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Firmengründung Slowakei: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Slowakei ![]()
Die Slowakei unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, vgl. Liste unten. Mithin Abschirmwirkungen eines DBAs vorhanden, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen (Slowakei GmbH ist Anteilseigner an einer ausländischen Gesellschaft=Verhinderung der Quellensteuer im "Abfluss-Staat"). Davon abweichend hat die Slowakei eine Flat-Tax, mithin keine Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden ins Ausland (z.B. Österreichische GmbH ist Anteilseigner der Slowakei GmbH: Keine Quellensteuer in der Slowakei, Besteuerung in Österreich gemäss innerstaatlichen Recht. Oder zB: Deutsche GmbH ist Anteilseigner an der Slowakei GmbH: Keine Quellensteuer der abfließenden Dividenden in der Slowakei, Deutsche GmbH vereinnahmt die Dividenden steuerfrei,unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt, aufgrund EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder 8 KStG. Eine Besteuerung findet erst statt, wenn an den Anteilseigner der Deutschen GmbH ausgeschüttet wird, sofern natürliche Person und dann mit 25%tiger Abgeltungssteuer.) Doppelbesteuerungsabkommen: Slovakia Table of Double Tax Treaties
Firmengründung Slowakei und Daten: Die Slowakei grenzt auf einer Länge von insgesamt 1.355 km an Österreich (91 km), Polen (444 km), Tschechien (215 km), Ungarn (515 km) und die Ukraine (90 km) bei einer Fläche von 49.034 qkm. Die maximale Länge von West nach Ost beträgt 428 km, die maximale Breite von Nord nach Süd 195 km. Die Slowakei liegt 48''40' Nord, 19''30' Ost; östlich von Tschechien und Österreich, südlich von Polen, nördlich von Ungarn und westlich von der Ukraine. Es gibt keine Verbindung zu einem Meer. Steuerlich ist eine Firmengründung Slowakei u.a. durch die 19%tige Flat-Tax interessant, Dividendenausschüttungen in-und außerhalb der Slowakei unterliegen keiner Quellensteuer. Für Mandanten aus Österreich kann die Slowakei eine gute Alternative sein, aufgrund der geografischen Nähe zu Österreich. Die Slowakei gehört zur EU, mithin: -Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Die Slowakei unterhalten ein großes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern (vgl. Tabelle unten auf dieser Seite).
Steuersätze und Abgaben:
Übersicht über
Steuersätze und Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Abschreibungen
Wichtige Grundlage für Ihre
Investition in der Slowakei
Abschreibungszeiten
Abschreibungsgruppe I
Abschreibungsgruppen II und III
Abschreibungsgruppe IV Slowakei GmbH Gründungsbedingungen: Englische Limited mit Zweigniederlassung Slowakei Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in der Slowakei, mithin steuerliche Betriebsstätte in der Slowakei. Das minimale Stammkapital beträgt 1,50 Euro.
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