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  Limited gründen bei Insolvenz-Überschuldung: Geschäftlicher Neubeginn

Index Limited

Strategie zum geschäftlichen Neubeginn..

Es bestehen verschiedene Strategien für den geschäftlichen Neubeginn, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, z.B. nach Überschuldung/Insolvenz der Personengesellschaft oder juristischen Person. Unser „Berliner Modell“ offeriert dem Mandanten einen Vermögensschutz durch Gründung einer englischen Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in Deutschland, garantierter Kontoeröffnung und einem Treuhand-Shareholder (juristische Person, Steuerberater-Rechtsanwälte) und/oder Treuhand-Direktor. Es eignet sich daher insbesondere für Unternehmen, deren Gegenstand gemäß 5 DBA eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslöst.

Abgrenzung

Das Modell grenzt sich von unserem Basis-Paket UK Limited insoweit ab, dass beim Basis-Paket eine steuerliche Betriebsstätte in England installiert wird und somit zusätzlich i.d.R. steuerliche Vorteile generiert werden können, mithin/ergänzend ein Engländer treuhänderisch als Direktor der Gesellschaft auftritt und eine englische juristische Person als Treuhand-Shareholder. Das Basis-Paket UK Ltd eignet sich i.d.R. nur, sofern der Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland/Österreich nicht zwingend eine steuerliche Betriebsstätte nach DBA auslöst.

Das Modell grenzt sich mithin von dem Modell „Insolvenzverfahren Frankreich oder England“ insoweit ab, dass der Schuldner beim Insolvenzverfahren im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Frankreich oder England verlagert, um in den Genuss der kurzen Wohlverhaltensperioden zu kommen.

Dienstleistungen und Gebühren

  • 1. Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. registriertes Büro England (registered office) für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 99,00 Euro/Jahr), inkl. der Broschüre "Führen einer Limited in Deutschland": 518,00 Euro netto
  • 2. Englische Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl. Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem staatlich geprüften Übersetzer (wird benötigt zur Anmeldung beim Gewerbeamt, Handelsregister und i.d.R. bei Banken): 290,00 Euro netto
  • 3. Stellung des Sekretärs (Company Secretary): 190,00 Euro netto, ab dem zweiten Jahr 119,00 Euro pro Jahr
  • 4. Treuhand-Shareholder/Gesellschafter (eine juristische Person, Limited, tritt treuhänderisch als Shareholder/Gesellschafter auf): 900,00 Euro netto/Jahr. Einmalige Verwaltungspauschale + 500,00 Euro. Im ersten Jahr also: 1.400,00 Euro zzgl. MWSt
  • 5. Handelsregistereintrag der Limited in Berlin, garantierte Kontoeröffnung unabhängig von der Bonität des Direktors (Commerzbank Berlin), Anbindung ebuero Berlin/Domizilierung: Zzgl. 500,00 Euro+ MWSt, zzgl. ebüro Berlin (79,00 Euro pro Monat)
  • 6. Optional: Treuhänder-Direktor: Eine natürliche Person tritt treuhänderisch als Direktor auf. Gebühren: 290,00 Euro+ MWSt pro Monat, ein Jahr im Voraus zu leisten. Möglich ist auch die Zahlung "6 Monate im Voraus", gegen 7% Aufschlag. Eine solche Tätigkeit ist mit Auflagen verbunden*.

*Treuhand-Direktor: Domizilierung zwingend am Business Center oder Ort des Treuhand-Direktors. Eingehende Post geht über den Treuhand-Direktor, Post vom Finanzamt/Sozialversicherungsträger/Amtsgerichten wird geöffnet. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuervoranmeldung usw.. über die Kanzlei des Treuhand-Direktors. Hintergrund: Trotz Treuhandvertrag besteht nach deutschem Recht das Risiko der Mithaftung des Treuhand-Direktors.

Zielgruppen:

Mandanten im Insolvenzverfahren, schlechte Bonität und/oder Abgabe der E.V., bzw. Gewerbeverbot. Der Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit löst eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland aus.

 

 

 
 
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