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 Firmengründung Madeira

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Firmengründung Madeira (EU Sonderzone)Landkarte Portugal

Firmengründung Madeira und verbundene Unternehmen

Gesellschafter einer Madeira Lda. kann jede natürliche oder juristische Person in-und außerhalb Madeiras sein.  

Juristische Person in der EU

Sind die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie gegeben,so vereinnahmt der Gesellschafter die Dividenden aus Madeira steuerfrei, in Deutschland unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt. Eine Besteuerung findet erst statt, wenn an den Anteilseigner der Kapitalgesellschaft (Gesellschafter) weiter ausgeschüttet wird, sofern natürliche Person. In den meisten Staaten im Halbeinkünfteverfahren, in Deutschland 25% Abgeltungssteuer.

Juristische Person außerhalb der EU

Madeira kennt keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden, unabhängig vom DBA-Sachverhalt. Mithin werden die Dividenden gemäss innerstaatlichem Recht (Zufluss-Staat) besteuert.

Natürliche Person außerhalb Madeiras als Gesellschafter

Keine Quellensteuer auf Madeira, also Besteuerung im Zufluss-Staat gemäß den innerstaatlichen Regelungen, in Deutschland 25% Abgeltungssteuer, in vielen Staaten im Halbeinkünfteverfahren.

Treuhand-Gesellschafter oder Offshore-Gesellschaft als Shareholder

Auf Wunsch bieten wir die Dienstleistung Treuhand-Gesellschafter auf Madeira an. So können die eigentlichen Gesellschafterverhältnisse verdeckt bleiben. Möglich ist auch die Zwischenschaltung einer Offshore-Gesellschaft (Belize,Seychellen usw) mit Inhaberaktien als Shareholder, um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern. Hierbei ist allerdings aufgrund der nationalen CFC-Regelungen Vorsicht geboten. Eine solche Konstellation funktioniert i.d.R. nur, sofern die Offshore-Gesellschaft „Substanz“ hat, also ordentlicher Geschäftssitz und kein Nominee-Direktor sondern ein angestellter Direktor.

Zyprische Limited oder Bulgarien OOD als Gesellschafter

Eine zyprische Ltd (EU) wird als aktive Gesellschaft mit nur 10% besteuert, reine Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt. Es kann also durchaus Sinn machen, eine zyprische Ltd als Shareholder der Madeira Lda. „zwischenzuschalten“. Eine Bulgarien OOD wird grundsätzlich mit nur 10% besteuert (Flat-Tax). Auch hier ergeben sich mithin entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.

Nationale CFC-Regelungen, Deutsches AStG

I.d.R. kann davon ausgegangen werden, dass nationale CFC-Regelungen und/oder das Deutsche Außensteuerrecht (§8 AStG) keine Wirkung entfalten, da EU-Land und schon aufgrund der innerstaatlichen Regelungen (ordentlicher Geschäftssitz erforderlich) keine Schein-oder Briefkastenfirma vorliegt. Allerdings kann es bei bestimmten Konstellationen dennoch zur Anwendung von innerstaatlichen CFC-Regelungen kommen ,z.B. Wirkung des Deutschen Außersteuergesetzes oder Anwendung der spanischen CFC-Regelungen.

Deutsches Außensteuergesetz (AStG): Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG

Im Kern regelt das Deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AStG, dass eine Besteuerung beim Deutschen Anteilseigner stattfindet (fiktive Ausschüttungsbesteuerung: Der Gewinn der Auslandsgesellschaft wird dem Deutschen Anteilseigner zur Last gelegt, selbst wenn keine Gewinnausschüttung erfolgt, mithin Besteuerung mit Einkommenssteuer beim deutschen Anteilseigner, sofern natürliche Person oder Körperschaftssteuer wenn juristische Person), wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Wird eine geschäftliche Tätigkeit als "Aktiv" im Sinne des Aktivkataloges §8 AStG bewertet (siehe unten), entfaltet die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung keine Wirkung. Ist die Betriebsstätte in der EU angesiedelt, entfaltet die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich keine Wirkung, allerdings kann das Deutsche Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung beim ausländischen Finanzamt beantragen, um sicherzustellen, dass es sich bei der Auslandsgesellschaft nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt.

Hinzurechnungsbesteuerung - CFC RegelungeN ALLGEMEIN 

Viele Länder kennen sogenannte CFC-Regelungen, i.d.R. Gesetze zur Hinzurechnungsbesteuerung. Diese greifen i.d.R. dann, wenn ein Inländer (Steueransässiger) beherrschenden Einfluss auf eine Auslandsgesellschaft hat, diese in einem Niedrigsteuerland angesiedelt ist und nur passive Tätigkeiten gemäss dem jeweiligen Gesetz realisiert. Das bekannteste Beispiel ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in §§7-14 AStG. Analoge Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung kennen in der EU z.B.:

-Frankreich,England,Italien,Spanien und Ungarn.

Allerdings hat der EuGH diese Praxis in der EU für rechtswidrig erklärt, sofern die Auslandsgesellschaft einen qualifizierten Geschäftsbetrieb unterhält, also "Substanz hat". In diesem Kontext kann das Finanzamt des Steuerpflichtigen eine Ansässigkeitsbescheinigung beim ausländischen Finanzamt einholen.

Vermeidungsstrategien der Hinzurechnungsbesteuerung /CFC Regelungen bei nur passiven Einkünften der Auslandsgesellschaft sind:

-Der Mandant hat keinen beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft

-Der Mandant (Steuerpflichtige) verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land ohne analoge Regelungen der Hinzurechnungsbeteuerung (CFC-Regelungen). In Frage kommen Länder wie die Niederlande (Niedrigsteuerland erst ab einer Besteuerung unter 10%),Zypern (kennt keine CFC Regelung allerdings 15% Verteidigungssteuer bei zufließenden Dividenden), Belgien (außer bei Export bestimmter Güter aus inländischen Einkunftsquellen).

Firmengründung Madeira und Doppelbesteuerungsabkommen Portugal

At the time of writing, the following countries have double-tax treaties with Portugal (an * indicates that the treaty is under negotiation or awaiting ratification):

  • Austria
  • Belgium
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Canada
  • Cape Verde
  • China
  • Cuba
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Estonia
  • Finland
  • France
  • Germany
  • Greece
  • Hungary
  • India
  • Ireland
  • Iceland
  • Italy
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Malta
  • Mauritius*
  • Mexico
  • Morocco
  • Mozambique
  • Netherlands
  • Norway
  • Pakistan
  • Poland
  • Romania
  • Russia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa*
  • South Korea
  • Sweden
  • Spain
  • Switzerland
  • Tunisia
  • Ukraine
  • United Kingdom
  • USA
  • Venezuela

Firmengründung Madeira: Steuerparadies mitten in der EU

Neben der Kanarischen Sonderzone (ZEC) ist auch Madeira eine EU-Sonderzone,die besonders gefördert wird. Die Förderung wird u.a. durch sehr niedrige Steuern realisiert. Allerdings ist Madeira als reines "Steuermodell" i.d.R. wenig geeignet, da für die Firmenansiedlung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind (Personaleinsatz, qualifizierter Geschäftsbetrieb). Ausgenommen davon ist die Übernahme einer Vorratsgesellschaft aus 2000,die ohne Auflagen bis 30.12.2011 steuerfrei ist (danach Besteuerung und Auflagen gemäss Typ II).

Werden beim Typ II (Neugründung) die Auflagen erfüllt,so lockt Madeira mit extrem niedrigen Steuern,geringen Lohnstückkosten und günstigen Büroräumen und/oder Lagerhallen-und Produktionsstätten. Insbesondere für Unternehmen aus dem Bereich Im-und Export ist eine Investition auf Madeira daher zu überlegen. Alternativen wären innerhalb der EU die Kanarische Sonderzone,Zypern und Bulgarien (10% Ertragsteuern), im DBA-Sachverhalt die VAE oder die Schweiz.

Vorteile Firmengründung Madeira in der Kurzübersicht:

  • EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit und EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU Fusionsrichtlinie  anwendbar
  • Madeira gehört zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet (die Kanaren bzw. kanarische Sonderzone z.B. NICHT), mithin keine Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Waren in die EU, Anwendung 6. EG-Richtlinie
  • Beim Typ I: Komplette Steuerfreiheit bis 30.12.2011
  • Beim Typ II: Steuersatz von 4 % bis 2012 und 5 % bis 2020

 

Madeira wird durch die EU gefördert, da die Insel durch die Randlage in Europa einen Standortnachteil hat, der mit Hilfe der Freihandelszone ausgeglichen werden soll. Die Gesetzgebung für die Freihandelszone, auf der die Firmen beruhen, ist gut durchdacht und befindet sich im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission. Alle Firmen sind im portugiesischen Handelsregister eingetragen, haben eine normale Steuernummer und werden von der Bank von Portugal sowie der Regierung kontrolliert. Es handelt sich hier um reguläre Firmen, die sich nur durch den Steuervorteil von anderen Gesellschaften unterscheiden, daher wird Madeira nicht als billige Steueroase angesehen.

 

Wir haben mehrere Möglichkeiten:

 

1. Typ I: den Kauf einer bereits gegründeten Lda.(entspricht einer GmbH) aus dem Jahr 2000, komplett steuerfrei (d.h. keine Gewerbe und Körperschaftssteuer, lokale Steuern, Quellensteuer auf Lizenzen u.a.) bis zum 31.12.2011, ohne Auflagen. Dieser Firmentyp ist ideal für Handelsgeschäfte.

 

2. Typ II: die Neugründung einer Lda. ab 2007 (dauert ca. 2 Monate) mit Auflagen und geringer Körperschaftssteuer: Steuersatz von 4 % bis 2012 und 5 % bis 2020.

Die Auflagen: Voraussetzung für die Steuersätze ist die Schaffung von mindestens 3 Arbeitsplätzen bei bis zu 2. Mio Jahresgewinn. Danach steigt die notwendige Anzahl der Arbeitsplätze, z.B. 85 Arbeitsplätze bei 150 Mio. Gewinn p.a. Die drei Arbeitsplätze bei einem Gewinn bis 2. Mio. Euro p.a. können auf Wunsch übrigens von unserer Kooperationskanzlei auf Madeira gestellt werden:  3 x Mindestlohn auf Halbtagsstelle= 375,00 Euro + NK pro Arbeitsplatz/pro Monat.

 

Lda`s (Minimum-Stammkapital: 5000 Euro) können in SGPS (Holding, Kapital bleibt gleich) und AGs  (Stammkapital 50.000 Euro) umgewandelt werden. Beide Firmentypen können in der Freihandelszone einen Pavillon oder Büro anmieten oder bauen und unter sehr günstigen Konditionen Produktion, Lagerung und Verteilung von Waren aus Asien oder den USA für den Import in die EU betreiben.

 

Es ist uns sehr wichtig, den Geschäftsablauf unserer Kunden mit Rat und Tat für erfolgreiche Geschäfte zu begleiten und ihnen nicht lediglich eine Firma zu verkaufen! Wir betreuen unsere Kunden auch vorausschauend. Daher: Um der neuen Firma Substanz zu geben, empfehlen wir Ihnen, ein Büro in unserem Bürozentrum im neuen "Edificio Arriaga", mit komplettem Rezeptions- und Telefon-Service anzumieten.

 

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen, bitte fragen Sie uns!

 

Dienstleistungen, die wir im Rahmen der Gesellschaftsgründung anbieten:

  • Firmengründung,Eintrag ins Handelsregister Portugal, Apostille

  • Lizenz für Steuerfreiheit oder Steuerminimierung nach EU-Recht

  • Buchhaltung und Jahresabschluß

  • Stellung eines Treuhand-Direktors Madeira (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte im Sinne)

  • Stellung Treuhand-Shareholder

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl. VisaCard und Onlinebanking

  • Ordentlicher Geschäftssitz oder Büroservice oder Büro zur Miete

  • Stellung von bis zu 3 Mitarbeitern bei Typ II

Anwendbares Recht:

  • EU Niederlassungsfreiheit anwendbar

  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar (=Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden in einer Z.B. deutschen Kapitalgesellschaft, sofern diese Anteilseigner ist)

  • DBA-Sachverhalt (Portugal unterhält mit allen EU Ländern ein DBA)

  • Portugal/ Madeira gehört zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, also keine Einfuhrumsatzsteuer.

Allgemeine Infos

Madeira liegt im Atlantischen Ozean 32º38' W und 16º54' W von Greenwich. Das sind 545 km von Nordafrika in Höhe von Casablanca und ca. 1000 km - 1,5 Flugstunden - von Lissabon in Portugal und somit nur etwa vier Flugstunden von Düsseldorf entfernt. Die Kanarischen Insel mit z.B. Lanzarote und Fuerteventura mögen bekannter sein, doch liegen sie ca. 660 km - eine Flugstunde - südlicher im Atlantik. Die Azoren befinden sich nordwestlich von Madeira 1300 km - 120 Flugminuten - entfernt.

Entgegen vielen Gerüchten, gehört Madeira nicht zu Spanien, sondern ist portugiesisch. Einer der markantesten Unterschiede zum Festland Portugal ist der berühmte und erlesene Madeira-Wein, der kein Port-Wein ist!!

Der Archipel Madeira wurde vor rund 500 Jahren entdeckt. Die Insel Madeira ist 741 km2 groß (57km x 22km). Zum Archipel gehören die Insel Porto Santo, die Desertas und die Selvagens. Die beiden letztgenannten Inselgruppen sind unbewohnt und bedeutende Naturschutzgebiete, in denen die ursprüngliche Natur einen Zufluchtsort gefunden hat.

Was so viele Besucher nach Madeira zieht, ist wohl eindeutig: das gemäßigte Klima! Es ist im Sommer nicht zu heiß und im Winter nicht zu kalt: Die Durchschnitts-Temperatur in Funchal liegt zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Daraus resultiert eine ganz eigene Vegetation, die mit ihrer Flora begeistert.

Der Flughafen von Madeira wurde 2000 wesentlich erweitert und wird weiterhin konstant ausgebaut. Das gesamte Straßennetz der Insel wurde ebenfalls modernisiert. Durch den Bau von Tunneln und Überführungen hat man neue und schnellere Verbindungen zwischen Nord- und Südküste, West- und Ostküste geschaffen.

 

 

 

 
 
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