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  Steuerberater internationales Steuerrecht: Internationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten
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Steuerberater internationales Steuerrecht: Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften

Grundsätzlich bestehen vier Fallgruppen:

  • -Verlagerung des Steuerobjekts (der Einkunftsquelle) ins Ausland

  • -Verlagerung des Steuersubjekts (des Steuerpflichtigen) ins Ausland

  • -Verlagerung von zu versteuernden Gewinnen ins Ausland

  • -Verlagerung von abzugsfähigen Aufwand ins Inland

1. Verlagerung des Steuerobjekts

Hierzu gehören:

  • Die Verlagerung von ganzen Unternehmen oder Teilen davon ins Ausland

  • die Überführung von Wirtschaftsgütern in den ausländischen Produktionsstandort

  • die Gründung einer Basisgesellschaft im Ausland zur Übertragung von Unternehmensfunktionen auf eine ausländische Basisgesellschaft

2. Verlagerung des Steuersubjektes ins Ausland

Zur Unterfallgruppe gehören:

  • die Verlegung der Geschäftsführung ins Ausland

  • der Wegzug der natürlichen Person ins Ausland

  • die Gründung einer Basisgesellschaft im Ausland zur Übertragung von Unternehmensfunktionen auf eine ausländische Basisgesellschaft

3. Verlagerung von zu versteuernden Gewinnen ins Ausland bzw. Verlagerung von abziehbaren Aufwand ins Inland

Unterfallgruppen sind:

  • die verbilligte Lieferung von Waren und die verbilligte Erbringung von Dienstleistungen an ein Gruppenunternehmen im Ausland

  • der versteuerte Bezug von Waren und Dienstleistungen von einem Gruppenunternehmen im Ausland

ETC: Steuerberater internationales Steuerrecht

Die ETC ist eine internationale Steuerkanzlei im LowTax Network mit Hauptsitz in London und Niederlassungen in Deutschland,Schweiz und Spanien. Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Ländern im Kontext der internationalen Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:

  • Holdinggesellschaften: Standortwahl,Gründung
  • Wahl der richtigen Rechtsform in den einzelnen Ländern
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Außensteuerrecht
  • Dividendenrouting 
  • Internationale Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung

Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer

  • Wegzug ins Ausland,Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht
  • Internationale Erbschaftsteuer- und Vermögensnachfolgeplanung
  • Entsendung von Mitarbeitern

Umsatzsteuerrecht- Zollrecht

  • Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Optimierung der Gestaltung
  • Umsatzsteuer-Rückerstattung,international

Steuerberater internationales Steuerrecht: Beratung Mittelstand

Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnstückkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete "Organisation" z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht.

Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer,zu bürokratisch, wenig flexibel.

 

 

 

 

 

 
 
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