| Firmengründung im Ausland, Offshore, Offshore Firma, Offshore company, Steuern ausland, Offshore Firmengründung | ||||||
|
| |||||
| ||||||
|
Limited
Gründung-Steuerliche Betriebsstätte in England: Vorsicht vor
Billiggründern!
Die Gründung einer englischen
Limited mit Betriebsstätte England kann schnell
1. Domizilierung in England Ein reines "Registered Office" in England reicht zur Darstellung der ordentlichen Betriebsstätte im Sinne nicht aus. Zwar braucht die UK Limited in England kein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb zu installieren (vgl. EU Niederlassungsfreiheit), jedoch erfüllt ein Registered Office nicht die Voraussetzung eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sinne. Dieses aus deutscher Sicht und für das englische Finanzamt, die keine VAT-Nummer vergibt, wenn nur ein Registered Office vorliegt. Mindestvoraussetzungen sind: Zustellbare Postadresse (auch für Einschreiben),telefonische -und Faxerreichbarkeit zu den normalen Geschäftszeiten. Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner): Neben dem Registered Office bieten wir ein "Headoffice" mit eigener Telefon-und Faxnummer, zustellbarer Postadresse. Auf Wunsch installieren wir für Ihre Limited ein virtuelles Office mit eigener Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit Firmennamen,eigene Faxnummer,zustellbare Postadresse,Firmenschild und zeitweise Anmietung von voll eingerichteten Büro-und Konferenzräumen. 2. Treuhand-Direktor Soll die steuerliche Betriebsstätte in England sein und Sie- oder ein Beauftragter- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt nicht nach England (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte im Sinne), muss ein in England Ansässiger im Sinne treuhänderisch als Direktor auftreten. Die meisten Gründungsagenturen installieren als Treuhand-Direktor eine Gesellschaft oder natürliche Person in einem Offshore-Staat (z.B. auf den Bahamas). Es versteht sich "eigentlich" von selbst, dass ein solcher Treuhand-Direktor nie zeitnah erreichbar ist, geschweige denn, dass eine solche Konstellation hinsichtlich des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs standhält. Viele Mandanten, die zuvor bei einem Billiggründer in Auftrag gegeben haben, fragen uns: "Woher sollten wir das denn wissen"? Nun, es versteht sich "eigentlich" von selbst, dass ein Engländer oder eine englische Gesellschaft ein solches Mandant nicht für ein paar Euro im Jahr übernimmt, zumal immer ein Haftungsrisiko besteht. Der logische Menschenverstand sollte "eigentlich" alle Alarmglocken schrillen lassen, wenn ein solches Mandat für z.B. 300 Euro im Jahr angeboten wird. Der "größte Blödsinn aller Zeiten" ist im Rahmen von Treuhand-Diensten übrigens ein so genannter "Gründungs-Direktor", auch als Nominee-Direktor" bezeichnet. Hierbei tritt der Treuhand-Direktor nur während der Gründungsphase als Direktor auf und übergibt" danach an den eigentlichen Nutznießer. Mithin ist der "eigentliche Direktor" schnell zu identifizieren. Erschreckender Weise bieten mehr als 70% der Online-Agenturen diesen Service an. Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner): Eine englische Steuerkanzlei tritt während der gesamten Vertragslaufzeit als Treuhand-Direktor auf, ist mithin im englischen Register als Direktor eingetragen, bzw. natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in England. Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder. 3. Treuhand-Shareholder Im Rahmen einer Ltd-Gestaltung kann es gute Gründe geben, einen treuhänderischen Shareholder einzusetzen,selbst wenn die Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AstG i.d.R. nicht greift. Dabei sollte ein Treuhand-Shareholder ebenfalls eine Gesellschaft in England sein und natürlich kein "Gründungs-Shareholder". Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner): Englische Steuerkanzlei tritt während der gesamten Vertragslaufzeit als Treuhand-Shareholder auf,ist mithin während der gesamten Vertragslaufzeit als Shareholder im englischen Register eingetragen. Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder. 4. Kontoeröffnung in England Die meisten Gründungsagenturen bieten lediglich die "Hilfe bei der Kontoeröffnung an". Dieses heißt im Klartext "keine Kontoeröffnung!". Denn englische Banken eröffnen Konten für Gesellschaften nur unter bestimmten Bedingungen:
Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner): Garantierte Kontoeröffnung Ihrer Limited bei der HSBC-Bank London, inkl. VisaCard,Maestro-Debit-Card,Internetbanking und Barschecks. Sie brauchen für die Kontoeröffnung nicht nach England reisen. Sie als Mandant sind alleiniger Kontobevollmächtigter. 5. VAT-Registrierung Das englische Finanzamt vergibt eine VAT-Nummer seit Juli.2007 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen:
Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner): Bei Buchung "Headoffice" oder höherwertig garantierte VAT-Registierung Ihrer Limited. 6. Buchhaltung und Jahresabschluss der Limited in England Bei einer englischen Limited mit Betriebsstätte England muss ein englischer Steuerberater diese Aufgaben übernehmen. Die meisten Mandanten legen zudem Wert darauf, dass der englische Steuerberater deutsch spricht. Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner): Englische Steuerkanzlei (deutschsprachig) übernimmt auf Wunsch die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle und Jahresabschluss. 7. Die "Einheits-Limited" oder "Limited von der Stange" Bei den meisten Gründungsagenturen werden Sie feststellen, dass nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Limited-Gründung angeboten werden: Eine individuelle Anpassung der Konstellation auf der Grundlage des "Ist-und Sollzustandes" findet hingegen nicht statt.
|
||||||