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Offshore Firmengründung- Firmengründung im Ausland: Geografische
Besonderheiten des EU-Zollgebiets
Geografische Besonderheiten des EU-Zollgebiets Das Zollgebiet entspricht dabei grundsätzlich dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Historische, wirtschaftliche oder geografische Besonderheiten führen jedoch bei einigen der fünfzehn Mitgliedstaaten zu Besonderheiten, die im Beitrag dargestellt werden. Dieser Beitrag betrifft die Europäische Union vor der Osterweiterung. Innerhalb der Europäischen Union ist der Export von Waren grundsätzlich frei. Es darf kein Einfuhrzoll oder eine vergleichbare Behinderung des Imports verhängt werden. Es darf grundsätzlich auch kein Verbot oder eine Behinderung bei der Einfuhr bestimmter Waren geben. Verboten sind
Als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend gilt das Gebiet des Fürstentums Monaco. Das Fürstentum Andorra, die Republik San Marino und die Türkei sind weder Mitgliedsstaaten der EG noch gehören sie zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Allerdings besteht zwischen der EG und jedem dieser Länder eine Zollunion (damit gelten diese Gebiete faktisch als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend). Abweichungen zwischen dem Zoll- und dem Staatsgebiet sowie erläuternde Anmerkungen zu den einzelnen EG-Mitgliedstaaten
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