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Holdinggesellschaft in Dänemark
Holdingstandort Dänemark
Besteuerung vereinnahmter
Beteiligungserträge der Holding Schachtelprivileg:
Steuerfreistellung für Gewinnausschüttungen inländischer und
ausländischer Kapitalgesellschaften an eine dänische Holding, bzw.
Mutter-Kapitalgesellschaft. Voraussetzungen: Die Dividenden
erhaltende Kapitalgesellschaft hält mindestens 20% der Anteile an der
ausschüttenden Gesellschaft Die Mindesthaltedauer
beträgt 12 Monate Es wird keine
ausreichende Vorbelastung der Dividende im Ausland vorausgesetzt.
Besteuerung der Ausschüttung aus der
Holdinggesellschaft Ausschüttung an
Inländer: Quellensteuerbelastung von 19,8%. Keine
Quellensteuer wird bei Ausschüttung an eine inländische
Muttergesellschaft erhoben, die eine Beteiligung von mindestens 20%
gehalten hat. Ausschüttung an Ausländer: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, also keine Quellensteuer innerhalb der EU. Dividenden an Mütter in Länder ohne DBA mit Dänemark unterliegen der vollen (nicht rückforderbaren) Quellensteuer von 28%. Im DBA-Fall reduziert sich die Quellensteuer auf 20% bis 0%, je nach DBA.
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