|
Firmengründung BVI-
British Virgin Islands (Offshore
Gesellschaft gründen)
Firmengründung BVI: Kurzübersicht
Firmengründung British Virgin Islands
|
Exempt Company |
One-Shore-Gesellschaft |
DBAs |
Sonst |
| Ja.
Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge
erwirtschaften bleiben steuerfrei. |
15%
Ertragssteuern |
Double
tax treaties with the UK, Japan and Switzerland;
Abkommen für Auskünfte in Steuerangelegenheiten mit der USA
|
Beachte
allgemein G20-Abkommen |
Firmengründung BVI und Dienstleistungen
unserer Kanzlei
-
Gründung der Gesellschaft
über eine Steuer-oder Anwaltskanzlei im Sitzstaat der
Gesellschaft,Apostille, beglaubigte Übersetzungen der
Registerunterlagen
-
Dokumentation des exempt Status
gegenüber den Behörden, bei Gesellschaften die nur außerhalb des
Sitzstaates Geschäfte tätigen und somit keiner Besteuerung
unterliegen (Offshore-Company, i.d.R. die Rechtsform der IBC)
-
Treuhand-Direktor in der
Gründungsphase oder
ständig präsenter Treuhand-Direktor, ergänzend/und/oder
angestellter Direktor
-
Treuhand-Shareholder oder
Inhaberaktien
-
Registered Office,Headoffice
bis Büro (Headoffice: Zustellbare Postadresse, auch für
Einschreiben,Firmenschild,eigene Telefonnummer mit persönlicher
Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten,Fax)
-
Bei Onshore-Gesellschaften:
Buchhaltung und Jahresabschluss über Steuerkanzlei im Sitzstaat
-
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft,inkl.
Onlinebanking, Kreditkarte und Schecks
-
Anlagekonto der Gesellschaft in der
Schweiz, ohne das eine Zweigniederlassung in der
Schweiz erforderlich ist (sonst i.d.R. zwingend erforderlich)
-
EU-Konto der Gesellschaft auf Zypern,
inkl. Onlinebankinig und Kreditkarte, auch bei Inhaberaktien.
Eine Zweigniederlassung auf Zypern (EU-Teil) ist nicht
erforderlich, ebenso braucht der wirtschaftlich Berechtigte
nicht nach Zypern reisen
-
Steuerliche Beratung, auch im
Rahmen der "verbundenen Unternehmen"
-
Gründung von Offshore-Trust
und/oder Stiftungen BVI
-
Bei Betriebsstätten-Installation
mit qualifizierten Geschäftsbetrieb im Offshore-Staat:
Suche nach Büroräumen,Visa-Regelungen/Erteilung für
Geschäftsführer und Angestellte,Buchhaltung und
Jahresabschluss,Lohnbuchhaltung
Kurzübersicht
Firmengründung BVI- Gesellschaftsrechtliche Ebene:
- DBA-Sachverhalt: Nur mit UK, Japan
und der Schweiz. Abkommen für Auskünfte in Steuerangelegenheiten mit
der USA. Beachte allgemein G20-Abkommen.
- EU-Niederlassungsfreiheit: Nein
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
anwendbar: Nein
- Exempt Company-Gründung möglich:
JA
- Steuern Exempt Company: Null
- Steuersatz One-Shore-Gesellschaften:
15%
- Bankgeheimnis: Sehr gut, in der
Verfassung verankert
- Fiskalische Auslieferungsabkommen:
Nein,nur mit USA
- Steuer auf Fremdquelleneinkommen:
Nein
- Politische Risiken: Keine
- Inhaber-Aktien: Ja
Firmengründung BVI und Abkommen in
Steuerangelegenheiten
The British Virgin Islands have double tax
treaties with the UK, Japan and Switzerland; in the last two cases,
this means just that the UK's treaty with the countries concerned
has been extended to the BVI. Prior to the introduction of the BVIBC
Act, the benefit of these Double Tax Treaties applied only to BVI
resident companies, which had to take the form of Companies Act
(Cap. 285) Companies. Since the overwhelming majority of BVI
companies took the form of the International Business Company, the
International Limited Partnership or the Trust, all of which were
exempt from taxes and fell outside the ambit of the Double Tax
Treaties, offshore investors were not in a position to use the BVI
Double Tax Treaties.
Since the OECD
recommenced its offshore tax transparency crusade with the
publication of its black/grey/white list, the BVI has entered into
numerous Tax and Information Exchange Agreements to avoid being
branded as an uncooperative tax haven (see below). In addition, an
amendment to the tax agreement with the UK was signed in 2008, and
double tax agreements with seven Nordic countries were signed in
2009.
Allgemeines zur
Firmengründung BVI
|
Art der Offshorefirma
Gesetzgebung für
Offshorefirmen |
IBC - International Business Company
The IBC Ordinance 1984
|
|
Einzahlung Stammkapital |
nicht erforderlich |
|
Offshore Firma Steuern
|
Keine Steuern auf Einkommen von außerhalb der British Virgin
Islands
|
|
Vorratsgesellschaften
|
verfügbar |
|
Shareholders (Aktionäre) |
Mind. 2 erforderlich, registrierte, No par value Aktien (ohne
Nennwert und hinterlegtes Stammkapital) erlaubt |
|
Registered Office / Firmenanschrift
|
Erforderlich, muss im Gründungsland sein |
|
Company Director (Geschäftsführer)
|
Mind. 1 Director erforderlich, der nicht ortsansässig sein muss |
|
Company Secretary (Schriftführer) |
nicht erforderlich
|
|
Nominee (Treuhänder) erlaubt
|
Ja |
|
Meetings (Gesellschafterversammlung) |
Wann und wo die Gesellschafter es für erforderlich halten,
einfacher Mehrheitsbeschluss (51 %) |
|
Geschäftberichte /Bilanzen |
Nicht erforderlich, nicht publiziert |
Informationen
über die British Virgin Islands / Gründung BVI Offshorefirma
Die
British Virgin Islands sind eine Inselgruppe circa 60 Meilen westlich
von Puerto Rico in der Karibik gelegen. Die Gesamtbevölkerung besteht
aus nur 12.000 Einwohnern, wovon 9.000 auf der Hauptinsel Tortola
wohnen. Die wichtigste Einnahmequelle ist der Tourismus. Road Town,
die Hauptstadt, liegt an der Südküste von Tortola. Englisch ist
Verwaltungs- und gesprochene Sprache. Währung ist der US Dollar.
BVI
ist eine sich selbst verwaltende britische Kolonie. Der von der
britischen Königin ernannte Gouverneur handelt in Übereinstimmung mit
dem Executive Council und einem lokalen Ministerpräsidenten.
Großbritannien ist für die Landesverteidigung und Auslandsbeziehungen
zuständig, mischt sich ansonsten aber nicht in die lokalen
Angelegenheiten ein. Die Rechtssprechung basiert auf der Britischen.
Die Infrastruktur ist
hervorragend. Fast alle weltweit bekannten Banken sind auf BVI mit
einer Filiale vertreten. Exzellente Telekommunikationsmöglichkeiten
und Niederlassungen weltweiter Kurierdienste sind verfügbar. Flüge
nach Road Town sind täglich aus den USA verfügbar.
|