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Existenzgründungsberatung:
Der Weg zur erfolgreichen Existenzgründung
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Existenzgründungsberatung: Der Weg zur erfolgreichen Existenzgründung Existenzgründung: Der Start in die Selbständigkeit und Module des BMWi
Auf der Übersicht des Gründungswegs sind die verschiedenen Stationen, die ein Gründer durchlaufen muss, bildlich dargestellt. Nach einer kurzen Einführung begleitet der Anwender einen Gründer Schritt für Schritt durch die Stationen seines Gründungsprozesses. So werden die Reihenfolge der einzelnen Gründungsschritte und kleine Meilensteine für den Gründungsweg aufgezeigt. Nach Klick auf Start geht der Beispielgründer zur ersten Station „Gründerperson analysieren“. Jede einzelne Station wird durch eine Sprecherin und zusätzlich durch Leitfragen vorgestellt. So erhält der Gründer einen Einblick in die wichtigsten Aspekte einer Station. Auf der rechten Seite des Gründerwegs werden zu jeder einzelnen Station die Angebote des BMWi für Gründer und Unternehmer aufgelistet. Bei den Angeboten des BMWi handelt es sich um Softwareprogramme, Onlineanwendungen, Broschüren, GründerZeiten, Quiz, Übersichten und Checklisten. Schauen Sie sich jetzt den Gründungsweg an! : Unsere Dienstleistungen für Existenzgründer Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei können wir Existenzgründer in vielfältigen Fragen aktiv unterstützen und beraten: -Existenzgründungsberatung (wird vom Staat finanziell gefördert, siehe unten) -Erstellung anerkannter Gutachten zur Existenzgründung -Finanzierung der Existenzgründung (Öffentliche Förderprogramme Bund und Gemeinde, EU Fördermittel, Investorensuche, Bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung, Start-up Kapital) -Auswahl der richtigen Rechtsform und Gründung der Gesellschaft (Unternehmergesellschaft, Deutsche GmbH oder GmbH &CO KG, UK Limited oder UK Ltd &CO KG, Deutsche AG) -Steuerliche Beratung, Gestaltungsberatung -Reduzierung des Haftungsrisikos (z.B. Gründung einer vermögenshaltenden Limited) -Sofern sinnvoll und/oder möglich: Steuerliche Gestaltung mit Auslandsfirmengründung -Existenzgründung nach Scheitern einer Existenz: Treuhand-Gründungen von Gesellschaften -Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss für Ihre neue Gesellschaft, Lohnkonten. -Franchise: Beratung bei dem Aufbau eines Franchise-Unternehmens Gründercoaching Deutschland
Worum geht es beim Gründercoaching Deutschland?Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten. Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?Existenzgründer Wie hoch ist der Zuschuss?Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten. Franchisegeber werden: Basiswissen zum Thema Franchise
Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchising wie folgt:
Der Franchisenehmer ist rechtmäßig Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Je nach Branche ist allerdings auch ein dem Handelsvertreter ähnliches Geschäftsmodell denkbar. Wesen und Merkmale des FranchisingEs gibt global verschiedene Auffassungen des Kooperationsmodells. Während sich in Europa zunächst eigenständige Systeme wie Genossenschaften, Handelsketten oder Agenturen gebildet haben, wurde in den USA schon früh sämtlicher vertikaler kooperierender Vertrieb unter dem Begriff Franchising zusammengefasst. Entscheidend für die Definition des Begriffs ist sicherlich die enge Zusammenarbeit von Franchisegebern und Franchisenehmern, die jedoch beide als rechtlich selbständige Unternehmung bestehen bleiben. Die Kooperation findet nur in einem vertraglich klar vorgegebenen Rahmen statt, um die Erfüllung der Systemzielsetzung zu erreichen. Allgemein ist ein Franchisesystem durch vier Merkmale gekennzeichnet: • Selbständige Unternehmer vereinbaren vertraglich eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit. • Der Franchisenehmer erhält gegen Zahlung eines einmaligen Betrages und/oder laufender Beträge die Erlaubnis, über genau festgelegte Rechte des Franchisegebers zu verfügen. • Diese Rechte sind u. a.: Benutzung von Markennamen und/oder Firma, Anwendung einer Rezeptur, Erzeugung und/oder Vertrieb einer Warengruppe. • Unterstützung vom Franchisegeber beim Aufbau sowie der laufenden Führung des Betriebs. Zunächst zählte man auch Handelsketten, Tankstellenverträge oder Getränkelieferungsverträge zum Franchising. Später allerdings differenzierte man stärker, und so wurden sie in Deutschland aufgrund fehlender Merkmale (keine dauerhafte Betreuung, geringe Bindungsintensität) nicht mehr als Franchising-Systeme bezeichnet. Abfüller von Getränken wie Coca-Cola oder Pepsi, gehören allerdings zur Gruppe der Waren- und Produktfranchising-Systeme („Product and Tradename Franchising“). In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts entstand eine weitere Form des Franchising, das sog. „Business Product Franchising“, wozu z. B. Systeme in Hotellerie, Gastronomie und Handel zählen. Diese neue Form der Kooperation geht über die traditionelle Form (Know-how, Abtretung von Markenrechten) hinaus. Der Vertrag beinhaltet ein umfangreiches und erfolgreich erprobtes Gesamtpaket. Zu den Pionieren des neuen Systems kann der Fast-Food Gigant McDonald’s gezählt werden, der weltweit in Bezug auf Organisation, Produktpalette und Design nahezu identisch auftritt. Ein Franchise-Unternehmen unterscheidet sich in wesentlichen Merkmalen von einem Filialunternehmen. Während der „Franchisee“ Kapital und Sachmittel investiert, hat der Filialleiter keinerlei Risiko zu tragen, da er nur seine persönliche Arbeitskraft in die Unternehmung einbringt. Er ist demnach nur Angestellter. Wer kann Franchise-Geber werden? Im Prinzip kann jeder Unternehmer Franchisegeber werden. Voraussetzung ist, dass er in einem (möglichst zwei) Pilotbetrieb(en) die eigene Geschäftsidee auf "Herz und Nieren" getestet hat und sie nun multiplizieren möchte. Für diejenigen, die sich entscheiden, ihr Geschäft durch Franchising aufzubauen, stellen die zusätzlichen Kosten sowie die Höhe der Finanzierung die größten Hindernisse dar, die in der Anfangsphase erforderlich sind. Jeder der darüber nachdenkt, sein Geschäft durch Franchising wachsen zu lassen, sollte folgende Punkte sorgfältig bedenken: a) Pilotunternehmen: Der Lizenzgeber muss, bevor er sein Geschäft lizenziert, ein erfolgreiches Testunternehmen geführt haben. Dafür sind finanzielle Mittel notwendig. b) Betriebshandbuch: Bevor man mit dem Franchising beginnt, muss ein gründlich vorbereitetes Betriebshandbuch verfasst werden. c) Lizenzvertrag: Während der Lizenzgeber die Bedingungen für den Lizenzvertrag festlegt, muss ein Anwalt für die Feinabstimmung und Konstituierung des Vertrages als ordentlicher und rechtskräftiger Vertrag beauftragt werden. d) Werbematerial: Das Verfassen, Designen und Drucken einer Reihe von hochwertigem Werbematerial muss für das Franchisepaket des zukünftigen Lizenznehmers finanziert werden. Mehr als die oben genannten Punkte wiegt wohl die Quantität der Zeit, die das Management des Franchisekonzepts beansprucht. Abgesehen von der eigenen Zeit des Franchisegebers benötigt man zusätzliche Management-Ressourcen und ein starkes Team, um Unterstützung und Hilfe für das Lizenznehmer-Netzwerk sicher zu stellen. Unsere Dienstleistungen Franchise Unternehmer werden Die zuständige Rechtsanwältin berät Mandanten in der komplexen Materie des Aufbaus eines Franchise -Unternehmens: -Grundsätzliche rechtliche Beratung im Kontext "Aufbau eines Franchise-Unternehmens" -Betriebshandbuch,Verträge Franchisegeber- und Franchisenehmer (Lizenzvertrag) -GGF: Patentschutz, Markenrecht- und Schutz -Werbung und Marketing, Strategien zur erfolgreichen Implementierung am Markt
Ergänzend im Kontext der gesellschafts-und steuerrechtlichen Fragestellungen beraten Sie die Spezialisten im LowTax Network zu den Themen: -Rechtsform des Franchiseunternehmens (Deutsche GmbH, GmbH &CO KG, AG, Limited) auf der Ebene des Franchisenehmers und- Gebers, Gründung des Unternehmens. -Steuerliche Gestaltung, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen, Holdinggesellschaft im Ausland (Dividendenrouting), Auslagerung von Aufgaben/Risiken/ Betriebsstättenanteile/ Vermögenswerte. -Finanzierung des Franchiseunternehmens: Öffentliche Fördermittel (Bund,Gemeinde und/oder EU), Investorensuche, Bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung.
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