| Transportlizenz- EU Transportlizenz - Transportlizenz Zypern,Slowakei,Tschechien,England - Transportlizenz im Ausland | ||||||
|
| |||||
| ||||||
Transportlizenz
Deutschland
Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit dem nationalen -und internationalen Transportrecht, mithin dem Erwerb einer Transportlizenz in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland u.a. das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) . Gesetzliche Regelungen zum Transport- und Speditionsrecht finden Sie hier:
Handelsgesetzbuch
Dienstleistungsübersicht zum Thema Transport-Lizenz Die Kanzleien im LowTax-Network gründen für Mandanten Betriebsstätten in/auf Bulgarien,Zypern,Slowakei, Tschechien oder England und erwirken die Transportlizenz (EU Transportlizenz) gemäß innerstaatlichem- und EU-Recht. Damit sind Unternehmer in der Lage, dominante Betriebskosten und Unternehmenssteuern legal zu senken und somit international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei bieten wir die gesamten Dienstleistungen an:
-Transport Lizenz Bulgarien -Transport Lizenz UK
Transportlizenz auf Zypern Deutsche Transportdienstleister sind im internationalen Markt kaum noch wettbewerbsfähig: Hohe Lohn-und Lohnzusatzkosten,die hohe steuerliche Belastung deutscher Unternehmen, ergänzend hohe Kfz-Kosten, ein kompliziertes Steuerrecht und ausufernde Bürokratie,belasten Deutsche Transportdienstleister ungleich mehr als die ausländische Konkurrenz . Es ergeben sich allerdings im Rahmen der EU-Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten, um die Steuerlast und andere dominanten Unternehmenskosten zu reduzieren. Dabei gründet der deutsche Transportdienstleister eine zypriotische Limited (EU-Gesellschaft im Sinne), mit realer Betriebsstätte auf Zypern und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Somit wäre der erste Schritt getan. Nachfolgend gibt es verschiedene Lösungsansätze, je nach den individuellen Voraussetzungen und/oder Zielsetzungen des Unternehmers:
Effekte dieser Lösung: Die Weltversteuerung findet auf Zypern statt (10% Körperschaftssteuer), dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Diese -"große Lösung"- bietet naturgemäß die meisten Vorteile, ist aber auch mit großem Aufwand verbunden.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, da die Fahrzeuge auf Zypern zugelassen werden.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, die Oberbetriebsstätte Zypern stellt der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung (Abfluss nach Zypern vor Körperschaftssteuer in Deutschland), dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen bei der Oberbetriebsstätte Zypern eingestellt werden.., mithin die Fahrzeuge in Deutschland besetzen können. Die Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr entfällt, da die Transportgesellschaft in Deutschland eine Niederlassung hat! Ergänzend Kostenreduzierung im Bereich der Kfz-Versicherung und Steuern. Umsetzung dieser Lösung, Schritte der Realisierung:
Steuerrechtliche Aspekte Besteht ausschließlich auf Zypern eine steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne, findet die Besteuerung der Gesellschaft auf Zypern statt, also mit 10% Ertragssteuern unabhängig vom Gewinn. Löst die zypriotische Limited auch in Deutschland eine Betriebsstätte nach DBA aus, so werden die in Deutschland erwirtschafteten Erträge mit heimischer Körperschafts- und Gewerbesteuer nach Hebesatz besteuert. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Durch Verlagerung von dominanten Betriebsanteilen nach Zypern kann die Oberbetriebsstätte Zypern der Betriebsstätte in Deutschland in Rechnung stellen, so dass sich die deutsche Steuerlast real senken lässt. Stehen die Fahrzeuge in Deutschland, löst dieser Sachverhalt übrigens keine Betriebsstätte in Deutschland aus. Mithin/ergänzend findet das DBA Deutschland-Zypern Anwendung, hier Definition des Betriebsstättenbegriffes. Aspekte der Arbeitskosten Die zypriotische Limited kann Mitarbeiter aus dem EU-Raum einstellen, da die EU-Übergangsfristen auf Zypern nicht gelten. Dieses reduziert in dominanter Weise die Lohnkosten. Nach unseren Recherchen verdient ein deutscher Mitarbeiter durchschnittlich 2.500,00 Euro brutto, ein Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern durchschnittlich 900,00 Euro - 1.400 Euro brutto. Die zypr. Limited führt das Gehalt inkl. Sozialversicherungsbeiträge an den ausländischen Mitarbeiter ab. Im Arbeitsvertrag erklärt der Mitarbeiter an eidesstatt, dass er selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich zeichnet. Unsere Anwälte formulieren für Ihr Unternehmen entsprechende Arbeitsverträge. Die Angestellten sind in dem Land Einkommens-und Sozialversicherungspflichtig, wo ihre steuerrechtliche Ansässigkeit ist, also z.B. in Polen. Vorgehensweise An erster Stelle steht die Gründung einer zypriotischen Limited mit realen Betriebsstättenmerkmalen auf Zypern. Die nachfolgende Vorgehensweise hängt davon ab, welches Modell Sie wählen (vgl oben).
Voraussetzungen:
-Gesellschaft
in Zypern
-Eindeutige
Betriebsstättenmerkmale der zyprischen Gesellschaft -Die in Frage kommenden Fahrzeuge müssen sich im EU-Verkehr befinden. Das heißt, lediglich in z.B. Deutschland zum Einsatz kommende Lkws etc. können keine zyprische Transportlizenz erhalten; die Fahrzeuge müssen nachweisbar zumindest ein paar mal im Jahr im EU-Ausland kommerziell unterwegs sein.
-Die
Fahrzeuge dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein.
-Die
Fahrzeuge werden in Zypern versichert.
-Die
Fahrzeuge müssen einen digitalen Fahrtenschreiber haben.
-Einer
der Gesellschafter der zyprischen Gesellschaft muss einen
Internationaler Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for
International Transports) aus seinem Land (z.B. Deutschland) haben.
-Dieser
Gesellschafter muss einen Nachweis beibringen, dass er bisher nie
insolvent war. Ebenso muss er ein „sauberes“ polizeiliches
Führungszeugnis beibringen.
-
Es muss ein den
Vorschriften der zyprischen Behörden entsprechend erstellter 5-jähriger
Businessplan vorgelegt werden (können wir erstellen)
-Auf
dem zyprischen Bankkonto der zyprischen Gesellschaft müssen sich für den
ersten Lkw € 7.000, und für jedes weitere Fahrzeug € 5.000 befinden.
Über diese Gelder kann die Gesellschaft nach Abschluss des Prozedere
frei verfügen. Vorgang: All folgenden
Zeitangaben sind auf Grund unserer Erfahrung geschätzte Zeitangaben. Da
die Dauer der einzelnen Schritte in der Hand von Behörden liegen, können
wir diese nicht garantieren. Die Angaben sind jedoch realistisch.
Kosten: Richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen die aktuelle Gebührenliste zu. Benötigte Unterlagen:
-Übliche
Unterlagen für die Gesellschaftsgründung (Pass/HRG,
-
Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International
Transports ) einer der Gesellschafter
-
Bescheinigung, dass
der Inhaber des Transportbefähigungsnachweises in der Vergangenheit
nicht insolvent war
-
Polizeiliches
Führungszeugnis vorgenannter Person
|
||||||||||