| Firmengründung Ausland, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerrecht EU, Ort der sonstigen Leistung,Offshore Firmengründung, | ||||||
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Umsatzsteuerrecht (Deutschland- EU): Bestimmung des ustl. Orts der sonstigen Leistung ab 1.1.2010
Bundesministerium der Finanzen 4. September 2009, IV B 9 - S
7117/08/10001
Das
BMF-Schreiben
nimmt ausführlich zur Neuregelung des Ortes der Dienstleistung durch
Artikel 7 Nr. 2 und 3 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 (BGBl.
I
S. 2794) Stellung, insbesondere zur Besteuerung von Dienstleistungen am
Sitz des Leistungsempfängers.
Inhaltsverzeichnis
I.
Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG
1.
Ort der sonstigen Leistung am Sitzort oder der Betriebsstätte des
leistenden Unternehmers bei Leistungen an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 1
UStG)
2.
Ort der sonstigen Leistung am Sitzort oder der Betriebsstätte des
Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG) bei Leistungen an Unternehmer und
diesen gleichgestellte juristische Personen
3.
Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 3a
Abs. 3 Nr. 1 UStG)
4.
Ort der kurzfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels (§ 3a Abs. 3
Nr. 2 UStG)
5.
Ort der Tätigkeit (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)
6.
Ort der sonstigen Leistung bei Messen und Ausstellungen
7.
Ort der Vermittlungsleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG
8.
Ort der in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen
9.
Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
10.
Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation im Sinne des §
3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 UStG
11.
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Satz 2
Nr. 12 UStG
12.
Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a
Abs. 4 Satz 2 Nr. 13 UStG
13.
Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die
Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie
damit unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4
Satz 2 Nr. 14 UStG)
14.
Ort der sonstigen Leistung bei Einschaltung eines Erfüllungsgehilfen
15.
Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung (§ 3a Abs. 6 und 7 UStG)
II.
Ort der Beförderungsleistung und der damit zusammenhängenden sonstigen
Leistungen (§ 3b UStG)
1.
Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine
innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist (§ 3b Abs. 1 UStG)
2.
Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht
(§ 3b Abs. 2 UStG)
3.
Ort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 3 UStG)
III.
Ort der Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines
Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn (§ 3e UStG)
IV.
Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
V.
Anwendungszeitpunkt Auf der Internetseite des BMF:Download: Ort der sonstigen Leistung nach §§ 3a, 3b und 3e UStG ab 1. Januar 2010 [PDF, 191 KB]
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