Investmentfonds, Investmentgesellschaft- Fondsgesellschaft gründen, Investmentgesellschaft in Deutschland,EWR oder Offshore
     

 Investmentfonds -Investmentgesellschaft Deutschland

Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte

Index Kontakt Über uns    
spacespace
 
 
 
 
 
 
English language 
Dänisch Language
Französisch Language
Italien Language
Russia Language
 
Unser Netzwerk
Organisation der ETC
Beratungshonorare
 
Steuerliche Expertisen
Schweizer Mandanten
Mandanten aus Dänemark
Mandanten aus Österreich
Mandanten Deutschland
Mandanten aus Russland
Mandanten Türkei
 
Die besten Steueroasen
 
 
Englische Limited
PLC Gründung UK
Zyprische Limited
Portugal Madeira
Bulgarien
Niederlande
Slowakei
Irland
Malta
Spanien
Kanarische Sonderzone
Irland
Dänemark
Tschechien
Deutschland
Luxemburg
 
US INC
VAE/Dubai
Schweiz
 
Offshore allgemein
Belize
BVI
Panama
Andorra
Bermudas
Bahamas
Cayman Island
Jersey
Mauritius
Nevis
Seychellen
Malaysia
China
Hongkong
Singapur
Liechtenstein
Monaco
Isle of Man
Gibraltar
 
Indien
Trust und Stiftungen
 
Holding allgemein
Holding Zypern
Holding Dänemark
Holding Spanien
Holding Schweiz
 
Bank gründen
Fond auflegen
Versicherungsgesellschaft
Glückspiel-Wettlizenz
Börsengang
Diplomatenpass- Honorarkonsul
Transportlizenz
Immobilien verkaufen/vererben
Meisterzwang umgehen
Datenbank ''Taxes in Europe''
 
DBA-Recht
 
Deutsche AO, Betriebsstätte
Deutsches AStG
Steuerliche Organschaft
Schachtelprivileg
Steuerhinterziehungs-bekämpfungsgesetz
 
Grundlegende Papiere EU
EU-Recht und Urteile
EU-Mutter-Tochter-RL
EU-RL Zinsen-Lizenzen
Verrechnungspreise EU
EU Zollgebiet
EU Fusionsrichtlinie
Europa AG
 
 
Warenlieferungen EU
USt Gemeinschaftsgebiet
 
 
Frage der Ausgestaltung
 
Natürliche Personen
Non-DomVF- England
Wohnsitz England
 
Steuerliche Gestaltungen
Steuerberater/Partner
 
International
Deutsche Unternehmen
UK Limited
Kapital für Unternehmen
Fördermittel Unternehmen
Existenzgründung
Franchise-Geber
 
Sitemap
Impressum
kein Copyright
Über LowTax-Net
Download Dateien
EU Insolvenz
Unternehmer Insolvenz
Adultwebmaster
Fachanwalt für Steuerstrafrecht
  Investmentfonds: Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft -Investmentgesellschaft in Deutschland
Auf unseren Webseiten nach Begriffen-Ländern-Gesetzen suchen:
Benutzerdefinierte Suche

Investmentfonds Deutschland

Gesetzliche Rahmenbedingungen Investmentgesellschaft/Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland

Grundlage ist das Investmentgesetz (InVG). Anwendungsbereich des Gesetzes auf:

1.
inländische Investmentvermögen, soweit diese in Form von Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 5 gebildet werden,
2.
die Aufsicht über inländische Gesellschaften, die Anteile oder Aktien über Investmentvermögen nach Maßgabe der Nummer 1 ausgeben, sowie
3.
den beabsichtigten und den tatsächlichen öffentlichen Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen im Sinne des § 2 Abs. 9 sowie den beabsichtigten und tatsächlichen Vertrieb von Anteilen an ausländischen Investmentvermögen, die hinsichtlich der Anlagepolitik Anforderungen unterliegen, die denen nach § 112 Abs. 1 vergleichbar sind.
Investmentvermögen im Sinne des Satzes 1 sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen im Sinne des § 2 Abs. 4 angelegt sind.

Offene Investmentfonds werden in Deutschland entweder als Sondervermögen oder als Investmentaktiengesellschaft ausgestaltet. Ein Sondervermögen muss von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet werden. Eine Investment-AG kann ebenfalls von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet werden („Fremdverwaltung“), es besteht aber auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung. In allen Fällen ist das Fondsvermögen vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt. Die in Deutschland aufgelegten Fonds sowie der öffentliche Vertrieb von ausländischen Investmentfonds in Deutschland unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Weitere Rechtsgrundlagen: Investmentsteuergesetz

Im Investmentsteuergesetz (InvStG) wurden die steuerlichen Regelungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und des Auslandinvestmentgesetzes zusammengefasst und grundlegend überarbeitet. Leitidee der Investmentbesteuerung ist das Transparenzprinzip, d. h. die grundsätzliche Gleichbehandlung des Anlegers in Investmentanteilen mit dem Direktanleger (Vgl. BT-Druck 15/1553, S. 120). Ziel ist die Sicherstellung der Besteuerung von Investmentgewinnen.

Verkaufsunterlagen

Offene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Jahresbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Publikumsfonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der unter anderem über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Manche Fonds müssen sogar zwei Prospekte haben: einen „vereinfachten“ und einen „ausführlichen“. Der aktuelle Jahresbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn er aktueller ist als der Jahresbericht) müssen einem potentiellen Käufer angeboten werden. Bei den Fonds, die einen vereinfachten Prospekt erstellen, muss lediglich dieser angeboten werden. Wenn es der (potentielle) Anleger verlangt, sind ihm aber auch die anderen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Investmentfonds- Allgemeine Begriffserklärungen

Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist ein Konstrukt zur Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einem Sondervermögen – dem Investmentfonds – und investiert es in einem oder mehreren Anlagebereichen. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen im Regelfall bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände wird das Anlagerisiko reduziert.

Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei Offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens, und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen.

Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.

Offener und geschlossener Investmentfonds

Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile von der Kapitalanlagegesellschaft zu erwerben oder zurückzugeben. Alternativ kann ein Verkauf über Handelsplattformen für Anteile an geschlossenen Fonds möglich sein.

In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart. Analoge Regelungen existieren in vielen anderen Ländern.

Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen in Deutschland gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde. Auch hier kennen andere Länder, zentral in der EU/EWR vergleichbare Regelungen.

Dienstleistungen der Kanzlei ETC: Auflage eines Investmentfonds

Die ETC gründet für Mandanten Gesellschaften in der EU und/oder Offshore mit Genehmigung zur Auflage eines Investmentfonds:

  • -EU/EWR: Deutschland,Zypern,Liechtenstein (andere Staaten auf Anfrage)

  • -Nicht EWR: Schweiz

  • -Offshore: Belize,BVI,Cayman Islands

Zu beachten ist im Kontext einer Fondsgesellschaft das Recht des Sitzstaates der Gesellschaft und das Recht des "Anbieterstaates". Dieses macht die Thematik rechtlich komplex. Ergänzend sind steuerrechtliche Gesichtspunkte zu beachten, hier u.a.: DBA-Missbrauchsklauseln, Gestaltungsmissbrauch nach internationalen Recht (z.B. in Deutschland §42 AO,Steuerhinterziehungbekämpfungsgesetz usw). Mithin ist eine sorgfältige Planung und Beratung bei Auflage eines Investmentfonds zwingend erforderlich.

 

 

 

 

 
 
spacespace
 

sitemap2 Offshore Firmengründung - Offshore Firmengründung G20 -Offshore Firmengründung Gestaltung - Offshore Firmengründung Listing

Offshore Companies - Offshore Company- Offshore Company Belize - Offshore Company Seychellen -Offshore Company Panama- Firmengründung

Partnerseiten:

Firmengründung im Ausland - Firmengründung VAE - Offshore Steueroasen -