Firmengründung im Ausland, Limited gründen, Steueroasen, Firmengründung VAE,Zypern,Schweiz,USA,Offshore,Bank gründen
   

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Firmengründung British Virgin Islands, BVI (Offshore Gesellschaft gründen)

Grundlegend

BVI hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, mithin nicht mit Deutschland. In Rechtsfolge aus deutscher Sicht: Das Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland definiert sich über §§ 12/13 AO: Ein ständiger Vertreter, eine Repräsentanz oder ein Warenlager löst in Deutschland eine steuerliche Betriebsstätte aus (anders bei DBA-Sachverhalten). Ergänzend: Die ausländische Betriebsstätte wird nur anerkannt, wenn dort ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert ist. Es tritt insgesamt die Umkehr der Beweislast in Kraft, das deutsche Finanzamt kann eine Ansässigkeitsbescheinigung vom ausländischen Finanzamt einholen oder verlangen, dass diese beigebracht wird. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie nicht anwendbar.

Vorteile wären: Kein Rechtshilfeabkommen oder fiskalisches Auslieferungsabkommen mit anderen Ländern.

Wann machen Offshore-Gesellschaften für den z.B. deutschen Mandanten Sinn?:

  • Wenn das (deutsche) Finanzamt die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nicht tätigen kann, z.B.: Kein ständiger Vertreter, kein Repräsentant, kein Warenlager in Deutschland, kein Geldfluss vom Offshore-Land nach Deutschland, kein Geldfluss in den Offshore-Staat, keine Annahme das die geschäftliche Oberleitung in Wahrheit in Deutschland ist.

  • Wenn die Offshore-Gesellschaft Eigner/Shareholder einer EU-Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt ist. Im geschäftlichen Verkehr tritt dann allein die EU-Gesellschaft oder die Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt auf. Dieses insbesondere bei Ländern, die ein liberales Verhältnis zu Offshore-Gesellschaften haben und keine Regelungen analog der deutschen AO kennen (England, Zypern, Spanien bei Holding).

  • Wenn im Offshore-Staat ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter) und aktive geschäftliche Tätigkeiten entfaltet werden

Allgemeines zur Firmengründung BVI

Für deutsche Mandanten eignet sich eine BVI-Gesellschaft insbesondere als Shareholder einer EU-Gesellschaft oder Rechnungssteller an eine EU-Gesellschaft (z.B. an eine englische Limited), sofern nicht deutsche Firma, und/oder isoliert, sofern Vertragsbeziehungen ausschließlich mit Nicht-deutschen natürlichen und/oder juristischen Personen realisiert werden. Steuertatbeständlich sind aus deutscher Sicht folgende Konstellationen zu vermeiden: Die BVI-Gesellschaft als Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft (Ausnahme: In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb auf BVI und aktive Einkünfte in Anlehnung an 8 AStG);..eine deutsche natürliche oder juristische Person hält offiziell Anteile, ergänzend hat beherrschenden Einfluss. Die Repräsentanz einer BVI Gesellschaft in Deutschland ist ergänzend NICHT möglich.

Art der Offshorefirma
Gesetzgebung für Offshorefirmen

IBC - International Business Company
The IBC Ordinance 1984

 

Einzahlung Stammkapital

nicht erforderlich

Offshorefirma Steuern 

 

Keine Steuern auf Einkommen von ausserhalb der British Virgin Islands

 

Vorratsgesellschaften

 

verfügbar

Shareholders (Aktionäre)

Mind. 2 erforderlich, registrierte, No par value Aktien (ohne Nennwert und hinterlegtes Stammkapital) erlaubt

Registered Office / Firmenanschrift

 

Erforderlich, muss im Gründungsland sein

Company Director (Geschäftsführer)

 

Mind. 1 Director erforderlich, der nicht ortsansässig sein muss

Company Secretary (Schriftführer)

nicht erforderlich

 

Nominee (Treuhänder) erlaubt

 

Ja

Meetings (Gesellschafterversammlung)

Wann und wo die Gesellschafter es für erforderlich halten, einfacher Mehrheitsbeschluss (51 %) 

Geschäftberichte /Bilanzen 

Nicht erforderlich, nicht publiziert

 Informationen über die British Virgin Islands / Gründung BVI Offshorefirma

Die British Virgin Islands sind eine Inselgruppe circa 60 Meilen westlich von Puerto Rico in der Karibik gelegen. Die Gesamtbevölkerung besteht aus nur 12.000 Einwohnern, wovon 9.000 auf der Hauptinsel Tortola wohnen. Die wichtigste Einnahmequelle ist der Tourismus. Road Town, die Hauptstadt, liegt an der Südküste von Tortola. Englisch ist Verwaltungs- und gesprochene Sprache. Währung ist der US Dollar.
BVI ist eine sich selbst verwaltende britische Kolonie. Der von der britischen Königin ernannte Gouverneur handelt in Übereinstimmung mit dem Executive Council und einem lokalen Ministerpräsidenten. Großbritannien ist für die Landesverteidigung und Auslandsbeziehungen zuständig, mischt sich ansonsten aber nicht in die lokalen Angelegenheiten ein. Die Rechtssprechung basiert auf der Britischen.
Die Infrastruktur ist hervorragend. Fast alle weltweit bekannten Banken sind auf BVI mit einer Filiale vertreten. Exzellente Telekommunikationsmöglichkeiten und Niederlassungen weltweiter Kurierdienste sind verfügbar. Flüge nach Road Town sind täglich aus den USA verfügbar.

Die wichtigsten Vorteile sind:

Anonymität
Geheimhaltung Ihrer persönlichen Daten durch Rechtsanwalt
Diskretion
höchste Stufe an Datenschutz
garantierter Haftungsschutz ohne Stammkapitalpflicht
Steuerbefreiung
keine Besteuerung jedweder Einkünfte
Verwaltungsbefreiung
keine Buchführungspflicht
keine Bilanzierungspflicht
keine Beleg-Aufbewahrung
keine Betriebsrechenschaft
kein Nachweis der Mittelverwendung
keine Steuerberaterkosten
keine Betriebsprüfungen
keine Befähigungsnachweise
nahezu jede Geschäftstätigkeit erlaubt
 

 

 
 
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/

Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG - Aktiveinkünfte AStG - EU-Niederlassungsfreiheit - Schachtelprivilegien  - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie - Doppelbesteuerungsabkommen - Organschaftsmodell, Fragestellungen zum Thema "Wie bekomme ich das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus"  - UK Limited allgemein, Ltd Betriebsstätte UK, Ltd Betriebsstätte nicht UK, Zypern Limited, Malta, Holdingmodell, Spanien, S.L., Kanarische Sonderzone, Auswandern, Deutsche GmbH , Dubai, Schweiz, -Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland,  Durchführung des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich - Gründung von Banken im Ausland, Gründung von Versicherungsgesellschaften im Ausland, zentral Isle of Man  - Wettlizenzen, Spielcasino-Lizenzen EU und International , Kapitalisierung von Gesellschaften, vorbörsliche Emission, Börsengang und Bafin-Beratung