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Firmengründung im Ausland-
Offshore Gesellschaft gründen
Wir sind eine englische Steuerkanzlei im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTax-Network) mit dem Interessensschwerpunkt "internationale Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen". Mithin beschäftigen wir uns mit ausländischen Firmengründungen für Mandanten aus Europa (zentral Deutschland,Österreich,Spanien,Dänemark und Norwegen) sowie Mandanten aus Großbritannien und der Schweiz. Eingehende Anfragen beantworten entweder unsere Steuerspezialisten für die einzelnen Länder oder wir leiten an die zuständige Kanzlei im Netzwerk weiter. Weitere Interessensschwerpunkte unserer Netzwerkpartner sind:
Wenn Sie Fragen zu einer Steuergestaltung haben,senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Im Rahmen der internationalen Firmengründungen installieren wir keine "Scheinfirmen" im Sinne (Annahme des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs gemäß den Steuergesetzen der Länder). Vielmehr installieren wir mit einem "qualifizierten Geschäftsbetrieb" (kein Briefkasten im Sinne) und im Rahmen von Treuhanddiensten mit einem ständig präsenten Treuhänder, der während der gesamten Vertragslaufzeit als "realer Direktor" der Gesellschaft auftritt oder einen "angestellten Direktor" im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft, mit Angestelltenvertrag, mithin Abführung von Lohnsteuer-und Sozialabgaben. Beratung Mittelstand und Konzernebene Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete "Organisations-Beratung" z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht. Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer,zu bürokratisch, wenig flexibel. Englische Mandanten Neben der Steuergestaltung übernehmen wir für englische Mandanten (natürliche Personen, UK Limited) Buchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Service richtet sich insbesondere an deutschsprachige Mandanten, die in England Ansässig sind im Sinne und/oder in England eine Gesellschaft unterhalten. Mandanten aus Deutschland und Österreich unterstützen wir darüber hinaus in der Zuteilung der englischen NHS und NI-Nummer sowie der Anmeldung Ihrer Gesellschaft als Arbeitgeber.
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Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG - Aktiveinkünfte AStG - EU-Niederlassungsfreiheit - Schachtelprivilegien - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie - Doppelbesteuerungsabkommen - Organschaftsmodell, Fragestellungen zum Thema "Wie bekomme ich das Geld aus meiner Auslandsgesellschaft heraus" - UK Limited allgemein, Ltd Betriebsstätte UK, Ltd Betriebsstätte nicht UK, Zypern Limited, Malta, Holdingmodell, Spanien, S.L., Kanarische Sonderzone, Auswandern, Deutsche GmbH , Dubai, Schweiz, -Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte Deutschland, Durchführung des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich - Gründung von Banken im Ausland, Gründung von Versicherungsgesellschaften im Ausland, zentral Isle of Man - Wettlizenzen, Spielcasino-Lizenzen EU und International , Kapitalisierung von Gesellschaften, vorbörsliche Emission, Börsengang und Bafin-Beratung