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Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten
(VAE)/Dubai: Steuergestaltung Mandanten aus der SchweizFirmengründung Dubai- VAE: Gestaltung für Mandanten aus der Schweiz Die Schweiz unterhalten mit den VAE kein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Rahmen der verbundenen Unternehmen muss daher eine Steuergestaltung hinsichtlich der Besteuerung/Quellensteuer genau analysiert werden. Negativ-Beispiel: Eine VAE Gesellschaft soll Anteilseigner an einer Schweizer Kapitalgesellschaft werden. Da kein DBA, 35%tige Quellensteuer in der Schweiz bei abfliessenden Dividenden in die VAE. Lösung: Installation einer Zwischenholdung zur steuerfreien bzw. steuerreduzierten Durchschleusung der Dividenden. Die Zwischenholding muss Ihren Standort in einem Land mit DBA zur Schweiz und den VAE haben. Geeignet wäre also z.B. eine spanische Holding. Da zwischen der Schweiz und den VAE kein DBA existiert, definiert sich das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in der Schweiz nicht auf der Grundlage 5 OECD_MA/DBA. Firmengründung Dubai- VAE: Gestaltung für Mandanten aus Österreich Österreich unterhält mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden. Die steuerliche Betriebsstätte ist legal über 5 DBA definiert:
(1) Im Sinne dieses Abkommens
bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine (*in einigen DBAs nur 9 Monate)
Nullbesteuerung der Dividenden Die VAE haben in ihren DBA mit Frankreich, Österreich, Finnland, Rumänien und Polen 0% Quellensteuern bei Dividenden und Lizenzen vereinbart. Firmengründung Dubai-VAE und weiße Einkünfte nach Deutschland bei verbundenen Unternehmen Ist an der Kapitalgesellschaft in den VAE eine deutsche Kapitalgesellschaft beteiligt und handelt es sich um eine sog. aktive Gesellschaft in den VAE, gilt § 8 b Abs.1 KStG. Eine aktive Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass diese in den VAE einen: -in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb -unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und -die zur Vorbereitung, Abschluss oder Ausführung der Geschäfte gehörenden Tätigkeiten ohne Mitwirkung des deutschen Unternehmens ausübt.In diesem Falle ist es unerheblich, ob ein DBA besteht oder nicht, da diese Vorschrift weiterhin die Freistellungsmethode vorsieht. GGF. ist allerdings die Wirkung §8 AStG zu beachten, also die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen im Sinne und nur passive Tätigkeiten in den VAE, unter Bezug der Aktivliste gemäß 8 AStG. Im optimalen Fall vereinnahmt also die Deutsche Kapitalgesellschaft die Dividenden aus den VAE steuerfrei (Wirkung 8 KStG, die VAE kennen keine Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden), allerdings unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt. Eine Besteuerung findet erst statt, wenn an den Deutschen Anteilseigner der Deutschen Kapitalgesellschaft weiterausgeschüttet wird, sofern natürliche Person und dann mit 25%tiger Abgeltungsteuer. Dieses lässt sich durch Installation einer steuerlichen Organschaft in Deutschland vermeiden, also steuerfreier Zufluss der Dividenden an den Deutschen Anteilseigner unter Progressionsvorbehalt. Kurzübersicht Firmengründung Dubai/VAE:
Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:
Da in den VAE nur Ölkonzerne, petrochemische Betriebe und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in den VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte installiert werden. Ist ein DBA anwendbar, orientiert sich die steuerliche Betriebsstätte auf der Grundlage § 5 DBA: -Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9/12 Monate Dauer, löst eine Betriebsstätte in den VAE aus. -Ist dieses nicht gegeben, orientiert sich die steuerliche Betriebsstätte "an dem Ort der geschäftlichen Oberleitung": Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und tritt selbst als Geschäftsführer der VAE-Gesellschaft auf ODER -es wird ein in den VAE Ansässiger im Sinne als Geschäftsführer angestellt ODER -der z.B. Deutsche Mandant- weiterhin in Deutschland ansässig im Sinne- wird Geschäftsführer der VAE Betriebsstätte und weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben regelmäßig in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Funktioniert nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen ODER -Unsere Kooperationskanzlei in den VAE stellt einen treuhänderischen- oder angestellten Geschäftsführer. Verbundene Unternehmen: Bei der Konstellation der verbundenen Unternehmen kommt es sehr darauf an, ob ein DBA zwischen den VAE und dem Betriebsstättenland der Mutter-/Tochter besteht. Betriebsstättenbegriff nach DBA: Im Sinne dieses
Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz Im Kern regelt das Deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsgesellschafter, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :
Gesellschaftsformen Dubai/VAE: Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE RAK bietet die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa). Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar. Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz. Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B. www.regus.com ) akzeptiert. VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszonen, z.B. RAK): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen. Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai. Gesellschaften in der Freihandelszone: Im Gegensatz zur Zweigniederlassung
sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als
Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf
ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das
Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In
der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das
Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO
Dhs 500.000,00.
Geldüberweisungssystem Hawala Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus. Gebühren LLC-Gründung: Es kommt bei den Gebühren einer LLC sehr auf die Dienstleistungen an. Außerdem ist der Wechselkurs zu berücksichtigen. Beispiel, bei Wechselkurs Dez2008, zur Orientierung: Lizenzen:
1.
Assembling of Carpentry &
Fabricated Wood
2.
Doors and Windows
Installation Works
3. All kind of Wood Trading
Die Gründung, Registrierung und Lizensierung einer LLC bedingt in Abu Dhabi an öffentlichen Gebühren mit der o.a. Konfiguration 11.700 AED (derzeit ca. 2.500 €). Das jährlich erforderliche License Renewal beliefe sich in diesem Fall auf 7.400 AED (derzeit ca. 1.575 €). Hinzuzurechnen:
· Grundsatzberatung i.S. Geschäftsgegenstand, Satzungsaufbau, Sponsoreneinbindung einschl. des Aufzeigens von Möglichkeiten des Investitionsschutzes angesichts der Minderheitsgesellschafter-Rolle („Dos and Donts“) · Vollständige Abwicklung sämtlicher Behördenwege, Beantragungen, Festlegungen, Zusatzbestätigungen etc. bis hin zur Erteilung der Lizenz · Referral und Abwicklung der Errichtung eines Firmenbankkontos einschl. Abwicklung des Share Capital Letter · Begleitung bei der Auswahl des vorgeschriebenen Auditors · Registrierung der LLC bei den zuständigen Unterbehörden des Arbeits- und Immigrationsministeriums · Begleitung und Durchführung von bis zu 3 initialen Residenzvisas über diese Firmenlizenz · Rechtliche Prüfung der abzuschließenden Verträge (gewerblicher Mietvertrag, Vereinbarungen mit dem Sponsor) Sonderdienste:
·
Visakosten für
LLC-Gesellschafter: 1.500 AED (derzeit ca. 320 €) alle 3 Jahre an
Gebühren,
·
Visakosten für Angestellte –
4.500 AED (derzeit ca. 960 €) alle 3 Jahre an Gebühren,
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