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Englische
Limited gründen über englische Steuerberater und Rechtsanwälte
Links zum Thema englische
Limited gründen:

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Kurzübersicht englische Limited gründen, Betriebsstätte
UK:
Die
englische Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung,das
minimale Stammkapital beträgt 1 GBP. Der Mittelstandssteuersatz
für eine englische Limited mit
Betriebsstätte England
beträgt 21% (bis 300.000 ePfund Gewinn pro Jahr), danach progressiv
steigend bis 30%. Gewerbesteuern oder sonstige Zwangsabgaben (z.B.
IHK) gibt es nicht. Der Umsatzsteuersatz ist 17,5% (Vorübergehend
gesenkt auf 15% bis Jan. 2010), eine Registrierungspflicht zur USt
ist erst ab 60.000 ePfund Umsatz erforderlich.
England ist Mitglied der EU, mithin
Anwendung/Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit
und/oder
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (steuerfreie
Vereinnahmung ausländischer Dividenden unter bestimmten
Voraussetzungen). Als
Holdingstandort
nicht geeignet, da kein Holdingprivileg. I.d.R. keine Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung nach Deutschem AStG
(§§ 7-14 AStG) beim beherrschenden Einfluss eines Deutschen, da kein
Niedrigsteuerland gemäß AStG, ergänzend "Rechtswidrigkeit der
Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung gemäß EuGH-Urteil".
England besteuert Dividendenausschüttungen an nicht in England
ansässige "Personen" im Rahmen von verbundenen Unternehmen nicht.
Dieses unabhängig von dem Vorliegen eines
Doppelbesteuerungsabkommens.
Unter Anwendung des Deutschen Steuerrechts, definiert sich das
Vorliegen einer Betriebsstätte außerhalb Englands nicht auf der
Grundlage §§12/13 AO, sondern auf der Grundlage 5 DBA. Mithin löst
ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständiger Vertreter keine
Betriebsstätte im Ausland aus.
Alternativen englische Limited aus
steuerlicher Sicht
Aus steuerlicher Sicht
(Betriebsstätte nach 5 DBA im Sitzstaat) gibt
es folgende Alternativen zur englischen Limited mit Betriebsstätte
UK:
-EU (Wirkung EU-Niederlassungsfreiheit,
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, DBA-Sachverhalt):
-
Zyprische Limited
(10% Ertragssteuern,Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei,keine
Besteuerung von Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten)
- Bulgarien (10% Flatrate)
-
Irland (12,5%
Ertragssteuern)
-
Madeira (ca. 5%
Ertragssteuern unter bestimmten Voraussetzungen,z.B. qualifizierter
Geschäftsbetrieb und Mitarbeiter)
- Kanarische Sonderzone ZEC
-Nur-DBA-Sachverhalt (aus Deutscher Sicht ist ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat
erforderlich):
-
Schweiz (15%
Ertragssteuern in Zug, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie)
-
Dubai/ VAE
(keine Besteuerung)
-Nicht-DBA-Sachverhalt:
Steueroasenländer wie
z.B.
Belize,BVI,
Cayman Islands,Panama, Seychellen (keine Besteuerung von exempt. Companies. GGF Annahme des
mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs, rechtswidrige
Zwischengesellschaft, Umkehr der Beweislast, Wirkung §§ 12/13
Deutsche AO usw.) |
Englische Limited
gründen: Steuerliche Betriebsstätte in- oder außerhalb Englands
Grundsätzlich
muss man zwischen verschiedenen Gründungsformen unterscheiden. Zentrale Fragestellung ist, wo die steuerliche
Betriebsstätte der Limited installiert werden soll bzw. muss:
1. Die englische Limited mit steuerlicher
Betriebsstätte Außerhalb Englands
Bei dieser Konstellation wird eine
Zweigniederlassung der englischen Limited z.B. in Deutschland
installiert. Es ergeben sich somit i.d.R. keine steuerlichen Vorteile.
Befindet sich die steuerliche Betriebsstätte z.B. in
Deutschland, so wird die Zweigniederlassung analog einer Deutschen
Kapitalgesellschaft besteuert. Vorteile wären: Geringes Stammkapital, es
haftet die Limited mit geringem Stammkapital, Anlage-und Betriebsvermögen- sofern
vorhanden. Durchgriffstatbestände auf den Direktor der englischen
Limited nach innerstaatlichem Recht (Land der Zweigniederlassung). Im Überschuldungsfall leichtere
"Abwicklung", durch Schließung der Zweigniederlassung und
Verfahrenseröffnung in England.
Mehr Infos erhalten Sie hier..
2. Die englische Limited mit steuerlicher
Betriebsstätte in England
Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte
in England und auf Wunsch Repräsentanz oder Niederlassung außerhalb Englands, also z.B. in
Deutschland. Mit einer solchen Konstellation werden i.d.R. zusätzlich
Steuervorteile generiert, da entweder die Besteuerung der weltweiten
Gewinne in England stattfindet, zu den dort niedrigen Steuersätzen oder
die überwiegende Besteuerung, bei Auslösen einer Betriebsstätte
außerhalb Englands. Ergänzend kann die Besteuerung der
Dividenden beim Anteilseigner effektiv verhindert werden
(Treuhand-Gesellschafter in England). Die steuerliche Betriebsstätte ist
gemäss 5 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) in England belegen sofern:
-Produktionsstätte, Stätte zur Ausbeutung von
Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer in
England
-Die geschäftliche Oberleitung in England belegen ist
(entweder der Mandant oder sein Beauftragter verlagert seinen
gewöhnlichen Aufenthalt nach England und tritt als Direktor der
englischen Limited auf oder unsere englische Kanzlei stellt einen
Treuhand- oder angestellten Direktor)
-ein Geschäftsbetrieb vorliegt, der nach Art und
Umfang eine steuerliche Betriebsstätte in England definiert (z.B.
Ladenlokal). Mehr Informationen:
Dienstleistungen UK Limited Betriebsstätte UK
Außerdem ist die anonyme Gründung
komplett realisierbar, also mit Treuhand-Direktor- und/oder
-Shareholder. Mithin wird
die Kontoeröffnung garantiert.
Dienstleistungen unserer Kanzlei "UK Limited
gründen mit Betriebsstätte England":
-Gründung der Limited, Eintrag ins Companies House UK
-Registered Office England, virtuell Office bis Büro
(ordentlicher Geschäftssitz)
-Konto für die UK Limited bei einer großen englischen
Bank, einschliesslich Internetbanking und Kreditkarte
-Steuernummer, VAT-Nummer (USt-ID Nummer)
-Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss
-Treuhand Direktor England, natürliche Person
-Treuhand Shareholder England, jur. Person
Mehr zu diesen
Dienstleistungen lesen Sie hier...
Die englische limited
viele Vorteile:
- In Deutschland voll handlungs
-und geschäftsfähig, selbst wenn in England keine aktiven
Geschäfte getätigt werden und/oder kein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert ist.
(EU-Recht)
-
Keine persönliche Haftung,
Durchgriffshaftungen nur in selten Fällen möglich (vgl. Durchgriffshaftung auf den GmbH-Geschäftsführer)
-
Kein hohes Stammkapital
erforderlich- wie bei einer deutschen GmbH. Das Stammkapital einer
Ltd. beträgt 1 ePfund.
-
Kaum "VGA"
(verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH, es
können fast alle Ausgaben der Gesellschaft als
Betriebsausgaben/Aufwendungen geltend gemacht werden.
-
Keine Bilanzierungspflicht,
die englische Limited braucht nur eine modifizierte Einnahme-
Überschuss- Rechnung beim Finanzamt einzureichen
-
Schnelle Gründung
(zwischen 24 Stunden bis 14 Tage). Bei einer deutschen GmbH sind
Gründungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit
-
Niederlassungsfreiheit und Rechtsfähigkeit in
Deutschland:
Eine englische Limited macht selbst dann Sinn,
wenn diese Betriebsstätte in Deutschland ist
-
Geringe Eintrags-und Gründungskosten
im Verhältnis zu unseren Leistungen und/oder im Vergleich zu einer
deutschen GmbH
-
Europa- und weltweit
geschäfts- und handlungsfähig
- Fast alle Geschäftszwecke
sind automatisch erlaubt
-
Legale Steuerminderung,
Ihre Gesellschaft wird i.d.R.in UK versteuert
-
Anonyme Gründung
möglich, z.B. nach Insolvenz/Gewerbeverbot in Deutschland
- Sie unterliegen EU- und/oder
englischem-Recht und nicht dem deutschen Recht (Anwendbares
Recht ist das Recht des Sitzstaates)
-
Wir Implementieren Ihre Ltd. in Deutschland,
z.B. als unselbständige Zweigstelle, Repräsentants, Ltd & Co GbR,
Ltd & Co KG,Gesellschafter einer deutschen GmbH oder auch als
Niederlassung/Betriebsstätte
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"Meisterbriefpflicht" in Deutschland entfällt
- Bei "Nur-Gründung",also
alleinige Betriebsstätte in Deutschland (kein Steuermodell)
dennoch
Vorteile gegenüber der deutschen GmbH
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