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  Limited Gründung-Steuerliche Betriebsstätte in England: Vorsicht vor Billiggründern!

Die Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte England kann schnell zur Steuerfalle werden, wenn die zuständige Kanzlei nicht über fundierte Kenntnisse im englischen- UND deutschen Steuerrecht verfügt. Gerade für deutsche Mandanten sind viele Auswirkungen des deutschen Steuerrechts (mutmaßlicher Gestaltungsmissbrauch,Scheinfirma im Sinne,Wirkung 12/13 AO kontra DBA,EU-Niederlassungsfreiheit,Wirkung 7-14 AStG usw..) zu beachten. Daher ist eine juristisch wasserdichte Limited-Gründung mit steuerlicher Betriebsstätte England und Treuhand-Diensten nicht für "billiges Geld" zu haben. Davon abgesehen,handelt es sich bei über 90% aller "Limited Gründer" nicht um Steuerberater oder Rechtsanwälte.

1. Domizilierung in England

Ein reines "Registered Office" in England reicht zur Darstellung der ordentlichen Betriebsstätte im Sinne nicht aus. Zwar braucht die UK Limited in England kein in  kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb zu installieren (vgl. EU Niederlassungsfreiheit), jedoch erfüllt ein Registered Office nicht die Voraussetzung eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sinne. Dieses aus deutscher Sicht und für das englische Finanzamt, die keine VAT-Nummer vergibt, wenn nur ein Registered Office vorliegt. Mindestvoraussetzungen sind: Zustellbare Postadresse (auch für Einschreiben),telefonische -und Faxerreichbarkeit zu den normalen Geschäftszeiten.

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Neben dem Registered Office bieten wir ein "Headoffice" mit eigener Telefon-und Faxnummer, zustellbarer Postadresse. Auf Wunsch installieren wir für Ihre Limited ein virtuelles Office mit eigener Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit Firmennamen,eigene Faxnummer,zustellbare Postadresse,Firmenschild und zeitweise Anmietung von voll eingerichteten Büro-und Konferenzräumen.

2. Treuhand-Direktor

Soll die steuerliche Betriebsstätte in England sein und Sie- oder ein Beauftragter- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt nicht nach England (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte im Sinne), muss ein in England Ansässiger im Sinne treuhänderisch als Direktor auftreten. Die meisten Gründungsagenturen installieren als Treuhand-Direktor eine Gesellschaft oder natürliche Person in einem Offshore-Staat (z.B. auf den Bahamas). Es versteht sich "eigentlich" von selbst, dass ein solcher Treuhand-Direktor nie zeitnah erreichbar ist, geschweige denn, dass eine solche Konstellation hinsichtlich des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs standhält. Viele Mandanten, die zuvor bei einem Billiggründer in Auftrag gegeben haben, fragen uns: "Woher sollten wir das denn wissen"? Nun, es versteht sich "eigentlich" von selbst, dass ein Engländer oder eine englische Gesellschaft ein solches Mandant nicht für ein paar Euro im Jahr übernimmt, zumal immer ein Haftungsrisiko besteht. Der logische Menschenverstand sollte "eigentlich" alle Alarmglocken schrillen lassen, wenn ein solches Mandat für z.B. 300 Euro im Jahr angeboten wird. Der "größte Blödsinn aller Zeiten" ist im Rahmen von Treuhand-Diensten übrigens ein so genannter "Gründungs-Direktor", auch als Nominee-Direktor" bezeichnet. Hierbei tritt der Treuhand-Direktor nur während der Gründungsphase als Direktor auf und übergibt" danach an den eigentlichen Nutznießer. Mithin ist der "eigentliche Direktor" schnell zu identifizieren. Erschreckender Weise bieten mehr als 70% der Online-Agenturen diesen Service an.

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Eine englische Steuerkanzlei tritt während der gesamten Vertragslaufzeit als Treuhand-Direktor auf, ist mithin im englischen Register als Direktor eingetragen, bzw. natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in England. Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder.

3. Treuhand-Shareholder

Im Rahmen einer Ltd-Gestaltung kann es gute Gründe geben, einen treuhänderischen Shareholder einzusetzen,selbst wenn die Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AstG i.d.R. nicht greift. Dabei sollte ein Treuhand-Shareholder ebenfalls eine Gesellschaft in England sein und natürlich kein "Gründungs-Shareholder".

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Englische Steuerkanzlei tritt während der gesamten Vertragslaufzeit als Treuhand-Shareholder auf,ist mithin während der gesamten Vertragslaufzeit als Shareholder im englischen Register eingetragen. Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder.

4. Kontoeröffnung in England

Die meisten Gründungsagenturen bieten lediglich die "Hilfe bei der Kontoeröffnung an". Dieses heißt im Klartext "keine Kontoeröffnung!". Denn englische Banken eröffnen Konten für Gesellschaften nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Es muss die Betriebsstätte in England vorliegen, mithin muss ein Engländer als Direktor auftreten und die Kontoeröffnung zeichnen
  • Es muss eine ordentliche Geschäftsadresse vorliegen
  • Der Direktor und Shareholder muss sich ordnungsgemäß autorisieren können

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Garantierte Kontoeröffnung Ihrer Limited bei der HSBC-Bank London, inkl. VisaCard,Maestro-Debit-Card,Internetbanking und Barschecks. Sie brauchen für die Kontoeröffnung nicht nach England reisen. Sie als Mandant sind alleiniger Kontobevollmächtigter.

5. VAT-Registrierung

Das englische Finanzamt vergibt eine VAT-Nummer seit Juli.2007 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Limited weißt einen ordnungsgemäßen Geschäftssitz im Sinne auf
  • Der Direktor zeichnet und hat seinen Lebensmittelpunkt in England

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Bei Buchung "Headoffice" oder höherwertig garantierte VAT-Registierung Ihrer Limited.

6. Buchhaltung und Jahresabschluss der Limited in England

Bei einer englischen Limited mit Betriebsstätte England muss ein englischer Steuerberater diese Aufgaben übernehmen. Die meisten Mandanten legen zudem Wert darauf, dass der englische Steuerberater deutsch spricht.

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Englische Steuerkanzlei (deutschsprachig) übernimmt auf Wunsch die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle und Jahresabschluss.

7. Die "Einheits-Limited" oder "Limited von der Stange"

Bei den meisten Gründungsagenturen werden Sie feststellen, dass nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Limited-Gründung angeboten werden: Eine individuelle Anpassung der Konstellation auf der Grundlage des "Ist-und Sollzustandes" findet hingegen nicht statt.

 

 
 
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/

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