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 Steuerberatung Mittelstand: Steuer-Check

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Unser Steuer-Check insbesondere für mittelständische Unternehmen

Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele mittelständische Unternehmen einen hohen Bedarf an Analyse und Umsetzung von Steueroptimierungsaufgaben haben. Während Großunternehmen und/oder Konzerne eigene Steuerabteilungen unterhalten, die mit Steueroptimierungsaufgaben betraut sind, macht sich der Deutsche und auch österreichische Mittelstand im internationalen Vergleich -oder im Vergleich zu Konzernebenen- wenig Gedanken über Möglichkeiten der internationalen Strukturierung von Unternehmenstätigkeiten zur Senkung der Steuerlast. Dieses führt in vielen Fällen zu wettbewerbsnachteilen, da gerade in Ländern wie Deutschland und Österreich die effektive Steuerlast dominant hoch ist.

Die steuerliche Expertise für den Mittelstand

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Fachleute im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer. Durch die Organisationsform der ETC sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen. Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.

-Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, also der Komplexität der Sachlage. Das Honorar beträgt 225,00 Euro/Std..

Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland. Wir realisieren steuerliche Gutachten für Mandanten aus folgenden Herkunftsländern:

  • England,Deutschland,Schweiz,Österreich,USA,Spanien

Möglich wird ein solches Dienstleistungsangebot über die Organisationsform der ETC (Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte), mithin durch die Anbindung von Honorar-Steuerberatern mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im internationalen Steuerrecht, die im Auftrag und Zusammenarbeit mit uns entsprechende Gutachten erstellen.

Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften

Grundsätzlich bestehen vier Fallgruppen:

  • -Verlagerung des Steuerobjekts (der Einkunftsquelle) ins Ausland

  • -Verlagerung des Steuersubjekts (des Steuerpflichtigen) ins Ausland

  • -Verlagerung von zu versteuernden Gewinnen ins Ausland

  • -Verlagerung von abzugsfähigen Aufwand ins Inland

1. Verlagerung des Steuerobjekts

Hierzu gehören:

  • Die Verlagerung von ganzen Unternehmen oder Teilen davon ins Ausland

  • die Überführung von Wirtschaftsgütern in den ausländischen Produktionsstandort

  • die Gründung einer Basisgesellschaft im Ausland zur Übertragung von Unternehmensfunktionen auf eine ausländische Basisgesellschaft

2. Verlagerung des Steuersubjektes ins Ausland

Zur Unterfallgruppe gehören:

  • die Verlegung der Geschäftsführung ins Ausland

  • der Wegzug der natürlichen Person ins Ausland

  • die Gründung einer Basisgesellschaft im Ausland zur Übertragung von Unternehmensfunktionen auf eine ausländische Basisgesellschaft

3. Verlagerung von zu versteuernden Gewinnen ins Ausland bzw. Verlagerung von abziehbaren Aufwand ins Inland

Unterfallgruppen sind:

  • die verbilligte Lieferung von Waren und die verbilligte Erbringung von Dienstleistungen an ein Gruppenunternehmen im Ausland

  • der versteuerte Bezug von Waren und Dienstleistungen von einem Gruppenunternehmen im Ausland

Installation einer ausländischen Holding

-Installation einer ausländischen Holding zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der Dividenden, Dividendenrouting, steuerfreies oder steuerminimiertes Durchschleusen der Dividenden. Ergänzend im Rahmen einer Management-oder Verwaltungsholding die Rechnungsstellung an die Tochter,mithin die Reduzierung des steuerbaren Ertrages auf der Ebene der aktiven Betriebsstätte/Tochter.

Organschaft in Deutschland

-Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Die Installation einer steuerlichen Organschaft, in Kombination mit der Gründung einer Gesellschaft im Ausland

Einbringung in die europäische Union, EU Fisionsrichtline

-Möglichkeiten der "Einbringung in die europäische Union", EU-Fusionsrichtlinie

-Möglichkeiten der Europa AG

Ausgangspunkt

Viele mittelständische Unternehmen nutzen legale Möglichkeiten der Steuerreduzierung nicht oder nur unzureichend. Was auf den Konzernebenen seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, bleibt mittelständischen Unternehmen -gerade in Hochsteuerländern- häufig verwehrt. Dieses führt im Ergebnis dazu, dass der Mittelstand in den Hochsteuerländern die meisten Steuern zahlt und nicht etwa die Großkonzerne. Die Gründe dafür liegen zentral in der steuerlichen Beratung vor Ort, also am Sitzstaat des Mandanten und der fehlenden "globalen Ausrichtung/Denkweise" der Unternehmer selbst.

Möglichkeiten der legalen Steuergestaltung bleiben ungenutzt

Im Kontext des internationalen Steuerrechts (z.B. Recht der Doppelbesteuerungsabkommen,EU-Niederlassungsfreiheit und Rechtsprechung des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter- und EU-Fusionsrichtlinie,internationales Umsatzsteuerrecht, 6. EG Richtlinie,Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung bei EU Sachverhalten usw...) bestehen gerade für mittelständische Unternehmen zahlreiche legale Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast dominant zu senken.

Das Scheitern von Gestaltungsstrategien

Häufig liegen Entwürfe für steuerliche Gestaltungsstrategien bereits vor, können aber nicht umgesetzt werden. Dieses liegt daran,das heimische Steuerberater und/oder Unternehmer nicht über das erforderliche "Netzwerk" zur Umsetzung verfügen. So kann die ETC nicht nur die geeignete Gestaltungsstrategie entwickeln, sondern auch umsetzen.

Vorgehensweise für den kostenlosen Steuer-Check

Sie schreiben uns eine E-Mail mit dem Hinweis "Kostenloser Steuer-Check", als Anlage Ihre letzte Bilanz. Nachfolgend erhalten Sie von uns einen Analysebogen, den Sie ausfüllen müssen. Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt, dieses garantiert Ihr Mandantenverhältnis zu unserer Steuer-und Anwaltskanzlei.

 

 
 
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