gesellschaft hat und egal, ob sie diesen (gesetzlich zulässigen oder gesetzlich nicht zulässigen) Unternehmensgegenstand auch tatsächlich ausübt. In jedem Falle findet eine pauschale Nichtanerkennung nicht statt. Entsprechend wird das Vorliegen einer Scheingesellschaft von der Rechtsprechung des BFH daher nur in Ausnahmefällen angenommen (Prof. Dr. Thomas Reith, Internationales Steuerrecht,Verlag Vahlen, Seite 71; BFH Urteil vom 23.06.1992,BStBl 1992 II S. 972). Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes), erforderlich ist nur Minimalsubstanz im Sinne von mehr als einem bloßen Briefkasten.
Niedrigsteuerländer in der EU
Die Abbildung zeigt das Steuergefälle in der EU.
Die
EU Sonderzonen Madeira und Kanaren locken Unternehmer mit extrem
niedrigen Steuern, auf Zypern und Bulgarien werden Körperschaften mit
nur 10% besteuert. Dabei profitieren Deutsche Unternehmer von der
Rechtsprechung des EuGHs, z.B. keine Wirkung der Deutschen
Hinzurechnungsbesteuerung innerhalb der EU, sofern es sich bei der
Gesellschaft im EU-Ausland nicht um eine reine Briefkastenfirma handelt. Die
"EU-Fusionsrichtlinie" findet sich im Deutschen Steuerrecht unter
§23 UmwStG wieder: Deren Grundidee ist: Unternehmen sollen sich im EU
Binnenmarkt ohne nationale Steuerhürden zusammenschließen können.
Wichtig ist, dass die ausländische Gesellschaft die Mehrheit der
Stimmanteile am deutschen Unternehmen hält. Was bei internationalen
Konzernen seit langen Jahren gängige Praxis ist, ist nun auch für
mittelständische Unternehmen möglich:
·
-Gewinne im Ausland
dort anfallen zu lassen, wo diese aufgrund geltender DBA niedrig- oder
gar nicht- besteuert werden.
·
-in den betreffenden
Ländern mögliche staatliche Subventionen für Investoren mitzunehmen
·
-Kosten in dem Land
anfallen zu lassen, in dem die Steuerbelastungen am höchsten ist
GO Global: Niedrigsteuerländer mit Doppelbesteuerungsabkommen zu
Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen haben eine Abschirmwirkung gegen die doppelte Besteuerung und/oder reduzieren die Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden. Das Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland definiert sich über §5 DBA und nicht über §§12/13 AO. Deutschland unterhält mit vielen steuerlich attraktiven Ländern ein DBA, z.B. mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Schweiz, Singapur oder Mauritius.
Deutsche Unternehmer sollten legale Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Viele Deutsche Unternehmer nutzen legale Gestaltungsmöglichkeiten nicht oder unzureichend. Es muss nicht die Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland sein, auch Teilverlagerungen oder die Nutzung attraktiver Holdingsstandorte in der EU können die Steuerlast erheblich senken. So haben Zypern, die Niederlande und zB Spanien ein Holdingprivileg: Reine Beteiligungserlöse unterliegen keiner Besteuerung. Zudem erlaubt die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie die steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden zwischen Unternehmen in der EU, sofern die Voraussetzungen der EU Mutter Tochter-Richtlinie erfüllt sind, Deutschland kennt allerdings einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt. Die bereits oben erwähnte EU-Fusionsrichtlinie (im Deutschen Recht über das Umwandlungssteuergesetz umgesetzt) erlaubt die steuerneutrale Verschmelzung von EU Unternehmen, mithin die steuerreduzierte Übertragung der Assets von Deutschen Kapitalgesellschaften in die Auslandsgesellschaft. Societas Europaea (SE)- Europa AG In der EU beziehungsweise dem
EWR ansässige Unternehmen haben seit dem Ende des Jahres 2004 mit der
Societas Europaea eine weitere Option bei der Wahl der Rechtsform.
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