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ETC: Steuerberater internationales
Steuerrecht
Die ETC ist
eine internationale Steuerkanzlei im LowTax Network mit
Hauptsitz in London und Niederlassungen in vielen Ländern. Dabei betreuen wir Mandanten im Kontext der internationalen Steuergestaltung für
natürliche und juristische Personen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
- Holdinggesellschaften:
Steuerliche Gestaltung mit Holdinggesellschaften (Zwischenholding,Dividendenrouting,internationale
CFC-Regelungen),Standortwahl,Gründung
- Wahl der richtigen Rechtsform in den
einzelnen Ländern
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
von Unternehmen
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen,
DBA-Missbrauchsklauseln
- Außensteuerrecht, z.B. Deutsches
Außensteuerrecht
- Internationale
Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen
Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung
Steuerberatung für natürliche Personen
und Unternehmer
- Wegzug ins Ausland,Verlagerung der
unbeschränkten Steuerpflicht, erweiterte beschränkte
Steuerpflicht
- Internationale Erbschaftsteuer- und
Vermögensnachfolgeplanung
- Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
- Grenzüberschreitende Sachverhalte und
internationale Optimierung der Gestaltung
- Umsatzsteuer-Rückerstattung,international
Die steuerliche Expertise
Das internationale Steuerrecht ist eine
hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von
Steueroptimierungsvorhaben/grenzüberschreitende
Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig
erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax)
im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren
Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine
steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können
eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die
entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale
Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten
häufig zu teuer.
Durch die
Organisationsform der ETC sind wir in der Lage,
entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren
Konditionen umzusetzen. Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem
heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen
gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei
Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet
wurden.
-Fachforen/Seminare,
bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als
Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, also
der Komplexität der Sachlage. Das Honorar beträgt 225,00
Euro/Std..
Nachdem das Gutachten entsprechende
Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit
unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC
auf Wunsch des Mandanten nicht nur die steuerliche Beratung,
sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation,
also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland. Wir
realisieren steuerliche Gutachten für Mandanten aus folgenden
Herkunftsländern:
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EWR
allgemein,England,Deutschland,Österreich,Spanien,Schweiz,USA,
Russland und Türkei
Möglich wird ein solches
Dienstleistungsangebot über die Organisationsform der ETC
(Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte),
mithin durch die Anbindung von Honorar-Steuerberatern mit
entsprechenden Zusatzqualifikationen im internationalen
Steuerrecht, die im Auftrag und Zusammenarbeit mit uns
entsprechende Gutachten erstellen.
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