Banklizenz, eigene Bank gründen
   

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Banklizenz- eigene Bank gründen

Empfehlung:

Im Bereich der ausländischen Banken empfehlen wir aktuell die Gründung einer Neuseeland- Finanzdienstleistungsgesellschaft mit der Genehmigung für Bankgeschäfte.

 

Wir bzw. unsere Netzwerkpartner gründen für Mandanten Gesellschaften mit Bank- und/ oder Finanzdienstleistungslizenz, vorwiegend in folgenden Ländern:

  • Schweden (Schwedische Creditunion und/oder Finanzgruppe)

  • Panama (Panama AG mit Finanzdienstleistungslizenz)

  • Liechtenstein, Vermögensverwaltung

  • Neuseeland Onlinebank

  • Schweiz und USA: Vollbank

  • Deutschland: Wertpapierhandelsbank, Investmentbank, Vollbank

Darüber hinaus offerieren wir Finanzdienstleistern die Auflage eines eigenen Fonds im Offshore-Bereich.

 

Allgemeines zum Thema Banklizenz, eigene Bank gründen

 

Die Zulassungsvoraussetzungen sind dabei sehr unterschiedlich, insbesondere das erforderliche Stamm- bzw. Einlagekapital der Bank bzw. Vermögensverwaltung. Grundlage ist i.d.R. die Installation einer Aktiengesellschaft nach dem jeweiligen Recht des Sitzstaates, ergänzend die Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft der Bank. Diese Aktiengesellschaft beantragt dann die Zulassung als Finanzdienstleister und/oder Bank. Eine gute Alternative kann die Neuseeland Online Bank sein. Eine Neuseeland Online Bank (richtiger Terminus: Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte) kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen.

Die Gebühren zur Gründung einer Bank bzw. Zulassung als Finanzdienstleister richten sich nach dem Sitzstaat und den Dienstleistungen. Nachfolgend eine Übersicht:

 

-Banklizenz USA und Schweiz:

 

Zulassungsgebühren, anwaltliche Gebühren: ca. 150.000,00 Euro/ USD

Stamm-Einlagekapital: ca. 5 Mio Euro/USD/CHF, je nach Sitzstaat

Erforderlich ist die Gründung einer US INC bzw. Schweizer AG, mit Stamm-/Einlagekapital der Bank.

Die Direktoren/Geschäftsführer müssen über eine entsprechende Ausbildung im Bankwesen und Erfahrung im Management einer Bank verfügen. Eine Treuhandstellung der Direktoren ist nicht möglich, mithin müsste der Mandant seinen Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat verlagern bzw. einen im Sitzstaat ansässigen als Direktor einstellen.

 

-Wertpapierhandelsbank/Investmentbank/Vollbank Deutschland:

 

Grundlage ist das deutsche Kreditwesengesetz § 32 Abs. 1 KWG und Folge. Wir begleiten Mandanten von der Konzeption bis zur Zulassung der Bank (Bafin). Die Gebühren richten sich nach der "Art der Finanzdienstleistungen" und erforderlichen Dienstleistungen auf unserer Seite. Mithin übernehmen wir die Gründung "der Gesellschaft der Bank", i.d.R. eine deutsche AG, die Bereitstellung der Bankensoftware und Maßnahmen "der steuerlichen Optimierung".

 

-Finanzdienstleistungslizenz Panama:

Zulassungsgebühren, anwaltliche Gebühren: ca. 49.000,00 Euro, ggf. zzgl. Sonderdienste (Treuhand-Geschäftsführung, Domizilierung) 

Stamm-Einlagekapital: Stammkapital der Panama AG.

 

-Schwedische Creditunion:

 

Eine Schwedische Credit Union kann legal Dienstleistungen in der EU anbieten, welche normalerweise nur von voll lizenzierten Banken angeboten werden können, wie z.B. Einlagen annehmen, Darlehen geben, etc., so lange wie sie diese Dienste ausschließlich Mitgliedern der Credit Union gewährt. Ein möglicher Kunde kann automatisch Mitglied werden, wenn er ein Konto eröffnen will, ein Darlehen beantragt oder jeden anderen Service der Credit Union in Anspruch nimmt. Allerdings hat sich die Gesetzeslage in Schweden aufgrund der Einlassungen auf EU-Ebene geändert: Mitglieder einer Schwedischen Credit Union dürfen nur noch einer Berufsgruppe angehören und dürfen nur natürliche Personen sein.

 

-Neuseeland Onlinebank

Eine Neuseeland Onlinebank kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Im Rahmen der Konstellation sind allerdings die Gesetze der Länder, insbesondere das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten.

Die Neuseeland Onlinebank kann fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer anerkannten Bank angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“ nicht im Namen geführt werden. Zu den Tätigkeiten einer Finanzgesellschaft können folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber nicht auf diese begrenzt:

  • Einlagengeschäfte und Kreditvergabe
  • Debitkarten- und Kreditkartenservice
  • Ausgabe von Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten
  • Service im Bereich des Cash Managements
  • Girokonten
  • Scheckkonten
  • Sparkonten
  • Termingeld
  • Herausgabe von CDs
  • Banküberweisungen
  • Zahlungsabwicklung
  • Fondsmanagement
  • Investitionsmarketing

Die Gesellschaft unterliegt nicht den Bestimmungen zur Schaffung von Kapitalrücklagen. Direktoren und Aktionäre können jede Nationalität haben, und ihr Wohnsitz kann sich in einem beliebigen Land befinden.

 

 
 
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/

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