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 Firmengründung Ausland: Verrechnungspreise

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Verrechnungspreise in der EU

Quelle:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/transfer_pricing/index_de.htm

Verrechnungspreise kommen bei Transaktionen innerhalb multinationaler Unternehmen ins Spiel. Als Verrechnungspreise werden die Preise bezeichnet, die zwischen den einzelnen, in unterschiedlichen Ländern niedergelassenen, verbundenen Unternehmen für konzerninterne Transaktionen (z. B. Warenlieferungen und Dienstleistungen) in Rechnung gestellt werden. Da die Preise von abhängigen Partnern innerhalb des Konzerns festgelegt werden, ist es natürlich möglich, dass diese Preise nicht den unabhängigen Marktpreis widerspiegeln. Dies bereitet den Steuerbehörden große Probleme. Sie befürchten, dass multinationale Konzerne für grenzüberschreitende Transaktionen Verrechnungspreise so festsetzen, dass die in ihrem Steuergebiet steuerbaren Gewinne reduziert werden. Die Folge sind immer mehr Verrechnungspreisvorschriften und Durchsetzungsmaßnahmen, was die Verrechnungspreise zu einem zentralen Thema im Zusammenhang mit der Einhaltung der Steuervorschriften macht.

Hintergrund

Gemäß den internationalen Normen müssen die einzelnen Mitglieder eines multinationalen Konzerns bei ihren Geschäften untereinander auf Grundlage der Marktpreise besteuert werden. Dieses Prinzip ist in Artikel 9 der OECD-Musterabkommen im Bereich Steuern festgelegt:

"[Wenn] die beiden Unternehmen in ihren kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen gebunden sind, die von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so dürfen die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese Bedingungen erzielt hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden."

In ihrer Studie über die Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt (SEK (2001) 1681 PDF document DeutschEnglishfrançais) hat die Kommission darauf hingewiesen, dass steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen im Binnenmarkt eine immer größere Rolle spielen. Auch wenn alle Mitgliedsländer die OECD-Verrrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen anwenden und ihre Vorteile anerkennen, ergeben sich aus den unterschiedlichen Auslegungen dieser Leitlinien häufig grenzübergreifende Streitigkeiten, die einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes abträglich sind und zusätzliche Kosten für Unternehmen und nationale Steuerverwaltungen bedeuten.

Auf den folgenden Webseiten finden Sie weitere Informationen zu den angesprochenen steuerlichen Problemen sowie Lösungsvorschläge:

  • das Verrechnungspreisforum ist eine Sachverständigengruppe, die 2002 von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, um die hohen Befolgungskosten zu reduzieren und Doppelbesteuerung, zu der es bei grenzüberschreitenden konzerninternen Geschäften leicht kommen kann, zu vermeiden (oder ihre Beseitigung zu erleichtern);
  • Verrechnungspreise und das Schiedsübereinkommen, ein spezifisches EU-Instrument zur Beseitigung der Doppelbesteuerung durch Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen.

 

 

 

 

 

 
 
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