| ETC, ETC Excellent Tax&Corporation Management Ltd,Offshore Firma, Offshore company, Steuern Ausland, Firmengründung Ausland | ||||||
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Organisation der ETC: Excellent
Tax&Corporation Management
Beratung der Mandanten im Vorfeld einer Firmengründung/ Steuergestaltung Die ETC beschäftigt Spezialisten für internationales Steuerrecht (Steuerberater mit Fachausbildung internationales Steuerrecht, Anwälte,LL.M.(Tax), und/oder Betriebswirte mit Zusatzausbildungen) und/oder Honorar-Berater mit gleichen Qualifikationen. Für spezielle Aufgaben (Z.B. Verschmelzung von Gesellschaften, EU-Fusionsrichtlinie,§23 UmwStG) greift die ETC auf Honorar-Steuerberater mit spezieller Qualifikation zurück. So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt. So ist mit den Jahren ein Netzwerk von hochspezialisierten Beratern entstanden, welches sich in Punkto Qualität durchaus mit den Großen dieser Branche (z.B. KPMG) vergleichen kann. Beratung in Hamburg Da Verwaltung und Management der ETC in London belegen ist, ergänzend Honorar-Steuerberater für die ETC tätig sind, haben wir uns in Deutschland (Hamburg) für die Anbindung an das Excellent Business Center am Neuen Wall entschieden. Hier haben wir zwei Büros angemietet und nutzen die Infrastruktur des Business Centers (Konferenzräume, Schulungsräume,Gemeinschaftsküche usw). Mandanten werden in den Konferenzräumen des Business Centers vom jeweilig zuständigen Spezialisten beraten. Im Falle von hochkomplexen Sachverhalten führt ein Kollege zunächst eine allgemeine Beratung durch, anschließend wird diese Thematik mit den jeweiligen Spezialisten besprochen und dem Mandanten Lösungsmodelle offeriert. Vergleichen Sie diese Vorgehensweise ruhig mit dem "Hausarztprinzip", der seinen Patienten dann an die jeweiligen Spezialisten (z.B. Internist, Neurologe) überweißt. Nur so ist eine optimale Beratung des Mandanten bei komplexen Sachverhalten sichergestellt. Lesen Sie zu dieser Thematik auch: Steuerliche Expertisen/Gutachten der ETC
Durchführung der Firmengründungen im Ausland Die Firmengründungen im Ausland (z.B. Zypern,Schweiz,VAE usw) übernehmen die Netzwerkpartner der ETC in den jeweiligen Ländern. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Rechtsanwalts-oder Steuerkanzleien im Sitzstaat der Gesellschaft. Natürlich realisiert die ETC London Firmengründungen in England und/oder das UK-Insoverfahren und/oder den Non-Dom.Status in eigener Regie. Beratung, Realisierung und Auftragserteilung Zunächst beraten wir unsere Mandanten in Hamburg, London oder auf Wunsch beim Mandanten vor Ort. Die Kosten für eine steuerliche Beratung sehen Sie hier.. Beauftragen Sie die ETC z.B. mit einer Firmengründung im Ausland, so zeichnen Sie den Vertrag mit der ETC London und überweisen den Kollegen das Geld. Die Kollegen in England realisieren dann die Firmengründung über die jeweilige Steuer-oder Anwaltskanzlei im Sitzstaat der Gesellschaft. Gemäß den internen Vereinbarungen vergüten die Kollegen in London die zuständige Kanzlei im Sitzstaat. Die fälligen Jahresgebühren (z.B. für Treuhand-Dienste, Registered Office usw.) überweisen unsere Mandanten dann ab dem zweiten Jahr direkt an die zuständige Kanzlei im Sitzstaat. -Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl): Kontakt zur ETC: Deutschsprachige Mandanten erreichen uns über die Repräsentanz der ETC in Germany/Hamburg: Tel: 040/822186-470, Fax: 040/822186-450
Ein Berater der ETC ruft Sie dann zurück. Sie können auch das nachfolgende Kontaktformular ausfüllen:
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