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Fördermittel Unternehmen-
KfW-Unternehmerkredit
Stand 01/2009, Bestellnummer 142 171
Merkblatt - Investitionskredite für Existenzgründer,
freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen zur
Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland der KfW
Der
KfW-Unternehmerkredit dient kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) und größeren Mittelständlern zur
mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und
Ausland zu einem günstigen Zinssatz.
Für kleine und mittlere Unternehmen (siehe KfW-Merkblatt
"KMU-Definition", Formularnummer 142 291) gibt es ein spezielles
KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen.
Wer kann Anträge stellen?
- Existenzgründer im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die über die
erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für
die unternehmerische Tätigkeit verfügen und für die diese
Existenz die Haupterwerbsgrundlage darstellt.
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater,
Architekten.
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel,
Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe),
die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren
Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des
Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen
Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können
herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten
- Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder
indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
- Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder
indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie
- alle Unternehmen, zwischen denen formelle und
faktische Konzernverhältnisse (z. B.
Gesellschafteridentität) bestehen.
Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere
Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die
Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu
mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine
Förderung ausgeschlossen.
- Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten
oder verpachten.
Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500
Millionen Euro) und freiberufllich Tätige aus Deutschland
Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind:
- Tochtergesellschaften der o. g. deutschen Unternehmen
mit Sitz im Ausland,
- sowie joint-ventures mit
maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne
der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche
Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in
Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung im
KMU-Fenster sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt
"Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer 142 251).
Eine Antragstellung im KMU-Fenster ist möglich,
sofern die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. In
diesem vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen
sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen
und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung
(EG) Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008. Diese
verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer
beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind
Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer
früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission
nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt
"Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer 140 611).
Was wird mitfinanziert?
Alle Investitionen,
die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung
bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
lassen.
Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert
werden.
Im KMU-Fenster sind auf Grund der Vorgaben des
EU-Beihilferechts folgende Maßnahmen förderfähig:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- gewerbliche Baukosten,
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und
Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- immaterielle Investitionen in Verbindung mit
Technologietransfer, die vom Antragsteller zu
Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens
3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
- die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der
Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche
Person (grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil
und Geschäftsführerbefugnis). Voraussetzung ist
grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der
Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger
als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben
wird.
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die
einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer
Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
sicherstellen,
- Kosten für erste Messeteilnahmen.
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender
Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die
Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine
Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie
grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Die Förderung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist nur
möglich, sofern auch der Leasingnehmer die Antragskriterien
erfüllt.
Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter
(einschließlich Immobilien-Leasing) können Vorhaben im Rahmen
des Sale & Lease-Back
und im so genannten Doppelstockmodell nicht mitfinanziert
werden.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen
Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel.
Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in
Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind
förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der
in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte.
Bei Vorhaben im Ausland sind grundsätzlich die auf
den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Im Fall
von joint-ventures und Beteiligungen ist
daher der mit dem deutschen Anteil gewichtete Wert des
Gesamtvorhabens maßgeblich. Ausnahme: Bei Vorhaben in
EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-
joint-venture -Partnern förderfähig.
Kreditbetrag:
Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Ist eine Kombination mit anderen
Förderprogrammen zulässig?
Die Kombination einer Finanzierung aus
dem KfW-Unternehmerkredit mit anderen Förderprogrammen ist
zulässig.
Eine Kombination einer Finanzierung aus einem
haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit mit anderen
haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist nicht
zulässig.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen
bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf
Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer
maximalen Laufzeit von 12 Jahren möglich.
Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3
der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb,
gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen
und Beteiligungen entfallen, kann eine Laufzeit von bis zu
20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt
werden. Auf Wunsch ist in diesen Fällen auch die Gewährung eines
endfälligen Darlehens möglich.
Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die
Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien
Anlaufjahr.
Bei Investitionen im Ausland ist eine Festschreibung
des Zinssatzes bis zu 10 Jahre möglich. Eine Gewährung von
endfälligen Darlehen ist nicht möglich.
Wie sind die Konditionen?
- Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung
des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster
besonders günstige Konditionen.
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei
endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte
Kreditlaufzeit.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der
Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit
festgeschrieben werden.
- Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und
Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) je
Preisklasse sind der Konditionenübersicht für
Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der
Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter
www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann.
- Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz
im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes
der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität)
und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten
Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt
eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen
Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die
Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die
Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen
Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab,
die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz)
abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann
unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen.
Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen
Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für
Investitionskreditprogramme zu entnehmen.
- Auszahlung: 96 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2
Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch
nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien
Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der
Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten
Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die
Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung
des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten
Zinsbindungsphase zulässig.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Vom Kreditnehmer sind bankübliche
Sicherheiten zu stellen.
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der
Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner
Hausbank vereinbart.
Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des
politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen
im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13,
22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragt werden. Sofern
der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sollten die
Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als
zusätzliche Sicherheit abgetreten werden.
Haftungsfreistellung
Bei Krediten an Unternehmen und freiberuflich
Tätige, die bereits 2 Jahre bestehen bzw. seit 2 Jahren am Markt
tätig sind, ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des
durchleitenden Kreditinstitutes möglich. Ausgeschlossen von
der Haftungsfreistellung sind
Existenzgründungsvorhaben (inklusive Unternehmensübernahmen und
tätige Beteiligungen) und Vorhaben junger
Unternehmen/freiberuflich Tätiger, die weniger als 2 Jahre
bestehen bzw. am Markt tätig sind.
Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit
gewährt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse
ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung
nicht.
Bei endfälligen Darlehen und für
Betriebsmittel wird keine Haftungsfreistellung
gewährt.
Optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten für
Existenzgründer und UnternehmeR: Unser fördermittelcheck
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