Non Domiciled-Status in England,Senkung der Einkommenssteuer,ausflaggen der natürlichen Person, keine Einkommenssteuer mehr zahlen, Ausflaggen in ein Niedrigsteuerland, Keine Einkommensteuer, residence and domicile in England
     

 Internationale Steuerplanung: Non-Domiciled-Status

Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte

Index Kontakt Über uns    
spacespace
 
 
 
 
 
 
English language 
Dänisch Language
Französisch Language
Italien Language
Russia Language
 
Unser Netzwerk
Organisation der ETC
Beratungshonorare
 
Steuerliche Expertisen
Schweizer Mandanten
Mandanten aus Dänemark
Mandanten aus Österreich
Mandanten Deutschland
Mandanten aus Russland
Mandanten Türkei
 
Die besten Steueroasen
 
 
Englische Limited
PLC Gründung UK
Zyprische Limited
Portugal Madeira
Bulgarien
Niederlande
Slowakei
Irland
Malta
Spanien
Kanarische Sonderzone
Irland
Dänemark
Tschechien
Deutschland
Luxemburg
 
US INC
VAE/Dubai
Schweiz
 
Offshore allgemein
Belize
BVI
Panama
Andorra
Bermudas
Bahamas
Cayman Island
Jersey
Mauritius
Nevis
Seychellen
Malaysia
China
Hongkong
Singapur
Liechtenstein
Monaco
Isle of Man
Gibraltar
 
Indien
Trust und Stiftungen
 
Holding allgemein
Holding Zypern
Holding Dänemark
Holding Spanien
Holding Schweiz
 
Bank gründen
Fond auflegen
Versicherungsgesellschaft
Glückspiel-Wettlizenz
Börsengang
Diplomatenpass- Honorarkonsul
Transportlizenz
Immobilien verkaufen/vererben
Meisterzwang umgehen
Datenbank ''Taxes in Europe''
 
DBA-Recht
 
Deutsche AO, Betriebsstätte
Deutsches AStG
Steuerliche Organschaft
Schachtelprivileg
Steuerhinterziehungs-bekämpfungsgesetz
 
Grundlegende Papiere EU
EU-Recht und Urteile
EU-Mutter-Tochter-RL
EU-RL Zinsen-Lizenzen
Verrechnungspreise EU
EU Zollgebiet
EU Fusionsrichtlinie
Europa AG
 
 
Warenlieferungen EU
USt Gemeinschaftsgebiet
 
 
Frage der Ausgestaltung
 
Natürliche Personen
Non-DomVF- England
Wohnsitz England
 
Steuerliche Gestaltungen
Steuerberater/Partner
 
International
Deutsche Unternehmen
UK Limited
Kapital für Unternehmen
Fördermittel Unternehmen
Existenzgründung
Franchise-Geber
 
Sitemap
Impressum
kein Copyright
Über LowTax-Net
Download Dateien
EU Insolvenz
Unternehmer Insolvenz
Adultwebmaster
Fachanwalt für Steuerstrafrecht
  Non-Domiciled-Status in England:  Senkung der Einkommenssteuer bis Steuerfreiheit für die natürliche Person
Auf unseren Webseiten nach Begriffen-Ländern-Gesetzen suchen:
Benutzerdefinierte Suche

Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England

Die Anforderungen an den Non-Domiciled Status in England haben sich geändert. Unten die zusammenfassende Einlassung des Finanzamtes England.

Non-Domiciled-Status: Grundsätzliches

Möglich macht eine solche Konstellation: Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“  und „Domicile“ und die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!) Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).

Voraussetzungen im derzeitigen Ansässigkeitsstaat erfüllen

Zunächst darf der Mandant nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht im derzeitigen Ansässigkeitsstaat unterliegen. Die innerstaatlichen Regelungen sind hier in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. So kann Deutschland bereits bei Vorliegen einer "nutzungsbereiten Wohnung" (auf die eigentliche Nutzung kommt es nicht an) von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgehen (eine solche Regelung kennt zB das spanische Steuerrecht nicht). Wesentliche Merkmale der steuerlichen Ansässigkeit sind i.d.R: Der gewöhnliche Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Jahr im Land anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück), der berufliche- und/oder persönliche Interessensschwerpunkt oder z.B. der Mittelpunkt der finanziellen Interessen. Entsprechende Definitionen/Regelungen finden sich in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und/oder innerstaatlichen Gesetzen (in Deutschland z.B. die Abgabenordnung) und/oder Verfügungen der Finanzministerien. Im ersten Schritt ist es also erforderlich, dass der Mandant die unbeschränkte Steuerpflicht im derzeitigen Ansässigkeitsstaat beendet, sofern eine solche vorliegt.

Wohnsitzbegriff in beiden Staaten

I.d.R. ist davon auszugehen, dass ein Aufenthalt in Hotels oder Gaststätten und/oder bei Verwandten keinen Wohnsitz begründet. Auf englischer Seite bedeutet dieses eine Mietwohnung oder Eigentum, bei Mietwohnung der Nachweis über den Mietvertrag und die Counsel Tax Bescheinigung. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern alleiniges Verfügungsrecht besteht.

Voraussetzungen in England

Die Non Dom Regelungen können Mandanten aber nur in Anspruch nehmen, wenn Sie mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbringen oder der Mandant das Vereinigte Königreich durchschnittlich mindestens 91 Tage im Steuerjahr innerhalb von vier Jahren besucht. Ein Tag zählt, wenn Sie über Mitternacht bleiben. Tagesreisen gelten also nicht.

Non Doms, die in 10 Jahren mindestens 7 Jahre den Non Dom-Status besaßen, haben eine Abgabe von £30.000 zu bezahlen, um die Remittance Basis weiter für sich zu beanspruchen. Die nicht nach Großbritannien eingeführten Einkünfte bleiben dann aber weiter steuerfrei. Non Doms, die den Status in den letzten 12 Jahren mindestens 10 Jahre besitzen, haben £50.000 zu entrichten. Non Doms, die den Status in den letzten 20 Jahren mindestens 17 Jahre beanspruchten, werden als „resident“ angesehen und werden voll steuerpflichtig. Die gute Nachricht ist, dass es keine Änderungen bei der Erbschaftssteuer (inheritance tax - IHT) gibt. Waren Sie weniger als 17 Jahre in dem Vereinigten Königreich ansässig, müssen Sie keine britische Erbschaftssteuer für Übersee-Wertgegenstände bezahlen. Solange Sie Ihre britische Einkommenssteuer deklarieren und bezahlen, besteht keine Notwendigkeit, Ihre weltweiten Einkünfte aufzudecken.

How ‘residence’ and ‘domicile’ affect your tax

Understanding ‘residence’ and ‘domicile’

You are probably ‘resident in the UK for tax purposes’ but ‘domiciled abroad’ if all of the following apply:

  • you live most of the time in the UK
  • you and your parents were born abroad
  • your permanent home is abroad
  • you intend to return to your home abroad

You may be treated as ‘not ordinarily resident’ if all of the following apply:

  • you have only recently arrived in the UK
  • you did not intend to live here for three years or more when you first arrived in the UK
  • you are not in the UK for three months or more in any one year on average

How you pay tax

If you are living in the UK and are either ‘domiciled abroad’ or ‘not ordinarily resident’ in the UK, you can choose how you want to pay tax on your foreign income and gains (a 'gain' is when something which you own is sold for a profit).

You can:

  • either pay tax on the ‘arising basis’ - which means you pay tax in the UK on all of your UK and foreign income and gains
  • or you can pay tax on the 'remittance basis' - see the table below for what this means for you

Your tax if you choose the remittance basis

The table below shows what you pay tax on if you choose the remittance basis.

The information after the table tells you about the effect on your tax-free allowances and about possible extra charges.

Residence/domicile status

What you pay tax on if you choose the remittance basis

Not ordinarily resident in the UK and domiciled abroad

  • all your UK income and gains
  • all your foreign gains
  • the foreign income that you bring to the UK (but not foreign income that you leave abroad)

Resident in the UK for tax purposes but domiciled abroad

  • all your UK income and gains
  • the foreign income and gains that you bring to the UK (but not foreign income and gains that you leave abroad)

Tax allowances if you choose the remittance basis

If the amount of foreign income and/or gains that you leave abroad is £2,000 or more in any year, and you decide to be taxed on the remittance basis, you will lose your annual UK tax-free personal allowances and Capital Gains Tax annual exempt amount. (These are explained later in this guide.)

You will lose these allowances whether you are ‘not ordinarily resident’ or ‘resident in the UK for tax but domiciled abroad’.

Tax charges if you choose the remittance basis

If you’ve been resident in the UK for more than seven out of the previous nine tax years, excluding the current tax year, you may have to pay a £30,000 charge each year. This is called the ‘remittance basis charge’.

How to pay tax on the remittance basis

If the foreign income and/or gains that you leave outside the UK in a tax year are more than £2,000 and you want to pay tax on the remittance basis you must complete a Self Assessment tax return at the end of the tax year. This is an online or paper form that you have to complete and send to HM Revenue & Customs (HMRC) every year. There is a box to tick where you claim the remittance basis.

You also use the tax return to claim any relief for any foreign tax you have paid on your foreign income and gains, and to tell HMRC about foreign income and gains that you bring into the UK.

If your foreign income and gains that you leave offshore are under £2,000

If the foreign income and/or gains that you leave outside the UK in a tax year are £2,000 or less, you can use the remittance basis without making a claim or completing a Self Assessment return. You will also be able to keep your UK personal allowances and Capital Gains Tax annual exempt amount.

However, if you bring more than £500 of your income and gains into the UK you must still complete a tax return to tell HMRC about it and pay UK tax on it.

Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden?

Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto

  • Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto

  • Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto

  • Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • -ausgeübt in GB

  • Für Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne

  • Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen

Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB

Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:

  • Konto (1) mit in GB steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)

  •  Reines Kapitalkonto (2)

  •  Kapitalgewinnkonto (3)

  • Kapitaleinkünftekonto (4)

Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge

Steuerliche Konsequenz

Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.

Planungsschritte

In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren.

 

 

 

 

 
 
spacespace
 

 

Partnerseiten:

Firmengründung im Ausland - Firmengründung VAE - Offshore Steueroasen -