| Offshore Firmengründung VAE, Offshore Gesellschaft VAE, Offshore Gesellschaft RAK, International Company VAE | ||||||
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Firmengründung VAE:
Offshore-Gesellschaften RAK Wir bieten Mandanten die Möglichkeit der Installation einer Offshore-Gesellschaft in den VAE, über die Freihandelszone RAK:
Eine International Company (IC) darf generell keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company), wohl aber Aktien von Offshore-und Oneshore-Gesellschaften erwerben oder Grundbesitz in den VAE erwerben. Ein Mindest-Stammkapital ist nicht erforderlich. Zwar muss ein Registered Office vorhanden sein, jedoch kein Büro (bei Onshore Gesellschaften ja zwingend). Die Offshore-Gesellschaften tragen die Bezeichnungen Ltd (Limited) oder INC. Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen (Gründung Offshore-Gesellschaft/International Company,Registered Office,Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder oder Inhaberaktien,Kontoeröffnung), vgl. unten "Fees". Viele Mandanten wählen als Standort für eine Offshore-Firmengründung (exempt. Company) die VAE, da umfassender Vermögensschutz und "seriöser Standort" gegenüber anderen Ländern, wie ZB Seychellen. Dabei werden die naturgemäß höheren Gebühren gern in Kauf genommen. Wie alle Gesellschaften in den VAE bleibt auch eine international Company steuerfrei. Abschirmwirkungen eines DBAs greifen nicht, da exempt Companies von den Regelungen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen sind.
RAS AL KHAIMAH (R.A.K.) INTERNATIONAL COMPANY
In September 2006, Ras Al Khaimah Government
launched an offshore facility, the second in the UAE, which is regulated
by the Ras Al Khaimah Free Trade Zone Authority International Companies
Regulations 2006.
Features:
100% foreign ownership.
-Although all UAE companies follow UAE law RAKFTZ have allowed the
International Company to decide which favored jurisdiction it wants
applied for inheritance, disputes or
any other matters.
The law must be cited in the Memorandum & Articles of Association.
-The International Company can own real estate
properties on
-Despite a general
prohibition on International Companies to
conduct business with persons resident in UAE, the Authorities
frequently allow offshore companies to hold shares in both offshore and
onshore UAE companies (i.e. local LLC companies).
-The International Company can hold a bank account in the UAE for the
purpose of conducting routine operational transactions and can also
maintain professional relations with legal consultants, accountants and
management companies or other similar persons carrying out business
within UAE.
-Incorporation documents can be signed at the offices of Jitendra
Chartered Accountants without having to visit RAKFTZ.
-The Company will not be allowed to carry on business with people who
are resident in the UAE or carry out any trade in the free zone or in
the UAE, unless they have first obtained the appropriate license from
the relevant competent authority.
Characteristics of an offshore company registered in the RAKFTZ are as
follows:
1.
Formation of Offshore Company in RAK Offshore.
SCOPE OF WORK:
The following documents shall be arranged upon incorporating the
company.
1.
Memorandum of Association or Article of Association
2.
Certificate of Incorporation
3.
Resolutions or POA
4.
Share Certificate
5.
Rubber Stamp
DOCUMENTS/INFORMATION REQUIRED FOR COMPANY INCORPORATION:
For Individual Applicant:
1)
Document showing the appointment of agent. (Will be
provided by us)
2)
Application form. (Will be provided by us)
3)
Applicant personal profile (Short/brief resume/CV)
4)
Certified Passport copy with UAE entry stamped page.
5)
Original Bank reference letter (Certified by the Banker)
6)
Proof of residence by the shareholder (Not later than 3
months-These can be in the form of different utility bills
(gas/electricity/water not mobile phone bills), different bank
statements or a combination of the two.
7)
Power
of Attorney (Notarized and Attested) if POA holder represents the
applicant.
8)
Few trade names.
9)
Details of Directors/Share holders with individual
addresses and percentage of share holding of each shareholder.
DOCUMENTS/INFORMATION REQUIRED FOR BANK ACCOUNT OPENING:
FEES:
Optional fees:
USD
-Drafting
Resolution for amendments in MOA or Shareholdings
500/-
-Opening
of bank account
2,000/-
(per document)
250/-
-Nominee
Shareholder/Director
3,800/-
-Notarization and attestation of Nominee Shareholder/Director up to MOFA
1,200/-
-Refundable Security Deposit for Nominee
Shareholder/Director
3,000/- -Re-Mailing Services (Letter Forwarding) 750/Year, first Year 1.500
-Audit Fees (Annual Account report)
2,000/-
Onwards
*Our Audit division
will guide you further for the annual Account Report
Exchange Rate:
1USD
= AED 3.68
Note:
1)
Our Fees doesn’t include fees payable to Free Zone. i.e.
All Government fees (License expenses & Visa cost payable to Free Zone)
will be borne by you.
2)
All our fees are non-refundable.
3)
Shareholder must consult
legal and tax adv
4)
The above quoted charges are
val
Role of Nominee Director
Our Nominee Director will not have any role in the
company except to satisfy the statutory requirements of local
authorities. The Nominee is a Director of a company in
name only and has no other powers or
responsibilities.
Terms for providing Nominee Director Services
Others:
Fee for attestations,
notarization and legalization from the respective consulates will be
charged against actual.
MODE OF PAYMENT:
Fee for the offshore company formation shall be payable 100% in advance
at the time of confirmation. Allgemeines zum Thema Firmengründung VAE:
Deutschland hat das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit den VAE nicht verlängert. Somit können sich für Deutsche Unternehmer/natürliche Personen Nachteile z.B. im Rahmen der "verbundenen Unternehmen" ergeben, sofern ein Deutsches Unternehmen Anteilseigner im Sinne ist. Dennoch lassen sich die Vorteile des Standortes VAE im Rahmen der verbundenen Unternehmen realisieren, wenn z.B. eine EU-Gesellschaft (DBA mit den VAE) "zwischengeschaltet" wird oder im Rahmen einer VAE-Gesellschaft und Kapitalgesellschaftsstruktur mit Deutschland. Lesen Sie hier, was für Deutsche Investoren zu beachten ist. Bestehende DBAs zwischen z.B. Österreich/England/Zypern/Spanien und anderen Ländern mit den VAE sind nicht tangiert und bestehen natürlich weiter. Im Rahmen von Dubai-Firmengründungen, bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:
Da in den VAE/Dubai nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in Dubai eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine Dubai-Gesellschaft zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE/Dubai Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf unser Seite Internationales Steuerrecht Lesen Sie zum Sonderstatus der Freihandelszonen Boomtown Dubai Dubai boomt (16,8% Wirtschaftswachstum in
2004, Quelle: Gulf Business Magazine) aufgrund der Öffnung des
Immobiliensektors für Ausländer und der garantierten Steuerfreiheit für
Unternehmer. Bedauerlicherweise schaut der deutsche Mittelstand jedoch
immer nur nach Osteuropa und erkennt nicht, dass man mit einem eigenen
Standort in den VAE einen Markt von 1,6 Billionen potentiellen Abnehmern
erreichen kann (MENA, indischer Subcontinent). Dies hat zur Folge, dass
findige Unternehmer aus allen Teilen der Welt derzeit Firmen am
Fließband gründen und hervorragende Absätze erzielen können. Leider
zeigt sich der deutsche Mittelstand mehr als zögerlich, wenn es darum
geht, im arabischen Raum mit einer eigenen Firmenpräsenz tätig zu
werden. Dabei bieten sowohl Dubai als auch die anderen Emirate
hervorragend strukturierte Business-Packages an (Free Zone Gründung –
Unternehmer bleibt 100% Eigentümer seiner Firma). Besteuerung von Dubai-Gesellschaften mit Auftritt in der BRD Rechtlich kommt das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen BRD und VAE zur Anwendung, hier insbesondere der "Betriebsstättenbegriff". Zunächst muss in Dubai/VAE eine tatsächliche Betriebsstätte im Sinne installiert werden und diese Betriebsstätte muss in Dubai/VAE aktive Geschäfte tätigen (Ausnahme Freihandelszonen). Alle in Dubai/VAE erwirtschafteten Gewinne sind dann zunächst in Dubai/VAE von der Steuer befreit, außer Banken und Ölkonzerne im Sinne. Betriebsstättenbegriff nach DBA Im Sinne dieses
Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine Sollen also die steuerlichen Vorteile einer Dubai-Gesellschaft realisiert werden, so muss diese die DBA-Betriebsstättenmerkmale in Dubai/VAE erfüllen. Besteuerung von Dubai-Gesellschaften bei verbundenen Unternehmen Sollen Gewinnausschüttungen an eine deutsche Kapitalgesellschaft in dieser steuerfrei behandelt werden (die deutsche Kapitalgesellschaft ist Anteilseigner im Sinne), muss die deutsche Kapitalgesellschaft mindestens 10% Anteile an der Dubai-Gesellschaft halten. Voraussetzung ist auch hier die Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale im Sinne und aktive Geschäfte der Dubai/VAE-Gesellschaft in Dubai/VAE. Beispiel: Eine deutsche GmbH hält 30% Anteile an einer Dubai LLC. 30% der Gewinne können nun steuerfrei in der deutschen GmbH vereinnahmt werden, in Dubai (den VAE) gibt es mithin keine Quellensteuer. Eine Steuerpflicht wird in Deutschland erst dann ausgelöst, wenn die GmbH die Anteile an den Gesellschafter ausschüttet. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Versteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :
Da unsere Betriebsstättendefinition im Rahmen VAE davon ausgeht, dass aktive Geschäfte im Sinne getätigt werden müssen, kann es eigentlich nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen, selbst wenn der Deutsche Anteilseigner beherrschenden Einfluss ausübt. Allerdings gibt es hier "grenzwertige Definitionen" im Rahmen des deutschen Außensteuergesetzes/Hinzurechnungsbesteuerung, was "dieses Gesetz" unter aktiven Tätigkeiten versteht. Wir müssen also den Betriebsstättenbegriff nach DBA von den Ausführungen des Außensteuergesetzes zunächst trennen. Gesellschaftsformen Dubai/VAE Für unsere Kunden/Mandanten kommt i.d.R. nur die Limited Liability Company (LLC) in Frage. Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Staatsangehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird z.B. beim deutschen Nutznießer mithin die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden (fiktive Ausschüttungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen auf eine Auslandgesellschaft). Offshore-Gesellschaften Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb VAE ausüben. Geldüberweisungssystem Hawala Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus. Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft Interessante Konstellation können sich u.U. durch die Nachschaltung einer Dubai-Gesellschaft "hinter" einer EU-Gesellschaft (z.B. Zypern Ltd) ergeben: Z.B. in Deutschland tritt die EU-Gesellschaft als Repräsentanz auf, der Nachweis von aktiven geschäftlichen Tätigkeiten im Betriebsstättenland entfällt aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit. Domizilierung Ihrer Gesellschaft am Dubai-Business-Center Basispaket- Virtual Office -(Luxus-Domizil)Unsere Anschrift als Ihr Firmensitz
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Tagesbüros und der Konferenzsaal befinden sich in einem neu erbauten,
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eingerichtet und mit hochwertigen Möbeln ausgestattet. Die für Ihre
Geschäftstätigkeiten notwendige Technik ist bereits installiert
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Flipchart und Overheadprojektor, sowie TV- und Video-Beamer.
| Tagesbüro pro angefangene Stunde | 15,-- € | |
| Tagesbüro incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde | 25,-- € | |
| Kleines Catering Tagesbüro |
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| (Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) pro angefangene Stunde | 5,-- € | |
| Konferenzraum
(bis zu 12 Personen) kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor) pro angefangene Stunde |
25,-- € | |
| Konferenzraum (bis zu
12 Personen) kleine Technik (Flipchart, Overheadprojektor) incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde |
35,-- € | |
| Konferenzraum
(bis zu 12 Personen) Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor, Beamer TV/Video) pro angefangene Stunde |
30,-- € | |
| Konferenzraum (bis zu
12 Personen) Große Technik (Flipchart, Overheadprojektor, Beamer TV/Video) incl. Sekretariatsservice pro angefangene Stunde |
40,-- € | |
| Kleines Catering Konferenzraum (Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck) pro angefangene Stunde |
12,-- € | |
Preise für Anmietung außerhalb der Geschäftszeiten, großes Catering und Konferenzräume bis 100 Personen auf Anfrage.
Ständige Büromiete (voll ausgestattetes Büro): Auf Anfrage, ca. 800 Euro/Monat