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EU-Förderprogramm:
CORNET (ERA-NET)
Rahmenzielsetzung:
Cornet steht für
Collective Research Networking. Dieses Netzwerk
steht für Informationsaustausch
und Zusammenarbeit von nationalen und regionalen
Programmen sowie Systemen für kollektive
Forschungsaktivitäten in Europa. Ziel ist es die
enge Zusammenarbeit zwischen zuständigen
nationalen und regionalen Ministerien zu fördern und
den Aufbau von transnationaler kollektiver
Forschung mit nationaler/regionaler Finanzierung
zu ermöglichen.
Ziele:
·
Unterstützung transnationaler Projekte in den
Bereichen Forschung und technologische
Entwicklung
·
Ein breites Feld von Firmen, speziell kleine
und mittelständische Unternehmen, sollen
unterstützt werden
·
Spezielle Forschungsfelder und Themen sind
nicht vorgegeben und können von den Bewerbern
selbst bestimmt werden
Förderfähige Themenbereiche:
Gesundheit, Lebensmittel, Landwirtschaft und
Fischerei, und Biotechnologie,
Nanowissenschaften,
Nanotechnologien,
Werkstoffe und neue Produktionstechnologien,
Umwelt (einschließlich Klimawandel),
Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften.
Förderfähige Länder:
Österreich, Belgien, Zypern, Tschechien,
Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland,
Ungarn, Italien, Holland, Polen, Slowenien,
Türkei
Förderfähige Antragssteller:
Projektkonsortien von Verbänden,
Handelsvereinigungen oder Gruppen von
Industrieunternehmungen müssen aus
mindestens zwei verschiedenen europäischen
Ländern kommen.
Antragsfristen:
31.03.2010
Laufzeit:
Bis Ende 2011
EU-Förderprogramm:
Eurostars (marktnahe Forschungsförderung)
(Gemeinsames Programm der EU und einzelner
Nationalstaaten)
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Rahmenzielsetzung:
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
KMU verfolgt das EU-Programm
Eurostars das Ziel KMU, die mind. 10% ihres Umsatzes in
F&E-Aktivitäten investieren, zu verstärkter Kooperation in
Europa im Bereich F&E zu motivieren.
(Laufzeit 2007 –2013, 300 Mio. von den Mitgliedsländern, 100
Mio. von der Kommission, rund 60
Mio. pro Jahr)
Allgemeine Informationen:
·
Bottom-up Ansatz
·
Laufend Projekteinreichung möglich
·
Zwei Stichtage pro Jahr
·
1 gemeinsamer Eurostars-Antrag pro Projekt (in Englisch)
zentral einreichen
·
Externe Evaluierung der Projektanträge
·
Unabhängiges Expertengremium erstellt Rangliste
·
Ergebnisse nach 3 Monaten
·
Alle Mitgliedsländer erkennen Rangliste an
·
Förderung erfolgt national
Förderfähige Länder:
·
Österreich, Belgien,
Kroatien,
Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland , Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn,
Island,
Irland,
Israel,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen,
Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Schweden,
Schweiz, Türkei
und Vereinigte Königreich
Antragsvoraussetzungen:
·
Projektkoordination durch ein forschungsintensives KMU
·
Mindestens 50% der Projektkosten werden durch KMU getragen
·
KMU gemäß Definition der EU
·
Alle Projektpartner sind Juristische Personen
·
Doppelförderungsausschluss
·
Teilnahme von Partnern aus mindestens 2
EuroStars-Mitgliedsländern
·
Kein im Projekt vertretenes Land repräsentiert mehr als 75%
der Projektkosten
·
Projektlaufzeit ≤3 Jahre
·
Markteinführung der Projektergebnisse nach maximal 2 Jahren
Regelung in Deutschland:
·
5 Mio. Euro pro Jahr
·
Maximal 1 Mio. Euro Förderung pro Projekt
·
Förderquoten: KMU bis zu 50%, Großunternehmen bis zu 25% und
Universitäten/
Forschungseinrichtungen bis zu 100%
Nächster Cut-off :
·
30.09.2010
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EU-Förderprogramm:
Marie-Curie Industry-Academia Partnerships
and Path ways
7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und
technologische Entwicklung (FP7)
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Ziel:
Zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen
Wissenschaftseinrichtungen findet ein
langfristiger Personalaustausch für ein gemeinsames
Forschungsprojekt statt.
Struktur des Personalaustausches:
-
Abordnung zwischen 2-24 Monate, insgesamt mindestens 12 Monate,
kann in kleine Einheiten
aufgeteilt werden. Die Entsende-Organisation
verpflichtet sich, die Person nach der Entsendung
mindestens 12 Monate wieder einzugliedern.
-
Möglichst beidseitige Abordnung, aber einseitiger Austausch ist
auch möglich.
-
Entsandtenprofil: Keine Einschränkung,
auch junge Forscher (z.B. Doktoranden), in den ersten
4 Jahren nach Studienende.
-
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beschäftigung von
erfahrenen Forschern für 1-2
Jahre.
Konsortialpartner müssen aus mindestens 2
verschiedenen Ländern kommen; nach bisherigen
Erfahrungen sind es meistens 2-3 Partner, in sehr großen auch
5-7.
Normalerweise dauern die Projekte 3-4 Jahre.
Das Forschungsprojekt ist frei wählbar.
Förderfähige Kostenkategorien:
-
Austausch /Abordnung zwischen Industrie und Wissenschaft. Es
werden die Kosten erstattet,
die sich aus der Abordnung ergeben:
o
Lebensunterhaltskosten
(Beitrag zu Lohnkosten)
o
Mobilitätszuschuss
o
Beitrag zu anderen
Kosten (Werbung, Forschungskosten, ...)
-
Beschäftigung von erfahrenen Forschern außerhalb der
teilnehmenden Organisationen, für die
Einbindung in den Wissenstransfer und/oder das
Training von Forschern
o
Ggf. einmaliger Zuschuss
für neu eingestellte Forscher
-
Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen, anderen
Netzwerkaktivitäten
-
Projektmanagement
-
Für kleine und mittlere Unternehmen:
Unter bestimmten Bedingungen Kosten in
Verbindung
mit kleineren
Ausrüstungsausgaben
Förderfähige Antragsteller:
juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts,
z.B. Unternehmen,
Kommunen, Hochschulen.
Nächste Antragsfrist:
Sommer 2010
-
Zuschlagsentscheidung: voraussichtlich 4 Monate nach Ende der
Ausschreibungsfrist.
-
Unterzeichnung des Vertrags mit der Europäischen Kommission:
voraussichtlich 6 Monate nach
Ende der Ausschreibungsfrist.
EU-Förderprogramm:
7.Forschungsrahmenprogramm 2007-2013 (FP7)
Einleitung:
Forschungsaktivitäten in der EU
werden seit 2007 durch das 7. Forschungsrahmenprogramm
unterstützt.
Dieses zielt a b auf die technologische Zusammenarbeit zwischen
Wirtschaft und Forschung, auf die
Pionierforschung in Europa, auf
die Mobilität von Forschern innerhalb und außerhalb Europas
sowie auf
den
Ausbau von Forschungskapazitäten.
Rahmenziele
·
Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen
der Industrie in der EU durch
Bündelung von
Ressourcen,
·
Entwicklung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit der EU durch gemeinsame Nutzung von
Infrastrukturen sowie Stärkung der Humanressourcen und
Mobilität,
·
Unterstützung von Unternehmen - einschließlich KMU,
Forschungszentren und Hochschulen auf dem
Gebiet der Forschung und
technologischen Entwicklung von hoher Qualität,
·
Unterstützung der EU-Politik durch Koordinierung nationaler
Programme.
Förderfähige Länder:
·
27 EU-Mitgliedsstaaten
·
Assoziierte Staaten und EU-Beitrittskandidaten:
Albanien, Bosnien Herzegowina, Island, Israel,
Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM),
Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und die
Türkei
·
Unter bestimmten Voraussetzungen Drittländer im Rahmen der
Internationalen Kooperation
(International
Cooperation Partner Countries).
Förderfähige Antragsteller:
·
Juristische Personen (Unternehmen, private und öffentliche
Forschungseinrichtungen sowie
Hochschulen): in einem
Mitgliedstaat der EU, in einem Beitrittskandidatenstaat oder in
einem
Assoziierten
Staat/Beitrittskandidaten, ggf. in Drittländern,
·
Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU,
·
Internationale Organisationen von europäischem Interesse (sofern
sich die Mehrheit ihrer Mitglieder
aus Mitgliedstaaten
oder Assoziierten Staaten zusammensetzt).
Förderformen (Instrumente)
Das
7. Forschungsrahmenprogramm sieht verschiedene Förderformen vor.
Im jeweiligen Aufruf für
Projektvorschläge ist
angegeben, welches Instrument zur Förderung ausgeschrieben wird.
Verbundprojekte
Unterstützung für Forschungsprojekte, um neue Technologien,
Produkte oder gemeinsame Ressourcen
für die Forschung zu
entwickeln. Größenordnung, Gegenstandsbereich und interne
Organisation der
Projekte können je nach
Bereich und Einzelthema variieren.
Exzellenznetze
Unterstützung für gemeinsame
Aktivitäten mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre
Tätigkeiten und
Ressourcen in einem bestimmten Bereich zusammenlegen. Ziel ist
die längerfristige Zusammenarbeit von
Forschungsteams.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Unterstützung für
Maßnahmen, die der Koordinierung oder Unterstützung von
Forschungstätigkeiten und
-strategien dienen (u.
a. Vernetzung, Austausch, grenzüberschreitender Zugang zu
Forschungsinfrastrukturen, Studien, Konferenzen).
Weitere Fördermechanismen
Förderung der „Pionierforschung"
Unterstützung für Projekte, die von
individuellen nationalen oder transnationalen Forschungsteams
durchgeführt werden
Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und Laufbahnentwicklung von
Forschern
Das Instrument wird hauptsächlich für die
Durchführung der Marie-Curie-Maßnahmen eingesetzt werden.
Forschung für spezielle Gruppen (insbesondere KMU)
Unterstützung für
Forschungsprojekte, bei denen der Hauptteil der Forschungsarbeit
von Hochschulen,
Forschungszentren oder
sonstigen Rechtspersonen für spezielle Gruppen, insbesondere KMU
oder KMUVer bände, durchgeführt
wird.
Förderung von Infrastrukturen
Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen. Diese
sind Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleitungen,
die
von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft in allen
Bereichen der Wissenschaft und
Technologie benötigt werden, um
an der Spitze der Forschung zu bleiben und den Ausbau der
Wissensgrundlage und des technologischen Know-hows zu
unterstützen.
EU-Beiträge zu multifinanzierten Initiativen
Unterstützung gemeinsamer nationaler
Forschungsprogramme (ERA-NET und ERA-NET Plus) und
„Gemeinsamer
Technologieinitiativen (JTI): Public Private Partnership.
Förderquote:
·
Forschungsaktivitäten:
bis
zu 50% der erstattungsfähigen Kosten.
Ist die teilnehmende Organisation aber eine
gemeinnützige öffentliche Einrichtung, ein KMU,
eine Universität, höhere Bildungseinrichtung oder eine
Forschungsorganisation, beträgt die Förderrate
bis zu 75%.
·
Sicherheitsbezogene Forschungs- und technologischen
Entwicklungsaktivitäten:
bis zu 75%.
·
Demonstrationsaktivitäten:
bis zu 50% der erstattungsfähigen Kosten .
·
Andere Aktivitäten, einschließlich Management und
Training:
bis
zu 100%
·
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
(und „Marie Curie-Maßnahmen": Programm
„MENSCHEN") bis zu 100%.
·
Maßnahmen der Pionierforschung (IDEAS) des European Research
Councils (ERC):
bis zu 100%.
Förderprogramme der EU
Die finanzielle Unterstützung der EU für
Kleinunternehmen ist entweder direkter oder
indirekter Art. Unter indirekter Unterstützung ist die
Verbesserung des Zugangs zu regelmäßigen geschäftlichen
Investitionen und Umlaufkapital zu verstehen, während eine
direkte Unterstützung meist in Form einer Mitfinanzierung von
Projektaktivitäten geleistet wird.
Indirekte Unterstützung
Diese Unterstützung wird durch
Finanzintermediäre bereitgestellt, die Finanzmittel der EU mit
ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen kombinieren. Obwohl
sie den einzelnen Unternehmen nicht direkt gewährt wird, hilft
sie kleinen Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen.
Zu den Arten der indirekten Finanzierung gehören
Garantien, Eigenkapital und
Mezzaninkapital.
Abgewickelt wird die indirekte Unterstützung im Allgemeinen
über das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation (CIP) der EU und im Speziellen über das
Programm für unternehmerische Initiative und Innovation
(EIP).
Das CIP wird im Auftrag der Europäischen Kommission durch den
Europäischen Investitionsfonds verwaltet, der direkt mit den
Finanzintermediären wie Garantiegesellschaften,
Risikokapitalfonds und anderen Geldgebern zusammenarbeitet, die
auf Mezzaninkapital spezialisiert sind. Diese Institutionen
müssen nachweisen, dass sie im Vergleich zu ihren regulären
Geschäftstätigkeiten ein zusätzliches Risiko eingehen.
Im Zeitraum 2007-2013 wird über die Finanzintermediäre mehr
als 1 Milliarde Euro in den EU-Markt fließen.
Über das CIP können voraussichtlich etwa 500 000 Unternehmen
erreicht werden. Über das CIP können voraussichtlich etwa 500
000 Unternehmen erreicht werden.
Ebenfalls durch Finanzintermediäre ausgeführt wird die
JEREMIE-Initiative, die Bestandteil der
EU-Strukturfonds ist. Durch die Initiative wird der
Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen auf
regionaler und lokaler Ebene in allen Mitgliedstaaten der EU
verbessert. Unternehmen erhalten die Finanzmittel von Banken
oder Risikokapitalfonds, die in den Regionen tätig sind. Die
Initiative hilft nationalen Behörden - mit Unterstützung des
Europäischen Investitionsfonds - Finanzinstrumente zu schaffen.
Die nationalen und lokalen Verwaltungsbehörden stellen
ihrerseits Informationen über Finanzintermediäre bereit.
Direkte Unterstützung
In der Regel erhalten Unternehmen
direkte Unterstützung in Form von Zuschüssen,
die einen Teil der Kosten für ein Projekt decken, über einen
einzigen Kontaktpunkt.
Unternehmen können diese Unterstützung beantragen, indem sie
an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
teilnehmen. Die eingereichten Projekte werden
evaluiert, und die erfolgreichen Bewerber erhalten entsprechende
Zuschüsse.
Die Finanzmittel für die direkte Unterstützung stammen aus
verschiedenen EU-Programmen:
Forschung und Entwicklung: Siebtes
Rahmenprogramm (7. RP)
Dieses
übergeordnete Programm wird von der Europäischen Kommission
verwaltet und enthält sämtliche forschungsbezogenen
EU-Finanzmittel.
Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden rund 50 Milliarden
Euro bereitgestellt, von denen 15 % kleinen Unternehmen
zugute kommen sollen.
Allgemeine und berufliche Bildung: Programm
für lebenslanges Lernen
Mit einem Budget von nahezu 7
Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 bietet das
Programm für lebenslanges Lernen Finanzmittel sowohl für das
Lernen am Arbeitsplatz (z. B. Leonardo da Vinci-Programm) als
auch außerhalb des Arbeitsplatzes für alle Lebensabschnitte.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
verwaltet die zentralen Aktivitäten des Programms (die
dezentralen Aktivitäten werden von nationalen Agenturen
verwaltet).
Umwelt: LIFE+
Mit einem Budget von 2,1 Milliarden
Euro für den Zeitraum 2007-2013 bietet LIFE+
Unterstützung speziell für Umwelt- und Naturschutzprojekte. Das
Programm wird von der Europäischen Kommission verwaltet.
Energie: Intelligente Energie - Europa
Dieses Programm bezuschusst
Verbesserungen auf dem EU-Energiemarkt mit dem Ziel, Energie
einzusparen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Es
ist Bestandteil des CIP (2007-2013) und verfügt über ein Budget
in Höhe von 730 Millionen Euro.
Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
verwaltet die im Rahmen dieses Projekts bezuschussten Projekte
und Veranstaltungen.
Verkehr: Marco Polo
Mit diesem Programm wird nachhaltiger
und kostengünstiger Verkehr gefördert, indem neue Konzepte wie
"Meeresautobahnen" und Maßnahmen gegen Verkehrsinfarkte
unterstützt werden.
Mit einem Haushalt von400 Millionen Euro für
den Zeitraum 2007-2013 deckt dieses Programm auch Nachbarländer
der EU ab. Es wird von der Exekutivagentur für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verwaltet.
Optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten
für Existenzgründer und UnternehmeR: Unser
fördermittelcheck
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