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 Limited gründen in England: UK Limited (Ltd.)

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  Limited gründen mit Betriebsstätte Deutschland oder Österreich

1. Einleitung Limited gründen mit Betriebsstätte Deutschland oder Österreich

Es besteht die Möglichkeit der Gründung einer englischen Limited mit alleiniger steuerlicher Betriebsstätte im EU-Ausland (Zweigniederlassung), also z.B. in Deutschland oder Österreich. Darüber hinaus hat sich die Schweiz in diesem Kontext der EU-Niederlassungsfreiheit unterworfen, so das auch die Möglichkeit besteht, eine Zweigniederlassung der englischen Limited in der Schweiz zu installieren, mithin ohne das sonst erforderliche Stammkapital einer Schweizer GmbH oder AG. Gemäss DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) wird eine englische Limited entweder in England besteuert oder am Ort der Zweigniederlassung, sofern in England keine steuerliche Betriebsstätte analog 5 DBA ausgelöst wird. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Das zuständige Finanzamt am Ort der Zweigniederlassung (also z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) muss eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen, die dem englischen Finanzamt übermittelt wird. Dieses entbindet allerdings normalerweise nicht von der Abgabe der jährlichen Steuererklärung in England. Unsere Kanzlei hat allerdings die Möglichkeit eine Befreiung zu veranlassen.

Die Vorteile gegenüber einer deutschen GmbH sind:

  • Keine Einzahlung von hohem Stammkapital, dennoch haftet die Limited nur mit Stammkapital (Minimal 1 Pfund), Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden
  • Gemäß EU-Rechtsprechung ist das Recht des Sitzstaates anzuwenden, also englisches Recht
  • Keine aggressive Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer/Direktor, wie bei einer deutschen- oder österreichischen GmbH
  • Leichtere Abwicklung im Überschuldungsfall durch Schließung der Zweigniederlassung der UK Limited und Einleitung des Verfahrens in England

Gründe für die Installation einer englischen Limited mit einziger Betriebsstätte in Deutschland:

  • Schutz vor persönlicher Haftung: Haftungsfreistellung, keine persönliche Haftung auch ohne die Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital. Das Stammkapital der englischen Limited beträgt 1,5 Euro, die deutschen Amtsgerichte erwarten 300,00 Euro. Natürlich können Sie auch ein höheres Stammkapital einzahlen oder später nachzahlen
  • Geschäftlicher Neuanfang nach Insolvenz oder Gewerbeverbot in Deutschland (bei Buchung unserer Treuhanddienste): Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited (da juristische Person im Sinne), allenfalls auf das Gehalt des Direktors der Limited. Der Zugriff auf die Dividenden der Limited kann verhindert werden, sofern ein Dritter" Shareholder ist, ggf. Treuhand-Shareholder. Und wer hat nach einer Insolvenz schon 25.000 Euro Stammkapital für eine deutsche GmbH?!
  • Anteilseigner einer anderen juristischen Person (Gewinnausschüttungen zwischen juristischen Personen werden nicht besteuert)
  • Aufgrund des geringen Stammkapitals: Gründung einer zusätzlichen Vermögenshaltenden Limited: Im Falle einer Insolvenz bleiben Vermögenswerte/Anlagevermögen/Immobilien der zweiten Limited unangetastet. Dafür müssen die Shareholder beider Limiteds unterschiedlich sein, ggf. Stellung eines Treuhand-Shareholders bei der Vermögenshaltenden Limited
  • Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Handwerker: Jahrelang waren deutsche Handwerker fast gezwungen, als GbR zu firmieren. Die Gründung einer GmbH können sich viele einfach nicht leisten
  • "In-Sich-Geschäfte" bei einer GmbH: Sie legen das Stammkapital der GmbH bar ein und kaufen dann die Geschäftsausstattung vom Gesellschafter (z.B. sich selbst). Spätestens im Insolvenzfall wird dieses aufgedeckt. Die Gerichte sprechen dann von einer "verdeckten Sacheinlage". Da Sie aber bei der Gründung das Verfahren nicht eingehalten haben, müssen Sie jetzt nochmals € 25.000 nachzahlen! Bei der Limited gibt es keine "Pflichtstammeinlage" von € 25.000. Sie können diese ab £ 1 (€ 1,50) gründen

  • Gesellschafterdarlehn: Bei einer Finanzierung der Ltd durch Gesellschafterdarlehn gelten die Regeln des § 32a GmbHG nicht


1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Limited gründen

Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden 


Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.  Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.

Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung "Inspire Art", Prof. Dr. jur. Schanze


2. Leistungen Limited gründen mit steuerlicher Betriebsstätte außerhalb Englands

PACKAGE UK Limited:

1) LIMITED COMPANY BY SHARES FIRMENGRÜNDUNG

  • Prüfung des Firmennamens auf Verfügbarkeit
  • Aufbereitung des Memorandum
  • Aufbereitung des Articles
  • Aufbereitung der Elektronischen Handelsregistereintragung
  • Übermittlung der Elektroni. Handelsregistereintragung ans Companies Houe
  • Übermittlung des Certificate of Incorporation (Gründungurkunde)
  • Übermittlung des Memorandum
  • Übermittlung des Articles
  • Übermittlung des Memorandum in Deutsch
  • Übermittlung des Articles in Deutsch
  • Übermittlung des Minutes of First Meeting of Directors in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung des Share Certificate (Aktiencertifikat) in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Members in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Directors in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Secretaries in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Konteneröffnung in Deutschland in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Anmietung von Geschäftsräumen in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Secretary in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Director in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Gesellschaftergeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittunng einer Vorlage „Generalvollmacht“ in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung einer Vorlage „Untervollmacht“ in Deutsch (Muster)

2) STELLUNG DES COMPANY SECRETARY DER GESELLSCHAFT

3) FIRMENANSCHRIFT (REGISTERED OFFICE) England DER GESELLSCHAFT

  • Postweiterleitung der behördlichen Post seitens Inland Revenue (Fianzamt UK) & Companies House (Handelsregister UK)
  • Vorhaltung des gesetzlichen "Statutory Register"
  • Postweiterleitung der an das Registered Office gerichteten Geschäftskorrespondenz
  • Weiterleitung von Post erfolgt gegen 1,00 € zzgl. Porto
  • Öffnung des Briefsendung + Einscannen + Übermittlung per Email gegen 1,00 € pro Seite
  • Büroservice Plus ist gegen eine jährliche Gebühr verfügbar!

4) NOTARBESCHEINIGUNG ÜBER EXISTENZ & VERTRETUNGSBEFUGNISSE DER LIMITED

  • Handelsregisterauszug (Current Appointments Report)
  • Ausweisung der Company Directors, Company Secretaries, Registered Office
  • Ausreichend für Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt

5) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES MEMORANDUM OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

6) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES ARTICLES OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

7) Servicepaket mit Secretaryservice

  • Erinnerungsservice an wichtige Termine
  • Antrag auf Befreiung von der englischen Steuererklärung !
  • Annual Return (jährliche Statusmeldung zur Gesellschaft)
  • Annual Account (jährliche Hilfestellung sowie Weiterleitung der Geschäftsbilanz zum engl. Companies House)
  • Company Secretary (Stellung eines Ansprechpartners und Empfangsbevollmächtigten für das englische Companies House)

 


PACKAGE LIMITED & CO.KG

1) LIMITED COMPANY BY SHARES FIRMENGRÜNDUNG

  • Prüfung des Firmennamens auf Verfügbarkeit
  • Aufbereitung des Memorandum
  • Aufbereitung des Articles
  • Aufbereitung der Elektronischen Handelsregistereintragung
  • Übermittlung der Elektroni. Handelsregistereintragung ans Companies Houe
  • Übermittlung des Certificate of Incorporation (Gründungurkunde)
  • Übermittlung des Memorandum
  • Übermittlung des Articles
  • Übermittlung des Memorandum in Deutsch
  • Übermittlung des Articles in Deutsch
  • Übermittlung des Minutes of First Meeting of Directors in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung des Share Certificate (Aktiencertifikat) in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Members in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Directors in Englisch (Muster)
  • Übermittlung des Register of Secretaries in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Konteneröffnung in Deutschland in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Anmietung von Geschäftsräumen in Englisch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Secretary in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Musterbeschluss zur Bestellung eines Company Director in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung eines Arbeitsvertrag Gesellschaftergeschäftsführervertrag in Deutsch (Muster)
  • Übermittunng einer Vorlage „Generalvollmacht“ in Deutsch (Muster)
  • Übermittlung einer Vorlage „Untervollmacht“ in Deutsch (Muster)

2) STELLUNG DES COMPANY SECRETARY  DER GESELLSCHAFT

3) FIRMENANSCHRIFT (REGISTERED OFFICE)  DER GESELLSCHAFT

  • Postweiterleitung der behördlichen Post seitens Inland Revenue (Fianzamt UK) & Companies House (Handelsregister UK)
  • Vorhaltung des gesetzlichen "Statutory Register"
  • Postweiterleitung der an das Registered Office gerichteten Geschäftskorrespondenz
  • Weiterleitung von Post erfolgt gegen 1,00 € zzgl. Porto
  • Öffnung des Briefsendung + Einscannen + Übermittlung per Email gegen 1,00 € pro Seite
  • Büroservice Plus ist gegen eine jährliche Gebühr verfügbar!

4) NOTARBESCHEINIGUNG ÜBER EXISTENZ & VERTRETUNGSBEFUGNISSE DER LIMITED

  • Handelsregisterauszug (Current Appointments Report)
  • Ausweisung der Company Directors, Company Secretaries, Registered Office
  • Ausreichend für Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt

5) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES MEMORANDUM OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

6) BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DES ARTICLES OF ASSOCIATION

  • Die Übersetzung erfolgt durch einen staatlich vereidigten Übersetzer und ist auch von diesem gestempelt worden.
  • Für die Handelsregisteranmeldung, Gewerbeanmeldung, Bankkontoeröffnung, Finanzamt, Immobilienkauf erforderlich!

7) AUSGEFÜLLTE VORLAGE ZUR ANMELDUNG EINER LIMITED & CO.KG ZUM HANDELSREGISTER

8) AUSGEFÜLLTER KG-VERTRAG FÜR EINE LIMITED & CO.KG

9) Servicepaket mit Secretaryservice

  • Erinnerungsservice an wichtige Termine
  • Antrag auf Befreiung von der englischen Steuererklärung !
  • Annual Return (jährliche Statusmeldung zur Gesellschaft)
  • Annual Account (jährliche Hilfestellung sowie Weiterleitung der Geschäftsbilanz zum engl. Companies House)
  • Company Secretary (Stellung eines Ansprechpartners und Empfangsbevollmächtigten für das englische Companies House)

Unsere Gebühren englische Limited (UK Ltd) entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste, die wir Ihnen auf Wunsch gern zusenden.


-Zweigniederlassung Ihrer UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland in der Schweiz

Nach Schweizer Gesellschaftsrecht, können sich EU-Gesellschaften in der Schweiz niederlassen, ohne Einzahlung des Stammkapitals einer Schweizer GmbH, jedoch mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Beispiel:

Unser Mandant gründet eine UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland. Infolge wird eine Zweigniederlassung der Limited in der Schweiz installiert. Diese Zweigniederlassung ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, kann also eigenständig Verträge abschließen und Rechnungen stellen. Die Einzahlung von Stammkapital analog einer Schweizer GmbH oder AG ist nicht erforderlich. Die in der Schweiz erwirtschafteten Gewinne werden mit Schweizer Körperschaftssteuer (12,5- 15,5% gesamt, sofern Kanton Zug) belegt, eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Vorteile dieser Lösung :

  • Auftritt als Schweizer Kapitalgesellschaft
  • Kein Stammkapital analog GmbH oder AG
  • Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital (und ggf. Anlage-und Betriebsvermögen) der Muttergesellschaft (Mithaftung) UND auf das Anlage-und Betriebsvermögen der Zweigniederlassung, falls vorhanden.
  • Maximal 15,5% Steuern, sofern Kanton Zug (bis 100.000 CHF Gewinn nur 12,5% Steuern insgesamt). Bei Domizilgesellschaften 8,5% Steuern (Kantonssteuer entfällt)
  • Sehr gutes Bankgeheimnis (Steuerhinterziehung ist kein Offenbarungstatbestand)
  • Deutschsprachig
  • Schweizer Bankkonto: Kredit- und EC-Karte, alle Währungskonten, Onlinebanking
  • Nahe am Geld
  • EU- Bürger genießen alle Freizügigkeiten analog EU-Niederlassungsfreiheit
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit allen EU-Ländern (Verhinderung der Doppelbesteuerung zwischen Betriebsstättenland der Muttergesellschaft und Schweiz)

 

 

 

 
 
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