| Non Domiciled-Status in England,Senkung der Einkommenssteuer,ausflaggen der natürlichen Person, keine Einkommenssteuer mehr zahlen, Ausflaggen in ein Niedrigsteuerland, Keine Einkommensteuer, residence and domicile in England | ||||||
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Non-Domiciled-Status in England: Senkung
der Einkommenssteuer bis Steuerfreiheit für die natürliche Person![]()
Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England Die Anforderungen an den Non-Domiciled Status in England haben sich geändert. Unten die zusammenfassende Einlassung des Finanzamtes England. Non-Domiciled-Status: Grundsätzliches Möglich macht eine solche Konstellation: Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicile“ und die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!) Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis). Voraussetzungen im derzeitigen Ansässigkeitsstaat erfüllen Zunächst darf der Mandant nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht im derzeitigen Ansässigkeitsstaat unterliegen. Die innerstaatlichen Regelungen sind hier in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. So kann Deutschland bereits bei Vorliegen einer "nutzungsbereiten Wohnung" (auf die eigentliche Nutzung kommt es nicht an) von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgehen (eine solche Regelung kennt zB das spanische Steuerrecht nicht). Wesentliche Merkmale der steuerlichen Ansässigkeit sind i.d.R: Der gewöhnliche Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Jahr im Land anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück), der berufliche- und/oder persönliche Interessensschwerpunkt oder z.B. der Mittelpunkt der finanziellen Interessen. Entsprechende Definitionen/Regelungen finden sich in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und/oder innerstaatlichen Gesetzen (in Deutschland z.B. die Abgabenordnung) und/oder Verfügungen der Finanzministerien. Im ersten Schritt ist es also erforderlich, dass der Mandant die unbeschränkte Steuerpflicht im derzeitigen Ansässigkeitsstaat beendet, sofern eine solche vorliegt. Wohnsitzbegriff in beiden Staaten I.d.R. ist davon auszugehen, dass ein Aufenthalt in Hotels oder Gaststätten und/oder bei Verwandten keinen Wohnsitz begründet. Auf englischer Seite bedeutet dieses eine Mietwohnung oder Eigentum, bei Mietwohnung der Nachweis über den Mietvertrag und die Counsel Tax Bescheinigung. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern alleiniges Verfügungsrecht besteht. Voraussetzungen in England Die Non Dom Regelungen können Mandanten aber nur in Anspruch nehmen, wenn Sie mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbringen oder der Mandant das Vereinigte Königreich durchschnittlich mindestens 91 Tage im Steuerjahr innerhalb von vier Jahren besucht. Ein Tag zählt, wenn Sie über Mitternacht bleiben. Tagesreisen gelten also nicht. Non Doms, die in 10 Jahren mindestens 7 Jahre den Non Dom-Status besaßen, haben eine Abgabe von £30.000 zu bezahlen, um die Remittance Basis weiter für sich zu beanspruchen. Die nicht nach Großbritannien eingeführten Einkünfte bleiben dann aber weiter steuerfrei. Non Doms, die den Status in den letzten 12 Jahren mindestens 10 Jahre besitzen, haben £50.000 zu entrichten. Non Doms, die den Status in den letzten 20 Jahren mindestens 17 Jahre beanspruchten, werden als „resident“ angesehen und werden voll steuerpflichtig. Die gute Nachricht ist, dass es keine Änderungen bei der Erbschaftssteuer (inheritance tax - IHT) gibt. Waren Sie weniger als 17 Jahre in dem Vereinigten Königreich ansässig, müssen Sie keine britische Erbschaftssteuer für Übersee-Wertgegenstände bezahlen. Solange Sie Ihre britische Einkommenssteuer deklarieren und bezahlen, besteht keine Notwendigkeit, Ihre weltweiten Einkünfte aufzudecken.
How ‘residence’
and ‘domicile’ affect your tax
Understanding ‘residence’ and ‘domicile’
You are probably ‘resident in the UK for tax purposes’ but ‘domiciled abroad’ if all of the following apply:
You may be treated as ‘not ordinarily resident’ if all of the following apply:
How
you pay tax
If you are living in the UK and are either ‘domiciled abroad’ or ‘not ordinarily resident’ in the UK, you can choose how you want to pay tax on your foreign income and gains (a 'gain' is when something which you own is sold for a profit). You can:
Your
tax if you choose the remittance basis
The table below shows what you pay tax on if you choose the remittance basis. The information after the table tells you about the effect on your tax-free allowances and about possible extra charges.
Tax
allowances if you choose the remittance basis
If the amount of foreign income and/or gains that you leave abroad is £2,000 or more in any year, and you decide to be taxed on the remittance basis, you will lose your annual UK tax-free personal allowances and Capital Gains Tax annual exempt amount. (These are explained later in this guide.) You will lose these allowances whether you are ‘not ordinarily resident’ or ‘resident in the UK for tax but domiciled abroad’.
Tax charges if you choose the remittance basis
If you’ve been resident in the UK for more than seven out of the previous nine tax years, excluding the current tax year, you may have to pay a £30,000 charge each year. This is called the ‘remittance basis charge’.
How to
pay tax on the remittance basis
If the foreign income and/or gains that you leave outside the UK in a tax year are more than £2,000 and you want to pay tax on the remittance basis you must complete a Self Assessment tax return at the end of the tax year. This is an online or paper form that you have to complete and send to HM Revenue & Customs (HMRC) every year. There is a box to tick where you claim the remittance basis. You also use the tax return to claim any relief for any foreign tax you have paid on your foreign income and gains, and to tell HMRC about foreign income and gains that you bring into the UK.
If
your foreign income and gains that you leave offshore are under £2,000
If the foreign income and/or gains that you leave outside the UK in a tax year are £2,000 or less, you can use the remittance basis without making a claim or completing a Self Assessment return. You will also be able to keep your UK personal allowances and Capital Gains Tax annual exempt amount. However, if you bring more than £500 of your income and gains into the UK you must still complete a tax return to tell HMRC about it and pay UK tax on it. Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden? Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB
Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:
Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge Steuerliche Konsequenz Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei. Planungsschritte In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren.
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