| Vermögensverwaltungsgesellschaft Belize, Finanzdienstleistungsgesellschaft, Offshore Vermögensverwaltungsgesellschaft | ||||||
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Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften: Vermögensverwaltungsgesellschaft Belize
Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft in Belize darf Kundengelder annehmen, verwalten,anlegen und an die Kunden wieder ausschütten. Grundlage ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf Belize (i.d.R. IBC), die die Erlaubnis als Vermögensverwaltungsgesellschaft erwirkt. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung ist zu beachten, dass im Rahmen von Dienstleistungen der Vermögensverwaltung und/oder Finanzdienstleistungen im Sinne i.d.R. das "Recht des Anbieterstaates" greift, also in Deutschland z.B. das KWG (Kreditwesengesetz). Andere Länder kennen ähnliche gesetzliche Regelungen. Ob- und in welcher Form- nun eine Belize Vermögensverwaltungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen auch an nicht auf Belize Ansässige anbieten darf, hängt von vielen Faktoren ab und ist Bestandteil der Beratung. Vorteilhaft kann sich die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft auf Belize auf der Grundlage folgender Faktoren darstellen:
Gebühren Vermögensverwaltungsgesellschaft
Die Gebühren für eine Gesellschaftsgründung auf Belize sehen Sie unten. Die Gebühren für die Zulassung als Vermögensverwaltungsgesellschaft betragen 21.500 USD. Ein permanenter Treuhand-Direktor (angestellter Direktor) kostet 500 USD pro Monat, die einmalige Verwaltungspauschale beträgt 2.500 USD.
Gebühren Firmengründung Belize Dienstleistungen unserer Kanzlei:
Natürliche Person: Steuerliche Beratung im Rahmen "Verlagerung des Lebensmittelpunktes", Visa-Erteilung,steuerliche Konstellation unter Berücksichtigung Deutsches Außensteuergesetz/AO. Kurzübersicht Firmengründung Belize- Gesellschaftsrechtliche Ebene:
*Exempt Company: Gesellschaft, die nur außerhalb des Sitzstaates Einkünfte generiert und daher keiner Besteuerung unterliegt. Natürliche Person Belize:
Gebühren Firmengründung Belize:
In diesen einmaligen Gründungskosten sind die bereits die Kosten für das "registered office" und den "registered agent" für das Gründungsjahr enthalten. Ebenfalls enthalten: Apostille,notariell beglaubigte Übersetzungen der wichtigsten Gründungsunterlagen,Certifikat of Good Standing und "exempted Status" vor den inländischen Behörden. Für viele Mandanten wichtig: Die Kanzlei auf Belize ist deutschsprachig!
Die üblichen, jährlichen Kosten von insgesamt $ 400,00
werden ab dem 1. Januar des auf die Gründung folgenden Jahres fällig.
Soweit Sie die obigen Treuhand-Dienste bestellen (Treuhand-Direktor und/ oder Treuhand-Gesellschafter) fallen die dort aufgeführten Kosten für die gesamte Laufzeit der Dienstleistung an, fällig und zahlbar jährlich nach dem jeweiligen Gründungsjahr der Gesellschaft, und zwar dann binnen einer Frist von 4 Wochen vor dem Gründungsdatum der Gesellschaft. *Nur Treuhand-Direktor. Soll der Direktor tätig werden (Vertragsunterzeichnung usw..) mit Stundensatz zu 80 USD. -EU-Konto:
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft
bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte.
Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten
nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus.
Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant
braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu
"Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was
i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere
zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur
Eröffnung des Kontos:
1.500,00 Euro
Über uns
Wir- bzw. unsere Netzwerkpartner im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTaxNet) gründen für Mandanten Finanzdienstleistungsgesellschaften mit Genehmigung für Bankdienstleistungen (Vollbank,Bank im Sinne,Offshore Bank) in Deutschland,Schweiz, USA, Neuseeland und Steueroasen-Ländern (Bankgründung Cayman Island,Belize u.a.). Dabei gehen unsere Dienstleistungen von der rechtlichen Beratung (Kreditwesengesetze der Länder,BancActs,Gesellschaftsgründung) über das Genehmigungsverfahren bis zur steuerlichen Beratung (verbundene Unternehmen,Gründung von Holdinggesellschaften usw..). Auch sind wir in der Lage, dem Mandanten ein Online-Bankingsystem für die internetbasierte Zahlungsabwicklung zu installieren. Im Rahmen der Gründung einer Vollbank im Sinne können wir eine anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft für die Bilanzierung,Einhaltung der Regelungen analog Basel II usw. stellen.
Allgemeines zum Thema Banklizenz, eigene Bank gründen
Die Zulassungsvoraussetzungen sind dabei sehr unterschiedlich, insbesondere das erforderliche Stamm- bzw. Einlagekapital der Bank bzw. Vermögensverwaltung. Grundlage ist i.d.R. die Installation einer Aktiengesellschaft nach dem jeweiligen Recht des Sitzstaates, ergänzend die Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft der Bank. Diese Aktiengesellschaft beantragt dann die Zulassung als Finanzdienstleister und/oder Bank. Eine gute Alternative kann die Neuseeland Online Bank sein. Eine Neuseeland Online Bank (richtiger Terminus: Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte) kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Die Gebühren zur Gründung einer Bank bzw. Zulassung als Finanzdienstleister richten sich nach dem Sitzstaat und den Dienstleistungen. Nachfolgend eine Übersicht:
-Banklizenz USA und Schweiz:
Zulassungsgebühren, anwaltliche Gebühren: ca. 150.000,00 Euro/ USD Stamm-Einlagekapital: ca. 5 Mio Euro/USD/CHF, je nach Sitzstaat Erforderlich ist die Gründung einer US INC bzw. Schweizer AG, mit Stamm-/Einlagekapital der Bank. Die Direktoren/Geschäftsführer müssen über eine entsprechende Ausbildung im Bankwesen und Erfahrung im Management einer Bank verfügen. Eine Treuhandstellung der Direktoren ist nicht möglich, mithin müsste der Mandant seinen Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat verlagern bzw. einen im Sitzstaat ansässigen als Direktor einstellen.
-Wertpapierhandelsbank/Investmentbank/Vollbank Deutschland:
Grundlage ist das deutsche Kreditwesengesetz § 32 Abs. 1 KWG und Folge. Wir begleiten Mandanten von der Konzeption bis zur Zulassung der Bank (Bafin). Die Gebühren richten sich nach der "Art der Finanzdienstleistungen" und erforderlichen Dienstleistungen auf unserer Seite. Mithin übernehmen wir die Gründung "der Gesellschaft der Bank", i.d.R. eine deutsche AG, die Bereitstellung der Bankensoftware und Maßnahmen "der steuerlichen Optimierung".
-Finanzdienstleistungslizenz Panama: Zulassungsgebühren, anwaltliche Gebühren: ca. 49.000,00 Euro, ggf. zzgl. Sonderdienste (Treuhand-Geschäftsführung, Domizilierung) Stamm-Einlagekapital: Stammkapital der Panama AG.
-Schwedische Creditunion:
Eine Schwedische Credit Union kann legal Dienstleistungen in der EU anbieten, welche normalerweise nur von voll lizenzierten Banken angeboten werden können, wie z.B. Einlagen annehmen, Darlehen geben, etc., so lange wie sie diese Dienste ausschließlich Mitgliedern der Credit Union gewährt. Ein möglicher Kunde kann automatisch Mitglied werden, wenn er ein Konto eröffnen will, ein Darlehen beantragt oder jeden anderen Service der Credit Union in Anspruch nimmt. Allerdings hat sich die Gesetzeslage in Schweden aufgrund der Einlassungen auf EU-Ebene geändert: Mitglieder einer Schwedischen Credit Union dürfen nur noch einer Berufsgruppe angehören und dürfen nur natürliche Personen sein.
-Neuseeland Onlinebank Eine Neuseeland Onlinebank kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Im Rahmen der Konstellation sind allerdings die Gesetze der Länder, insbesondere das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten. Die Neuseeland Onlinebank kann fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer anerkannten Bank angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“ nicht im Namen geführt werden. Zu den Tätigkeiten einer Finanzgesellschaft können folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber nicht auf diese begrenzt:
Die Gesellschaft unterliegt nicht den Bestimmungen zur Schaffung von Kapitalrücklagen. Direktoren und Aktionäre können jede Nationalität haben, und ihr Wohnsitz kann sich in einem beliebigen Land befinden.
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