Firmengründung Madeira Portugal, Limited gründen, Steueroasen, Firmengründung VAE,Zypern,Schweiz,USA,Offshore
   

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Firmengründung Madeira

Vorteile in der Kurzübersicht:

  • EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit und EU-Mutter-Tochter-Richtlinie  anwendbar
  • Portugal/ Madeira gehört zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet (die Kanaren bzw. kanarische Sonderzone z.B. NICHT), mithin keine Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Waren in die EU, Anwendung 6. EG-Richtlinie
  • Beim Typ I: Komplette Steuerfreiheit
  • Beim Typ II: Steuersatz von 4 % bis 2012 und 5 % bis 2020

 

Madeira wird durch die EU gefördert, da die Insel durch die Randlage in Europa einen Standortnachteil hat, der mit Hilfe der Freihandelszone ausgeglichen werden soll. Die Gesetzgebung für die Freihandelszone, auf der die Firmen beruhen, ist gut durchdacht und befindet sich im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission. Alle Firmen sind im portugiesischen Handelsregister eingetragen, haben eine normale Steuernummer und werden von der Bank von Portugal sowie der Regierung kontrolliert. Es handelt sich hier um reguläre Firmen, die sich nur durch den Steuervorteil von anderen Gesellschaften unterscheiden, daher wird Madeira nicht als billige Steueroase angesehen.

 

Wir haben mehrere Möglichkeiten:

 

1. Typ I: den Kauf einer bereits gegründeten Lda.(entspricht einer GmbH) aus dem Jahr 2000, komplett steuerfrei (d.h. keine Gewerbe und Körperschaftssteuer, lokale Steuern, Quellensteuer auf Lizenzen u.a.) bis zum 31.12.2011, ohne Auflagen. Dieser Firmentyp ist ideal für Handelsgeschäfte.

 

2. Typ II: die Neugründung einer Lda. ab 2007 (dauert ca. 2 Monate) mit Auflagen und geringer Körperschaftssteuer: Steuersatz von 4 % bis 2012 und 5 % bis 2020.

Die Auflagen: Voraussetzung für die Steuersätze ist die Schaffung von mindestens 3 Arbeitsplätzen bei bis zu 2. Mio Jahresgewinn. Danach steigt die notwendige Anzahl der Arbeitsplätze, z.B. 85 Arbeitsplätze bei 150 Mio. Gewinn p.a. Die drei Arbeitsplätze bei einem Gewinn bis 2. Mio. Euro p.a. können auf Wunsch übrigens von unserer Kooperationskanzlei auf Madeira gestellt werden:  3 x Mindestlohn auf Halbtagsstelle= 375,00 Euro + NK pro Arbeitsplatz/pro Monat.

 

Lda`s (Minimum-Stammkapital: 5000 Euro) können in SGPS (Holding, Kapital bleibt gleich) und AGs  (Stammkapital 50.000 Euro) umgewandelt werden. Beide Firmentypen können in der Freihandelszone einen Pavillon oder Büro anmieten oder bauen und unter sehr günstigen Konditionen Produktion, Lagerung und Verteilung von Waren aus Asien oder den USA für den Import in die EU betreiben.

 

Es ist uns sehr wichtig, den Geschäftsablauf unserer Kunden mit Rat und Tat für erfolgreiche Geschäfte zu begleiten und ihnen nicht lediglich eine Firma zu verkaufen! Wir betreuen unsere Kunden auch vorausschauend. Daher: Um der neuen Firma Substanz zu geben, empfehlen wir Ihnen, ein Büro in unserem Bürozentrum im neuen "Edificio Arriaga", mit komplettem Rezeptions- und Telefon-Service anzumieten.

 

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen, bitte fragen Sie uns!

 

Dienstleistungen, die wir im Rahmen der Gesellschaftsgründung anbieten:

  • Firmengründung,Eintrag ins Handelsregister Portugal, Apostille

  • Lizenz für Steuerfreiheit oder Steuerminimierung nach EU-Recht

  • Buchhaltung und Jahresabschluß

  • Stellung eines Treuhand-Direktors Madeira (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte im Sinne)

  • Stellung Treuhand-Shareholder

  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl. VisaCard und Onlinebanking

  • Ordentlicher Geschäftssitz oder Büroservice oder Büro zur Miete

  • Stellung von bis zu 3 Mitarbeitern bei Typ II

Anwendbares Recht:

  • EU Niederlassungsfreiheit anwendbar

  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar (=Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden in einer Z.B. deutschen Kapitalgesellschaft, sofern diese Anteilseigner ist)

  • DBA-Sachverhalt (Portugal unterhält mit allen EU Ländern ein DBA), vgl auch:

Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt und Gesellschaften in der EU

  • Portugal/ Madeira gehört zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, also keine Einfuhrumsatzsteuer.

Allgemeine Infos

Madeira liegt im Atlantischen Ozean 32º38' W und 16º54' W von Greenwich. Das sind 545 km von Nordafrika in Höhe von Casablanca und ca. 1000 km - 1,5 Flugstunden - von Lissabon in Portugal und somit nur etwa vier Flugstunden von Düsseldorf entfernt. Die Kanarischen Insel mit z.B. Lanzarote und Fuerteventura mögen bekannter sein, doch liegen sie ca. 660 km - eine Flugstunde - südlicher im Atlantik. Die Azoren befinden sich nordwestlich von Madeira 1300 km - 120 Flugminuten - entfernt.

Entgegen vielen Gerüchten, gehört Madeira nicht zu Spanien, sondern ist portugiesisch. Einer der markantesten Unterschiede zum Festland Portugal ist der berühmte und erlesene Madeira-Wein, der kein Port-Wein ist!!

Der Archipel Madeira wurde vor rund 500 Jahren entdeckt. Die Insel Madeira ist 741 km2 groß (57km x 22km). Zum Archipel gehören die Insel Porto Santo, die Desertas und die Selvagens. Die beiden letztgenannten Inselgruppen sind unbewohnt und bedeutende Naturschutzgebiete, in denen die ursprüngliche Natur einen Zufluchtsort gefunden hat.

Was so viele Besucher nach Madeira zieht, ist wohl eindeutig: das gemäßigte Klima! Es ist im Sommer nicht zu heiß und im Winter nicht zu kalt: Die Durchschnitts-Temperatur in Funchal liegt zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Daraus resultiert eine ganz eigene Vegetation, die mit ihrer Flora begeistert.

Der Flughafen von Madeira wurde 2000 wesentlich erweitert und wird weiterhin konstant ausgebaut. Das gesamte Straßennetz der Insel wurde ebenfalls modernisiert. Durch den Bau von Tunneln und Überführungen hat man neue und schnellere Verbindungen zwischen Nord- und Südküste, West- und Ostküste geschaffen.

 

 

 

 
 
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htmlhttp://www.dubai-start.de/ http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.charisma-friends.de/

Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG - Aktiveinkünfte AStG - EU-Niederlassungsfreiheit - Schachtelprivilegien  - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie - Doppelbesteuerungsabkommen - Organschaftsmodell, Fragestellungen zum Thema "Wie bekomme ich das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus"  - UK Limited allgemein, Ltd Betriebsstätte UK, Ltd Betriebsstätte nicht UK, Zypern Limited, Malta, Holdingmodell, Spanien, S.L., Kanarische Sonderzone, Auswandern, Deutsche GmbH , Dubai, Schweiz, -Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland,  Durchführung des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich - Gründung von Banken im Ausland, Gründung von Versicherungsgesellschaften im Ausland, zentral Isle of Man  - Wettlizenzen, Spielcasino-Lizenzen EU und International , Kapitalisierung von Gesellschaften, vorbörsliche Emission, Börsengang und Bafin-Beratung