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Steuerberatung internationales
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Unternehmensbesteuerung:
ETC: Steuerberatung internationales
Steuerrecht
Die ETC ist
eine internationale Steuerkanzlei im LowTax Network mit
Hauptsitz in London und Niederlassungen in Deutschland,Schweiz
und Spanien. Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen
Ländern im Kontext der internationalen Steuergestaltung für
natürliche und juristische Personen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
- Holdinggesellschaften:
Standortwahl,Gründung
- Wahl der richtigen Rechtsform in den
einzelnen Ländern
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
von Unternehmen
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Außensteuerrecht
- Dividendenrouting
- Internationale
Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen
Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung
Steuerberatung für natürliche Personen
und Unternehmer
- Wegzug ins Ausland,Verlagerung der
unbeschränkten Steuerpflicht
- Internationale Erbschaftsteuer- und
Vermögensnachfolgeplanung
- Entsendung von Mitarbeitern
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
- Grenzüberschreitende Sachverhalte und
internationale Optimierung der Gestaltung
- Umsatzsteuer-Rückerstattung,international
Das internationale Steuerrecht ist eine
hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von
Steueroptimierungsvorhaben ist es daher häufig erforderlich,
dass hochspezialisierte Fachleute im Vorwege einer Realisierung
mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen.
Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten.
Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R.
nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt.
Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG)
sind dem Mandanten häufig zu teuer.
Durch die
Organisationsform der ETC sind wir in der Lage,
entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren
Konditionen umzusetzen. Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem
heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen
gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei
Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet
wurden.
-Fachforen/Seminare, bei denen
Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten
aufgetreten sind (kleine Auswahl):
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, also
der Komplexität der Sachlage. Das Honorar beträgt 225,00
Euro/Std..
Nachdem das Gutachten entsprechende
Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit
unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC
nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung
der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende
Firmengründung im Ausland. Wir realisieren steuerliche Gutachten
für Mandanten aus folgenden Herkunftsländern:
-
England
-
Deutschland
-
Schweiz
-
Österreich
-
USA
-
Spanien
Möglich wird ein solches
Dienstleistungsangebot über die Organisationsform der ETC
(Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte),
mithin durch die Anbindung von Honorar-Steuerberatern mit
entsprechenden Zusatzqualifikationen im internationalen
Steuerrecht, die im Auftrag und Zusammenarbeit mit uns
entsprechende Gutachten erstellen.
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