Firmengründung VAE, Firmengründung Dubai, Limited gründen, Offshore Gesellschaft, Steueroasen
   

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  Firmengründung in den VAE/Dubai und  Freihandelszonen

 

Steuern

EU-Niederlassungsfreiheit

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach 8 AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

Mögliche Alternativen

Keine Steuern, außer für Ölgesellschaften, Chemie und Banken Nein Ja, unterhält mit fast allen Ländern ein DBA. Ja: Wirkung 8 AStG, wenn passive Einkünfte und Mehrheitseigner Nein Uk Ltd, Schweiz, Zypern

Im Rahmen von Dubai-Firmengründungen, bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:

  • Firmengründung in Dubai/VAE, z.B. LLC
  • Firmengründungen Freihandelszonen Dubai, inkl. Lizenzen
  • Sponsor Guarantee
  • Firm Indentification
  • Treuhanddienste, Treuhand-Direktor und/oder Shareholder
  • Domizilierung Ihrer Dubai/VAE- Gesellschaft am Dubai-Business-Center, inkl. Firmenschild, persönlicher Ansprache, eigene Telefon-und Faxnummer, Rufweiterleitung auf Wunsch, ggf. Büro-Service und/oder Konferenzraum-Anmietung auf Wunsch
  • Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei Dubai, deutschsprachig
  • Treuhand-Geschäftsführung (in VAE/Dubai ansässiger Bürger/Anwalt tritt nach "Außen" als Geschäftsführung der Dubai-Gesellschaft auf)
  • Verknüpfungen von Dubai-/VAE-Gesellschaften mit anderen Rechtsformen (Deutschland, EU, USA) zur Steueroptimierung (verbundene Unternehmen)

Einleitung

Da in den VAE/Dubai nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in Dubai eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine Dubai-Gesellschaft zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE/Dubai Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ort der Leitung: Ein in den VAE/Dubai steuerrechtlich ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen die Geschicke der Gesellschaft lenken
  • Es muss ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegen, also mindestens ein Büro und ein Angestellter
  • Es muss nachgewiesen werden, dass die Dubai-Gesellschaft in den VAE aktive Geschäfte tätigt

Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf unser Seite Internationales Steuerrecht

Lesen Sie zum Sonderstatus der Freihandelszonen

Boomtown Dubai

Dubai boomt (16,8% Wirtschaftswachstum in 2004, Quelle: Gulf Business Magazine) aufgrund der Öffnung des Immobiliensektors für Ausländer und der garantierten Steuerfreiheit für Unternehmer. Bedauerlicherweise schaut der deutsche Mittelstand jedoch immer nur nach Osteuropa und erkennt nicht, dass man mit einem eigenen Standort in den VAE einen Markt von 1,6 Billionen potentiellen Abnehmern erreichen kann (MENA, indischer Subcontinent). Dies hat zur Folge, dass findige Unternehmer aus allen Teilen der Welt derzeit Firmen am Fließband gründen und hervorragende Absätze erzielen können. Leider zeigt sich der deutsche Mittelstand mehr als zögerlich, wenn es darum geht, im arabischen Raum mit einer eigenen Firmenpräsenz tätig zu werden. Dabei bieten sowohl Dubai als auch die anderen Emirate hervorragend strukturierte Business-Packages an (Free Zone Gründung – Unternehmer bleibt 100% Eigentümer seiner Firma).
 

Besteuerung von Dubai-Gesellschaften mit Auftritt in der BRD

Rechtlich kommt das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen BRD und VAE zur Anwendung, hier insbesondere der "Betriebsstättenbegriff". Zunächst muss in Dubai/VAE eine tatsächliche Betriebsstätte im Sinne installiert werden und diese Betriebsstätte muss in Dubai/VAE aktive Geschäfte tätigen (Ausnahme Freihandelszonen).  Alle in Dubai/VAE erwirtschafteten Gewinne sind dann zunächst in Dubai/VAE von der Steuer befreit, außer Banken und Ölkonzerne im Sinne.

Betriebsstättenbegriff nach DBA

 Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck "Betriebstätte" umfaßt insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung
von Bodenschätzen,

g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;

e) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Sollen also die steuerlichen Vorteile einer Dubai-Gesellschaft realisiert werden, so muss diese die DBA-Betriebsstättenmerkmale in Dubai/VAE erfüllen.

Besteuerung von Dubai-Gesellschaften bei verbundenen Unternehmen

Sollen Gewinnausschüttungen an eine deutsche Kapitalgesellschaft in dieser steuerfrei behandelt werden (die deutsche Kapitalgesellschaft ist Anteilseigner im Sinne), muss die deutsche Kapitalgesellschaft mindestens 10% Anteile an der Dubai-Gesellschaft halten. Voraussetzung ist auch hier die Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale im Sinne und aktive Geschäfte der Dubai/VAE-Gesellschaft in Dubai/VAE.

Beispiel:

Eine deutsche GmbH hält 30% Anteile an einer Dubai LLC. 30% der Gewinne können nun steuerfrei in der deutschen GmbH vereinnahmt werden, in Dubai (den VAE) gibt es mithin keine Quellensteuer. Eine Steuerpflicht wird in Deutschland erst dann ausgelöst, wenn die GmbH die Anteile an den Gesellschafter ausschüttet.

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz

Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Versteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :

  • der deutsche Investor ist nach außen (Treuhand-Lösung) oder real Minderheits-Shareholder

  • die Gesellschaft führt Aktivgeschäfte aus. Mehr dazu lesen Sie hier....
  • der Shareholder ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (die Hinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)
  • Der Mehrheitsshareholder ist eine Liechtensteiner Gesellschaft bzw. eine andere Auslandsgesellschaft (juristische Person)

Da unsere Betriebsstättendefinition im Rahmen VAE davon ausgeht, dass aktive Geschäfte im Sinne getätigt werden müssen, kann es eigentlich nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen, selbst wenn der Deutsche Anteilseigner beherrschenden Einfluss ausübt. Allerdings gibt es hier "grenzwertige Definitionen" im Rahmen des deutschen Außensteuergesetzes/Hinzurechnungsbesteuerung, was "dieses Gesetz" unter aktiven Tätigkeiten versteht. Wir müssen also den Betriebsstättenbegriff nach DBA von den Ausführungen des Außensteuergesetzes zunächst trennen.

Gesellschaftsformen Dubai/VAE

Für unsere Kunden/Mandanten kommt i.d.R. nur die Limited Liability Company (LLC) in Frage. Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Staatsangehörigen gehalten werden.  Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird z.B. beim deutschen Nutznießer mithin die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden (fiktive Ausschüttungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen auf eine Auslandgesellschaft).

Offshore-Gesellschaften

Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb VAE ausüben.

Geldüberweisungssystem Hawala

Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.

Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft

Interessante Konstellation können sich u.U. durch die Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft "hinter" einer EU-Gesellschaft (z.B. Zypern Ltd) ergeben: Z.B. in Deutschland tritt die EU-Gesellschaft als Repräsentanz auf, der Nachweis von aktiven geschäftlichen Tätigkeiten im Betriebsstättenland entfällt aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit.

Domizilierung Ihrer Gesellschaft am Dubai-Business-Center

Basispaket- Virtual Office -(Luxus-Domizil)

Unsere Anschrift als Ihr Firmensitz

  • Eigene Telefonnummer: Empfang (unter Ihrem Firmennamen) und Weiterleitung eingehender Anrufe per E-Mail oder SMS
  • Empfang und Weiterleitung eingehender Fax-Nachrichten per E-Mail
  • Empfang und Weiterleitung eingehender Briefsendungen per E-Mail
  • Kostenlose Nutzung (nach Terminvereinbarung) eines Mietbüros während der Geschäftszeiten bis zu 12 Stunden / jährlich incl. kleinem Catering (Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) und Sekretariatsservice

Geschäftszeiten:

Samstag - Donnerstag
von 9.30 Uhr - 13.30 Uhr
und 16.30 - 20.30 Uhr

Kosten

  • Monatlich 290,-- € (Mindestlaufzeit 1 Jahr)
  • Sollen wir für Sie alle Formalitäten der Buchung vornehmen, berechnen wir einmalig 200,00 Euro für diesen Service

Zusatzleistungen

Ihr eigenes Firmenschild im Empfangsbereich
im 1. Jahr incl. Anfertigung   150,-- €
ab dem 2. Jahr jährlich   75,-- €
 
Weiterleitung Ihrer Brief- und Paketsendungen auf dem Postwege Postgebühr zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr    

Außerdem können Sie ein Tagesbüro und einen Konferenzraum, inklusive Präsentationstechnik und Catering, sowie Sekretariatsservice mieten.

Mieträume

Nutzen Sie unsere luxuriöse Office- und Business-Atmosphäre für Ihre Geschäftstreffen vor Ort in Dubai. Die Mieträume des Dubai German Business Center befinden sich in exzellenter, zentraler Lage an einem der renommiertesten Standorte von Dubai.

 Lage

Unsere Mieträume befinden sich in einem modernen und luxuriösem Gebäudekomplex, mit einem auch für Dubai Verhältnisse extrem repräsentativen Ambiente, in der El Maktoum Street, einer der zentralen Schlagadern von Dubai. Die Tagesbüros und Konferenzräume liegen im obersten Stockwerk des Gebäudes und verfügen über eine eindrucksvollen Panoramablick auf den Creek. In unmittelbarer Nachbarschaft des Gebäudekomplexes befindet sich das Außenministerium und ETISALAT, die Telekom der Emirate.

 Ausstattung

Die Tagesbüros und der Konferenzsaal befinden sich in einem neu erbauten, modernen Büro-Komplex. Alle Räume sind modern und komfortabel eingerichtet und mit hochwertigen Möbeln ausgestattet. Die für Ihre Geschäftstätigkeiten notwendige Technik ist bereits installiert (Telefon, Fax, Internet). Der Konferenzraum verfügt außerdem über Flipchart und Overheadprojektor, sowie TV- und Video-Beamer.

 

Mietpreise

Tagesbüro pro angefangene Stunde   15,-- €
Tagesbüro incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde   25,-- €
 
Kleines Catering Tagesbüro
(Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) pro angefangene Stunde   5,-- €
 
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor) pro angefangene Stunde
  25,-- €
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor)
incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde
  35,-- €
 
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor,
Beamer TV/Video) pro angefangene Stunde
  30,-- €
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor,
Beamer TV/Video)
incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde
  40,-- €
 
Kleines Catering Konferenzraum
(Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) pro angefangene Stunde
  12,-- €

Preise für Anmietung außerhalb der Geschäftszeiten, großes Catering und Konferenzräume bis 100 Personen auf Anfrage.

Ständige Büromiete (voll ausgestattetes Büro): Auf Anfrage, ca. 800 Euro/Monat


Gebühren für Dubai-Firmengründung (LLC oder GTC)

Eine Dubai-Firmengründung ist nicht ganz billig. Allein die staatlichen Gebühren schlagen mit ca. 5.000,00 Euro zu buche. Allerdings gibt es dafür auch eine NULL-Versteuerung.

Gebühren LLC-Gründung und GTC:

Komplett-Paket, einschließlich:

  • Handelsregistereintragung, Beglaubigte Übersetzungen,Apostille
  • Sponsor Guarantee
  • Treuhänder Dubai als Direktor und/oder Gesellschafter, notarieller Treuhandvertrag
  • Firm Identification
  • Agency Service
  • Kontoeröffnung Dubai auf die Gesellschaft, inkl. Internetbanking und VisaCard

Gesamt: ca. 16.000,00 Euro, je nach dem Umfang der Dienstleistung

Ohne Stammkapital

 

 

 
Anwaltssekretariat
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/

Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG - Aktiveinkünfte AStG - EU-Niederlassungsfreiheit - Schachtelprivilegien  - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie - Doppelbesteuerungsabkommen - Organschaftsmodell, Fragestellungen zum Thema "Wie bekomme ich das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus"  - UK Limited allgemein, Ltd Betriebsstätte UK, Ltd Betriebsstätte nicht UK, Zypern Limited, Malta, Holdingmodell, Spanien, S.L., Kanarische Sonderzone, Auswandern, Deutsche GmbH , Dubai, Schweiz, -Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland,  Durchführung des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich - Gründung von Banken im Ausland, Gründung von Versicherungsgesellschaften im Ausland, zentral Isle of Man  - Wettlizenzen, Spielcasino-Lizenzen EU und International , Kapitalisierung von Gesellschaften, vorbörsliche Emission, Börsengang und Bafin-Beratung