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Firmengründung Gibraltar
Zum Thema "Firmengründung Gibraltar" Über die Körperschaftssteuer in Gibraltar und Exempted
Companies gibt es seit Jahren Streit zwischen UK, Spanien und der
EU-Kommission. Gibraltar wollte den Streit abdämpfen, in dem es – grob
gesagt - folgende Regelung erließ: -Bis 2010 können Firmen als Exempt. Company gegründet
werden. -Danach sind alle bisherigen Exempt. Companies wie
„normale“ inländische Firmen zu behandeln. -Ab Mitte 2010 soll eine Flattax von 10%-12%
eingeführt werden -Reine Vermögensverwaltungsgesellschaften zahlen nur
Gebühren, ca. 3.000 GBP Die Reform lässt die steuerliche Situation von Firmen
ohne Personal oder Geschäftsräume in Gibraltar unangetastet (Die
Rechtsvorschriften für steuerbefreite (exempt) und anerkannte (qualifying)
Unternehmen werden abgeschafft. Damit wird die formale Unterscheidung
zwischen der so genannten Offshore- und Onshore-Wirtschaft beseitigt.“) Die Kommission entschied daraufhin, dass die …
gemeldeten Vorschläge zur Reform des Körperschaftssteuersystems in
Gibraltar Beihilferegelungen darstellen, die
mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Gibraltar
habe das Steuerrecht des UK-Mutterlandes anzuwenden. 2005/261/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. März
2004 über die Beihilferegelung, die das Vereinigte Königreich im Rahmen
der Körperschaftssteuerreform der Regierung von Gibraltar
beabsichtigt.Gibraltar und UK riefen darauf den EUGH in erster Instanz
an, der entschied, wonach
a)
der Exempt Status eine wettbewerbswidrige
Beihilfe darstellt, aber
b)
Gibraltar einen
Sonderstatus hat und zu einem von Großbritannien unabhängigen
Steuersystem berechtigt ist. Rechtssache T-211/04 und T215/04: Urteil des
Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 2008 Dagegen haben nun Spanien und die Kommission wiederum
Rechtsmittel eingelegt: Rechtssache C-106/09 P: Rechtsmittel,
eingelegt am 18. März 2009 Fazit: Selbst wenn das Rechtsmittel keinen Erfolg hat,kommt eine Flattax mit 12 – 10% und reine Vermögensverwaltungsgesellschaften können installiert werden. Hat das Rechtsmittel Erfolg, so ist das Steuerrecht von UK anwendbar. Letzteres ist wahrscheinlich, da Spanien gute Argumente vorgebracht hat, dass die Bevorzugung Gibraltars Spanien schwer schädigt, die geplanten Ausnahmen ausgeufert sind und Gibraltar nicht mit Aarland-Inseln, Kanaren-Sonderzone etc vergleichbar ist (Standort / wirtschaftliche Leistung).
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