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Firmengründung
Ausland: Firmengründung Malta- Steuern Malta ![]()
Firmengründung Malta mit Malta-Holdinggesellschaft Wer ein etwas auswendiges Verfahren der "Steuerrückerstattung" nicht scheut und eine Internationale Holding-Company und Malta Handelsgesellschaft installieren möchte, findet auf Malta ideale Bedingungen. Allerdings müssen die Gebühren für das etwas aufwendige Steuerrückerstattungsverfahren in die Gesamtrechnung einbezogen werden. Ergänzend müssen bei diesem legalen Steuermodell zwei Gesellschaften auf Malta gegründet werden (Malta Holding und Malta Handelsgesellschaft), was doppelte Gebühren im Rahmen der Gründung und Verwaltung der Gesellschaften bedeutet. Außerdem sollte eine ausländische Kapitalgesellschaft in der EU bestehen (z.B. Deutsche GmbH), als Eigner der Malta Holding, ergänzend Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Denn das Steuersystem funktioniert nur, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft (also eine Gesellschaft außerhalb Maltas) Eigner der Malta Holding ist. Um eine Endbesteuerung um die 5% zu erreichen, müssten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: -Kapitalgesellschaft in der EU,am Sitzstaat des Mandanten, also z.B. Deutsche Kapitalgesellschaft -Installation einer Malta Handelsgesellschaft (Malta Ltd) mit einziger Betriebsstätte auf Malta, als aktive Gesellschaft (führt die Geschäfte aus) -Installation einer Malta Holding. Die Kapitalgesellschaft in der EU, also z.B. die Deutsche Kapitalgesellschaft ist Eigner der Malta Holding (Unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, vereinnahmt nun die EU Kapitalgesellschaft die Dividenden der Malta Holding steuerfrei, Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt. Die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie müssen erfüllt sein). Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es nun der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35% erstatten die Steuerbehörden dann 30,83% zurück, wobei das Geld interessanterweise an die Holding fließt. Im Endeffekt ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung auf der Ebene der Gesellschaft von nur 4,2%. Bei Weiterausschüttung an die ausländische Kapitalgesellschaft in der EU (Eigner der Malta Holding), vereinnahmt diese Kapitalgesellschaft die Dividenden der Malta Holding unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei, wobei Deutschland einen 5%tigen Steuervorbehalt kennt. Erfolgt eine Weiterausschüttung an die Eigner der ausländischen Kapitalgesellschaft-sofern natürliche Personen-, so erfolgt die Besteuerung nach inländischem Recht, in Deutschland also mit 25%tiger Abgeltungssteuer.
Hier Klicken für die Abbildung in Gross Unsere Dienstleistungen Firmengründung Malta- Malta Holding-Modell -Gründung der Gesellschaften über renommierte Anwaltskanzlei auf Malta, Registereintrag,Apostille,beglaubigte Übersetzungen -Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung Treuhand-Direktor für Malta Handelsgesellschaft und Malta Holding -Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung ordentlicher Geschäftssitz auf Malta -Vermittlung an Steuerberater Malta für Buchhaltung, USt-Voranmeldungen,Rückerstattungsverfahren -Vorbereitung entsprechender Massnahmen: Gesellschafterbeschluss der EU-Kapitalgesellschaft (Shareholder Malta Holding) usw.. Alternative Modelle Hinsichtlich Steuermodelle in der EU, kommen alternativ folgende Firmengründungen in Frage: -Firmengründung Zypern oder Bulgarien (10% Steuern) -Firmengründung EU-Sonderzonen Madeira oder kanarische Sonderzone (Null bis 5% Steuern). Firmengründung Malta und Betriebsstättendefinition Die steuerliche Betriebsstätte ist im DBA legal definiert: (1) Im Sinne
dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
Der Ort der Leitung Der "Ort der geschäftlichen Oberleitung" ist zentraler Begriff zur Definition der steuerlichen Betriebsstätte. Zunächst wird im Rahmen dieser Definition darauf abgezielt, dass eine im Sitzstaat der Gesellschaft ansässige Person (Malta) die geschäftliche Oberleitung innehat. Entweder verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat (Malta) oder stellen einen im Sitzstaat Ansässigen als Geschäftsleitung an oder wir stellen einen treuhänderischen Geschäftsführer, sofern die Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft,hier also auf Malta, stattfinden soll. Sind keine Tagesentscheidungen zu treffen,kann es ausreichend sein, dass der z.B. Deutsche Geschäftsführer im Rahmen der notwendigen geschäftlichen Oberleitung im Sitzstaat der Gesellschaft anwesend ist. Von dieser Definition kann abgewichen werden, wenn im Sitzstaat (Malta) eine Produktionsstätte installiert wird, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung, länger als 12 Monate Dauer. Dann immer Betriebsstätte,unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden zwischen europäischen Kapitalgesellschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei:
Voraussetzungen sind: -Mindest-Beteiligungsschwellenwert muss erreicht sein -Die verbundenen Unternehmen müssen aktive Gesellschaften im Sinne sein -Die Gesellschaften müssen in der EU angesiedelt sein -Die Mindesthaltefrist muss erkennbar mindestens ein Jahr sein Einleitung Holding auf Malta Ein deutscher Gesellschafter hält über eine internationale Holding Anteile an einer maltesischen "International Trading Company". Diese ITC entrichtet für den von ihr erwirtschafteten Gewinn in Malta zunächst 35% Körperschaftssteuer. Das maltesische Steuerrecht ermöglicht es nun der Holding, die Rückerstattung der von der ITC bezahlten Körperschaftssteuer zu beantragen. Von den abgeführten 35% erstatten die Steuerbehörden dann 30,83% zurück, wobei das Geld interessanterweise an die Holding fließt. Im Endeffekt ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von nur 4,2%. ITC International Trading Company in MaltaEine ITC ist eine in Malta eingetragene
Gesellschaft (LTD) mit beschränkter Haftung,vergleichbar einer GmbH in
Deutschland. Diese Gesellschaft ist darauf
beschränkt, alle Handelsaktivitäten außerhalb Maltas zu tätigen.
Der effektive Steuersatz beträgt 4,17 % Die ITC in Malta ist eine enorm wirksamen Struktur für ausländische Teilhaber. Der normale Steuersatz für eine ITC beträgt zur Zeit 35%. Ausländische (Firmen-)Teilhaber, die von einer ITC Dividende erhalten, bzw. lokale Unternehmen, die zu 100% im ausländischen Besitz stehen, werden wie folgt besteuert:
IHC - International Holding Company Malta
Firmenformierung und Service
Global Business- Firmengründungen im Ausland- Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften Wir sind eine englische Steuerkanzlei im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTax-Network International) mit dem Interessensschwerpunkt "Internationale Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen". Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Ländern. Unsere Verwaltung (Headoffice) befindet sich in London, ergänzend unterhalten wir Niederlassungen/Repräsentanzen und/oder Honorar-Steuerberater- und Anwälte in vielen Ländern. Firmengründungen im Ausland werden von den Kooperationskanzleien im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft realisiert. Durch diese Organisationsform wird die optimale Beratung der Mandanten in den unterschiedlichen Ländern gewährleistet sowie die rechtlich einwandfreie Gründung der Gesellschaften in den Sitzstaaten. Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
Englische Mandanten Neben der Steuergestaltung übernehmen wir für englische Mandanten (natürliche Personen, Kapitalgesellschaften) Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Service richtet sich insbesondere an deutschsprachige Mandanten, die in England Ansässig sind im Sinne und/oder in England eine Gesellschaft unterhalten. Mandanten aus Deutschland und Österreich unterstützen wir darüber hinaus in der Zuteilung der englischen NHS und NI-Nummer sowie der Anmeldung Ihrer Gesellschaft als Arbeitgeber, englisches Arbeitsvertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht. Weitere Dienstleistungen
Wenn Sie Fragen zu einer Steuergestaltung haben,senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Beratung Mittelstand und Konzernebene Zu dieser Thematik gehört i.d.R:: Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete "Organisations-Beratung" z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht. Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer,zu bürokratisch, wenig flexibel.
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