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Seminar:
Internationale
Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung
1. Ansätze zur steuerlichen
Optimierung
Sowohl bei innerstaatlichen Sachverhalten als
auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind
Steuerpflichtige bestrebt, durch entsprechende
Steuergestaltungen die Steuerbelastungen weitest möglich zu
minimieren.
Bei grenzüberschreitenden
Sachverhalten können vier Fallgruppen genannt werden:
-
Verlagerung des
Steuerobjektes (Einkunftsquelle) ins Ausland
-Verlagerung
des Steuersubjektes (des Steuerpflichtigen) ins Ausland
-Verlagerung
von zu versteuerndem Gewinn ins Ausland
-Verlagerung
von abzugsfähigen Aufwand ins Inland
2. Betriebsstätte im Ausland
-Voraussetzungen der Betriebsstätte im Ausland,
Betriebsstättenbegriff nach Doppelbesteuerungsabkommen und
Deutsche Abgabenordnung
-Recht der Doppelbesteuerungsabkommen,
DBA-Missbrauchsklauseln
-Missbrauchsregeln Deutsche AO,
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, Auskunftsvereinbarungen
in Steuerangelegenheiten, G20 Abkommen
-EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs
zur Niederlassungsfreiheit, kontra Deutsches Recht
-Wichtige Standorte im Vergleich (Steuern, Rechtsformen,
Voraussetzungen, Personalkosten usw.):
-EU: Sonderzonen Madeira und kanarische Sonderzone, Bulgarien,
England, Zypern und neue EU Staaten
-Nicht EU aber Doppelbesteuerungsabkommen u.a. mit Deutschland:
Schweiz,Singapur,USA
-Nicht-DBA-Sachverhalt und/oder Nullsteueroasen: Hong
Kong,Liechtenstein,China,VAE (Dubai),Belize,BVI,Cayman
Islands,Panama
3. Verbundene Unternehmen
-EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
-EU Fusionsrichtlinie, Umwandlungssteuerrecht,
grenzüberschreitende Verschmelzung
-Europa AG
-EU Verrechnungspreise
-Verbundene Unternehmen im DBA-Sachverhalt
(DBA-Recht,Quellensteuer, Freistellungs-/Anrechnungsmethode) und
im Nicht-DBA-Sachverhalt
4. Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften
-Steuerliche Grundlagen Holdinggesellschaften
-Geeignete Holdingstandorte in der EU
(Dänemark,Spanien,Zypern)
-Holdingstandort Schweiz
-Andere Holdingstandorte
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