| Firmengründung im Ausland, Limited gründen, Steueroasen, Firmengründung VAE,Zypern,Schweiz,USA,Offshore,Bank gründen | ||||||
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Limited gründen bei
Insolvenz-Überschuldung: Geschäftlicher Neubeginn
Strategie zum geschäftlichen Neubeginn.. Es bestehen verschiedene Strategien für den geschäftlichen Neubeginn, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, z.B. nach Überschuldung/Insolvenz der Personengesellschaft oder juristischen Person. Unser „Berliner Modell“ offeriert dem Mandanten einen Vermögensschutz durch Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland, garantierter Kontoeröffnung und einem Treuhand-Shareholder (juristische Person, Steuerberater-Rechtsanwälte) und/oder Treuhand-Direktor. Es eignet sich daher insbesondere für Unternehmen, deren Gegenstand gemäß 5 DBA eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslöst. Abgrenzung Das Modell grenzt sich von unserem Basis-Paket UK Limited insoweit ab, dass beim Basis-Paket eine steuerliche Betriebsstätte in England installiert wird und somit zusätzlich i.d.R. steuerliche Vorteile generiert werden können, mithin/ergänzend ein Engländer treuhänderisch als Direktor der Gesellschaft auftritt und eine englische juristische Person als Treuhand-Shareholder. Das Basis-Paket UK Ltd eignet sich i.d.R. nur, sofern der Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland/Österreich nicht zwingend eine steuerliche Betriebsstätte nach DBA auslöst. Das Modell grenzt sich mithin von dem Modell „Insolvenzverfahren Frankreich oder England“ insoweit ab, dass der Schuldner beim Insolvenzverfahren im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Frankreich oder England verlagert, um in den Genuss der kurzen Wohlverhaltensperioden zu kommen. Dienstleistungen und Gebühren
*Treuhand-Direktor: Domizilierung zwingend am Business Center oder Ort des Treuhand-Direktors. Eingehende Post geht über den Treuhand-Direktor, Post vom Finanzamt/Sozialversicherungsträger/Amtsgerichten wird geöffnet. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuervoranmeldung usw.. über die Kanzlei des Treuhand-Direktors. Hintergrund: Trotz Treuhandvertrag besteht nach deutschem Recht das Risiko der Mithaftung des Treuhand-Direktors. Zielgruppen: Mandanten im Insolvenzverfahren, schlechte Bonität und/oder Abgabe der E.V., bzw. Gewerbeverbot. Der Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit löst eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland aus.
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