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  Firmengründung Gibraltar

Zum Thema "Firmengründung Gibraltar"

Über die Körperschaftssteuer in Gibraltar und Exempted Companies gibt es seit Jahren Streit zwischen UK, Spanien und der EU-Kommission. Gibraltar wollte den Streit abdämpfen, in dem es – grob gesagt - folgende Regelung erließ: 

-Bis 2010 können Firmen als Exempt. Company gegründet werden.

-Danach sind alle bisherigen Exempt. Companies wie „normale“ inländische Firmen zu behandeln.

-Ab Mitte 2010 soll eine Flattax von 10%-12% eingeführt werden

-Reine Vermögensverwaltungsgesellschaften zahlen nur Gebühren, ca. 3.000 GBP

Die Reform lässt die steuerliche Situation von Firmen ohne Personal oder Geschäftsräume in Gibraltar unangetastet (Die Rechtsvorschriften für steuerbefreite (exempt) und anerkannte (qualifying) Unternehmen werden abgeschafft. Damit wird die formale Unterscheidung zwischen der so genannten Offshore- und Onshore-Wirtschaft beseitigt.“) 

Die Kommission entschied daraufhin, dass die … gemeldeten Vorschläge zur Reform des Körperschaftssteuersystems in Gibraltar Beihilferegelungen darstellen, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Gibraltar habe das Steuerrecht des UK-Mutterlandes anzuwenden.

2005/261/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. März 2004 über die Beihilferegelung, die das Vereinigte Königreich im Rahmen der Körperschaftssteuerreform der Regierung von Gibraltar beabsichtigt.Gibraltar und UK riefen darauf den EUGH in erster Instanz an, der entschied, wonach

a)    der Exempt Status eine wettbewerbswidrige Beihilfe darstellt, aber

b) Gibraltar einen Sonderstatus hat und zu einem von Großbritannien unabhängigen Steuersystem berechtigt ist.

Rechtssache T-211/04 und T215/04: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 2008 

Dagegen haben nun Spanien und die Kommission wiederum Rechtsmittel eingelegt: Rechtssache C-106/09 P: Rechtsmittel, eingelegt am 18. März 2009

Fazit: Selbst wenn das Rechtsmittel keinen Erfolg hat,kommt eine Flattax mit 12 – 10% und reine Vermögensverwaltungsgesellschaften können installiert werden. Hat das Rechtsmittel Erfolg, so ist das Steuerrecht von UK anwendbar. Letzteres ist wahrscheinlich, da Spanien gute Argumente vorgebracht hat, dass die Bevorzugung Gibraltars Spanien schwer schädigt, die geplanten Ausnahmen ausgeufert sind und Gibraltar nicht mit Aarland-Inseln, Kanaren-Sonderzone etc vergleichbar ist (Standort / wirtschaftliche Leistung).

 

 

 
 
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