| Anlageberatung, Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Zulassung Deutschland, KWG, Vermögensverwaltungsgesellschaft Deutschland, Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland | ||||||
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Zulassung nach KWG in Deutschland: Anlageberatung, Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung (Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß Deutschem KWG)
Die Lizenz für Anlageberatung und –Vermittlung sowie
Finanzportfolioverwaltung, d.h.nicht auf eigene Rechnung und Eigentum
oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden (Gruppe II), setzt
eine Erlaubnis nach § 32 KWG voraus. Die Zulassung erfordert ein
Anfangskapital von mindestens € 125.00,00 sowie zwei fachlich und
persönlich geeigneten Geschäftsleiter. Anforderungen an einen Businessplan (BP):
Für das gesamte Lizenzierungsverfahren veranschlagen wir ein Pauschalhonorar von € 18.000,00 Euro. Unsere Leistung im Verfahren beinhalten dabei: die Beibringung der notwendigen Unterlagen, Beantragung der Lizenz, Beratung bei Teil 2. des BP, Redigieren des BP und Prüfung auf Kohärenz, Kommunikation mit den Behörden, Begleitung zum Termin bei der BaFin (vorzugsweise Stuttgart oder – falls erforderlich – Frankfurt) inkl. Reisekosten. Kosten Dritter sind hiervon ausgenommen, insbesondere die Antragsgebühren bei der BaFin (iHv € 2.000), ggf. Rating nach Solvabilitätsverordnung und/oder Liquiditätsverordnung. Bitte klären Sie, ob Sie in der Lage sind, eigene Bewertungen nach LiqV (http://bundesrecht.juris.de/liqv/index.html) und SolV (http://bundesrecht.juris.de/solvv/index.html) vorzunehmen oder ob Sie hierbei unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Unsere anwaltliche Kostennote würde in diesem Falle 290,00 Euro/netto/Std. betragen.
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