| internationale Steuerberatung, Beratung Mittelstand, Unternehmensstandorte im Vergleich, Unternehmensstandorte EU | ||||||
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Unternehmensstandorte im Vergleich:
Analyse der
Unternehmensverlagerungen in Niedrigsteuer-Länder
Laut einer Umfrage unter Finanzvorständen und
Steuerleitern internationaler Unternehmen planen mehr als 60 Prozent
(2005: 55 Prozent) der Befragten eine Verlagerung von
Geschäftsaktivitäten in Länder mit niedrigeren Steuersätzen. Die
Umfrage wurde auf einer von KPMG organisierten internationalen
Steuerkonferenz in Berlin durchgeführt. Teilnehmer waren
Führungskräfte von über 200 Unternehmen aus Amerika, Europa und
Asien-Pazifik, die jeweils für die Steuerstrategie ihres
Unternehmens die Verantwortung tragen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
62 Prozent der Befragten planen, Geschäftsaktivitäten in Länder mit
niedrigeren Steuersätzen zu verlegen. 19 Prozent der Befragten
planen gegenwärtig zwar keine Verlagerung, schließen diese aber für
die Zukunft nicht aus. Investitionsschwerpunkte der Befragten sind
China (27 Prozent) und die USA (23 Prozent), gefolgt von Osteuropa
mit 17 Prozent. Deutschland ist für nur 7 Prozent der Unternehmen
ein Investitionsschwerpunkt. Die Steuersysteme in Großbritannien (31
Prozent), USA (24 Prozent) und Osteuropa (21 Prozent) werden von den
Befragten als besonders transparent und steuerplanungssicher
bewertet. Das deutsche Steuersystem bewerten nur 11 Prozent als
transparent und steuerplanungssicher. 47 Prozent der Befragten geben
an, dass Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wichtigster
Einflussfaktor für ihr Geschäft in Europa sind. Ernst Gröbl, im
KPMG-Vorstand für den Geschäftsbereich Tax zuständig: “Die
Ergebnisse zeigen, welche Rolle das Steuerthema heute in Unternehmen
spielt. Unternehmen wollen zunehmend ihre Geschäftsaktivitäten in
Länder mit niedrigeren Steuersätzen verlagern. Das Nachsehen in
diesem Wettbewerb haben Länder mit hohen Steuersätzen wie
Deutschland, wo der durchschnittliche Ertragsteuersatz bei über 38
Prozent liegt. Damit ist Deutschland als Steuerstandort unattraktiv. Steueroptimierung und Gutachten Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Fachleute im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer. Durch die Organisationsform der ETC sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen. Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden. -Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl): Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, also der Komplexität der Sachlage. Das Honorar beträgt 225,00 Euro/Std.. Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland. Wir realisieren steuerliche Gutachten für Mandanten aus folgenden Herkunftsländern:
Möglich wird ein solches Dienstleistungsangebot über die Organisationsform der ETC (Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte), mithin durch die Anbindung von Honorar-Steuerberatern mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im internationalen Steuerrecht, die im Auftrag und Zusammenarbeit mit uns entsprechende Gutachten erstellen.
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