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Firmengründung
Tschechien![]()
Investitionsstandort Tschechien: Firmengründung Tschechien -Tschechei Tschechien ist aufgrund folgender Vorteile ein interessanter Unternehmensstandort:
Unsere Kanzlei hilft deutschen Unternehmen bei der Ansiedlung in Tschechien, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Wirtschaftsförderung in Tschechien und Ansässiger Steuerkanzleien. Wir erarbeiten individuelle Konzepte unter Berücksichtigung der EU-und nationaler Förderprogramme, ergänzend offerieren wir entsprechende Gestaltungen im Rahmen der verbundenen Unternehmen zur Senkung der "globalen Steuerlast". Selbstverständlich werden EU-Regelungen im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie in der Gesamtkonzeption beachtet.
Zielgruppendefinition Zielgruppen sind Unternehmen (KMU) im Bereich Dienstleistungen und produzierendes Gewerbe, die eine Betriebsstättenverlagerung nach Tschechien oder eine Teil-Betriebsstättenverlagerung erwägen, um im europäischen Kontext Lohnkosten und Steuern zu sparen, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Fördermittel. Verarbeitende Industrie - Investitionsanreize und EignungskriterienDie Tschechische Republik bietet mittels mehrerer Programme sowohl neu gegründeten, als auch bestehenden Unternehmen Investitionsanreize und Förderungen der gewerblichen Tätigkeit. Dieses Dokument beschreibt das System der Investitionsanreize, die den Investoren in Produktionsanlagen von der Regierung geboten werden. Das Nationale System der InvestitionsanreizeDie Regierung der Tschechischen Republik verabschiedete im April 1998 erstmals ein System von Investitionsanreizen für die verarbeitende Industrie. Vom Anfang an war es als ein System entworfen, welches gleiche Bedingungen sowohl für inländische, als auch für ausländische Investoren bildet. Das seit dem 1. Mai 2000 rechtskräftige und im Mai 2004 novellierte Gesetz über Investitionsanreize (Gesetz Nr. 72/2000 Slg.) definiert, vereinfacht und erweitert das ursprüngliche System der Investitionsanreize. Das Gesetz wurde mit der Europäischen Kommission diskutiert und folgt den europäischen Regeln für öffentliche Förderung. Die Im Gesetz über Investitonsanreize aufgelisteten Investitonsanreize
Die Investitionsanreize können einzeln oder als Gruppe gewährt werden und sind so entworfen, dass ihre Auswirkungen einen maximalen Einfluss auf die frühen Phasen des Projekts haben. SteuernachlässeDie Steuernachlässe haben zwei Formen. Wenn ein neues Unternehmen (Rechtsperson) zum Zweck der Realisierung des Investitionsprojektes gegründet wird, kann dieses neue Unternehmen Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Falls die Investition im Rahmen eines Erweiterungs- oder Modernisierungsprojektes innerhalb eines bestehenden tschechischen Unternehmens (Rechtsperson) stattfindet, kann das Unternehmen partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Die Förderung in Form von Körperschaftsteuernachlässen wird mit der Überschreitung des maximalen möglichen Ausmaßes der öffentlichen Förderung beendet - siehe Abschnitt über die Kompatibilität der Investitionsanreize mit Regeln der Europäischen Union im folgenden Text. Schaffung von Arbeitsplätzen und Subventionen für Schulungen und UmschulungenDer Umfang der Subventionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist von der Arbeitslosenrate in der Region, in der die Investition vorgenommen wird, abhängig, und bewegt sich zwischen null in Regionen mit einer Arbeitslosenrate unterhalb des Landesdurchschnitts und einem Maximum von 200 000 CZK (ca. 5 300 USD) pro Mitarbeiter in Regionen mit einer Arbeitslosenrate, die mehr als 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Dies gilt ebenfalls für Subventionen für Schulungen und Umschulungen, die sich zwischen null bis zu einem Maximum von 35 % der gesamten Schulungskosten bewegen. Gründstücke zu einem begünstigten PreisDieser Investitionsanreiz ist auf nationaler Ebene vorhanden und dient zur Sicherstellung von geeigneten Grundstücken, das Grundstück sollte bereits vor der Einreichung des Antrags über Investitionsanreize gewählt sein. Der Investitionsanreiz wird von der Regierung gegenüber Kommunen und/oder privaten Bauträgern in Formen von Fördermitteln für den Ausbau der Infrastruktur der Grundstücke und für die Übertragung von Land im Eigentum des Staates auf Kommunen zu vorteilhaften Preisen geleistet. Resultat dieses Investitionsanreizes war der Aufbau von 80 Gewerbegebieten in den Jahren 1998 bis 2003, in denen sich erschlossene Grundstücke für Investoren befinden. Eignungskriterien für die verarbeitende Industrie
Investitionanreize - übereinstimmung mit EU-DirektivenDie Übereinstimmung der in der
Tschechischen Republik gebotenen Investitionsanreize mit der
EU-Förderlegislative wird durch die Europäische Kommission geprüft. Die
einzelnen Anträge auf Investitionsanreize werden vom Ministerium für
Industrie und Handel ausgewertet, das Ministerium trifft ebenfalls einen
Beschluss über die Höhe der öffentlichen Förderung für jedes Projekt.
Die aktuelle Höhe der Förderung für jedes Projekt wird als ein
prozentueller Anteil des Gesamtwertes der aktuellen Investition
berechnet (d.h. Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen,
einschließlich Aufwendungen für immaterielles Anlagevermögen in Höhe bis
zu 25 % der Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen). Ist
die festgelegte Grenze der öffentlichen Förderung für das Projekt
erreicht worden, werden die Steuerferien beendet und das Unternehmen
muss mit der Entrichtung der Körperschaftsteuer beginnen. Strategische Dienstleistungen und Technologiezentren - Investitionsanreize und EignungskriterienIm Rahmen der Stärkung der Position der Tschechischen Republik als Mittelpunkt für Informatik und Technologien in der Region Mitteleuropa leitete die tschechische Regierung ein neues System der Investitionsanreize ein, welches zur Förderung von Investitionsprojekten in der Dienstleistungsbranche entworfen wurde. Bis Ende Dezember 2005 haben 64 Unternehmen eine Zusage über die Projektförderung erhalten. Auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 1238 vom 10. Dezember 2003 werden durch das Rahmenprogramm zur Förderung von Technologiezentren und Strategischen Dienstleistungen folgende Investitionsanreize geboten: Förderung der unternehmerischen Tätigkeiten
Förderung von Schulungen und Umschulungen
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| Eignungskriterien | ||
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| Art des Projekts | Technologiezentren
Software-Entwicklerzentren Experten und Lösungszentren Zentralen von übernationalen Unternehmen |
Kundendienstleistungs- Zentren High-tech-Reparaturzentren Shared-Service-Zentren (mit Ausnahme von zentralen übernationaler Unternehmen) |
| Mindesthöhe der Investition | 15 Mio. CZK | 30 Mio. CZK |
| Mindestanzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze | 15 | 50 |
| Finanzierung des Projekts aus Eigenmitteln des Empfängers | 7,5 Mio. CZK | 15 Mio. CZK |
| Anbindung an die Produktion (nur für Technologiezentren) | voraussichtliche Realisierung der Resultate des Technologiezentrums in der Produktion | |
Zum Zweck der Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Regionen der Tschechischen Republik wurde am 2. Juni 2004 die neue Regierungsverordnung Nr. 566 erlassen, welche eine finanzielle Förderung von in die verarbeitende Industrie oder spezifische Dienstleistungen investierenden Unternehmern/Unternehmen ermöglicht. Bis Ende Dezember 2005 haben 24 Unternehmen die Zusage über Projektförderung erhalten. Folgende Investitionsanreize werden im Rahmen dieses Programms geboten:
Global Business- Firmengründungen im Ausland- Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften
Wir sind eine englische Steuerkanzlei im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTax-Network International) mit dem Interessensschwerpunkt "Internationale Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen". Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Ländern. Unsere Verwaltung (Headoffice) befindet sich in London, ergänzend unterhalten wir Niederlassungen/Repräsentanzen und/oder Honorar-Steuerberater- und Anwälte in vielen Ländern. Firmengründungen im Ausland werden von den Kooperationskanzleien im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft realisiert. Durch diese Organisationsform wird die optimale Beratung der Mandanten in den unterschiedlichen Ländern gewährleistet sowie die rechtlich einwandfreie Gründung der Gesellschaften in den Sitzstaaten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
Englische Mandanten
Neben der Steuergestaltung übernehmen wir für englische Mandanten (natürliche Personen, Kapitalgesellschaften) Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Service richtet sich insbesondere an deutschsprachige Mandanten, die in England Ansässig sind im Sinne und/oder in England eine Gesellschaft unterhalten. Mandanten aus Deutschland und Österreich unterstützen wir darüber hinaus in der Zuteilung der englischen NHS und NI-Nummer sowie der Anmeldung Ihrer Gesellschaft als Arbeitgeber, englisches Arbeitsvertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht.
Weitere Dienstleistungen
Wenn Sie Fragen zu einer Steuergestaltung haben,senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Beratung Mittelstand und Konzernebene
Zu dieser Thematik gehört i.d.R::
Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete "Organisations-Beratung" z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht.
Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer,zu bürokratisch, wenig flexibel.
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