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Firmengründung Belize- Offshore Firma gründen

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Firmengründung Belize (Offshore Gesellschaft gründen)

Firmengründung Belize: Kurzübersicht

Exempt Company One-Shore-Gesellschaft DBAs Sonst
Ja. Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaften bleiben steuerfrei. Keine Steuern, sofern das Unternehmen Arbeitsplätze schafft (15 Jahre Steuerfreiheit) Mit England*, Schweden, Dänemark, Österreich und  countries of the Caribbean Community (CARICOM) Beachte allgemein G20-Abkommen, jedoch hat Belize keine Abkommen unterzeichnet

*Das DBA mit England ist derzeit ruhend

Firmengründung Belize-Offshore Firma gründen: Allgemeines

Belize unterhält mit England*, Schweden, Dänemark, Österreich und  countries of the Caribbean Community (CARICOM) ein Doppelbesteuerungsabkommen,sonst mit keinem Land.

Im Nicht-DBA-Sachverhalt:keine Abkommen über Informationen in Steuerangelegenheiten, keine fiskalische Auslieferungs-und/oder Rechtshilfeabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen im Kontext G20. Exempt Companys (Gesellschaften,die nur mit Ausländern Geschäfte tätigen) unterliegen auf Belize keiner Besteuerung. Inhaberaktien sind erlaubt.

Im DBA-Sachverhalt: Es ist davon auszugehen, dass bestehende Doppelbesteuerungsabkommen nicht anwendbar sind,wenn auf Belize eine exempt Company installiert wird, Wirkung also nur bei "One-Shore-Company".

Ob eine Firmengründung in Belize die richtige Gestaltung für den Mandanten ist,hängt von vielen Faktoren und der Ausgestaltung der Gesellschaft ab. Im Nicht DBA-Sachverhalt fehlt die Abschirmwirkung eines DBAs, insbesondere im Kontext der verbundenen Unternehmen. Die EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder Fusionsrichtlinie ist nicht anwendbar.

Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts definiert sich das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland auf der Grundlage §§12/13 AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA. Andere Länder kennen analoge oder vergleichbare Regelungen: Ein Warenlager,eine Repräsentanz oder ein ständiger Vertreter löst mithin eine Betriebsstätte aus, also umgekehrt zum DBA-Sachverhalt.

Unsere Partnerkanzlei auf Belize bietet die Möglichkeit des "permanenten Treuhand-Direktors" und/oder "angestellten Direktors". In den meisten Ländern kann hingegen nur ein Nominee-Direktor angeboten werden. Dieser Faktor spielt im Rahmen der Annahme des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs u.U. eine zentrale Rolle.

Firmengründung Belize und Dienstleistungen unserer Kanzlei bzw. der Netzwerkpartner:

  • Deutschsprachige Gründungkanzlei auf Belize!

  • Gründung der Gesellschaft über Rechtsanwalts-oder Steuerkanzlei im Sitzstaat, Registerunterlagen

  • Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Registerunterlagen

  • Certificate of Good Standing

  • Registered Office bis Büro

  • Treuhand-Direktor in der Gründungsphase (Nominee Direktor) oder ständig präsenter Treuhand-Direktor (bei keinem anderen Offshore-Anbieter möglich,Treuhand-Direktor spricht Deutsch!), Treuhand-Shareholder oder Inhaberaktien

  • Bei Inhaberaktien: Dennoch Kontoeröffnung bei der Zentralbank auf Belize möglich, ohne das der Shareholder bei der Kontoeröffnung anwesend sein muss (ist sonst i.d.R. nicht möglich)

  • Bei exempt Company*: Darstellung des "Exempt-Status" gegenüber der Behörde (GOV), Antrag auf Steuerfreistellung

  • Kontoeröffnung, inkl.. VisaCard und Onlinebanking

  • -EU-Konto: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.

  • Eröffnung Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft,Privatkonto Schweiz

  • Steuerliche Beratung auf "Beiden Seiten" (Mandant und Betriebsstättenland), steuerliche Beratung im Rahmen der verbundenen Unternehmen

  • Bei realer Betriebsstätten-Installation/Verlagerung: Steuerliche Gestaltung,Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigungen für Mitarbeiter und/oder Geschäftsführung,Büro,Lagerhallen und/oder Produktionsstätten

Natürliche Person: Steuerliche Beratung im Rahmen "Verlagerung des Lebensmittelpunktes", Visa-Erteilung,steuerliche Konstellation unter Berücksichtigung Deutsches Außensteuergesetz/AO.

Kurzübersicht Firmengründung Belize- Gesellschaftsrechtliche Ebene:

  • DBA-Sachverhalt: Belize unterhält DBAs mit England,Schweden, Dänemark,Österreich und  countries of the Caribbean Community (CARICOM). Das DBA mit England ist derzeit ruhend. Beachte allgemein G20-Abkommen.
  • EU-Niederlassungsfreiheit: Nein
  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar: Nein
  • Exempt Company*-Gründung möglich: JA
  • Steuersatz Exempt Company*: Null
  • Steuersatz One-Shore-Gesellschaften: Keine Steuern, sofern das Unternehmen Arbeitsplätze schafft (15 Jahre Steuerfreiheit)
  • Bankgeheimnis: Sehr gut, in der Verfassung verankert
  • Fiskalische Auslieferungsabkommen: Nein, keine
  • Steuer auf Fremdquelleneinkommen: Nein
  • Politische Risiken: Keine
  • Öffentliches Register: Im Register steht nur der Name der Company und der Registered Agent. Weitere Auskünfte nicht einsehbar und werden auch nicht erteilt

*Exempt Company: Gesellschaft, die nur außerhalb des Sitzstaates Einkünfte generiert und daher keiner Besteuerung unterliegt.

Natürliche Person Belize:

  • Erbschaftssteuer: Ja
  • Einreisebedingungen: Bezug von 2.000 USD Monatsgehalt oder 1.000 USD Rente/Monat

Gebühren:

Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen.

 

 

 

 
 
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