Offshore Firmengründung VAE, Offshore Gesellschaft VAE, Offshore Gesellschaft RAK, International Company VAE
   

 Offshore Firmengründung VAE

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Firmengründung VAE: Offshore-Gesellschaften RAK

Wir bieten Mandanten die Möglichkeit der Installation einer Offshore-Gesellschaft in den VAE, über die Freihandelszone RAK:

  • Absolute Vertraulichkeit bei der Behandlung Ihrer Daten und umfassender Vermögensschutz
  • 100% ausländischer Besitz möglich
  • Eröffnung und Führung von Bankkonten in den VAE möglich
  • Freie Wahl des geltenden Rechts
  • Ausgabe unterschiedlicher Wertpapiere möglich
  • Beschränkte Haftung
  • Nur ein Geschäftsführer erforderlich (Minimum)
  • Vinkulierte Inhaberaktien
  • Grundbesitzerwerb in den VAE möglich

Eine International Company (IC) darf generell keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company), wohl aber Aktien von Offshore-und Oneshore-Gesellschaften erwerben oder Grundbesitz in den VAE erwerben.

Ein Mindest-Stammkapital ist nicht erforderlich. Zwar muss ein Registered Office vorhanden sein, jedoch kein Büro (bei Onshore Gesellschaften ja zwingend). Die Offshore-Gesellschaften tragen die Bezeichnungen Ltd (Limited) oder INC.

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen (Gründung Offshore-Gesellschaft/International Company,Registered Office,Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder oder Inhaberaktien,Kontoeröffnung), vgl. unten "Fees".

Viele Mandanten wählen als Standort für eine Offshore-Firmengründung (exempt. Company) die VAE, da umfassender Vermögensschutz und "seriöser Standort" gegenüber anderen Ländern, wie ZB Seychellen. Dabei werden die naturgemäß höheren Gebühren gern in Kauf genommen.

Wie alle Gesellschaften in den VAE bleibt auch eine international Company steuerfrei. Abschirmwirkungen eines DBAs greifen nicht, da exempt Companies von den Regelungen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen sind.

RAS AL KHAIMAH (R.A.K.) INTERNATIONAL COMPANY

In September 2006, Ras Al Khaimah Government launched an offshore facility, the second in the UAE, which is regulated by the Ras Al Khaimah Free Trade Zone Authority International Companies Regulations 2006. 

Features:

100% foreign ownership.

-Although all UAE companies follow UAE law RAKFTZ have allowed the International Company to decide which favored jurisdiction it wants applied for inheritance, disputes or any other matters. The law must be cited in the Memorandum & Articles of Association.

-The International Company can own real estate properties on Palm Islands, or any properties owned by Nakheel Company LLC, EMAAR, or any other real estate properties approved by the RAKFTZ Authorities.

-Despite a general prohibition on International Companies to conduct business with persons resident in UAE, the Authorities frequently allow offshore companies to hold shares in both offshore and onshore UAE companies (i.e. local LLC companies).

-The International Company can hold a bank account in the UAE for the purpose of conducting routine operational transactions and can also maintain professional relations with legal consultants, accountants and management companies or other similar persons carrying out business within UAE.

-Incorporation documents can be signed at the offices of Jitendra Chartered Accountants without having to visit RAKFTZ.

-The Company will not be allowed to carry on business with people who are resident in the UAE or carry out any trade in the free zone or in the UAE, unless they have first obtained the appropriate license from the relevant competent authority.

Characteristics of an offshore company registered in the RAKFTZ are as follows:

 

SHAREHOLDERS           

 

 

 

 

 

 

 

DIRECTORS

 

 

SECRETARY

 

ANNUAL

REPORTING

 

 

A minimum of one shareholder is required.  Corporate shareholders are permitted. Shareholders will decide capital structure of the Company.  Whilst there are no minimum share capital requirements please note that par value of each share must be AED 1,000. Bearer shares are permitted. Different classes of shares are permitted and shares have to be fully paid when allotted. Every company shall maintain minutes of all proceedings at general meetings.  The Register of Members shall be open for inspection by any member of the offshore company and any other person.  It is an offence to refuse inspection.

 

A minimum of one director is required and corporate directors are permitted.  Details of directors are not available for public inspection.

 

Every company must have a secretary.

 

Every company must keep accounting records, which must be kept for 7 years from the date on which they were prepared.  Accounts must be approved by the directors and signed by one of them.  The accounts do not need to be filed with RAKFTZ Authorities

 

TIMESCALE    

 

RESTRICTIONS

ON NAME AND

ACTIVITY

 

 

Registration of the company in the Free Zone will take 3 working days.

 

Names must end with Limited or Incorporated.

 

The following words, and their associated activities, cannot be used: Assurance, Bank, Building Society, Chamber of Commerce, Chartered, Co-operative, Fund, Imperial, Insurance, Municipal, Mutual Fund, Royal and Trust.

 

 

LOCAL

REQUIREMENTS

 

As a matter of local company law the company MUST maintain a registered office address within the Free Zone and appoint an approved registered agent .  A registered agent’s office in the UAE or in the Free Zone can also be used as the registered office.

 

 

1.     Formation of Offshore Company in RAK Offshore.

SCOPE OF WORK:

The following documents shall be arranged upon incorporating the company.

1.                     Memorandum of Association or Article of Association

2.                     Certificate of Incorporation

3.                     Resolutions or POA

4.                     Share Certificate

5.                     Rubber Stamp

DOCUMENTS/INFORMATION REQUIRED FOR COMPANY INCORPORATION:

For Individual Applicant:

1)             Document showing the appointment of agent. (Will be provided by us)

2)             Application form. (Will be provided by us)

3)             Applicant personal profile (Short/brief resume/CV)

4)             Certified Passport copy with UAE entry stamped page.

5)             Original Bank reference letter (Certified by the Banker)

6)             Proof of residence by the shareholder (Not later than 3 months-These can be in the form of different utility bills (gas/electricity/water not mobile phone bills), different bank statements or a combination of the two.

7)              Power of Attorney (Notarized and Attested) if POA holder represents the applicant.

8)             Few trade names.

9)             Details of Directors/Share holders with individual addresses and percentage of share holding of each shareholder.

DOCUMENTS/INFORMATION REQUIRED FOR BANK ACCOUNT OPENING:

  1. Latest 2 months personal Bank Statement.
  2. Latest proof of Resident (Utility Bill and Telephone bill with proper name of Shareholder.
  3. Personal profile of the shareholders
  4. Current Business activity of the share holders (Name of the company, Nature of
    1. Business, number of employees, location)
  5. Name and Locations (Countries) of Suppliers and Customers.
  6. Expected activity in the Bank Account (Number of transactions per month, approximate value of these transactions, countries from where funds are expected and where the funds will be remitted to.
  7. Will there be any cash transaction in the account
  8. Initial funding amount and source of funds, i.e. Name of the party from where the funds are expected and the approximate amount.        

FEES: 

FOR REGISTRATION 1ST YEAR

 

 

 

 

S.No.

PARTICULARS

AMOUNT

 

 

 (USD)

 

 

 

1

Registration charges (payable to RAKFTZ)

       1,600

2

Registered Agent and Secretarial fee

            1,900

3

Company Incorporation

            2,000

 

 

 

 

TOTAL

            5,500

  

 

 

 FOR RENEWAL:

 

 

 

 

S.No.

PARTICULARS

AMOUNT

 

 

 (USD)

 

 

 

1

Registration charges (payable to RAKFTZ)

                 

408

2

Registered Agent and Secretarial fee

     

        1,400

 

 

TOTAL

        1,808

 

Optional fees:                                                                                        USD

-Drafting Resolution for amendments in MOA or Shareholdings                   500/-

-Opening of bank account                                                                         2,000/-        
Attestation of MOA & AOA/COI/ Resolution/Any Other Document

(per document)                                                                                        250/-

-Nominee Shareholder/Director                                                                3,800/-

-Notarization and attestation of Nominee Shareholder/Director up to MOFA 1,200/-

-Refundable Security Deposit for Nominee Shareholder/Director              3,000/-

-Re-Mailing Services (Letter Forwarding)                                                     750/Year, first Year 1.500

-Audit Fees (Annual Account report)                                                         2,000/- Onwards

*Our Audit division will guide you further for the annual Account Report

Exchange Rate:  1USD = AED 3.68

Note:                                                                                                 

1)     Our Fees doesn’t include fees payable to Free Zone. i.e. All Government fees (License expenses & Visa cost payable to Free Zone) will be borne by you.

2)     All our fees are non-refundable.

3)     Shareholder must consult legal and tax advice from their consultant wherever they are tax residents.

4)     The above quoted charges are valid only within 30 days, after which they may be subject to change.

Role of Nominee Director

Our Nominee Director will not have any role in the company except to satisfy the statutory requirements of local authorities. The Nominee is a Director of a company in name only and has no other powers or responsibilities.

Terms for providing Nominee Director Services

  • We would need to be satisfied with the creditability of company beneficiaries and may require additional information on a case-by-case basis.
  • Execute our Nominee Director indemnify letter

Others:

Fee for attestations, notarization and legalization from the respective consulates will be charged against actual.

MODE OF PAYMENT:

Fee for the offshore company formation shall be payable 100% in advance at the time of confirmation.

Allgemeines zum Thema Firmengründung VAE:

Steuern

EU-NLF

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach 8 AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

Mögliche Alternativen

Keine Steuern, außer für Ölgesellschaften, Chemie und Banken Nein Ja, unterhält mit fast allen Ländern ein DBA. DBA mit Deutschland wurde nicht verlängert Ja: Wirkung 8 AStG, wenn passive Einkünfte und Mehrheitseigner Nein England, Schweiz, Zypern, EU Sonderzonen ZEC oder Madeira

DBA mit Deutschland:

Deutschland hat das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit den VAE nicht verlängert. Somit können sich für Deutsche Unternehmer/natürliche Personen Nachteile z.B. im Rahmen der "verbundenen Unternehmen" ergeben, sofern ein Deutsches Unternehmen Anteilseigner im Sinne ist. Dennoch lassen sich die Vorteile des Standortes VAE im Rahmen der verbundenen Unternehmen realisieren, wenn z.B. eine EU-Gesellschaft (DBA mit den VAE) "zwischengeschaltet" wird oder im Rahmen einer VAE-Gesellschaft und Kapitalgesellschaftsstruktur mit Deutschland. Lesen Sie hier, was für Deutsche Investoren zu beachten ist.  Bestehende DBAs zwischen z.B. Österreich/England/Zypern/Spanien und anderen Ländern mit den VAE sind nicht tangiert und bestehen natürlich weiter.

Im Rahmen von Dubai-Firmengründungen, bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:

  • Firmengründung in Dubai/VAE, z.B. LLC
  • Firmengründungen Freihandelszonen Dubai, inkl. Lizenzen
  • Sponsor Guarantee
  • Firm Indentification
  • Treuhanddienste, Treuhand-Direktor und/oder Shareholder
  • Domizilierung Ihrer Dubai/VAE- Gesellschaft am Dubai-Business-Center, inkl. Firmenschild, persönlicher Ansprache, eigene Telefon-und Faxnummer, Rufweiterleitung auf Wunsch, ggf. Büro-Service und/oder Konferenzraum-Anmietung auf Wunsch
  • Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei Dubai, deutschsprachig
  • Treuhand-Geschäftsführung (in VAE/Dubai ansässiger Bürger/Anwalt tritt nach "Außen" als Geschäftsführung der Dubai-Gesellschaft auf)
  • Verknüpfungen von Dubai-/VAE-Gesellschaften mit anderen Rechtsformen (Deutschland, EU, USA) zur Steueroptimierung (verbundene Unternehmen)

Einleitung

Da in den VAE/Dubai nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in Dubai eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine Dubai-Gesellschaft zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE/Dubai Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ort der Leitung: Ein in den VAE/Dubai steuerrechtlich ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen die Geschicke der Gesellschaft lenken
  • Es muss ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegen, also mindestens ein Büro und ein Angestellter
  • Es muss nachgewiesen werden, dass die Dubai-Gesellschaft in den VAE aktive Geschäfte tätigt

Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf unser Seite Internationales Steuerrecht

Lesen Sie zum Sonderstatus der Freihandelszonen

Boomtown Dubai

Dubai boomt (16,8% Wirtschaftswachstum in 2004, Quelle: Gulf Business Magazine) aufgrund der Öffnung des Immobiliensektors für Ausländer und der garantierten Steuerfreiheit für Unternehmer. Bedauerlicherweise schaut der deutsche Mittelstand jedoch immer nur nach Osteuropa und erkennt nicht, dass man mit einem eigenen Standort in den VAE einen Markt von 1,6 Billionen potentiellen Abnehmern erreichen kann (MENA, indischer Subcontinent). Dies hat zur Folge, dass findige Unternehmer aus allen Teilen der Welt derzeit Firmen am Fließband gründen und hervorragende Absätze erzielen können. Leider zeigt sich der deutsche Mittelstand mehr als zögerlich, wenn es darum geht, im arabischen Raum mit einer eigenen Firmenpräsenz tätig zu werden. Dabei bieten sowohl Dubai als auch die anderen Emirate hervorragend strukturierte Business-Packages an (Free Zone Gründung – Unternehmer bleibt 100% Eigentümer seiner Firma).
 

Besteuerung von Dubai-Gesellschaften mit Auftritt in der BRD

Rechtlich kommt das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen BRD und VAE zur Anwendung, hier insbesondere der "Betriebsstättenbegriff". Zunächst muss in Dubai/VAE eine tatsächliche Betriebsstätte im Sinne installiert werden und diese Betriebsstätte muss in Dubai/VAE aktive Geschäfte tätigen (Ausnahme Freihandelszonen).  Alle in Dubai/VAE erwirtschafteten Gewinne sind dann zunächst in Dubai/VAE von der Steuer befreit, außer Banken und Ölkonzerne im Sinne.

Betriebsstättenbegriff nach DBA

 Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck "Betriebstätte" umfaßt insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung
von Bodenschätzen,

g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;

e) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Sollen also die steuerlichen Vorteile einer Dubai-Gesellschaft realisiert werden, so muss diese die DBA-Betriebsstättenmerkmale in Dubai/VAE erfüllen.

Besteuerung von Dubai-Gesellschaften bei verbundenen Unternehmen

Sollen Gewinnausschüttungen an eine deutsche Kapitalgesellschaft in dieser steuerfrei behandelt werden (die deutsche Kapitalgesellschaft ist Anteilseigner im Sinne), muss die deutsche Kapitalgesellschaft mindestens 10% Anteile an der Dubai-Gesellschaft halten. Voraussetzung ist auch hier die Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale im Sinne und aktive Geschäfte der Dubai/VAE-Gesellschaft in Dubai/VAE.

Beispiel:

Eine deutsche GmbH hält 30% Anteile an einer Dubai LLC. 30% der Gewinne können nun steuerfrei in der deutschen GmbH vereinnahmt werden, in Dubai (den VAE) gibt es mithin keine Quellensteuer. Eine Steuerpflicht wird in Deutschland erst dann ausgelöst, wenn die GmbH die Anteile an den Gesellschafter ausschüttet.

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz

Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Versteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :

  • der deutsche Investor ist nach außen (Treuhand-Lösung) oder real Minderheits-Shareholder

  • die Gesellschaft führt Aktivgeschäfte aus. Mehr dazu lesen Sie hier....
  • der Shareholder ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (die Hinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)
  • Der Mehrheitsshareholder ist eine Liechtensteiner Gesellschaft bzw. eine andere Auslandsgesellschaft (juristische Person)

Da unsere Betriebsstättendefinition im Rahmen VAE davon ausgeht, dass aktive Geschäfte im Sinne getätigt werden müssen, kann es eigentlich nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen, selbst wenn der Deutsche Anteilseigner beherrschenden Einfluss ausübt. Allerdings gibt es hier "grenzwertige Definitionen" im Rahmen des deutschen Außensteuergesetzes/Hinzurechnungsbesteuerung, was "dieses Gesetz" unter aktiven Tätigkeiten versteht. Wir müssen also den Betriebsstättenbegriff nach DBA von den Ausführungen des Außensteuergesetzes zunächst trennen.

Gesellschaftsformen Dubai/VAE

Für unsere Kunden/Mandanten kommt i.d.R. nur die Limited Liability Company (LLC) in Frage. Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Staatsangehörigen gehalten werden.  Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird z.B. beim deutschen Nutznießer mithin die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden (fiktive Ausschüttungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen auf eine Auslandgesellschaft).

Offshore-Gesellschaften

Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb VAE ausüben.

Geldüberweisungssystem Hawala

Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.

Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft

Interessante Konstellation können sich u.U. durch die Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft "hinter" einer EU-Gesellschaft (z.B. Zypern Ltd) ergeben: Z.B. in Deutschland tritt die EU-Gesellschaft als Repräsentanz auf, der Nachweis von aktiven geschäftlichen Tätigkeiten im Betriebsstättenland entfällt aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit.

Domizilierung Ihrer Gesellschaft am Dubai-Business-Center

Basispaket- Virtual Office -(Luxus-Domizil)

Unsere Anschrift als Ihr Firmensitz

  • Eigene Telefonnummer: Empfang (unter Ihrem Firmennamen) und Weiterleitung eingehender Anrufe per E-Mail oder SMS
  • Empfang und Weiterleitung eingehender Fax-Nachrichten per E-Mail
  • Empfang und Weiterleitung eingehender Briefsendungen per E-Mail
  • Kostenlose Nutzung (nach Terminvereinbarung) eines Mietbüros während der Geschäftszeiten bis zu 12 Stunden / jährlich incl. kleinem Catering (Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) und Sekretariatsservice

Geschäftszeiten:

Samstag - Donnerstag
von 9.30 Uhr - 13.30 Uhr
und 16.30 - 20.30 Uhr

Kosten

  • Monatlich 290,-- € (Mindestlaufzeit 1 Jahr)
  • Sollen wir für Sie alle Formalitäten der Buchung vornehmen, berechnen wir einmalig 200,00 Euro für diesen Service

Zusatzleistungen

Ihr eigenes Firmenschild im Empfangsbereich
im 1. Jahr incl. Anfertigung   150,-- €
ab dem 2. Jahr jährlich   75,-- €
 
Weiterleitung Ihrer Brief- und Paketsendungen auf dem Postwege Postgebühr zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr    

Außerdem können Sie ein Tagesbüro und einen Konferenzraum, inklusive Präsentationstechnik und Catering, sowie Sekretariatsservice mieten.

Mieträume

Nutzen Sie unsere luxuriöse Office- und Business-Atmosphäre für Ihre Geschäftstreffen vor Ort in Dubai. Die Mieträume des Dubai German Business Center befinden sich in exzellenter, zentraler Lage an einem der renommiertesten Standorte von Dubai.

 Lage

Unsere Mieträume befinden sich in einem modernen und luxuriösem Gebäudekomplex, mit einem auch für Dubai Verhältnisse extrem repräsentativen Ambiente, in der El Maktoum Street, einer der zentralen Schlagadern von Dubai. Die Tagesbüros und Konferenzräume liegen im obersten Stockwerk des Gebäudes und verfügen über eine eindrucksvollen Panoramablick auf den Creek. In unmittelbarer Nachbarschaft des Gebäudekomplexes befindet sich das Außenministerium und ETISALAT, die Telekom der Emirate.

 Ausstattung

Die Tagesbüros und der Konferenzsaal befinden sich in einem neu erbauten, modernen Büro-Komplex. Alle Räume sind modern und komfortabel eingerichtet und mit hochwertigen Möbeln ausgestattet. Die für Ihre Geschäftstätigkeiten notwendige Technik ist bereits installiert (Telefon, Fax, Internet). Der Konferenzraum verfügt außerdem über Flipchart und Overheadprojektor, sowie TV- und Video-Beamer.

 

Mietpreise

Tagesbüro pro angefangene Stunde   15,-- €
Tagesbüro incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde   25,-- €
 
Kleines Catering Tagesbüro
(Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) pro angefangene Stunde   5,-- €
 
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor) pro angefangene Stunde
  25,-- €
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor)
incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde
  35,-- €
 
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor,
Beamer TV/Video) pro angefangene Stunde
  30,-- €
Konferenzraum (bis zu 12 Personen)
Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor,
Beamer TV/Video)
incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde
  40,-- €
 
Kleines Catering Konferenzraum
(Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) pro angefangene Stunde
  12,-- €

Preise für Anmietung außerhalb der Geschäftszeiten, großes Catering und Konferenzräume bis 100 Personen auf Anfrage.

Ständige Büromiete (voll ausgestattetes Büro): Auf Anfrage, ca. 800 Euro/Monat


 

 

 
Anwaltssekretariat
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