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 Firmengründung Luxemburg (Luxembourg)  

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Firmengründung Luxemburg (Luxembourg): Luxemburger GmbH oder AG

 Übersicht Gesellschaftsformen Luxemburg:

Name

Société Anonyme

Société à responsabilité limitée

Bezeichnung

Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründung

Die Gesellschaft wird durch notarielle Urkunde  gegründet; die Satzung wird beim  Handelsregister hinterlegt und im Amtsblatt  (Memorial) veröffentlicht.

Die Gesellschaft wird durch notarielle Urkunde  gegründet; die Satzung wird beim  Handelsregister hinterlegt und im Amtsblatt  (Memorial) veröffentlicht.

Kapital

Mindestkapital: EUR 31000, davon 1/4  eingezahlt. Inhaber-und Namensaktien sind  zulässig.

Mindestkapital: EUR 12400, vollständig  eingezahlt. Das Kapital ist in namentliche  Anteile aufgeteilt.

Haftung

Die Haftung der Aktionäre ist auf das  gezeichnete Gesellschaftskapital begrenzt.

Die Haftung der Gesellschafter ist auf das  gezeichnete Gesellschaftskapital begrenzt.

Aktionäre

Mindestens 1 Aktionär natürliche oder  juristische Personen, Luxemburger oder  Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz.  Gründung kann durch Vollmacht erfolgen 

Mindestens 1 Gesellschafter; natürliche oder  juristische Personen, Luxemburger oder  Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz.  Gründung kann durch Vollmacht erfolgen 

Gesellschafterversammlung

Die ordentliche Gesellschafterversammlung  tritt alljährlich zum in der Satzung festgelegten  Datum zusammen.

Eine in der Satzung festgelegte jährliche Gesellschafter-versammlung ist nur vorgeschrieben, falls  die Zahl der Gesellschafter 25 Personen übersteigt.

Verwaltungsrat

Die Gesellschafter bestimmen den Verwaltungsrat, der die Gesellschaft: leitet; der Verwaltungsrat darf  einem (oder mehreren)Verwaltungsratmitglied (ern) die Verantwortung für das Tagesgeschäft  übertragen. Der Verwaltungsrat besteht aus  mindestens drei Mitgliedern, die nicht unbedingt  Aktionäre sein müssen; das Gesetz enthält keine  Vorschriften in Bezug auf die Nationalität oder den  Wohnsitz derVerwaltungsratsmitglieder.

Die Gesellschafter bestimmen einen oder  mehrere Geschäftsführer, die nicht unbedingt  Gesellschafter sein müssen. Das Gesetz enthält  keine Vorschriften in Bezug auf die Nationalität  oder den Wohnsitz der Geschäftsführer.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der  Gewinn-und Verlustrechnung und dem Anhang;  nach seiner Verabschiedung durch die Aktionäre  wird der Jahresabschluss beim Handelsregister  deponiert. Ein Hinweis auf diese Hinterlegung  wird im Amtsblatt (Memorial C) publiziert.

Idem

Wirtschaftsprüfer

Bei kleinen Kapitalgesellschaften wird der  Jahresabschluss von einem "commissaire aux comptes" geprüft. Bei größeren Kapitalgesellschaften schreibt das Gesetz einen "reviseur d'entreprises" (Wirtschaftsprüfer) vor.

Kleinere GmbH's sind nicht verpflichtet, ihren  Abschluss prüfen zu lassen, solange die Zahl der Gesellschafter unter 25 liegt. Größere GmbH's müssen in Abhängigkeit von ihrer Größe und Gesellschafterzahl einen "commissaire aux comptes" bzw. einen "reviseur d'en treprises" bestimmen.

Firmengründung Luxemburg und Gebühren:

  • ca. 1.200 EUR Notarkosten, (inkl. Veröffentlichungsgebühren und Amtsgericht)

  • ZZgl. Anwaltsgebühren nach Aufwand, bei einer "Regelgründung" 2.600,00 Euro netto.

Domizilierung der Gesellschaft in Luxemburg

Die Gesellschaft kann auf Wunsch bei unserer Kooperationskanzlei in Luxemburg domiziliert werden. Alternative: Virtuell Office und/oder Büro beim Business Center in Luxemburg.

Holdinggesellschaft in Luxemburg

Am 19. Juli 2006 hat die Europäische Kommission die Steuerbefreiung der Holding-1929 als rechtswidrig erklärt. Demnach sind Neugründungen nicht mehr zulässig. Bereits bestehende Holdinggesellschaften verfügen über eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010.

Die bis zum 20. Juli 2006 gegründeten Holdingsgesellschaften können demnach in dieser Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 noch von der Steuerfreiheit profitieren; danach werden sie allgemein steuerpflichtig.

Werden in der Übergangsphase die Aktien an Dritte verkauft, enden die Holdingvorteile (Steuerfreiheit) bereits zu diesem früheren Zeitpunkt. Ausnahmen:

  • die Holdingaktien sind börsennotiert
  • die Aktien werden an Mitaktionäre oder verbundene Unternehmen verkauft
  • die Aktien werden im Todesfall, aufgrund Schenkung oder im Rahmen einer Umstrukturierung von Familienvermögen transferiert.
 

 

 

 

 
 
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