| Firmengründung VAE, Firmengründung Dubai, Limited gründen, Offshore Gesellschaft, Steueroasen | ||||||
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Firmengründung in den VAE/Dubai und Freihandelszonen
Im Rahmen von Dubai-Firmengründungen, bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:
Da in den VAE/Dubai nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in Dubai eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine Dubai-Gesellschaft zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE/Dubai Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf unser Seite Internationales Steuerrecht Lesen Sie zum Sonderstatus der Freihandelszonen Boomtown Dubai Dubai boomt (16,8% Wirtschaftswachstum in
2004, Quelle: Gulf Business Magazine) aufgrund der Öffnung des
Immobiliensektors für Ausländer und der garantierten Steuerfreiheit für
Unternehmer. Bedauerlicherweise schaut der deutsche Mittelstand jedoch
immer nur nach Osteuropa und erkennt nicht, dass man mit einem eigenen
Standort in den VAE einen Markt von 1,6 Billionen potentiellen Abnehmern
erreichen kann (MENA, indischer Subcontinent). Dies hat zur Folge, dass
findige Unternehmer aus allen Teilen der Welt derzeit Firmen am Fließband
gründen und hervorragende Absätze erzielen können. Leider zeigt sich der
deutsche Mittelstand mehr als zögerlich, wenn es darum geht, im arabischen
Raum mit einer eigenen Firmenpräsenz tätig zu werden. Dabei bieten sowohl
Dubai als auch die anderen Emirate hervorragend strukturierte
Business-Packages an (Free Zone Gründung – Unternehmer bleibt 100%
Eigentümer seiner Firma). Besteuerung von Dubai-Gesellschaften mit Auftritt in der BRD Rechtlich kommt das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen BRD und VAE zur Anwendung, hier insbesondere der "Betriebsstättenbegriff". Zunächst muss in Dubai/VAE eine tatsächliche Betriebsstätte im Sinne installiert werden und diese Betriebsstätte muss in Dubai/VAE aktive Geschäfte tätigen (Ausnahme Freihandelszonen). Alle in Dubai/VAE erwirtschafteten Gewinne sind dann zunächst in Dubai/VAE von der Steuer befreit, außer Banken und Ölkonzerne im Sinne. Betriebsstättenbegriff nach DBA Im Sinne dieses
Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine Sollen also die steuerlichen Vorteile einer Dubai-Gesellschaft realisiert werden, so muss diese die DBA-Betriebsstättenmerkmale in Dubai/VAE erfüllen. Besteuerung von Dubai-Gesellschaften bei verbundenen Unternehmen Sollen Gewinnausschüttungen an eine deutsche Kapitalgesellschaft in dieser steuerfrei behandelt werden (die deutsche Kapitalgesellschaft ist Anteilseigner im Sinne), muss die deutsche Kapitalgesellschaft mindestens 10% Anteile an der Dubai-Gesellschaft halten. Voraussetzung ist auch hier die Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale im Sinne und aktive Geschäfte der Dubai/VAE-Gesellschaft in Dubai/VAE. Beispiel: Eine deutsche GmbH hält 30% Anteile an einer Dubai LLC. 30% der Gewinne können nun steuerfrei in der deutschen GmbH vereinnahmt werden, in Dubai (den VAE) gibt es mithin keine Quellensteuer. Eine Steuerpflicht wird in Deutschland erst dann ausgelöst, wenn die GmbH die Anteile an den Gesellschafter ausschüttet. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Versteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :
Da unsere Betriebsstättendefinition im Rahmen VAE davon ausgeht, dass aktive Geschäfte im Sinne getätigt werden müssen, kann es eigentlich nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen, selbst wenn der Deutsche Anteilseigner beherrschenden Einfluss ausübt. Allerdings gibt es hier "grenzwertige Definitionen" im Rahmen des deutschen Außensteuergesetzes/Hinzurechnungsbesteuerung, was "dieses Gesetz" unter aktiven Tätigkeiten versteht. Wir müssen also den Betriebsstättenbegriff nach DBA von den Ausführungen des Außensteuergesetzes zunächst trennen. Gesellschaftsformen Dubai/VAE Für unsere Kunden/Mandanten kommt i.d.R. nur die Limited Liability Company (LLC) in Frage. Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Staatsangehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird z.B. beim deutschen Nutznießer mithin die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden (fiktive Ausschüttungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen auf eine Auslandgesellschaft). Offshore-Gesellschaften Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb VAE ausüben. Geldüberweisungssystem Hawala Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus. Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft Interessante Konstellation können sich u.U. durch die Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft "hinter" einer EU-Gesellschaft (z.B. Zypern Ltd) ergeben: Z.B. in Deutschland tritt die EU-Gesellschaft als Repräsentanz auf, der Nachweis von aktiven geschäftlichen Tätigkeiten im Betriebsstättenland entfällt aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit. Domizilierung Ihrer Gesellschaft am Dubai-Business-Center Basispaket- Virtual Office -(Luxus-Domizil)Unsere Anschrift als Ihr Firmensitz
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Außerdem können Sie ein Tagesbüro und einen Konferenzraum, inklusive Präsentationstechnik und Catering, sowie Sekretariatsservice mieten.
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Dubai German Business Center befinden sich in exzellenter,
zentraler Lage an einem der renommiertesten Standorte von Dubai.
Lage
Unsere Mieträume befinden sich in einem modernen und luxuriösem Gebäudekomplex, mit einem auch für Dubai Verhältnisse extrem repräsentativen Ambiente, in der El Maktoum Street, einer der zentralen Schlagadern von Dubai. Die Tagesbüros und Konferenzräume liegen im obersten Stockwerk des Gebäudes und verfügen über eine eindrucksvollen Panoramablick auf den Creek. In unmittelbarer Nachbarschaft des Gebäudekomplexes befindet sich das Außenministerium und ETISALAT, die Telekom der Emirate.
Ausstattung
Die
Tagesbüros und der Konferenzsaal befinden sich in einem neu erbauten,
modernen Büro-Komplex. Alle Räume sind modern und komfortabel eingerichtet
und mit hochwertigen Möbeln ausgestattet. Die für Ihre
Geschäftstätigkeiten notwendige Technik ist bereits installiert (Telefon,
Fax, Internet). Der Konferenzraum verfügt außerdem über Flipchart und
Overheadprojektor, sowie TV- und Video-Beamer.
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(bis zu 12 Personen) kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor) pro angefangene Stunde |
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12 Personen) kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor) incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde |
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(bis zu 12 Personen) Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor, Beamer TV/Video) pro angefangene Stunde |
30,-- € | |
| Konferenzraum (bis zu
12 Personen) Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor, Beamer TV/Video) incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde |
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Preise für Anmietung außerhalb der Geschäftszeiten, großes Catering und Konferenzräume bis 100 Personen auf Anfrage.
Ständige Büromiete (voll ausgestattetes Büro): Auf Anfrage, ca. 800 Euro/Monat
Gebühren für Dubai-Firmengründung (LLC oder GTC)
Eine Dubai-Firmengründung ist nicht ganz billig. Allein die staatlichen Gebühren schlagen mit ca. 5.000,00 Euro zu buche. Allerdings gibt es dafür auch eine NULL-Versteuerung.
Gebühren LLC-Gründung und GTC:
Komplett-Paket, einschließlich:
Gesamt: ca. 16.000,00 Euro, je nach dem Umfang der Dienstleistung
Ohne Stammkapital
http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/
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