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 Transportlizenz- EU Transportlizenz

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 Dienstleistungsübersicht zum Thema Transport-Lizenz

Die Kanzleien im LowTax-Network gründen für Mandanten Betriebsstätten in/auf Zypern,Slowakei, Tschechien oder England und Erwirken die Transportlizenz (EU Transportlizenz) gemäß innerstaatlichem- und EU-Recht. Damit sind Unternehmer in der Lage,dominante Betriebskosten und Unternehmenssteuern legal zu senken und somit international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei bieten wir die gesamten Dienstleistungen an:

  • Gründung der Betriebsstätte im Ausland,auf Wunsch Stellung eines Treuhand- oder angestellten Direktors,ordentlicher Geschäftssitz im Sinne, Kontoeröffnung,Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss

  • Erwirken der Transport-Lizenz

  • Anmeldung der Fahrzeuge im Betriebsstättenland,KFZ-Steuer –und Versicherungen

  • Steuerliche Beratung, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen

  • Rechtliche Beratung

 

Transportlizenz auf Zypern

Deutsche Transportdienstleister sind im internationalen Markt kaum noch wettbewerbsfähig: Hohe Lohn-und Lohnzusatzkosten,die hohe steuerliche Belastung deutscher Unternehmen, ergänzend hohe Kfz-Kosten, ein kompliziertes Steuerrecht und ausufernde Bürokratie,belasten Deutsche Transportdienstleister ungleich mehr als die ausländische Konkurrenz . Es ergeben sich allerdings im Rahmen der EU-Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten, um die Steuerlast und andere dominanten Unternehmenskosten zu reduzieren. Dabei gründet der deutsche Transportdienstleister eine zypriotische Limited (EU-Gesellschaft im Sinne), mit realer Betriebsstätte auf Zypern und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Somit wäre der erste Schritt getan. Nachfolgend gibt es verschiedene Lösungsansätze, je nach den individuellen Voraussetzungen und/oder Zielsetzungen des Unternehmers:

  • 1. Verlagerung des gesamten Betriebes nach Zypern. Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern, EU-Transportlizenz auf Zypern,gesamte Organisation/Verwaltung auf Zypern.

Effekte dieser Lösung: Die Weltversteuerung findet auf Zypern statt (10% Körperschaftssteuer), dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Diese -"große Lösung"- bietet naturgemäß die meisten Vorteile, ist aber auch mit großem Aufwand verbunden.

  • 2. Die zypriotische Limited mietet die vorhandenen deutschen Fahrzeuge und tritt selbst als Verwaltungs-und Personalgesellschaft auf

Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. 

  • 3. Das deutsche Unternehmen hat eine GmbH in Deutschland: Gründung einer zypriotischen Limited, Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern, mithin Transportlizenz auf Zypern, Fahrzeugstandort ist aber die deutsche GmbH. Die deutsche GmbH stellt der zypr. Limited in Rechnung

Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, da die Fahrzeuge auf Zypern zugelassen werden.

  • 4. Gründung einer zyprischen Limited mit Betriebsstätte auf Zypern und Zweigniederlassung in Deutschland. Die Fahrzeuge stehen weiterhin in Deutschland an der Niederlassung der zyprischen Limited. Aufgaben der Verwaltung, Personal-und Fahrzeugorganisation, Streckenmanagement usw.. werden auf die Oberbetriebsstätte Zypern verlagert, wofür die Oberbetriebsstätte Zypern der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung stellt.

Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, die Oberbetriebsstätte Zypern stellt der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung (Abfluss nach Zypern vor Körperschaftssteuer in Deutschland), dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen bei der Oberbetriebsstätte Zypern eingestellt werden.., mithin die Fahrzeuge in Deutschland besetzen können. Die Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr entfällt, da die Transportgesellschaft in Deutschland eine Niederlassung hat! Ergänzend Kostenreduzierung im Bereich der Kfz-Versicherung und Steuern.

Umsetzung dieser Lösung, Schritte der Realisierung:

  • Gründung einer zypriotischen Limited mit Betriebsstätte auf Zypern

  • Installation einer Niederlassung der zypriotischen Limited in Deutschland, Eintragung ins örtliche Handelsregister

  • Anstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Beitrittsländern bei der Oberbetriebsstätte Zypern

  • Beantragung EU-Transportlizenz auf Zypern

  • Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern. Hier gibt es verschiedene Lösungswege: Vorhandene deutsche" Fahrzeuge werden in Deutschland ab und in Zypern angemeldet. Dazu brauchen die Fahrzeuge nicht nach Zypern. 2. Die Fahrzeuge werden nach Zypern verbracht. 3. Das Unternehmen kauft oder least Fahrzeuge auf Zypern, mithin Zulassung auf Zypern und Überführung nach Deutschland. Dazu brauchen Sie ebenfalls nicht zwingend nach Zypern reisen, wir können das alles von Deutschland aus organisieren.

  • Zukünftig schließen Ihre Kunden Verträge mit der Oberbetriebsstätte Zypern, mithin Geldfluß nach Zypern.

  • Es ist übrigens völlig legal, wenn die Fahrzeugdisposition von Deutschland aus geleitet wird

Steuerrechtliche Aspekte

Besteht ausschließlich auf Zypern eine steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne, findet die Weltversteuerung der Gesellschaft auf Zypern statt, also mit 10% Ertragssteuern unabhängig vom Gewinn. Löst die zypriotische Limited auch in Deutschland eine Betriebsstätte nach DBA aus, so werden die in Deutschland erwirtschafteten Erträge mit heimischer Körperschafts- und Gewerbesteuer nach Hebesatz besteuert. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Durch Verlagerung von dominanten Betriebsanteilen nach Zypern kann die Oberbetriebsstätte Zypern der Unterbetriebsstätte in Deutschland in Rechnung stellen, so dass sich die deutsche Steuerlast real senken lässt.

Stehen die Fahrzeuge in Deutschland, löst dieser Sachverhalt übrigens keine Betriebsstätte in Deutschland aus. Mithin/ergänzend findet das DBA Deutschland-Zypern Anwendung, hier Definition des Betriebsstättenbegriffes.

Aspekte der Arbeitskosten

Die zypriotische Limited kann in Folge Mitarbeiter aus dem EU-Raum einstellen, da die EU-Übergangsfristen auf Zypern nicht gelten. Dieses reduziert in dominanter Weise die Lohnkosten. Nach unseren Recherchen verdient ein deutscher Mitarbeiter durchschnittlich 2.500,00 Euro brutto, ein Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern durchschnittlich 600,00 Euro brutto. Somit wäre die Kostenersparnis auf dem Lohnsektor ca. 1.900,00 Euro pro Mitarbeiter!

 Die zypr. Limited führt das Gehalt inkl. Sozialversicherungsbeiträge an den ausländischen Mitarbeiter ab. Im Arbeitsvertrag erklärt der Mitarbeiter an eidesstatt, dass er selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich zeichnet. Unsere Anwälte formulieren für Ihr Unternehmen entsprechende Arbeitsverträge. Die Angestellten sind in dem Land Einkommens-und Sozialversicherungspflichtig, wo ihre steuerrechtliche Ansässigkeit ist, also z.B. in Polen.

Vorgehensweise

An erster Stelle steht die Gründung einer zypriotischen Limited mit realen Betriebsstättenmerkmalen auf Zypern. Die nachfolgende Vorgehensweise hängt davon ab, welches Modell Sie wählen (vgl oben).

Gebühren Transport-Lizenz Zypern

Voraussetzungen:

-Gesellschaft in Zypern

-Eindeutige Betriebsstättenmerkmale der zyprischen Gesellschaft

-Die in Frage kommenden Fahrzeuge müssen sich im EU-Verkehr befinden. (Das heißt, lediglich in Deutschland zum Einsatz kommende Lkws etc. können keine zyprische Transportlizenz erhalten; die Fahrzeuge müssen nachweisbar zumindest ein paar mal im Jahr im EU-Ausland kommerziell unterwegs sein.)

-Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein.

-Die Fahrzeuge werden in Zypern versichert sein müssen.

-Die Fahrzeuge müssen einen digitalen Fahrtenschreiber haben.

-Einer der Gesellschafter der zyprischen Gesellschaft muss einen Internationaler Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International Transports) aus seinem Land (Deutschland) haben.

-Dieser Gesellschafter muss einen Nachweis beibringen, dass er bisher nie insolvent war. Ebenso muss er ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis anbringen.

- Es muss ein den Vorschriften der hiesigen Behörden entsprechend erstellter 5-jähriger Businessplan vorgelegt werden (können wir erstellen)

-Auf dem zyprischen Bankkonto der zyprischen Gesellschaft müssen sich für den ersten Lkw € 7.000, und für jedes weitere Fahrzeug € 5.000 befinden. Über diese Gelder kann die Gesellschaft nach Abschluss des Prozederes frei verfügen.

Vorgang:

All folgenden Zeitangaben sind auf Grund unserer Erfahrung geschätzte Zeitangaben. Da die Dauer der einzelnen Schritte in der Hand von Behörden liegen, können wir diese nicht garantieren. Die Angaben sind jedoch realistisch.

  1. Gründung einer zyprischen Limited-Gesellschaft (ca. 3 Wochen)
  2. Einrichtung einer Betriebsstätte (ca. 2 Wochen)
  3. Zeitgleich mit Punkt 2: Beantragung einer RTL (Road Transport Licence) in Zypern (ca. 2 Wochen)
  4. Danach Beantragung einer „D“-Lizenz (ca. 1 Woche)
  5. Beantragung der Inspektion der Fahrzeuge vor Ort in Deutschland (sie sollten sich zweckmäßigerweise alle an einem Ort befinden) (ca. 2 Wochen bis 2 Monate; Grund: die Herren der zuständigen Behörde reisen etwa alle 4 – 6 Wochen einmal nach Europa, um Fahrzeuge zu inspizieren. Bei einer Lkw-Zahl von mindestens 15 Stück kann ein eigener Besuch arrangiert werden.)
  6. Registrierung der Lkws in Zypern und Anfertigung der Kfz-Kennzeichen (ca. 1 Woche)

Kosten:

Gesellschaftsgründung

-Gründung der Gesellschaft: siehe unsere Gebührenliste

-Errichtung und Fortführung einer Betriebsstätte: siehe unsere Gebührenliste

Lizenzerlangung:

Folgende Kosten sind ein unverbindlicher Kostenvoranschlag, Zahlen sind abhängig von den jeweils gültigen Gebührenordnungen der involvierten Stellen. Alle Kosten werden mit Originalbelegen direkt der zyprischen Gesellschaft belastet. Alle Angaben in Euro.

-Beantragung der Road Transport Licence, einmalig:                                350,00

-Erstellung eines Businessplans, einmalig:                                              4.900,00

- Beantragung „Vehicle Registration Licence, einmalig:                                 125,00

-Beantragung der Inspektion im Ausland, einmalig:                                    265,00

-Inspektionsgebühr, pro Zugmaschine und pro Auflieger:                            350,00

-Registrierung der Lkws in Zypern, pro Zugmaschine:                              1.750,00

-Registrierung der Lkws in Zypern, pro Auflieger:                                      350,00

-Bearbeitungsgebühr, einmalig:                                                           5.850,00

Einige Gebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, welche später in der Gesellschaft verrechnet wird.

Versicherung der Lkws ist in obiger Auflistung nicht enthalten.

Außerdem müssen die Reisekosten der beiden nach Deutschland reisenden Inspekteure anteilig übernommen werden. Dies erfolgt entsprechend der Abrechnungen des Transportministeriums.

Benötigte Unterlagen:

-Übliche Unterlagen für die Gesellschaftsgründung (Pass/HRG, AML-Erklärung, Adressennachweis

-  Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International Transports ) einer der Gesellschafter

- Bescheinigung, dass der Inhaber des Transportbefähigungsnachweises in der Vergangenheit nicht insolvent war

-  Polizeiliches Führungszeugnis vorgenannter Person

 

 

 

 
 
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