| Transportlizenz Bulgarien- EU Transportlizenz - Transportlizenz Zypern,Slowakei,Tschechien,England - Transportlizenz im Ausland | ||||||
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Transportlizenz-
EU Transportlizenz: Bulgarien
Transportlizenz Bulgarien
Bulgarien bietet sehr gute Voraussetzungen auf dem Gebiet des
Transportsektors. Zunächst einmal ist die hervorragende geopolitische
Lage Bulgariens zu erwähnen. Bulgarien liegt am Schnittpunkt zwischen
West- und Mitteleuropa und Asien. Man erwartet, dass sich Bulgarien
aufgrund dessen zur Drehscheibe des internationalen Logistikmarktes
entwickeln wird. Der Ausbau der bulgarischen Verkehrsinfrastruktur wird
daher von der europäischen Union kräftig unterstützt. Geplant sind die
Erweiterung des Autobahnnetzes um 818 Kilometer auf eine Länge von 1.302
km spätestens bis zum Jahre 2014, wobei es sich dabei um Teilabschnitte
der europäischen Verkehrskorridore handelt.
Von 1998 bis Ende 2008 stieg das Transportaufkommen kontinuierlich an.
Das gesamte Frachtaufkommen belief sich 2008 auf 100.158.000 t. Auf der
Straße werden dabei rund 65% Gesamtfracht befördert. Es folgt der
Eisenbahnverkehr mit gut 19% vor der Schifffahrt mit annähernd 16%. Der
wirtschaftliche Einbruch im Jahr 2009 führte auch im Transportsektor zu
zweistelligen Umsatzeinbrüchen. Mittelfristig wird die Branche
allerdings wieder an Fahrtgewinnen, wobei insbesondere der
internationale Verkehr und die Belieferung der expandierenden
Handelsketten zu den Wachstumsträgern zählen dürften.
I. Transportlizenz Bulgarien: Allgemeines
Die Beantragung einer EU – Transport – Lizenz in Bulgarien erfolgt mit
einer Antragstellung vor dem bulgarischen Transportministerium aufgrund
der Verordnung Nr. 11 vom 31.10.2002 über den Internationalen Transport
von Personen und Gütern.
Diese Lizenz kann nur bulgarischen juristischen Personen erteilt werden.
Somit wäre an erster Stelle eine bulgarische GmbH oder eine bulgarische
Einmann – GmbH zu gründen. Die Vorgehensweise zur Gründung einer
bulgarischen GmbH, genannt OOD
oder Einmann – GmbH, genannt EOOD
erhalten sie auf Nachfrage bei uns.
Die bulgarische EU- Transportlizenz wird einem Beförderer erteilt, der
-
zuverlässig ist
-
fachkundig ist und
-
finanziell stabil ist.
Die Voraussetzung der Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Leiter der
Transporttätigkeit der OOD / EOOD nicht vorbestraft ist.
Die Voraussetzung der Fachkunde ist gegeben, wenn der Leiter der
Transporttätigkeit des Antragstellers die bulgarischen Prüfungen zum
Erhalt einer bulgarischen Bescheinigung zur Fachkunde besteht oder eine
bereits bestehende Bescheinigung zur Fachkunde besitzt, die durch einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, wie zum Beispiel
dem Internationalen Transportbefähigungsnachweis. Die Tätigkeit der GmbH
auf dem Gebiet des Transportes darf nur von der Person durchgeführt
werden, die den internationalen Transportbefähigungsnachweis besitzt.
Die Voraussetzung der finanziellen Stabilität ist gegeben, wenn die
Gesellschaft über genug Geldmittel verfügt, wobei die Untergrenze bei €
9.000,00 für das erste Fahrzeug und € 5.000,00 für jedes weitere
Fahrzeug vorhanden sein müssen. Diese Beträge können auch über eine
Bankbürgschaft einer bulgarischen Bank nachgewiesen werden. Diese
Bankbürgschaft darf auf nicht weniger als ein Jahr erteilt sein und darf
nicht geändert werden, ohne dass die bulgarische Agentur für die KfZ-
Verwaltung darüber informiert wird. Weiterhin ist eine Bilanz zum
letzten Tag des vorherigen Monats und eine Bescheinigung vorzulegen,
dass keine Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind.
Ebenfalls hat die Gesellschaft einen Garagenplatz anzumieten.
Die finanzielle Stabilität muss bei der Antragstellung sowie bei jeder
Verlängerung der Lizenz - also alle fünf Jahre -
nachgewiesen werden.
II. Vorgehensweise der Beantragung
Der Antrag auf Erteilung der bulgarischen EU – Transportlizenz ist bei
dem Transportministerium zu stellen. Die dortige Bearbeitungszeit darf
nicht mehr, als einen Monat betragen. Es entstehen staatliche Gebühren
in Höhe von ca. 2.000,00 Lewa sowie pro beglaubigter Abschrift 10 Lewa
und für eine Zweitausfertigung weitere 50 Lewa.
Ein Lewa entspricht 1,95583 Euro. Der Lewa ist an den Euro gekoppelt.
III. Benötigte Unterlagen und weitere Voraussetzungen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
Abschrift der Eintragungsunterlagen der bulgarischen Gesellschaft mit
Stempel und Unterschrift der Gesellschaft
2.
Aktueller Handelsregisterauszug
3.
Abschrift der BULSTAT Registrierung der OOD / EOOD
4.
Eine Erklärung, dass über das Vermögen der Gesellschaft kein
Insolvenzverfahren anhängig ist.
5.
Dokumente zur Vorlage der finanziellen Stabilität der Gesellschaft
6.
Polizeiliches Führungszeugnis des Leiters der Transporttätigkeit
7.
Nachweis über den angemieteten oder eigenen Garagenplatz mit genauer
Adresse
8.
Abschrift des Arbeitsvertrages des Leiters der Transporttätigkeit
9.
Abschrift der Bescheinigung über die Anzeige des Arbeitsverhältnisses
bei dem Arbeitsamt
10.
Abschrift des Internationalen Transportbefähigungsnachweises des Leiters
der Transporttätigkeit Dienstleistungsübersicht zum Thema Transport-Lizenz Die Kanzleien im LowTax-Network gründen für Mandanten Betriebsstätten in/auf Zypern,Slowakei, Tschechien oder England und Erwirken die Transportlizenz (EU Transportlizenz) gemäß innerstaatlichem- und EU-Recht. Damit sind Unternehmer in der Lage, dominante Betriebskosten und Unternehmenssteuern legal zu senken und somit international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei bieten wir die gesamten Dienstleistungen an:
Transportlizenz auf Zypern Deutsche Transportdienstleister sind im internationalen Markt kaum noch wettbewerbsfähig: Hohe Lohn-und Lohnzusatzkosten,die hohe steuerliche Belastung deutscher Unternehmen, ergänzend hohe Kfz-Kosten, ein kompliziertes Steuerrecht und ausufernde Bürokratie,belasten Deutsche Transportdienstleister ungleich mehr als die ausländische Konkurrenz . Es ergeben sich allerdings im Rahmen der EU-Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten, um die Steuerlast und andere dominanten Unternehmenskosten zu reduzieren. Dabei gründet der deutsche Transportdienstleister eine zypriotische Limited (EU-Gesellschaft im Sinne), mit realer Betriebsstätte auf Zypern und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Somit wäre der erste Schritt getan. Nachfolgend gibt es verschiedene Lösungsansätze, je nach den individuellen Voraussetzungen und/oder Zielsetzungen des Unternehmers:
Effekte dieser Lösung: Die Weltversteuerung findet auf Zypern statt (10% Körperschaftssteuer), dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Diese -"große Lösung"- bietet naturgemäß die meisten Vorteile, ist aber auch mit großem Aufwand verbunden.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, da die Fahrzeuge auf Zypern zugelassen werden.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, die Oberbetriebsstätte Zypern stellt der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung (Abfluss nach Zypern vor Körperschaftssteuer in Deutschland), dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen bei der Oberbetriebsstätte Zypern eingestellt werden.., mithin die Fahrzeuge in Deutschland besetzen können. Die Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr entfällt, da die Transportgesellschaft in Deutschland eine Niederlassung hat! Ergänzend Kostenreduzierung im Bereich der Kfz-Versicherung und Steuern. Umsetzung dieser Lösung, Schritte der Realisierung:
Steuerrechtliche Aspekte Besteht ausschließlich auf Zypern eine steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne, findet die Besteuerung der Gesellschaft auf Zypern statt, also mit 10% Ertragssteuern unabhängig vom Gewinn. Löst die zypriotische Limited auch in Deutschland eine Betriebsstätte nach DBA aus, so werden die in Deutschland erwirtschafteten Erträge mit heimischer Körperschafts- und Gewerbesteuer nach Hebesatz besteuert. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Durch Verlagerung von dominanten Betriebsanteilen nach Zypern kann die Oberbetriebsstätte Zypern der Betriebsstätte in Deutschland in Rechnung stellen, so dass sich die deutsche Steuerlast real senken lässt. Stehen die Fahrzeuge in Deutschland, löst dieser Sachverhalt übrigens keine Betriebsstätte in Deutschland aus. Mithin/ergänzend findet das DBA Deutschland-Zypern Anwendung, hier Definition des Betriebsstättenbegriffes. Aspekte der Arbeitskosten Die zypriotische Limited kann Mitarbeiter aus dem EU-Raum einstellen, da die EU-Übergangsfristen auf Zypern nicht gelten. Dieses reduziert in dominanter Weise die Lohnkosten. Nach unseren Recherchen verdient ein deutscher Mitarbeiter durchschnittlich 2.500,00 Euro brutto, ein Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern durchschnittlich 900,00 Euro - 1.400 Euro brutto. Die zypr. Limited führt das Gehalt inkl. Sozialversicherungsbeiträge an den ausländischen Mitarbeiter ab. Im Arbeitsvertrag erklärt der Mitarbeiter an eidesstatt, dass er selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich zeichnet. Unsere Anwälte formulieren für Ihr Unternehmen entsprechende Arbeitsverträge. Die Angestellten sind in dem Land Einkommens-und Sozialversicherungspflichtig, wo ihre steuerrechtliche Ansässigkeit ist, also z.B. in Polen. Vorgehensweise An erster Stelle steht die Gründung einer zypriotischen Limited mit realen Betriebsstättenmerkmalen auf Zypern. Die nachfolgende Vorgehensweise hängt davon ab, welches Modell Sie wählen (vgl oben).
Voraussetzungen:
-Gesellschaft
in Zypern
-Eindeutige
Betriebsstättenmerkmale der zyprischen Gesellschaft -Die in Frage kommenden Fahrzeuge müssen sich im EU-Verkehr befinden. Das heißt, lediglich in z.B. Deutschland zum Einsatz kommende Lkws etc. können keine zyprische Transportlizenz erhalten; die Fahrzeuge müssen nachweisbar zumindest ein paar mal im Jahr im EU-Ausland kommerziell unterwegs sein.
-Die
Fahrzeuge dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein.
-Die
Fahrzeuge werden in Zypern versichert.
-Die
Fahrzeuge müssen einen digitalen Fahrtenschreiber haben.
-Einer
der Gesellschafter der zyprischen Gesellschaft muss einen
Internationaler Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for
International Transports) aus seinem Land (z.B. Deutschland) haben.
-Dieser
Gesellschafter muss einen Nachweis beibringen, dass er bisher nie
insolvent war. Ebenso muss er ein „sauberes“ polizeiliches
Führungszeugnis beibringen.
-
Es muss ein den
Vorschriften der zyprischen Behörden entsprechend erstellter 5-jähriger
Businessplan vorgelegt werden (können wir erstellen)
-Auf
dem zyprischen Bankkonto der zyprischen Gesellschaft müssen sich für den
ersten Lkw € 7.000, und für jedes weitere Fahrzeug € 5.000 befinden.
Über diese Gelder kann die Gesellschaft nach Abschluss des Prozedere
frei verfügen. Vorgang: All folgenden
Zeitangaben sind auf Grund unserer Erfahrung geschätzte Zeitangaben. Da
die Dauer der einzelnen Schritte in der Hand von Behörden liegen, können
wir diese nicht garantieren. Die Angaben sind jedoch realistisch.
Kosten: Richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen die aktuelle Gebührenliste zu. Benötigte Unterlagen:
-Übliche
Unterlagen für die Gesellschaftsgründung (Pass/HRG,
-
Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International
Transports ) einer der Gesellschafter
-
Bescheinigung, dass
der Inhaber des Transportbefähigungsnachweises in der Vergangenheit
nicht insolvent war
-
Polizeiliches
Führungszeugnis vorgenannter Person
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