Firmengründung Madeira
(EU Sonderzone)
Firmengründung Madeira und verbundene
Unternehmen
Gesellschafter einer Madeira Lda. kann jede natürliche oder
juristische Person in-und außerhalb Madeiras sein.
Juristische Person in der EU
Sind die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
gegeben,so vereinnahmt der Gesellschafter die Dividenden aus
Madeira steuerfrei, in Deutschland unter 5%
Körperschaftssteuervorbehalt. Eine Besteuerung findet erst
statt, wenn an den Anteilseigner der Kapitalgesellschaft
(Gesellschafter) weiter ausgeschüttet wird, sofern natürliche
Person. In den meisten Staaten im Halbeinkünfteverfahren, in
Deutschland 25% Abgeltungssteuer.
Juristische Person außerhalb der EU
Madeira kennt keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden,
unabhängig vom DBA-Sachverhalt. Mithin werden die Dividenden
gemäss innerstaatlichem Recht (Zufluss-Staat) besteuert.
Natürliche Person außerhalb Madeiras als Gesellschafter
Keine Quellensteuer auf Madeira, also Besteuerung im
Zufluss-Staat gemäß den innerstaatlichen Regelungen, in
Deutschland 25% Abgeltungssteuer, in vielen Staaten im
Halbeinkünfteverfahren.
Treuhand-Gesellschafter oder Offshore-Gesellschaft als
Shareholder
Auf Wunsch bieten wir die Dienstleistung Treuhand-Gesellschafter
auf Madeira an. So können die eigentlichen
Gesellschafterverhältnisse verdeckt bleiben. Möglich ist auch
die Zwischenschaltung einer Offshore-Gesellschaft
(Belize,Seychellen usw) mit Inhaberaktien als Shareholder, um
die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern. Hierbei ist
allerdings aufgrund der nationalen CFC-Regelungen Vorsicht
geboten. Eine solche Konstellation funktioniert i.d.R. nur,
sofern die Offshore-Gesellschaft „Substanz“ hat, also
ordentlicher Geschäftssitz und kein Nominee-Direktor sondern ein
angestellter Direktor.
Zyprische Limited oder Bulgarien OOD als Gesellschafter
Eine zyprische Ltd (EU) wird als aktive Gesellschaft mit nur 10%
besteuert, reine Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei
gestellt. Es kann also durchaus Sinn machen, eine zyprische Ltd
als Shareholder der Madeira Lda. „zwischenzuschalten“. Eine
Bulgarien OOD wird grundsätzlich mit nur 10% besteuert
(Flat-Tax). Auch hier ergeben sich mithin entsprechende
Gestaltungsmöglichkeiten.
I.d.R. kann davon ausgegangen werden, dass nationale
CFC-Regelungen und/oder das Deutsche Außensteuerrecht (§8 AStG)
keine Wirkung entfalten, da EU-Land und schon aufgrund der
innerstaatlichen Regelungen (ordentlicher Geschäftssitz
erforderlich) keine Schein-oder Briefkastenfirma vorliegt.
Allerdings kann es bei bestimmten Konstellationen dennoch zur
Anwendung von innerstaatlichen CFC-Regelungen kommen ,z.B.
Wirkung des Deutschen Außersteuergesetzes oder Anwendung der
spanischen CFC-Regelungen.
Im Kern regelt das
Deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AStG, dass eine Besteuerung
beim Deutschen Anteilseigner stattfindet (fiktive
Ausschüttungsbesteuerung: Der Gewinn der Auslandsgesellschaft wird
dem Deutschen Anteilseigner zur Last gelegt,
selbst wenn keine Gewinnausschüttung
erfolgt,
mithin Besteuerung mit Einkommenssteuer beim deutschen
Anteilseigner, sofern natürliche Person oder Körperschaftssteuer
wenn juristische Person),
wenn dieser
beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt
(Mehrheitsshareholder über 50%), die Auslandgesellschaft
nur passive Einkünfte
erwirtschaftet und
die Auslandsgesellschaft im einem
Niedrigsteuergebiet
angesiedelt ist, also unter
25% Ertragssteuer.
Wird eine geschäftliche
Tätigkeit als "Aktiv" im Sinne des
Aktivkataloges §8 AStG
bewertet (siehe unten), entfaltet die Deutsche
Hinzurechnungsbesteuerung
keine Wirkung.
Ist die Betriebsstätte in der EU
angesiedelt, entfaltet die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung
grundsätzlich keine Wirkung,
allerdings
kann das Deutsche Finanzamt eine
Ansässigkeitsbescheinigung
beim ausländischen Finanzamt beantragen, um sicherzustellen, dass es
sich bei der Auslandsgesellschaft nicht um eine rechtswidrige
Zwischengesellschaft handelt.
Viele Länder kennen sogenannte CFC-Regelungen, i.d.R. Gesetze
zur Hinzurechnungsbesteuerung. Diese greifen i.d.R. dann, wenn
ein Inländer (Steueransässiger) beherrschenden Einfluss auf eine
Auslandsgesellschaft hat, diese in einem Niedrigsteuerland
angesiedelt ist und nur passive Tätigkeiten gemäss dem
jeweiligen Gesetz realisiert. Das bekannteste Beispiel ist die
Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in §§7-14 AStG. Analoge
Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung kennen in der EU z.B.:
-Frankreich,England,Italien,Spanien
und Ungarn.
Allerdings hat der EuGH diese Praxis in der EU für rechtswidrig
erklärt, sofern die Auslandsgesellschaft einen qualifizierten
Geschäftsbetrieb unterhält, also "Substanz hat". In diesem
Kontext kann das Finanzamt des Steuerpflichtigen eine
Ansässigkeitsbescheinigung beim ausländischen Finanzamt
einholen.
Vermeidungsstrategien der Hinzurechnungsbesteuerung /CFC
Regelungen bei nur passiven Einkünften der Auslandsgesellschaft
sind:
-Der Mandant hat keinen beherrschenden Einfluss auf die
Auslandsgesellschaft
-Der Mandant (Steuerpflichtige) verlagert seinen gewöhnlichen
Aufenthalt in ein Land ohne analoge Regelungen der
Hinzurechnungsbeteuerung (CFC-Regelungen). In Frage kommen
Länder wie die Niederlande (Niedrigsteuerland erst ab einer
Besteuerung unter 10%),Zypern (kennt keine CFC Regelung
allerdings 15% Verteidigungssteuer bei zufließenden Dividenden),
Belgien (außer bei Export bestimmter Güter aus inländischen
Einkunftsquellen).
Firmengründung Madeira und
Doppelbesteuerungsabkommen Portugal
At the time of writing, the following
countries have double-tax treaties with Portugal (an * indicates
that the treaty is under negotiation or awaiting ratification):
-
Austria
-
Belgium
-
Brazil
-
Bulgaria
-
Canada
- Cape Verde
-
China
- Cuba
-
Czech Republic
-
Denmark
-
Estonia
-
Finland
-
France
-
Germany
-
Greece
-
Hungary
-
India
-
Ireland
-
Iceland
-
Italy
-
Latvia
-
Lithuania
-
Luxembourg
-
Macao
-
Malta
-
Mauritius*
-
Mexico
|
-
Morocco
-
Mozambique
-
Netherlands
-
Norway
-
Pakistan
-
Poland
-
Romania
-
Russia
-
Singapore
-
Slovakia
-
Slovenia
-
South Africa*
-
South Korea
-
Sweden
-
Spain
-
Switzerland
-
Tunisia
-
Ukraine
-
United Kingdom
- USA
-
Venezuela
|
Firmengründung Madeira:
Steuerparadies mitten in der EU
Neben der
Kanarischen
Sonderzone (ZEC) ist auch Madeira eine EU-Sonderzone,die
besonders gefördert wird. Die Förderung wird u.a. durch sehr
niedrige Steuern realisiert. Allerdings ist Madeira als reines
"Steuermodell" i.d.R. wenig geeignet, da für die
Firmenansiedlung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind
(Personaleinsatz, qualifizierter Geschäftsbetrieb). Ausgenommen
davon ist die Übernahme einer Vorratsgesellschaft aus 2000,die
ohne Auflagen bis 30.12.2011 steuerfrei ist (danach Besteuerung
und Auflagen gemäss Typ II).
Werden beim Typ II (Neugründung) die Auflagen
erfüllt,so lockt Madeira mit extrem niedrigen Steuern,geringen
Lohnstückkosten und günstigen Büroräumen und/oder
Lagerhallen-und Produktionsstätten. Insbesondere für Unternehmen
aus dem Bereich Im-und Export ist eine Investition auf Madeira
daher zu überlegen. Alternativen wären innerhalb der EU die
Kanarische Sonderzone,Zypern und Bulgarien (10% Ertragsteuern),
im DBA-Sachverhalt die VAE oder die Schweiz.
Vorteile Firmengründung Madeira in der
Kurzübersicht:
-
EU-Gesellschaft,
mithin EU-Niederlassungsfreiheit und
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU Fusionsrichtlinie
anwendbar
Madeira gehört zum
umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet (die Kanaren
bzw. kanarische Sonderzone z.B. NICHT), mithin keine
Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Waren in die EU, Anwendung
6. EG-Richtlinie
Beim Typ I: Komplette
Steuerfreiheit bis 30.12.2011
Beim Typ II: Steuersatz von
4 % bis 2012 und 5 % bis 2020
Madeira wird durch die EU
gefördert, da die Insel durch die Randlage in Europa einen
Standortnachteil hat, der mit Hilfe der Freihandelszone
ausgeglichen werden soll. Die Gesetzgebung für die
Freihandelszone, auf der die Firmen beruhen, ist gut durchdacht
und befindet sich im Einklang mit den Vorgaben der
EU-Kommission. Alle Firmen sind im portugiesischen
Handelsregister eingetragen, haben eine normale Steuernummer und
werden von der Bank von Portugal sowie der
Regierung kontrolliert. Es handelt sich hier um reguläre Firmen,
die sich nur durch den Steuervorteil von anderen Gesellschaften
unterscheiden, daher wird Madeira nicht als billige Steueroase
angesehen.
Wir haben mehrere Möglichkeiten:
1. Typ I: den Kauf
einer bereits gegründeten Lda.(entspricht einer GmbH) aus dem
Jahr 2000, komplett steuerfrei (d.h. keine Gewerbe und
Körperschaftssteuer, lokale Steuern, Quellensteuer auf Lizenzen
u.a.) bis zum 31.12.2011, ohne Auflagen. Dieser Firmentyp ist
ideal für Handelsgeschäfte.
2. Typ II: die
Neugründung einer Lda. ab 2007 (dauert ca. 2 Monate) mit
Auflagen und geringer Körperschaftssteuer: Steuersatz
von 4 % bis 2012 und 5 % bis 2020.
Die Auflagen: Voraussetzung für die
Steuersätze ist die Schaffung von mindestens 3 Arbeitsplätzen
bei bis zu 2. Mio Jahresgewinn. Danach steigt die notwendige
Anzahl der Arbeitsplätze, z.B. 85 Arbeitsplätze bei 150 Mio.
Gewinn p.a. Die drei Arbeitsplätze bei einem Gewinn bis 2. Mio.
Euro p.a. können auf Wunsch übrigens von unserer
Kooperationskanzlei auf Madeira gestellt werden: 3 x
Mindestlohn auf Halbtagsstelle= 375,00 Euro + NK pro
Arbeitsplatz/pro Monat.
Lda`s (Minimum-Stammkapital: 5000
Euro) können in SGPS (Holding, Kapital bleibt gleich) und AGs
(Stammkapital 50.000 Euro) umgewandelt werden. Beide Firmentypen
können in der Freihandelszone einen Pavillon oder Büro anmieten
oder bauen und unter sehr günstigen Konditionen Produktion,
Lagerung und Verteilung von Waren aus Asien oder den USA für den
Import in die EU betreiben.
Es ist uns sehr wichtig, den
Geschäftsablauf unserer Kunden mit Rat und Tat für erfolgreiche
Geschäfte zu begleiten und ihnen nicht lediglich eine Firma zu
verkaufen! Wir betreuen unsere Kunden auch vorausschauend.
Daher: Um der neuen Firma Substanz zu geben,
empfehlen wir Ihnen,
ein Büro in unserem Bürozentrum im neuen "Edificio Arriaga", mit
komplettem Rezeptions- und Telefon-Service anzumieten.
Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen, bitte
fragen Sie uns!
Dienstleistungen,
die wir im Rahmen der Gesellschaftsgründung anbieten:
-
Firmengründung,Eintrag ins Handelsregister
Portugal, Apostille
-
Lizenz für Steuerfreiheit oder
Steuerminimierung nach EU-Recht
-
Buchhaltung und Jahresabschluß
-
Stellung eines Treuhand-Direktors Madeira (5
DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der
Betriebsstätte im Sinne)
-
Stellung Treuhand-Shareholder
-
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl.
VisaCard und Onlinebanking
-
Ordentlicher Geschäftssitz oder Büroservice
oder Büro zur Miete
-
Stellung von bis zu 3 Mitarbeitern bei Typ II
Anwendbares Recht:
-
EU Niederlassungsfreiheit anwendbar
-
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar
(=Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden in einer Z.B.
deutschen Kapitalgesellschaft, sofern diese Anteilseigner ist)
-
DBA-Sachverhalt (Portugal unterhält mit
allen EU Ländern ein DBA)
Portugal/ Madeira gehört zum
umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, also keine
Einfuhrumsatzsteuer.
Allgemeine Infos
Madeira liegt im Atlantischen Ozean 32º38' W
und 16º54' W von Greenwich. Das sind 545 km von Nordafrika in
Höhe von Casablanca und ca. 1000 km - 1,5 Flugstunden - von
Lissabon in Portugal und somit nur etwa vier Flugstunden von
Düsseldorf entfernt. Die Kanarischen Insel mit z.B. Lanzarote
und Fuerteventura mögen bekannter sein, doch liegen sie ca. 660
km - eine Flugstunde - südlicher im Atlantik. Die Azoren
befinden sich nordwestlich von Madeira 1300 km - 120 Flugminuten
- entfernt.
Entgegen vielen Gerüchten,
gehört Madeira nicht zu Spanien, sondern ist portugiesisch.
Einer der markantesten Unterschiede zum Festland Portugal ist
der berühmte und erlesene
Madeira-Wein, der kein Port-Wein ist!!
Der
Archipel Madeira wurde
vor rund 500 Jahren entdeckt. Die Insel Madeira ist 741 km2
groß (57km x 22km). Zum Archipel gehören die Insel
Porto Santo, die Desertas und die Selvagens. Die beiden
letztgenannten Inselgruppen sind unbewohnt und bedeutende
Naturschutzgebiete, in denen die ursprüngliche Natur einen
Zufluchtsort gefunden hat.
Was so viele Besucher nach
Madeira zieht, ist wohl eindeutig: das gemäßigte
Klima! Es ist im Sommer nicht zu heiß und im Winter nicht zu
kalt: Die
Durchschnitts-Temperatur in Funchal liegt zwischen 19 und 23
Grad Celsius. Daraus resultiert eine ganz eigene
Vegetation, die mit ihrer
Flora begeistert.
Der
Flughafen
von Madeira wurde 2000 wesentlich erweitert und wird weiterhin
konstant ausgebaut. Das gesamte Straßennetz der Insel wurde
ebenfalls modernisiert. Durch den Bau von Tunneln und
Überführungen hat man neue und schnellere Verbindungen zwischen
Nord- und Südküste, West- und Ostküste geschaffen.
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