| Investorensuche,Private Equity,Mezzanine-Kapital,Venture Capital,Vorbörsliche Emission,Private Placement, Kapitalsuche, Kapital für Unternehmen | ||||||
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Kapital für Unternehmen- und Projekte: Investorensuche ![]()
Allgemeines zur
Investorensuche- Projektfinanzierung
-Klar strukturierter und überzeugender Business Plan
mit den üblichen Rahmendaten -Zielgerichtete Auswahl der Investorenportale im
Internet und richtige Darstellung des Projektes -Weitere Marketing-Maßnahmen im gesetzlich möglichen
Rahmen (z.B. Newsletter an pot. Investoren) -GGF. Einstellung des Angebotes in englischsprachige
Plattformen, um Investoren aus den USA, China, den VAE und/oder England
gezielt anzusprechen.
Unsere Dienstleistungen Investorensuche: -Erstellung des klar strukturierten und überzeugenden
Business Plan mit den üblichen Rahmendaten -Einstellung Ihrer Suche in geeignete Internetportale
für Investorensuche (deutsche und/oder internationale Portale) -Direkte E-Mails an pot. Investoren (unsere
Investorendatenbank, Mandanten der ETC) -Rechtliche Beratung, Vertragsgestaltung Kapitalbeschaffung für Unternehmen: Bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung Zunächst muss geprüft werden, "welche Art" der Kapitalisierung (z.B. Private Equity,Mezzanine-Kapital,Venture Capital,Vorbörsliche Emission,Private Placement) für Ihr Unternehmen überhaupt in Frage kommt. Dieses hängt im wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
Finanzierungsphasen im Lebenszyklus eines Unternehmens
Quelle:
Bundesverband Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften - Grundsätzliche Problemstellungen bei der Kapitalsuche für Unternehmen Schon im Vorfeld der weltweiten Finanz-und Wirtschaftskrise waren Banken sehr zurückhaltend mit der Vergabe von Krediten. Wenn überhaupt, wurden- und werden erst Recht in der heutigen Zeit- Kredite nur vergeben, wenn entsprechende Sicherheiten bereitgestellt werden. Daher sind alternative Finanzierungsmodelle für viele Unternehmen die einzige Möglichkeit, Wachstum zu generieren, Substanz zu erhalten oder eine neue Geschäftsidee realisieren zu können. Möglichkeiten der Finanzierung (Finanzierungsformen,Vor-und Nachteile,Umsetzung usw) und Kosten Für Interessenten halten wir unser kostenloses Exposee zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung bereit, welches Sie per E-Mail anfordern können. Wollen Sie nachfolgend den Weg der Finanzierung/Kapitalsuche über unsere Kanzlei realisieren, muss das Vorhaben i.d.R. zunächst bewertet/analysiert werden (Chancen der Kapitalbeschaffung, geeignete Form der Kapitalbeschaffung, Wege). Sofern der gangbare Weg eine vorbörsliche Emission ist, müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden (gesetzliche Vorschrifen,Bafin,Emissionsprospekt usw.). Ist eine Kapitalbeschaffung über andere Wege sinnvoll (z.B. Venture Capital,stille Beteiligung,atypisch stille Beteiligung usw..) müssen ebenfalls die entsprechenden Voraussetzungen geprüft werden, im Kontext des Venture Capitals muss selektiert werden, welche Kapitalgeber für das entsprechende Projekt überhaupt in Frage kommen.
going public Dienstleistungen: Im Rahmen der Dienstleistungen "Kapital für Unternehmen",vorbörsliche Emission und Börsengang bietet unsere Kanzlei in Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern folgende Dienstleistungen an:
Im Rahmen der Kapitalisierung von Unternehmen müssen wir die Mandanten zunächst beraten. Es muss geprüft werden, welche "Form der Kapitalisierung" in Frage kommt (Private Placement,vorbörsliche Emission,Börsengang, Sonstige). Auf dieser Grundlage wird ein entsprechendes Konzept entwickelt. Wesentlicher Aspekt ist i.d.R. ergänzend/ begleitend die steuerliche Optimierung des Unternehmens. Im Rahmen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung realisieren wir die Erstellung des Emissionsprospektes, Beratung vor der Bafin,Zulassung (sofern gesetzlich notwendig) und Integration Ihres Angebotes in die entsprechenden Plattformen im Internet. Prospektpflicht: Emissionsprospekt Ein Emissionsprospekt oder Wertpapierverkaufsprospekt (kurz: Verkaufsprospekt) ist ein Dokument, das begleitend zu einer Wertpapieremission am Finanzmarkt erstellt und veröffentlicht wird. Ein Emissionsprospekt enthält alle Angaben zu dem angebotenen Wertpapier und zum Anbieter (Emittenten), die nach der jeweils gültigen Gesetzgebung (in Deutschland: nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz) vorgeschrieben sind. Er dient dazu, die potenziellen Investoren über alle Eigenschaften, Chancen und Risiken des Wertpapiers zu informieren. Prospekthaftung bedeutet, der Emittent eines Wertpapiers und das Konsortium haften für entstandene Schäden, wenn der Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission enthält. Dies ist unter anderem im Börsengesetz geregelt. Da der Prospekt wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Käufers ist, soll er alle wesentlichen Angaben enthalten, die jenem ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere ermöglichen. Bei nicht börsenbezogenen Anlageformen muss der Prospekt grundsätzlich vollständig und richtig sein. Der Haftungsumfang ist sehr weit gestaltet worden: Es haften Gründer, Initiatoren, Hintermänner, die übrigen Garanten des Prospekts, ggf. auch Treuhänder, allerdings nicht die Beiratsmitglieder. Andere spezialgesetzliche Regeln für Schadensersatzansprüche sind im Verkaufsprospektgesetz seit dem 1. Juli 2005 und im (Auslands-)Investmentgesetz geregelt. Dem bisherigen Anwendungsbereich allgemeiner bürgerlich-rechtlicher Regeln hat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) weitgehend die Grundlage entzogen. Daneben wurde von der Rechtsprechung durch Rechtsfortbildung praeter legem eine allgemeine Prospekthaftung nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches entwickelt. Diese beruht auf der culpa in contrahendo (c.i.c.) und greift, sofern kein Spezialgesetz vorhanden ist, nur für Altfälle und den nicht organisierten Kapitalmarkt. Insoweit lassen sich zwei Fälle unterscheiden, in denen nicht der Verhandlungsgegner sondern Dritte haften, weil Prospektangaben unrichtig sind: Die (eigentliche) Prospekthaftung im engeren Sinne, bei der zwischen dem Anleger und seinem späteren Schadensersatzschuldner keine Vertragsverhandlungen stattfinden. Vertraut ein Anleger Angaben deshalb, weil sie in einem Prospekt stehen, und ist der Prospekt unrichtig, so haften die Prospektverantwortlichen für typisiertes Vertrauen. Die Schadensersatzansprüche hieraus verjähren nach besonderen Regeln. Demgegenüber finden bei der (uneigentlichen) Prospekthaftung im weiteren Sinne Vertragsverhandlungen mit dem Anleger unter Einbeziehung seines späteren Schadensersatzschuldners statt. Vertraut ein Anleger Angaben deshalb, weil ein besonders vertrauenswürdiger Dritter, der den Vertragsabschluss erheblich beeinflusst, hierzu auf einen Prospekt verweist, und ist der Prospekt unrichtig, so haftet der Dritte für die Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens. Die Schadensersatzansprüche hieraus verjähren nach allgemeinen Regeln.
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