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Firmengründung Irland: Steuern Irland, Rechtsformen
und Gesellschaftsgründung
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Steuern
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EU
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DBA-Sachverhalt |
Niedrigsteuerland nach 8 AStG
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EU-Mutter-Tochter-RL
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Mögliche Alternativen
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12,5% Ertragssteuern |
Ja. Irland ist
Mitglied der EU, mithin Positivwirkungen der EuGH-Entscheidungen zur
Niederlassungsfreiheit |
Ja, unterhält mit
vielen Ländern ein DBA, mithin i.d.R. Abschirmwirkung eines DBAs
vorhanden |
Ja. Allerdings ist die
Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in weiten Teilen EU-Rechtswidrig
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Ja. Positivwirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie |
EU: Zypern, Bulgarien, Sonderzonen Madeira oder ZEC, Nicht EU:
Schweiz, VAE |
Übersicht über unsere Dienstleistungen
Firmengründung Irland:
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in
Irland, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen:
-Gründung Private Company Limited By Shares oder
Public Limited Company (PLC), Eintrag ins Companies House
-Registerunterlagen, Übersetzung der
Registerunterlagen in die Landessprache des Mandanten, notarielle
Beglaubigungen, Apostille
-Registered Office, virtuell Office bis Büro
(ordentlicher Geschäftssitz, Substanz Escape)
-Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl.
Onlinebanking, Kreditkarte und Schecks
Im Rahmen der realen Betriebsstättenansiedlung sind
wir bei der Suche nach geeigneten Bürosräumen, Lagerhallen und/oder
Produktionsstätten behilflich, ergänzend beim Antragsverfahren für
Fördermittel im Rahmen von Unternehmensneuansiedlungen in Irland.
Irland bietet niedrige Steuern (12,5% Ertragssteuer
für juristische Personen, bei Unternehmensneuansiedlungen/
Existenzgründungen: Drei Jahre Steuerfreiheit, sofern der Gewinn in
keinem Jahr 40.000 Euro übersteigt), eine hoch entwickelte Demokratie,
gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine hervorragende Infrastruktur.
Zudem können viele Geschäftsgegenstände in Irland realisiert werden, die
z.B. in Deutschland nicht mehr möglich sind oder mit hohen Auflagen
verbunden sind (z.B. Callcenter). Irland ist Mitglied der EU, mithin
Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Mithin unterhält Irland mit vielen
Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), also Abschirmwirkung eines
DBAs vorhanden.
Firmengründung Irland: Allgemeines
-Staatsform: parlamentarische Republik
-Offizielle Bezeichung: Irland
-Fläche:70.285 km²
-Bevölkerung: 3,56 Mio.
-Hauptstadt / Regierungssitz:Dublin
-Währung: Euro, irisches Pfund, Ir
Firmengründung Irland: Gesellschaftsform
GmbH = ltd. = Private Company Limited
By shares oder
Public Limited Company (PLC, AG in Irland)
Firmengründung Irland und
Gründungsvoraussetzungen
Es müssen zwei Direktoren gestellt
werden, die Ihren Sitz in-oder außerhalb Irlands haben, sofern EU
Bürger. Handelt es sich um Nicht-EU-Bürger, muss mindestens ein Direktor
seinen Sitz in Irland haben oder es wird ein Bond" installiert.
Die Ernennung eines Secretary (Firmenverteter,
Ansprechpartner für Behörden) ist vorgeschrieben. Secretary kann eine
natürliche oder juristische Person sein. Der Secretary darf zugleich
Director sein. Ein Secretary hat keine Geschäftsführungsbefugnis.
Es ist mindestens ein Shareholder (Aktionär)
notwendig. Shareholder kann eine natürliche oder juristische Person
sein. Die Aktien einer Irischen Ltd sind ohne Notar übertragbar und auch
beleihbar. Eine irische Private Limited darf maximal 99
Aktionäre/Shareholder haben. Hat die Firma nur einen Aktionär= Single
Member Company.
Betriebsstätte in Irland
Sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur
Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 6-9
Monate in Irland (je nach DBA), definiert sich das Vorliegen einer
steuerlichen Betriebsstätte über "Den Ort der geschäftlichen
Oberleitung":
-Entweder der Mandant -oder ein Beauftragter-
verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Irland und tritt selbst
als Direktor der Gesellschaft in Irland auf oder
-der nicht in Irland ansässige Direktor weisst nach,
dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben in Irland an der
Betriebsstätte aufhält, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich an der
Betriebsstätte in Irland wahrzunehmen (funktioniert natürlich nicht bei
notwendigen Tagesentscheidungen) oder
-unsere Kanzlei in Irland stellt einen
Treuhand-Direktor (schwieriges und kostspieliges Unterfangen, da in
Irland Treuhand-Verhältnisse verboten sind) oder einen angestellten
Direktor.
Ein weiteres Merkmal der Betriebsstätte ist
ausreichender Substanz Escape. Ein reines Registered Office ist
unzureichend. Für Mandanten aus der EU gilt aber aufgrund der EuGH-Gesetzgebung:
..Beim Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung einer Gesellschaft nach
dem Recht des Sitzstaates liegt
keine Scheinfirma vor, egal welchen Unternehmensgegenstand die
Gesellschaft hat und egal, ob sie diesen (gesetzlich zulässigen oder
gesetzlich nicht zulässigen) Unternehmensgegenstand auch tatsächlich
ausübt. In jedem Falle findet
eine pauschale Nichtanerkennung nicht statt. Entsprechend wird das
Vorliegen einer Scheingesellschaft von der Rechtsprechung des BFH daher
nur in Ausnahmefällen angenommen (Prof. Dr. Thomas Reith,
Internationales Steuerrecht,Verlag Vahlen, Seite 71; BFH Urteil vom
23.06.1992,BStBl 1992 II S. 972).
Die EU-Niederlassungsfreiheit
erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch
Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung
Cadburry Schweppes), erforderlich ist nur
Minimalsubstanz im Sinne von mehr als einem bloßen Briefkasten.
Für Mandanten außerhalb der EU muss also
ausreichender Substanz Escape (kaufmännischer Geschäftsbetrieb in
Irland) vorhanden sein.
Wirkung nationaler Regelungen zur
Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG)
Das
Deutsche Außensteuergesetz beschreibt in §8 AStG: Hat ein Deutscher
(natürliche oder juristische Person) beherrschenden Einfluss (mehr als
50%) auf eine Auslandsgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (unter 25%
Ertragssteuer) und realisiert diese Auslandsgesellschaft nur passive
Einkünfte nach Aktivkatalog §8 AStG, so werden die Dividenden der
Auslandsgesellschaft der Deutschen Besteuerung unterzogen und zwar mit
Einkommensteuer (nicht Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren),
bei juristischer Person mit Deutscher Körperschaftssteuer. Ausserdem
„fiktive
Ausschüttungsbesteuerung“, also Besteuerung auch dann, wenn nicht
ausgeschüttet wird. Im
europäischen Kontext ist diese Hinzurechnungsbesteuerung allerdings
rechtwidrig, entsprechend wurde das Deutsche AStG ergänzend.
Dieses allerdings nur unter der
Voraussetzung, dass im Betriebsstättenland- hier Irland-
ausreichender Substanz Escape vorhanden ist. Zur Verhinderung der
Negativwirkungen der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung reicht also
keine Substanz "nur mehr als ein bloßer Briefkasten" aus.
Gründungskapital
Üblicherweise werden irische Ltd's mit 100.000 EUR
Authorised Share Capital (welches nicht eingezahlt werden muss) und
einem frei wählbaren Issued Share Capital (welches die Gesellschafter
tatsächlich erbringen) gegründet. Der Mindestbetrag des Issued
Sharecapital liegt bei einem EURO. Sind mehrere Gesellschafter
vorhanden, wird das Issued Sharecapital normalerweise auf 10 oder 100
EUR gesetzt. Dieses kann dann prozentual von den Gesellschaftern
gezeichnet werden (z.B. Shareholder A 40 Aktien, Shareholder B 60
Aktien).
Gesellschaftsvertrag
Form: gedruckt mit Datum; Unterschriften müssen von
einem anwesenden Zeugen “beglaubigt” werden; ein Notar ist nicht
vorgeschrieben.
Inhalt: Zwei selbstständige Dokumente:
a) Memorandum of
Association: Firma, mit ltd. Oder teo.;
Gegenstand ; Haftung der
Gesellschafter; Nominal-kapital und Anteilsstückelung
Gründungsvereinbarung
b) Articles of
Association:
Regelung des Innenverhältnisses
von Gesellschaftern und Geschäftsführer (fakultativ ansonsten
erfolgt Regelung ge. Gesetzesanhang/ Table A);
Ausgabe der Geschäftsanteile; Durchführung der
Versammlungen; Ernennung und Vollmachten der Leitung;
Gewinnverteilung und Buchführung
Irlands Spezialität: Call Center
Immer mehr international orientierte Unternehmen
installieren auf der "Grünen Insel" ihr Call Center. Von dort verbindet
eine einzige Rufnummer über eine hoch spezialisierte, rund um die Uhr
besetzte Zentrale alle Unternehmensbereiche und Filialen oder nimmt
eingehende Gespräche, beispielsweise für Reservierungen oder
Bestellungen, auf. Dafür hat Irland den Unternehmen einiges zu bieten.
- Eines der modernsten und variabelsten
Telekom-Netze weltweit.
- Fernsprechgebühren, die zu den niedrigsten in
Europa gehören, Sonderkonditionen und Extrarabatt für Call
Center-Großkunden.
- Großzügige, zinsfreie Staatskredite für den
Aufbau.
- Eine bis ins Jahr 2010
garantierte nur zehnprozentige Gewerbesteuer auf den
Unternehmensgewinn.
- Lohn- und Lohnnebenkosten, die um 50 Prozent
unter den deutschen, 25 Prozent unter den französischen und 15
Prozent unter den britischen liegen.
Derzeit arbeiten von der europa- und
weltweit bereits über 40 Call Center, unter anderem von Lufthansa,
American Airlines, Air Lingus, Korean Air, United Parcel Service (UPS),
die Hotelketten Best Western, ITT-Sheraton, ICT-Eurotel, Global und
Radisson, die Bertelsmann-Tochter American-Online oder die Unternehmen
Compaq Point, Gateway, Dell, Electrolux, Entex, Maxtor, Platium,
Quaterdeck, Rand McNally, Software Spectrum oder US Robities.
Die Freihandelszone Shannon bietet die
gleichen Steuererleichterungen auch für Exportgewinne, die nicht nur von
Industriebetrieben, sondern auch von Handels- und
Dientleistungsbetrieben erzielt werden.
Firmengründung Irland und
Betriebsstättenbegriff analog 5 DBA
Artikel 5 DBA:
(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz
oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung
von Bodenschätzen,
g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate
überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich
zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet
oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;
e) eine feste
Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu
erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten
auszuüben,
die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.
(4) Ist eine Person - mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im
Sinne
des Absatzes 5 - in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen
Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene
Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im
Namen des
Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staat
gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf
von
Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.
(5) Ein Unternehmen eines
Vertragstaates wird nicht schon deshalb so
behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Vertragstaat,
weil es
dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen
anderen
unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer
ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Allein dadurch, daß eine in
einem
Vertragstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder
von einer
Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragstaat ansässig
ist oder
dort (entweder durch eine Betriebstätte oder in anderer Weise) ihre
Tätigkeit
ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebstätte der
anderen.
Steuerabzug von Zinsen (Tax Relief at
Source, TRS)
Ab 1. Januar 2002 wird für Zinsen auf
Eigenheimhypotheken (gesicherte Darlehen) nicht mehr im Rahmen der
Besteuerung ein Abzug gewährt, sondern der Nachlass zum
Standardsteuersatz wird "an der Quelle" gewährt, d. h.
Hypothekenrückzahlungen werden um den Abzugsbetrag, auf den der
Betreffende Anspruch hat, verringert.
Beispiel: Der Zinsanteil an der
monatlichen Hypothekenrückzahlung beträgt EUR 100. Dann mindert das
Hypothekenkreditinstitut den monatlichen Rückzahlungsbetrag jeden Monat
um EUR 20. Dies entspricht einem Steuerabzug zum Standardsteuersatz
(20 %). Künftige Anpassungen dieses Abzugs nimmt das
Hypothekenkreditinstitut automatisch vor. Sie müssen also in Ihrer
Jahressteuererklärung keinen Abzug geltend machen oder sich aus diesem
Grund mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen.
Zu versteuerndes Einkommen der
natürlichen Person in Irland
In der Regel unterliegt das gesamte
Einkommen einer Privatperson, die in dem betreffenden Steuerjahr in
Irland ansässig ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder steuerlichen
Wohnsitz hat, der Einkommenssteuerpflicht, unabhängig von der Herkunft
des Einkommens. Das Steuerjahr beginnt in Irland am 1. Januar und endet
am 31. Dezember.
Für ein Steuerjahr, in dem Sie nicht
in Irland ansässig sind und dort nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, müssen Sie im Allgemeinen nur das in Irland erzielte Einkommen
versteuern.
Eine Doppelbesteuerung kann dann
auftreten, wenn bestimmte Einkünfte sowohl in dem Land, in dem sie
erzielt werden, als auch in dem Land, in dem der Empfänger ansässig ist,
der Steuerpflicht unterliegen. Um dies zu vermeiden, hat Irland mit
verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Ein
solches Abkommen überträgt einem Land das Besteuerungsrecht und
verhindert, dass Einkünfte in beiden Ländern besteuert werden.
Das Informationsblatt RES 2 enthält
detaillierte Angaben zu den in Irland geltenden Vorschriften betreffend
Wohnsitz und Besteuerung.
Sozialversicherung
Die Bezeichnung für die
Sozialversicherung in Irland lautet "Pay Related Social Insurance"
(PRSI). Dabei handelt es sich um eine entgeltbezogene
Sozialversicherung, die für alle Erwerbstätigen im Land gilt. Der
PRSI-Beitrag ist ein bestimmter Prozentsatz des Arbeitseinkommens.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen beide für einen Teil des Beitrags
auf. Die genaue Höhe des Prozentsatzes ist abhängig von der
PRSI-Beitragsklasse des Versicherten. Es gibt 11 verschiedene
Beitragssätze. Fragen zu PRSI sind an die Finanzämter zu richten, die
die Beiträge im Auftrag des Ministeriums für soziale und
Familienangelegenheiten einziehen, und zwar unter der Nummer 704 30 00
oder auf der Website www.welfare.ie.
Das Informationsblatt SW 14 des Ministeriums für soziale und
Familienangelegenheiten enthält ebenfalls Einzelheiten zu Beitragssätzen
und -klassen.
Ein wöchentliches Einkommen bis zu einer Höhe von
EUR 127 ist für Arbeitnehmer beitragsfrei (EUR 26 für Personen, für die
der modifizierte Beitragssatz gilt).
|
EUR 38 740 ein PRSI-Beitragssatz von 4 %,
darüber hinausgehende Einkünfte sind beitragsfrei.
Arbeitnehmer mit einem wöchentlichen Verdienst
über EUR 256 sind verpflichtet, den Beitrag für das
Gesundheitswesen in Höhe von 2 % zu entrichten.
Versicherte der Beitragsklasse S
(Selbständige) sind verpflichtet, 3 % ihrer sämtlichen Einkünfte
des Jahres 2002 als PRSI-Beitrag abzuführen. Bei einem
Jahreseinkommen über EUR 18 512 haben sie auch den Beitrag für
das Gesundheitswesen in Höhe von 2 % zu entrichten.
Der jährliche Mindestbeitrag zum PRSI beläuft
sich 2002 für Selbständige auf EUR 253.
Der Arbeitgeberpflichtbeitrag zum PRSI beläuft
sich ab 1. März 2002 auf 10,75 % (vorher 12 %) des
Arbeitseinkommens der Arbeitnehmer.
Stempelsteuer
Wohneigentum - Kaufpreisspannen und
Steuersätze - Abtretung oder Übergang Vollzogen am/nach dem
1. Januar 2002
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Über
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Nicht über
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Ersterwerber
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Voller Satz
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EUR 0,01
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EUR 127 000
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Befreit
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Befreit
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EUR 127 000
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EUR 190 500
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Befreit
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3 %
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EUR 190 500
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EUR 254 000
|
3 %
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4 %
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EUR 254 000
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EUR 317 500
|
3,75 %
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5 %
|
|
EUR 317,500
|
EUR 381,000
|
4,5 %
|
6 %
|
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EUR 381,000
|
EUR 635,000
|
7,5 %
|
7,5 %
|
|
EUR 635 000
|
|
9 %
|
9 %
|
Kapitalerwerbssteuer
Die Kapitalerwerbssteuer umfasst die
Erbschaftssteuer, die anfallen kann, wenn eine Person stirbt und
einer anderen Vermögen hinterlässt, und die Schenkungssteuer,
die auf Schenkungen einer Person zu deren Lebzeiten erhoben
wird. Beide Steuern sind durch den Empfänger der
Schenkung/Erbschaft zu entrichten. Dabei spielt das
(verwandtschaftliche) Verhältnis zwischen Geber und Empfänger
eine wichtige Rolle.
Die Kapitalerwerbssteuer unterliegt der
Selbstveranlagung. Das heißt, Schenkungen/Erbschaften sind
anzugeben und die zu entrichtende Steuer vom Steuerpflichtigen
selbst festzusetzen. Wenn es sich um komplexe
Eigentumsübertragungen oder sonstige Transaktionen handelt,
sollten Sie professionellen Rat einholen. In Härtefällen kann
das Finanzamt die fällige Steuer stunden.
Vorschriften
Bestimmte Schenkungen/Erbschaften sind bis zu
einem bestimmten Wert von der Kapitalerwerbssteuer befreit. Die
Höhe des Betrags hängt vom (verwandtschaftlichen) Verhältnis
zwischen Geber und Empfänger und von gegebenenfalls erhaltenen
sonstigen Schenkungen/Erbschaften ab. Gemeinschaftseigentum wird
als solches Eigentum des Überlebenden und stellt keine Erbschaft
dar, für die Kapitalerwerbssteuer zu entrichten wäre.
Freigrenzen und Steuersätze
Die Kapitalerwerbssteuer ist erst zu
entrichten, wenn der Wert der Schenkung/Erbschaft bestimmte
Freigrenzen überschreitet, für die das (verwandtschaftliche)
Verhältnis zwischen Geber und Empfänger maßgeblich ist. Für 2002
gelten folgende Freigrenzen:
Schenkungen und Erbschaften zwischen
(früheren) Ehegatten sind von der Kapitalerwerbssteuer befreit.
Klasse A: Für
Schenkungen/Erbschaften an direkte Nachkommen gilt eine
Steuerfreigrenze von EUR 422 148. Zu den direkten Nachkommen
zählen auch adoptierte Kinder und Stiefkinder. Seit dem
6. Dezember 2000 sind auch langjährige Pflegekinder einbezogen,
sofern sich Pflege und Unterhalt über einen zusammenhängenden
Zeitraum von mindestens 5 Jahren vor ihrem 18. Lebensjahr
erstreckten und die Kinder während dieses Zeitraums bei den
Pflegeeltern lebten.
Klasse B: Für
Schenkungen/Erbschaften an Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen
und Enkel liegt die Steuerfreigrenze bei EUR 42 215.
Klasse C:
Liegt keines der aufgeführten Verhältnisse vor, so gilt eine
Steuerfreigrenze von EUR 21 108.
Aggregation
Für die Freibeträge werden alle seit dem
5. Dezember 1991 empfangenen Schenkungen/Erbschaften
aufsummiert. Die hierzu angewandten Regeln sind recht
kompliziert. Im Wesentlichen bedeuten sie Folgendes: Wenn Sie
seit dem 5. Dezember 1991 Schenkungen/Erbschaften von
verschiedenen Gebern erhalten haben, werden diese für die
Berechnung Ihrer Steuerschuld aufsummiert. Nur
Schenkungen/Erbschaften, die in dieselbe Freibetragsklasse
fallen, werden aggregiert. Beispielsweise werden alle
Schenkungen seitens der Eltern zusammengefasst. Auch von
verschiedenen Onkeln und Brüdern empfangene Schenkungen können
aufsummiert werden.
Eigenheim
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein im
Wege einer Schenkung oder Erbschaft erworbenes Eigenheim von der
Kapitalerwerbssteuer befreit. Dies gilt für folgende Fälle:
- Wenn das Haus der Hauptwohnsitz des/der
Verstorbenen (bei testamentarischem Nachlass) oder des
Schenkungsgebers oder des Empfängers war und
- der Empfänger während der drei dem
Eigentumsübergang vorausgehenden Jahre in dem Haus wohnte
und
- der Empfänger keinen Anteil an einem
anderen Wohneigentum besitzt und
- das Haus nach dem Eigentumsübergang 6
Jahre lang Eigentum des Empfängers bleibt und von ihm
bewohnt wird. Die letzte Bedingung gilt nicht für Empfänger,
die älter als 55 Jahre sind. Für Empfänger, die die
letztgenannte Bedingung wegen beruflicher Verpflichtungen
oder Krankheit nicht erfüllen können, gelten
Sonderregelungen.
Steuersatz
Auf den Betrag, der die Freigrenze
überschreitet, wird die Kapitalerwerbssteuer mit einem Satz von
20 % erhoben, der für Schenkungen und Erbschaften gleichermaßen
gilt.
Bewertung der Schenkung/Erbschaft
Für den Wert der Schenkung/Erbschaft ist ihr
Marktwert am Tage der Schenkung bzw. an dem Tag, an dem der
Nachlassempfänger die Erbschaft erhält oder erhalten kann,
maßgeblich.
Ausnahmen
Bestimmte Vermögenswerte gehen nicht in die
Bewertung zum Zwecke der Kapitalerwerbssteuer ein. Hierzu zählen
vor allem
- die ersten von einem Schenkungsgeber
erhaltenen EUR 1270 (diese Grenze gilt nicht für
Erbschaften);
- Schenkungen und Nachlässe für öffentliche
oder wohltätige Zwecke;
- Zahlungen an Familienangehörige für
übliche Unterhalts-, Unterstützungs- oder Ausbildungszwecke
zu Lebzeiten des Gebers;
- bestimmte Kunstwerke, wissenschaftliche
Sammlungen, Häuser und Gärten von historischem oder
künstlerischem Interesse;
- eine Schenkung/Erbschaft, die
ausschließlich zur Begleichung medizinischer Ausgaben
(einschließlich zugehöriger Unterhaltskosten) einer
dauerhaft behinderten Person dient.
Steuerpflichtige Schenkungen/Erbschaften
Schenkungs- oder Erbschaftssteuer ist für alle
Schenkungen/Erbschaften zu entrichten, die bestimmte
Gesamtbeträge (so genannte Freigrenzen) überschreiten. Zu den
gebräuchlicheren Transaktionen, durch die eine
Schenkung/Erbschaft erfolgt, zählen
- Bargeldgeschenk,
- Geschenk in Form von Schmuck oder eines
Wagens,
- Übertragung eines Hauses oder
Grundstücks,
- lebenslanges Nutzungsrecht an einem Haus.
Unterliegt eine Schenkung/Erbschaft im
Ausland der Besteuerung in Irland?
Im Wege einer Schenkung/Erbschaft erworbenes
Eigentum, das sich außerhalb Irlands befindet, ist nur dann
steuerpflichtig, wenn der Geber seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat. Hat der Geber zum
Zeitpunkt, an dem die Schenkung/Erbschaft angenommen wird,
seinen Wohnsitz außerhalb Irlands, unterliegt nur der Teil der
Schenkung/Erbschaft der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer, der
sich zum Zeitpunkt der Schenkung/Erbschaft in Irland befindet.
Weitere Informationen zur
Schenkungs- und Erbschaftssteuer sind den Informationsblättern
CAT 1 und CAT 2 zu entnehmen, die über die Website der
Finanzverwaltung www.revenue.ie
erhältlich sind.
Zinsabschlagsteuer
Zinserträge aus Bankeinlagen unterliegen einer
Quellensteuer in Höhe von 20 %. Der Betrag ist erstattungsfähig,
wenn Sie oder Ihr Ehegatte älter als 65 Jahre sind und von der
Steuerpflicht befreit oder aufgrund eines geistigen oder
körperlichen Gebrechens dauerhaft behindert sind.
Gemeindesteuer
In Irland gibt es keine Gemeindesteuer, doch
erheben manche Gebietskörperschaften für ihre Dienstleistungen,
beispielsweise die Abfallbeseitigung, Gebühren. Diese Zahlungen
sind abzugsfähig.
Nützliche Webadressen
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Geschäftsbereich
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E-Mail-Adresse
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Capital Taxes (Kapitalsteuern)
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Collector-General (Finanzbehörde)
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Customer Service Policy Unit (Kundendienst)
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Forms & Leaflets Ordering Service (Bestellung
von Formularen und Merkblättern)
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PAYE
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Residence Branch (Wohnsitz- und
Aufenthaltsfragen)
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Self-Assessment (Selbstveranlagung)
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Steuerformulare und Informationsblätter
Sämtliche Steuerformulare und
Informationsblätter können beim "Forms and Leaflets Service" der
Finanzverwaltung telefonisch bestellt werden unter der Nummer
18 90 30 67 06 (nur innerhalb der Republik Irland).
Wahrnehmung Ihrer Rechte
Die Finanzämter legen großen Wert auf
Kundenfreundlichkeit. Die Broschüren "The Taxpayers' Charter of
Rights" und "Customer Service Standards" beschreiben ausführlich
die Dienstleistungen, die Sie vom Finanzamt erwarten können.
Wenn Sie mit der Behandlung Ihrer steuerlichen
Angelegenheiten nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht,
beim Finanzamt Beschwerde einzulegen. Einzelheiten zu einem
derartigen Beschwerdeverfahren ("How to complain to Revenue")
sind über die Website der Finanzverwaltung abrufbar oder bei
jedem Finanzamt erhältlich.
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