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Firmengründung
British Virgin Islands, BVI (Offshore
Gesellschaft gründen)
Grundlegend
BVI hat kein
Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, mithin nicht mit
Deutschland. In Rechtsfolge aus deutscher Sicht: Das Vorliegen einer
Betriebsstätte in Deutschland definiert sich über §§ 12/13 AO: Ein
ständiger Vertreter, eine Repräsentanz oder ein Warenlager löst in
Deutschland eine steuerliche Betriebsstätte aus (anders bei
DBA-Sachverhalten). Ergänzend: Die ausländische Betriebsstätte wird
nur anerkannt, wenn dort ein in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb installiert ist. Es tritt insgesamt die Umkehr der
Beweislast in Kraft, das deutsche Finanzamt kann eine
Ansässigkeitsbescheinigung vom ausländischen Finanzamt einholen oder
verlangen, dass diese beigebracht wird. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
nicht anwendbar.
Vorteile wären: Kein
Rechtshilfeabkommen oder fiskalisches Auslieferungsabkommen mit
anderen Ländern.
Wann machen
Offshore-Gesellschaften für den z.B. deutschen Mandanten Sinn?:
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Wenn das (deutsche) Finanzamt die
Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nicht tätigen kann, z.B.: Kein
ständiger Vertreter, kein Repräsentant, kein Warenlager in
Deutschland, kein Geldfluss vom Offshore-Land nach Deutschland, kein
Geldfluss in den Offshore-Staat, keine Annahme das die geschäftliche
Oberleitung in Wahrheit in Deutschland ist.
-
Wenn die Offshore-Gesellschaft
Eigner/Shareholder einer EU-Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft mit
DBA-Sachverhalt ist. Im geschäftlichen Verkehr tritt dann allein die
EU-Gesellschaft oder die Gesellschaft mit DBA-Sachverhalt auf.
Dieses insbesondere bei Ländern, die ein liberales Verhältnis zu
Offshore-Gesellschaften haben und keine Regelungen analog der
deutschen AO kennen (England, Zypern, Spanien bei Holding).
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Wenn im Offshore-Staat ein in
kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert
wird (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter) und
aktive geschäftliche Tätigkeiten entfaltet werden
Allgemeines zur
Firmengründung BVI
Für deutsche Mandanten eignet sich eine
BVI-Gesellschaft insbesondere als Shareholder einer EU-Gesellschaft
oder Rechnungssteller an eine EU-Gesellschaft (z.B. an eine englische
Limited), sofern nicht deutsche Firma, und/oder isoliert, sofern
Vertragsbeziehungen ausschließlich mit Nicht-deutschen natürlichen
und/oder juristischen Personen realisiert werden. Steuertatbeständlich
sind aus deutscher Sicht folgende Konstellationen zu vermeiden: Die
BVI-Gesellschaft als Gesellschafter einer deutschen
Kapitalgesellschaft (Ausnahme: In kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb auf BVI und aktive Einkünfte in Anlehnung an 8
AStG);..eine deutsche natürliche oder juristische Person hält
offiziell Anteile, ergänzend hat beherrschenden Einfluss. Die
Repräsentanz einer BVI Gesellschaft in Deutschland ist ergänzend NICHT
möglich.
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Art der Offshorefirma
Gesetzgebung für
Offshorefirmen |
IBC - International Business Company
The IBC Ordinance 1984
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Einzahlung Stammkapital |
nicht erforderlich |
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Offshorefirma Steuern
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Keine Steuern auf Einkommen von ausserhalb der British Virgin
Islands
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Vorratsgesellschaften
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verfügbar |
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Shareholders (Aktionäre) |
Mind. 2 erforderlich, registrierte, No par value Aktien (ohne
Nennwert und hinterlegtes Stammkapital) erlaubt |
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Registered Office / Firmenanschrift
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Erforderlich, muss im Gründungsland sein |
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Company Director (Geschäftsführer)
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Mind. 1 Director erforderlich, der nicht ortsansässig sein muss |
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Company Secretary (Schriftführer) |
nicht erforderlich
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Nominee (Treuhänder) erlaubt
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Ja |
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Meetings (Gesellschafterversammlung) |
Wann und wo die Gesellschafter es für erforderlich halten,
einfacher Mehrheitsbeschluss (51 %) |
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Geschäftberichte /Bilanzen |
Nicht erforderlich, nicht publiziert |
Informationen
über die British Virgin Islands / Gründung BVI Offshorefirma
Die
British Virgin Islands sind eine Inselgruppe circa 60 Meilen westlich
von Puerto Rico in der Karibik gelegen. Die Gesamtbevölkerung besteht
aus nur 12.000 Einwohnern, wovon 9.000 auf der Hauptinsel Tortola
wohnen. Die wichtigste Einnahmequelle ist der Tourismus. Road Town,
die Hauptstadt, liegt an der Südküste von Tortola. Englisch ist
Verwaltungs- und gesprochene Sprache. Währung ist der US Dollar.
BVI
ist eine sich selbst verwaltende britische Kolonie. Der von der
britischen Königin ernannte Gouverneur handelt in Übereinstimmung mit
dem Executive Council und einem lokalen Ministerpräsidenten.
Großbritannien ist für die Landesverteidigung und Auslandsbeziehungen
zuständig, mischt sich ansonsten aber nicht in die lokalen
Angelegenheiten ein. Die Rechtssprechung basiert auf der Britischen.
Die
Infrastruktur ist hervorragend. Fast alle weltweit bekannten Banken
sind auf BVI mit einer Filiale vertreten. Exzellente
Telekommunikationsmöglichkeiten und Niederlassungen weltweiter
Kurierdienste sind verfügbar. Flüge nach Road Town sind täglich aus
den USA verfügbar.
Die wichtigsten
Vorteile sind:
Anonymität
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Geheimhaltung Ihrer
persönlichen Daten durch Rechtsanwalt |
Diskretion |
höchste Stufe an
Datenschutz |
garantierter
Haftungsschutz ohne Stammkapitalpflicht |
Steuerbefreiung |
keine Besteuerung
jedweder Einkünfte |
Verwaltungsbefreiung |
keine
Buchführungspflicht |
keine
Bilanzierungspflicht |
keine
Beleg-Aufbewahrung |
keine
Betriebsrechenschaft |
kein Nachweis der
Mittelverwendung |
keine
Steuerberaterkosten |
keine
Betriebsprüfungen |
keine
Befähigungsnachweise |
nahezu jede
Geschäftstätigkeit erlaubt |
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